1 Ist die Berufsmaturitätsprüfung nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden.
2 Wiederholt werden jene Fächer, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Note erreicht wurde.
3 Für die Fächer des Grundlagen- und des Schwerpunktbereichs zählt bei der Wiederholung die Prüfungsnote ohne Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungsnote.
4 Für die Fächer des Ergänzungsbereichs ist bei der Wiederholung eine Prüfung zu absolvieren. Es zählt nur die Prüfungsnote.
5 Bei ungenügender Note im interdisziplinären Arbeiten gelten für die Wiederholung die folgenden Regeln:
- a.
- Eine ungenügende interdisziplinäre Projektarbeit ist zu überarbeiten.
- b.
- Ist die Erfahrungsnote ungenügend, so erfolgt eine mündliche Prüfung zum interdisziplinären Arbeiten.
- c.
- Eine genügende bisherige Erfahrungsnote wird berücksichtigt.
6 Wird zur Vorbereitung der Wiederholung der Unterricht während mindestens zwei Semestern besucht, so zählen für die Notenberechnung nur die neuen Erfahrungsnoten.
7 Über den Zeitpunkt der Wiederholung entscheidet die kantonale Behörde.