1 In den Fächern mit Abschlussprüfungen ergibt sich die Abschlussnote je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und aus der Erfahrungsnote. In den Fächern ohne Abschlussprüfungen ergibt sich die Abschlussnote aus der Erfahrungsnote.
2 Besteht die Abschlussprüfung in einem Fach aus einer Leistung, ist die Prüfungsnote auf eine ganze oder halbe Note zu runden. Besteht die Abschlussprüfung in einem Fach aus mehreren Leistungen, ist das Mittel der Leistungen auf eine Dezimalstelle zu runden.
3 Die Erfahrungsnote in den Fächern ist das Mittel aller Semesterzeugnisnoten im entsprechenden Fach. Sie ist auf eine Dezimalstelle zu runden.
4 Die Abschlussnote in den Fächern und die Abschlussnote im interdisziplinären Arbeiten sind auf eine ganze oder halbe Note zu runden.
5 Eine Semesterzeugnisnote in einem Fach ergibt sich aus mindestens zwei separat benoteten Leistungen. Sie ist auf eine ganze oder halbe Note zu runden.
6 Im interdisziplinären Arbeiten ergibt sich die Abschlussnote je zur Hälfte aus der Note für die IDPA und der Erfahrungsnote im IDAF.
7 Die Note für die IDPA ergibt sich aus der Bewertung des Erarbeitungsprozesses, des Produkts und der Präsentation mit vertiefender Diskussion der IDPA. Sie ist auf eine ganze oder halbe Note zu runden.
8 Die Erfahrungsnote im IDAF ist das Mittel der Semesterzeugnisnoten. Eine Semesterzeugnisnote besteht aus den benoteten Leistungen nach Artikel 11 Absatz 4. Die Erfahrungsnote im IDAF ist auf eine Dezimalstelle zu runden. In zweisemestrigen Bildungsgängen ist sie das Mittel der erbrachten Leistungen. Sie ist auf eine ganze oder halbe Note zu runden.
9 Die Gesamtnote ist das Mittel sämtlicher zählender Noten nach Artikel 24. Sie ist auf eine Dezimalstelle zu runden.