01.06.2024 - * / In Kraft
01.05.2023 - 31.05.2024
01.01.2022 - 30.04.2023
01.11.2021 - 31.12.2021
01.05.2021 - 31.10.2021
01.01.2020 - 30.04.2021
01.05.2018 - 31.12.2019
01.05.2017 - 30.04.2018
23.08.2016 - 30.04.2017
01.07.2016 - 22.08.2016
01.03.2016 - 30.06.2016
01.01.2015 - 29.02.2016
01.09.2014 - 31.12.2014
01.01.2013 - 31.08.2014
01.09.2012 - 31.12.2012
01.07.2012 - 31.08.2012
01.05.2012 - 30.06.2012
15.09.2011 - 30.04.2012
01.01.2010 - 14.09.2011
01.07.2009 - 31.12.2009
01.01.2009 - 30.06.2009
12.12.2008 - 31.12.2008
01.03.2008 - 11.12.2008
01.05.2007 - 29.02.2008
01.08.2006 - 30.04.2007
01.08.2005 - 31.07.2006
01.02.2005 - 31.07.2005
01.01.2005 - 31.01.2005
01.07.2003 - 31.12.2004
01.03.2002 - 30.06.2003
01.02.2001 - 28.02.2002
01.01.2000 - 31.01.2001
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1

Verordnung
über die Aus-, Ein- und Durchfuhr zivil und militärisch
verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter
(Güterkontrollverordnung, GKV)
vom 25. Juni 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 2, 11 und 22 Absatz 1 des Güterkontrollgesetzes
vom 13. Dezember 19961, verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Geltungsbereich

1

Diese Verordnung regelt die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr zivil und militärisch verwendbarer Güter und besonderer militärischer Güter, die Gegenstand völkerrechtlich nicht verbindlicher internationaler Kontrollmassnahmen sind.

2

Die zivil und militärisch verwendbaren Güter der Industrieliste der Vereinbarung von Wassenaar (WA), des Raketentechnologie-Kontrollregimes (MTCR), der Dualuse-Güterliste der Gruppe der Nuklearlieferländer (NSG) und der Australiengruppe
(AG) sind in Anhang 2 aufgeführt.

3

Die besonderen militärischen Güter der Munitionsliste der Vereinbarung von Wassenaar sind in Anhang 3 aufgeführt.

4

Die Verordnung gilt für das schweizerische Zollgebiet, die schweizerischen Zollager und die schweizerischen Zollausschlussgebiete.


Art. 2

Begriffe

1

In dieser Verordnung bedeuten: a.

Entwicklung: alle Stufen vor der Serienfertigung, namentlich Design, Forschung, Analyse, Erarbeitung der Konzepte, Zusammenbau und Test von
Prototypen, Erarbeitung der Pilotherstellungspläne und der Designdaten,
Verfahren zur Umsetzung der Designdaten ins Produkt, Konfigurationsplanung, Integrationsplanung, Layouts; b.

Herstellung: alle Fabrikationsstufen; namentlich Produktgestaltung, Fertigung, Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung (Test), Qualitätssicherung; AS 1997 1704

1

SR 946.202

946.202.1

Aussenhandel

2

946.202.1

c.

Verwendung: Betrieb, Aufbau (einschliesslich Vor-Ort-Aufbau), Wartung
(Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung; d.

Technologie: spezifische, allgemein nicht zugängliche oder nicht der wissenschaftlichen Grundlagenforschung dienende Informationen in Form von
technischen Daten oder technischer Unterstützung, die für Entwicklung,
Herstellung oder Verwendung erforderlich sind; e.

Technische Daten: Konstruktionszeichnungen, Pläne, Diagramme, Modelle,
Formeln, technische Entwürfe und Spezifikationen, Handbücher und Anleitungen einschliesslich derjenigen auf Datenträgern; f.

Technische Unterstützung: Anweisungen, Vermittlung von Fähigkeiten und
Betriebskenntnissen, Schulung, Beratung usw.; g.

Güterwert: Preis oder Wert gemäss Artikel 9 der Verordnung vom 5. Dezember 19882 über die Statistik des Aussenhandels.

2

Weitere Begriffe sind in Anhang 1 umschrieben.

2. Kapitel: Ausfuhr 1. Abschnitt: Einzelbewilligung

Art. 3

Bewilligungspflicht

1

Wer Güter der Anhänge 2 und 3 ausführen will, braucht für jedes Bestimmungsland eine Ausfuhrbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco)3.

2

Ebenfalls eine Ausfuhrbewilligung ist für ein Gut erforderlich, das nicht in den Anhängen 2 und 3 aufgeführt ist, jedoch darin aufgeführte Bestandteile enthält, die
zu den Hauptelementen des Gutes gehören oder die insgesamt mehr als 25 Prozent
des Güterwertes ausmachen. Anlagen gelten nicht als Güter im Sinne dieser Bestimmung.


Art. 4

Meldepflicht

1

Die geplante Ausfuhr von Gütern, die nicht der Bewilligungspflicht nach Artikel 3 unterstehen, ist dem seco schriftlich zu melden, wenn: a.

der Exporteur weiss, dass diese Güter ganz oder teilweise für die Entwicklung, die Herstellung oder die Verwendung von nuklearen, biologischen
oder chemischen Waffen (ABC-Waffen) oder von Trägersystemen für den
Einsatz von ABC-Waffen oder für den Bau von Anlagen für ABC-Waffen
oder deren Trägersysteme bestimmt sind oder bestimmt sein könnten; b.

der Exporteur vom seco davon unterrichtet worden ist, dass die Güter ganz
oder teilweise für einen der in Buchstabe a genannten Zwecke bestimmt sein
könnten.

2

SR 632.14

3

Ausdruck gemäss Art. 21 Ziff. 11 der V vom 17. Nov. 1999, in Kraft seit 1. Juli 1999
(AS 2000 187). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.

Güterkontrollverordnung 3

946.202.1

2

Die Meldepflicht gemäss Absatz 1 besteht auch für Güter der Anhänge 2 und 3, für die bereits eine Ausfuhrbewilligung erteilt worden ist oder für die Erleichterungen
oder Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vorgesehen sind.

3

In den 14 Tagen, die der Meldung folgen, dürfen die Güter nur mit Zustimmung des seco ausgeführt werden. Das seco überprüft, ob die Ausfuhr mit Artikel 7 des
Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 19964 vereinbar ist. Reicht die Frist von
14 Tagen nicht aus, kann es ein vorläufiges Ausfuhrverbot oder andere vorsorgliche
Massnahmen anordnen.


Art. 5

Voraussetzungen für die Erteilung einer Einzelbewilligung 1

Einzelbewilligungen werden natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz bzw. Niederlassung im schweizerischen Zollgebiet oder in einem der schweizerischen Zollausschlussgebiete erteilt.

2

Das seco kann namentlich folgende Unterlagen verlangen: a.

Firmenprofile;

b.

Auftragsbestätigung, Kaufvertrag oder Faktura an den Kunden; c.

Verwendungserklärungen des Exporteurs; d.

Einfuhrzertifikate des Empfangsstaates; e.

Endverbleibserklärungen des Empfängers.


Art. 6

Verweigerung der Einzelbewilligung 1

Die Einzelbewilligung wird verweigert, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter, die ausgeführt werden sollen: a.

zur Entwicklung, zur Herstellung oder zum Gebrauch von biologischen oder
chemischen Waffen (BC-Waffen) verwendet werden; b.

zur Entwicklung, zur Herstellung oder zum Gebrauch von nuklearen Waffen
(A-Waffen) oder von unbemannten Flugkörpern für den Einsatz von ABCWaffen verwendet werden und der Weiterverbreitung solcher Waffen dienen; oder c.

zur konventionellen Aufrüstung eines Staates beitragen, der durch sein Verhalten die regionale oder globale Sicherheit gefährdet.

2

Die Einzelbewilligung für besondere militärische Güter wird zudem verweigert, wenn die Vereinten Nationen oder Staaten, die sich zusammen mit der Schweiz an
internationalen Exportkontrollmassnahmen beteiligen, die Ausfuhr solcher Güter
verbieten und sich an diesen Verboten die wichtigsten Handelspartner der Schweiz
beteiligen.

3

Die Wiederausfuhr eines eingeführten Gutes kann auch verweigert werden, wenn das Ursprungsland dem seco mitteilt, dass es für die Wiederausfuhr sein Einverständnis verlangt und dieses nicht vorliegt.

4

SR 514.51

Aussenhandel

4

946.202.1


Art. 7

Verbot der Übertragung und Gültigkeitsdauer 1

Einzelbewilligungen sind nicht übertragbar.

2

Sie sind zwölf Monate gültig und können um höchstens sechs Monate verlängert werden.

2. Abschnitt: Generalausfuhrbewilligungen

Art. 8

Ordentliche Generalausfuhrbewilligung Für die Ausfuhr nach Staaten, die sich an allen von der Schweiz unterstützten völkerrechtlich nicht verbindlichen internationalen Kontrollmassnahmen beteiligen
(Staatenliste des Anhangs 4), kann das seco für Güter der Anhänge 2 und 3, die in
der Spalte «Erleichterungen» mit «Anh. 4 OGB» bezeichnet sind, eine ordentliche
Generalausfuhrbewilligung (OGB) erteilen.


Art. 9

Ausserordentliche Generalausfuhrbewilligung Für die Ausfuhr von Gütern der Anhänge 2 und 3 nach anderen Staaten als denjenigen nach Anhang 4 kann das seco eine ausserordentliche Generalausfuhrbewilligung
(AGB) erteilen.


Art. 10

Voraussetzungen für die Erteilung einer Generalausfuhrbewilligung 1

Die OGB kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden, die: a.

in einem schweizerischen oder liechtensteinischen Handelsregister eingetragen sind; b.

eine ordnungsgemässe Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte gewährleisten.

2 Für die AGB muss die natürliche oder juristische Person zusätzlich eine zuverlässige firmeninterne Kontrolle bei der Ausfuhr von kontrollpflichtigen Gütern gewährleisten.5 3

Das seco kann Auskunft über den Endverbleib der Güter verlangen, die mit einer OGB oder einer AGB ausgeführt werden.


Art. 11

Verweigerung der Generalausfuhrbewilligung Die OGB und die AGB werden verweigert, wenn: a.

ein Verweigerungsgrund nach Artikel 6 vorliegt; oder b.

die natürliche oder juristische Person oder deren Organe in den zwei Jahren
vor der Einreichung des Gesuches rechtskräftig verurteilt worden sind wegen
Widerhandlungen gegen: 5

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. August 1999, im Kraft seit 1. Okt. 1999
(AS 1999 2471).

Güterkontrollverordnung 5

946.202.1

1.

das Güterkontrollgesetz vom 13. Dezember 19966; 2.

Aus-, Ein- oder Durchfuhrbestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes
vom 13. Dezember 19967, des Bundesgesetzes vom 25. Juni 19828 über
aussenwirtschaftliche Massnahmen oder des Atomgesetzes vom 23. Dezember 19599; oder 3.

die Verordnung vom 12. Februar 199210 über die Aus- und Durchfuhr
von Waren und Technologien im Bereich der ABC-Waffen und Raketen.


Art. 12

Verbot der Übertragung und Gültigkeitsdauer 1

Generalausfuhrbewilligungen sind nicht übertragbar.

2

Sie sind zwei Jahre gültig.

3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen

Art. 13

Ausnahmen von der Ausfuhrbewilligungspflicht 1

Für die Ausfuhr von Gütern des Anhangs 2, die in der Spalte «Erleichterungen» als «Anh. 4 frei» bezeichnet sind, ist nach Staaten des Anhangs 4 keine Bewilligung
erforderlich.

2 Keine Bewilligung ist erforderlich für: a.

die Ausfuhr von Gütern des Anhangs 2, wenn der Güterwert der Sendungen
nicht höher ist als der in Spalte «Erleichterungen» aufgeführte Wert; Ausfuhren dürfen zur Umgehung der Bewilligungspflicht nicht aufgeteilt werden; b.

Personen, die ihre Waffen oder ihre Munition für den Jagd- oder Schiesssport im Ausland benötigen und sie wieder einführen.11

Art. 14


12

Lieferungen an diplomatische oder konsularische Vertretungen Als Ausfuhr gilt auch die Lieferung an ausländische diplomatische oder konsularische Vertretungen sowie an internationale Organisationen in der Schweiz und im
Fürstentum Liechtenstein.

6

SR 946.202

7

SR 514.51

8

SR 946.201

9

SR 732.0

10

[AS 1992 409, 1994 1328 Art. 13 Ziff. 2, 1995 5654, 1997 506] 11

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. August 1999, im Kraft seit 1. Okt. 1999
(AS 1999 2471).

12

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. August 1999, im Kraft seit 1. Okt. 1999
(AS 1999 2471).

Aussenhandel

6

946.202.1


Art. 15

Lieferungen an Zollager Für die Lieferung von Gütern der Anhänge 2 und 3 an Zollager ist eine Einzelbewilligung erforderlich.

4. Abschnitt: Verfahren

Art. 16

Gesuche von grundsätzlicher Tragweite 1

Über Ausfuhrgesuche von grundsätzlicher, insbesondere politischer Tragweite und Gesuche um ausserordentliche Generalausfuhrbewilligungen entscheidet das seco im
Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departements für
auswärtige Angelegenheiten, des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport13 und des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation14 sowie nach Anhörung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes.

2

Kommt keine Einigung zustande, entscheidet auf Antrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes der Bundesrat.


Art. 17

Zuzug von Experten zur technischen Beratung 1

Das seco kann zur technischen Beratung andere Bundesbehörden, den Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller (VSM), die Schweizerische Gesellschaft
für chemische Industrie (SGCI) oder andere fachkundige Organisationen sowie Experten beiziehen.

2

Das Personal der fachkundigen Organisationen und die Experten sind zur Wahrung des Amtsgeheimnisses im Sinne von Artikel 320 des Strafgesetzbuches15 verpflichtet.

5. Abschnitt: Pflichten des Exporteurs

Art. 18

Hinweis auf internationale Exportkontrollen Wer Güter aufgrund einer OGB oder einer AGB ausführt oder wer Güter ausführt,
für die nach Artikel 13 Absatz 1 keine Bewilligung erforderlich ist, muss Geschäftspapiere wie Auftragsbestätigungen und Fakturen, die sich auf die Ausfuhr beziehen,
mit dem folgenden oder einem inhaltlich gleichwertigen Hinweis versehen: «Diese
Güter unterliegen internationalen Exportkontrollen.» 13

Bezeichnung gemäss nicht veröffentlichtem BRB vom 19. Dez. 1997.

14

Bezeichnung gemäss nicht veröffentlichtem BRB vom 19. Dez. 1997.

15

SR 311.0

Güterkontrollverordnung 7

946.202.1


Art. 19

Angabe der Bewilligungsnummer bei der Ausfuhr Wer Güter mit einer Bewilligung ausführt, hat auf dem Verzollungsantrag die Bewilligungsnummer anzugeben. Handelt es sich um eine Einzelbewilligung, so ist
diese zusammen mit dem Abfertigungsantrag dem Abfertigungszollamt zur
Löschung beziehungsweise dem Kontrollzollamt zur Begutachtung vorzulegen.
Handelt es sich um eine Generalausfuhrbewilligung, so muss auf der Zolldeklaration
die Nummer der Bewilligung (OGB Nr. bzw. AGB Nr.) angebracht werden:

Art. 20

Nachweis der bewilligungsfreien Ausfuhr 1

Wer Güter ausführt, die unter die Zolltarifkapitel16 28-29, 30 (nur die Tarifnummern 3002.1000/9000), 34, 36-40, 54-56, 59, 62, 65 (nur die Tarifnummer
6506.1000), 68-76, 79, 81-90 und 93 fallen, jedoch nicht der Ausfuhrbewilligungspflicht nach Artikel 3 unterliegen, muss auf der Ausfuhrdeklaration den Vermerk
«bewilligungsfrei» anbringen.

2

Auf Verlangen des seco muss mit entsprechenden Unterlagen jederzeit nachgewiesen werden, dass der Export zu Recht bewilligungsfrei erfolgt ist. Die Nachweispflicht erlischt fünf Jahre nach der zollamtlichen Abfertigung.


Art. 21

Aufbewahrung der Unterlagen Alle für die Ausfuhr wesentlichen Unterlagen sind während fünf Jahren vom Datum
der zollamtlichen Abfertigung an aufzubewahren und den zuständigen Behörden auf
Verlangen auszuhändigen.

3. Kapitel: Einfuhr und Durchfuhr 1. Abschnitt: Einfuhr

Art. 22

Einfuhrzertifikat

1 Das seco stellt für die Einfuhr von Gütern auf schriftliches Gesuch des Importeurs
hin ein amtliches Einfuhrzertifikat aus, wenn:17 a.

dies vom Lieferstaat der Güter ausdrücklich verlangt wird; und b.

der Gesuchsteller im schweizerischen Zollgebiet niedergelassen und in einem schweizerischen oder liechtensteinischen Handelsregister eingetragen
ist.

2

Es kann die Ausstellung von Einfuhrzertifikaten von der Vorlage von Nachweisen über die beabsichtigte Einfuhr (Bestellkopien, usw.) sowie über die Endverwendung
der Güter abhängig machen.

3

Es überwacht die Einfuhr von Gütern, für die es ein Einfuhrzertifikat ausgestellt hat.

16

SR 632.10 Anhang 17

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. August 1999, im Kraft seit 1. Okt. 1999
(AS 1999 2471).

Aussenhandel

8

946.202.1


Art. 23

Auflagen

1

Der Importeur muss die Güter, für die ein Einfuhrzertifikat ausgestellt worden ist, innert sechs Monaten nach der Ausstellung des Einfuhrzertifikates einführen. Diese
Frist kann auf ein schriftlich begründetes Gesuch verlängert werden.

2

Er muss dem seco die erfolgte Einfuhr mit den Originalzollquittungen und den entsprechenden Fakturen des Lieferanten nachweisen. Der Nachweis ist umgehend
nach dem Eingang der Originalzollquittungen zu erbringen. Temporäre Einfuhren
mit Carnet ATA oder Freipass stellen keine Einfuhrverzollungen dar.


Art. 24

Nicht oder nur teilweise beanspruchte Einfuhrzertifikate 1

Werden Güter, für die ein Einfuhrzertifikat ausgestellt worden ist, nicht in die Schweiz eingeführt, ist das Einfuhrzertifikat dem seco zurückzugeben.

2

Ist das Einfuhrzertifikat von der ausländischen Behörde nicht mehr erhältlich oder wird nur ein Teil der gemeldeten Güter eingeführt, so muss dies der Importeur vor
dem Ablauf der Frist zur Einfuhr der Güter dem seco schriftlich melden.

2. Abschnitt: Durchfuhr

Art. 25

Überwachung und beschränktes Durchfuhrverbot 1

Die Zollorgane können Güter der Anhänge 2 und 3 anlässlich der Durchfuhr für Abklärungen anhalten.

2

Soweit das Ursprungsland die Ausfuhr von Gütern der Anhänge 2 und 3 beschränkt, ist deren Durchfuhr verboten, wenn die verfügungsberechtigte Person
nicht nachweisen kann, dass die Güter nach den Vorschriften des Ursprungslandes
rechtmässig nach dem neuen Bestimmungsland versandt worden sind.

3

Der Nachweis über den rechtmässigen Versand nach dem neuen Bestimmungsland ist beim Eintritt der Güter in das schweizerische Zollgebiet zu erbringen. In begründeten Fällen kann eine Nachfrist gewährt werden.

4

Besteht Grund zur Annahme, dass eine Durchfuhr den von der Schweiz unterstützten internationalen Kontrollmassnahmen widerspricht, so verbietet das seco die
Durchfuhr.

5

Der Durchfuhr gleichgestellt ist die Auslagerung aus einem Zollager.

4. Kapitel: Kontrolle und Verwaltungsmassnahmen

Art. 26

Kontrolle

1

Das seco führt die Kontrollen durch.

2

Die Kontrolle an der Grenze ist Sache der Zollorgane.

Güterkontrollverordnung 9

946.202.1


Art. 27

Verwaltungsmassnahmen 1

Bewilligungen werden widerrufen, wenn sich nach ihrer Erteilung die Verhältnisse so geändert haben, dass die Voraussetzung für die Verweigerung nach Artikel 6 oder
11 erfüllt sind.

2

Wer die an die Bewilligungen und Einfuhrzertifikate geknüpften Bedingungen und Auflagen oder die gestützt auf das Güterkontrollgesetz vom 13. Dezember 199618
erlassenen Vorschriften oder Verfügungen nicht einhält, dem kann das seco die erteilten Ausfuhrbewilligungen und Einfuhrzertifikate entziehen, nicht verlängern beziehungsweise erneuern oder für eine bestimmte Zeit weitere Ausfuhrbewilligungen
und Einfuhrzertifikate verweigern.

5. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 28

Aufhebung bisherigen Rechts Es werden aufgehoben: a.

die Verordnung vom 12. Februar 199219 über die Aus- und Durchfuhr von
Waren und Technologien im Bereich der ABC-Waffen und Raketen; b.

die Verordnung vom 7. März 198320 über den Warenverkehr mit dem Ausland; c.

die Verordnung vom 7. März 198321 über die Überwachung der Einfuhr; d.

die Verordnung des EMD vom 20. November 199122 über die Bezeichnung
bewilligungspflichtiger chemischer Substanzen; und e.

die Verordnung des EMD vom 28. Juni 199323 über die bewilligungspflichtigen biologischen Agenzien.


Art. 29

Änderung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 22. Dezember 199324 über die Güterausfuhr und die Güterdurchfuhr wird wie folgt geändert: Inhaltsverzeichnis des Anhangs ...

Teil I

...

18

SR 946.202

19

[AS 1992 409, 1994 1328 Art. 13 Ziff. 2, 1995 5654, 1997 506] 20

[AS 1983 358, 1991 32] 21

[AS 1983 361, 1994 1328 Art. 13 Ziff.1, 1995 5650] 22

[AS 1992 213, 1997 17 Art. 38 Ziff. 1] 23

[AS 1993 2268] 24

SR 946.221. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt in der genannten V.

Aussenhandel

10

946.202.1

Teil II und Teil III Aufgehoben


Art. 30

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.

Güterkontrollverordnung 11

946.202.1

Anhang 125

Begriffsbestimmungen Hinweise auf die entsprechende(n) Kategorie(n) befinden sich am linken Seitenrand.

1

Abschrecken aus der Schmelze (splat quenching): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur schnellen Erstarrung auf einen Abschreckblock aufprallt, wobei ein flockiges Erzeugnis entsteht.
Anmerkung:
Schnelle Erstarrung (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials
bei Abkühlungsraten grösser als 1000 K/s.

6

Abstimmbar (tunable): die Fähigkeit eines Lasers, eine Ausgangsstrahlung mit jeder beliebigen
Wellenlänge über den Bereich von mehreren Laserübergängen zu erzeugen. Ein Laser, der verschiedene auswählbare Linien mit diskreten Wellenlängen innerhalb eines Laserübergangs erzeugt, gilt nicht als abstimmbar. 2

Adaptive Steuerung (adaptive control): ein Steuerungssystem, das die Gegebenheiten berücksichtigt, die sich während des Arbeitsganges ergeben (Bezug: ISO 2806-1980).

ML 8

Additive (additives) Stoffe, die bei der Zubereitung von Sprengstoffen verwendet werden, um
deren Eigenschaften zu verbessern.

6

Aktives Bildelement (active pixel): 8

das kleinste Einzelelement einer Halbleiter-Matrix (Sensor), das eine
photoelektrische Übertragungsfunktion hat, wenn es Licht (elektromagnetischer Strahlung) ausgesetzt ist.

7

Aktives Flugsteuerungssystem (active flight control system): Funktionseinheit zur Vermeidung unerwünschter Luftfahrzeug- und Flugkörperbewegungen oder unerwünschter Strukturbelastungen durch die autonome Verarbeitung der von mehreren Sensoren gelieferten Signale und
die Bereitstellung der erforderlichen Steuerbefehle für die automatische
Steuerung.

2

Alle verfügbaren Kompensationen (all compensation available): alle dem Hersteller zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Minimierung aller systematischer Positionsfehler für die betreffende Werkzeugmaschine sind berücksichtigt.

ATA

Allgemein zugänglich (in the public domain): 25

Fassung gemäss Ziff. I der V des EVD vom 31. Aug. 1999, in Kraft seit 1. Jan. 2000
(AS 1999 3148).

Aussenhandel

12

946.202.1

ATM

bezieht sich auf Technologie oder Software, die ohne Beschränkung ihrer ASA

weiteren Verbreitung erhältlich ist (Copyright-Beschränkungen heben die
allgemeine Zugänglichkeit nicht auf).

6

Anwenderzugängliche Programmierbarkeit (user-accessible programmability): die Möglichkeit für den Anwender, Programme einzufügen, zu ändern
oder auszutauschen durch andere Massnahmen als durch a. eine physikalische Veränderung der Verdrahtung oder von Verbindu ngen oder

b. das Setzen von Funktionsbedienelementen einschliesslich Parametereingaben.

6

Äquivalente Dichte (equivalent density): die Masse einer Optik pro Einheit der optischen Fläche, die auf die optisch
wirksame Oberfläche projiziert wird.

5

Asymmetrischer Algorithmus (asymmetric algorithm): ein kryptographischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die
Entschlüsselung unterschiedliche, mathematisch miteinander verknüpfte
Schlüssel verwendet.
Anmerkung:
«Eine übliche Anwendung asymmetrischer Algorithmen ist das Schlüsselmanagement.» 5

Asynchronous Transfer Mode (ATM): ein Transferverfahren, bei dem die Information in Zellen aufgegliedert ist;
es arbeitet insoweit asynchron, als die Weiterleitung der Zellen von der
gewünschten oder momentanen Bitrate abhängig ist (CCITT-Empfehlung
L.113).

5

ATM:

siehe Asynchronous Transfer Mode. 2

Auflösung (resolution): das kleinste Inkrement einer Messeinrichtung, bei digitalen Geräten das
kleinste bedeutsame Bit.

(Bezug: ANSI B-89.1.12).

6

Automatische Zielverfolgung (automatic target tracking): ein Verarbeitungsverfahren, bei dem automatisch ein extrapolierter Wert
der wahrscheinlichsten Position des Ziels in Echtzeit ermittelt und ausgegeben wird.

2

Bahnsteuerung (contouring control): zwei oder mehr numerisch gesteuerte Bewegungen, die nach Befehlen
ausgeführt werden, welche die nächste benötigte Position und die zum Er

Güterkontrollverordnung 13

946.202.1

reichen dieser Position benötigten Vorschubgeschwindigkeiten vorgeben.
Diese Vorschubgeschwindigkeiten werden im Verhältnis zueinander so
geändert, dass eine gewünschte Bahn erzeugt wird (Bezug: ISO/DIS 28061980).

1

Band (tape): ein Material aus geflochtenen oder in eine Richtung verlaufenden Einzelfäden (monofilaments), Litzen, Faserbündeln (rovings), Seilen oder Garnen usw., die normalerweise mit Harz imprägniert sind.
Anmerkung:
Litze (strand):
ein Bündel von typischerweise mehr als 200 Einzelfäden (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.

4

Bildverarbeitung (image enhancement): Verarbeitung von aussen abgeleiteter informationstragender Bilddaten
durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl,
Korrelation, Konvolution oder Transformation zwischen Bereichen (z. B.
Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation). Dazu gehören
keine Algorithmen, die nur lineare oder Drehtransformation eines einzelnen Bildes verwenden wie Translation, Merkmalauszug, Bilderfassung
oder Falschfarbendarstellung.

ML 7

Biokatalysatoren (biocatalysts) Enzyme oder andere biologische Verbindungen, die spezifische chemische
Kampfstoffe binden und deren Abbau beschleunigen.
Anmerkung:
Enzyme (enzymes):
Biokatalysatoren für spezifische chemische oder biochemische Reaktionen.

ML 7

Biopolymere (biopolymers) biologische Makromoleküle wie folgt: a. Enzyme,
b. monoklonale, polyklonale oder antiidiotypische Antikörper,
c. besonders entwickelte oder besonders verarbeitete Rezeptoren.
Anmerkung:
Enzyme (enzymes):
Biokatalysatoren für spezifische chemische oder biochemische Reaktionen. Monoklonale Antikörper (monoclonal antobodies): Proteine, die spezifisch an eine Antigen-Bindungsstelle binden und durch einen einzigen Klon von Zellen erzeugt werden. Polyklonale Antikörper (polyclonal antibodies): eine Mischung von Proteinen,
die sich an ein bestimmtes Antigen binden und durch mehr als ein Klon von Zellen
erzeugt werden. Antiidiotypische Antikörper (anti-idiotypic antibodies): Antikörper,
die spezifisch an die Antigen-Bindungsstelle anderer Antikörper binden.
Rezeptoren (receptors):
biologische makromolekulare Strukturen, die Liganden bilden können, deren Bindung physiologische Funktionen beeinflussen.

4

CE:

siehe Rechenelement.

Aussenhandel

14

946.202.1

7

CEP-Wert (Kreisfehlerwahrscheinlichkeit) (CEP-Circular Error Probability): ein Mass für die Genauigkeit; der Wert wird als der Radius des bei einer
spezifischen Entfernung auf das Ziel zentrierten Kreises definiert, innerhalb dessen die Nutzlasten in 50 Prozent der Fälle auftreffen.

6

Chemischer Laser (chemical laser): ein Laser, bei dem die angeregten Elemente durch die Ausgangsenergie einer chemischen Reaktion erzeugt werden.

3

CTP:

4

siehe zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate (composite theoretical performance). 5

Datenübertragungsrate (data signalling rate): die Bitrate entsprechend ITU-Empfehlung 53-36, wobei zu berücksichtigen ist, dass für nichtbinäre Modulation «Baud» und «Bit pro Sekunde»
nicht gleich sind. Bits für die Kodierung, Prüfung und Synchronisierung
sind einzubeziehen.
Anmerkungen:
1. Bei der Bestimmung der Datenübertragungsrate sind Kanäle für Service und Überwachung auszunehmen.

2. Es ist die höchste Übertragungsrate in einer Richtung, d. h. die höchste Rate entweder in Sende- oder Empfangsrichtung, anzunehmen.

1, 2,

Diffusionsschweissen (diffusion bonding): 9

Molekulares Zusammenfügen von mindestens zwei verschiedenen Metallen im festen Zustand zu einem Stück mit einer Festigkeit der Schweissverbindung, die der des schwächsten Werkstoffs entspricht.

5

Digitale Übertragungsrate (digital transfer rate): die gesamte Informationsbitrate, die direkt über ein beliebiges Medium
übertragen wird (siehe auch gesamte digitale Übertragungsrate).

4

Digitalrechner (digital computer): 5

Geräte, die alle folgenden Operationen in Form einer oder mehrerer diskreter Variablen ausführen können: a. Daten aufnehmen,
b. Daten oder Befehle in einem festen oder veränderbaren (beschreibbaren) Speicher speichern,

c. Daten durch eine gespeicherte und veränderbare Befehlsfolge verarbeiten und

d. Daten ausgeben.
Anmerkung:
Veränderungen einer gespeicherten Befehlsfolge schliessen den Austausch von festprogrammierten Speichervorrichtungen mit ein, nicht aber physische Veränderungen der Verdrahtung oder von Verbindungen.

7

Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssysteme mit regelbarer
Zirkulation
(circulation-controlled anti-torque or circulation controlled direction control systems):

Güterkontrollverordnung 15

946.202.1

Systeme, bei denen Luft über aerodynamische Oberflächen geblasen wird,
um die von den Oberflächen erzeugten Luftkräfte zu erhöhen oder zu
steuern.

4

Dreidimensionale (3-D) Vektorrate (three dimensional vector rate): Anzahl von Vektoren, die je Sekunde erzeugt werden, aus Polygonzügen
mit 10 Bildelementen (Pixeln), die auf Überschreiten des Darstellungsbereichs getestet (clip tested) und zufällig orientiert (randomly oriented) sind,
mit einer X-Y-Z-Koordinatendarstellung im Festkomma- oder Gleitkommaformat (es ist die Darstellung zu nehmen, welche die höchste 3-D Vektorrate ergibt).

7

Driftrate (Kreisel) (drift rate [gyro]): Abweichung des Kreiselausgangssignals vom Sollwert als Funktion der
Zeit. Die Abweichung besteht aus statistisch verteilten und systematischen
Komponenten und wird als äquivalente Winkelverschiebung pro Zeiteinheit in Bezug auf den Inertialraum ausgedrückt.

2

Druckmessgeräte (pressure transducers): Geräte, die Druckmessungen in elektrische Signale umwandeln.

5

Dynamisch adaptive Leitweglenkung (dynamic adaptive routing): automatische Verkehrsumleitung, basierend auf Erkennung und Auswertung des momentanen aktuellen Netzzustandes.
Anmerkung:
Hierzu gehören keine Verkehrsleitungsentscheidungen, die auf vorher festgelegter
Information beruhen.

3

Dynamische Signalanalysatoren (dynamic signal analysers): Signalanalysatoren, die digitale Abtast- und Umsetzungsverfahren verwenden, um eine Fourier-Spektren-Darstellung der vorhandenen Wellenform einschliesslich Amplituden- und Phaseninformation zu liefern.
Anmerkung:
siehe auch Signalanalysatoren. 3

Echtzeit-Bandbreite (real-time bandwidth): bei dynamischen Signalanalysatoren die grösste Frequenzbandbreite, die
der Analysator zur Anzeige oder Massenspeicherung ausgeben kann, ohne
bei der Analyse der Eingabedaten eine Unstetigkeit zu verursachen. Bei
Analysatoren mit mehr als einem Kanal wird für die Berechnung die Kanalanordnung verwendet, welche die grösste Echtzeitbandbreite ergibt.

2, 4,

Echtzeitverarbeitung (real-time processing): 6, 7

Verarbeitung von Daten durch ein Rechnersystem, das in Abhängigkeit der
verfügbaren Mittel eine bestimmte Leistung innerhalb einer garantierten
Antwortzeit als Reaktion auf ein äusseres Ereignis erbringt, unabhängig
von der aktuellen Systemauslastung.

1

Effektives Gramm (effective gramme): von besonderem spaltbaren Material ist:

Aussenhandel

16

946.202.1

a. für Plutonium und Uran-233 die Isotopen-Masse in Gramm;
b. für angereichertes Uran mit weniger als 1 Prozent U-235 die UranMasse in Gramm multipliziert mit dem Quadrat seiner Anreicherung (in
dezimaler Schreibweise); c. für angereichertes Uran mit weniger als 1 Prozent U-235 die UranMasse in Gramm multipliziert mit 0,0001;

3

Einstellzeit (settling time): die Zeit, welche der Ausgang beim Umschalten zwischen zwei beliebigen
Werten benötigt, um bis auf ein halbes Bit den Endwert zu erreichen.

1

Einzelfaden (monofilament): die kleinste Unterteilung einer Faser, normalerweise mit einem Durchmesser von einigen µm.

3, 4,

Elektronische Baugruppe (electronic assembly): 5

eine Anzahl elektronischer Bauelemente (d. h. Schaltungselemente, diskrete Bauelemente, integrierte Schaltungen u. ä.), die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen
zu erfüllen. Die elektronische Baugruppe ist als Ganzes austauschbar und
normalerweise demontierbar.
Anmerkungen:

1. Schaltungselement (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z. B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

2. Diskretes Bauelement (discrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches Schaltungselement mit eigenen äusseren Anschlüssen.

5

Elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen 6

(electronically steerable phased array antenna): eine Antenne, deren Strahl durch Phasenkopplung gebildet wird, d. h. die
Strahlungsrichtung wird durch die komplexen Erregungskoeffizienten der
Strahlerelemente gesteuert. Die Strahlungsrichtung beim Senden und beim
Empfang kann durch ein elektrisches Signal im Azimut und/oder Höhenwinkel verändert werden.

2

End-Effektoren (end-effectors): ML 17

umfassen Greifer, aktive Werkzeugeinheiten und alle anderen Werkzeuge,
die am Anschlussflansch am Ende des Roboter-Greifarms bzw. der -Greifarme angebaut sind.
Anmerkung:
Aktive Werkzeugeinheit (active tooling unit):
eine Einrichtung, die dem Werkzeug Bewegungskraft, Prozessenergie oder Sensorsignale zuführt.

6

Erfassungsbereich (instrumented range): der spezifizierte Sichtanzeigebereich eines Radargeräts, in dem Ziele eindeutig dargestellt werden.

Güterkontrollverordnung 17

946.202.1

4

Expertensysteme (expert systems): 7

Systeme, die Ergebnisse durch Anwendungen von Regeln auf Daten erzielen, die unabhängig von einem Programm gespeichert sind, mit einer
der folgenden Fähigkeiten: a. automatische Modifikation des vom Benutzer eingegebenen Quellcodes,
b. Bereitstellung von Kenntnissen zu Problemklassen in quasi-natürlicher Sprache; oder

c. Erwerb des zur systemeigenen Weiterentwicklung nötigen Wissens (symbolisches Training).

ML 7

Expressions-Vektoren (expression vectors) Träger (z. B. Plasmide oder Viren), die zum Einbringen genetischen Materials in Gastzellen eingesetzt werden.

7

FADEC:

9

siehe Volldigitale Triebwerksregelung (full authority digital engine control).

1

Faserbündel (roving): ein Bündel von typischerweise 12-120 annähernd parallel verlaufenden
Litzen.
Anmerkung:
Litze (strand):
ein Bündel von typischerweise mehr als 200 Einzelfäden (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.

1

Faser- oder fadenförmige Materialien (fibrous or filamentary materials): 8

umfassen:

a. endlose Einzelfäden (monofilaments),
b. endlose Garne und Faserbündel (rovings),
c. Bänder, Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren,
d. geschnittene Fasern, Stapelfasern und zusammenhängende Oberflächenvliese,

e. frei gewachsene Mikrokristalle (Whiskers), monokristallin oder polykristallin, in jeder Länge,

f. Pulpe aus aromatischen Polyamiden.

4

Fehlertoleranz (fault tolerance): die Fähigkeit eines Rechnersystems, nach beliebiger Fehlfunktion einer
beliebigen Hardware- oder Softwarekomponente ohne menschlichen Eingriff mit einer bestimmten Leistung weiterzuarbeiten, die eine Aufrechterhaltung des Betriebs, die Datenintegrität und die Wiederherstellung der
vollen Funktionsfähigkeit innerhalb einer bestimmten Zeit garantiert.

5

Fest (fixed): die Codier- oder Kompressions-Algorithmen sind nicht durch externe Parameter (z. B.: kryptografische oder Schlüssel-Variable) beeinflussbar und
können nicht durch den Anwender geändert werden.

Aussenhandel

18

946.202.1

1, 3,

Flugkörper (missiles): 5, 6,
7, 9

vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die
eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens
300 km verbringen können.
Anmerkung:
Diese Definition bezieht sich auf Flugkörper, die in Positionen mit den Kennungen
101 bis 199 (Anhang 2) genannt sind.

7

Flugwegoptimierung (Flight path optimization): ein Verfahren, mittels dessen Abweichungen von einem vierdimensionalen
(Raum und Zeit) gewünschten Flugweg auf der Grundlage einer Maximierung der Leistung oder Effektivität für Einsätze minimiert werden.

6

Focal plane array: Eine lineare oder zweidimensionale planare Schicht aus einzelnen Detektorelementen bzw. die Kombination aus mehreren solchen Schichten, die in
der fokalen Ebene arbeitet. Die Detektorelemente können sowohl mit als
auch ohne Ausleseelektronik sein.
Anmerkung:
Diese Definition beschreibt keine schichtweise Anordnung (Stack) von einzelnen
Detektorelementen oder beliebige Detektoren mit zwei, drei oder vier Elementen,
vorausgesetzt, sie arbeiten nicht nach dem «Time-delay-and-integration»-Prinzip.

6

Frequenzsprung (Radar) (radar frequency agility): jedes Verfahren, bei dem die Trägerfrequenz eines Impulsradarsenders in
pseudozufälliger Folge zwischen einzelnen Radarimpulsen oder Gruppen
von Radarimpulsen um einen Betrag verändert wird, der gleich oder
grösser als die Bandbreite des Radarimpulses ist.

5

Frequenzsprungverfahren (frequency agility or frequency hopping): ein Verfahren des gespreizten Spektrums. Dabei wird die Übertragungsfrequenz eines einzelnen Nachrichtenkanals durch die Steuerung in diskreten
Stufen geändert.

3

Frequenz-Synthesizer (frequency synthesizer): ungeachtet der im Einzelfall benutzten Technik jede Art von Frequenzquelle oder Messender, die an einem oder mehreren Ausgängen eine Vielfalt gleichzeitig oder abwechselnd vorhandener Ausgangsfrequenzen liefert, die durch eine kleinere Anzahl von Normal- oder Steuerfrequenzen
geregelt, von ihr abgeleitet oder von ihr gesteuert sind.

3

Frequenzumschaltzeit (frequency switching time): 5

die maximal benötigte Zeit (d. h. Verzögerung) eines Signals bei der Umschaltung von einer gewählten Ausgangsfrequenz zu einer anderen gewählten Ausgangsfrequenz zur Erreichung einer der folgenden Eigenschaften: a. einer Frequenz innerhalb von 100 Hz der Endfrequenz oder
b. eines Ausgangspegels innerhalb von 1 dB des Endausgangspegels.

Güterkontrollverordnung 19

946.202.1

1

Für den Kriegsgebrauch (adapted for use in war): ML 7

jede Änderung oder zielgerichtete Auslese (z. B. Änderung der Reinheit,
Lagerbeständigkeit, Virulenz, Verbreitungsmerkmale oder Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung), die für die Steigerung der Wirksamkeit bei
der Aussergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, der Schädigung von
Ausrüstung oder Vernichtung von Ernten oder der Umwelt ausgeführt
wird.

1

Garn (yarn): ein Bündel von verdrillten Litzen.
Anmerkung:
Litze (strand):
ein Bündel von typischerweise mehr als 200 Einzelfäden (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.

1

Gaszerstäubung (gas atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metalllegierungsschmelze durch
einen Hochdruck-Gasstrom zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.

2

Genauigkeit (accuracy): 6

die maximale positive oder negative Abweichung eines angezeigten Wertes
von einem anerkannten Richtmass oder dem wahren Wert. Sie wird gewöhnlich als Ungenauigkeit (Positionsunsicherheit, Messunsicherheit) gemessen.

6

Geographisch verteilt (geographically dispersed): Sensoren gelten als geographisch verteilt, wenn der Abstand zwischen jedem Sensor mehr als 1500 m in jeder Richtung beträgt. Mobile Sensoren
gelten grundsätzlich als geographisch verteilt. 5

Gesamte digitale Übertragungsrate (total digital transfer rate): die Anzahl Bits einschliesslich der für Leitungscodierung, Overhead usw.
pro Zeiteinheit, die zwischen korrespondierenden Geräten in einem digitalen Übertragungssystem übertragen wird (siehe auch digitale Übertragungsrate).

3

Gesamtstromdichte (overall current density): die Gesamtzahl der Amperewindungen in der Spule (das ist die Summe der
Windungen multipliziert mit dem maximalen Strom, der in jeder Windung
fliesst), geteilt durch die gesamte Querschnittfläche der Spule
(einschliesslich der supraleitenden Drähte, der metallischen Matrizen, in
denen die supraleitenden Drähte eingebettet sind, des Ummantelungsmaterials, aller Kühlkanäle u. ä.).

5

Gespreiztes-Spektrum-Verfahren (spread spectrum): die Technik, bei der die Energie in einem relativ engen Nachrichtenkanal
über ein wesentlich breiteres Spektrum verteilt wird.

Aussenhandel

20

946.202.1

6

Gespreiztes Spektrum (Radar) (radar spread spectrum): jedes Modulationsverfahren, um die Bandbreite des relativ schmalbandigen Spektrums eines Signals durch Zufalls- oder Pseudozufallscodierung
zu verbreitern.

6

Gütegeschalteter Laser (Q-switched laser): ein Laser, bei dem die Energie in der Besetzungsinversion oder im optischen Resonator gespeichert und nachfolgend in einem Puls emittiert wird.

4

Hauptbestandteil (principal element): ein Bestandteil, dessen Austauschwert mehr als 35% des Gesamtwertes für
das vollständige System beträgt. Bestandteilwert ist der vom Systemhersteller oder -integrator für den Bestandteil gezahlte Preis. Gesamtwert ist
der übliche internationale Verkaufspreis an unverbundene Käufer im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Lieferung.

4

Hauptspeicher (main storage): Primärspeicher für Daten oder Befehle zum schnellen Zugriff durch eine
Zentraleinheit. Er besteht aus dem internen Speicher eines Digitalrechners
und jeder Art von hierarchischer Erweiterung wie Pufferspeicher (cache)
oder zusätzliche Speicher mit nicht-sequentiellem Direktzugriff.

7

Hauptsteuerung (primary flight control): Steuerorgane zum Stabilisieren oder Manövrieren eines Luftfahrzeugs unter Verwendung von Kraft/Momenterzeugern, d. h. aerodynamischer Steuerflächen oder Schubvektorsteuerung.

2

Heissisostatisches Verdichten (hot isostatic densification): ein Verfahren, bei dem ein Gussstück bei Temperaturen grösser als
+102 °C (375 K) in einer geschlossenen Kammer über ein Medium (Gas,
Flüssigkeit, Feststoffteilchen, usw.) gleichmässig in allen Richtungen so
mit Druck beaufschlagt wird, dass Hohlräume im Innern des Gussstücks
verkleinert oder beseitigt werden.

9

Herstellungsanlagen (production facilities): Ausrüstung und besonders entwickelte Software hierfür, eingebaut in Anlagen für die Entwicklung oder für eine oder mehrere Phasen der Herstellung.
Anmerkung:
Diese Definition bezieht sich auf Herstellungsanlagen, die in Positionen mit den
Kennungen 101 bis 199 (Anhang 2) genannt sind.

9

Herstellungsausrüstung (production equipment): Werkzeuge, Schablonen, werkzeugführende Vorrichtungen, Dorne, Gussformen, Gesenke, Spann- und Ausrichtungsvorrichtungen, Prüfeinrichtungen sowie andere Einrichtungen und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert oder geändert für die Entwicklung oder für eine oder mehrere Phasen der Herstellung.

Güterkontrollverordnung 21

946.202.1

Anmerkung:
Diese Definition bezieht sich auf Herstellungsausrüstung, die in Positionen mit den
Kennungen 101 bis 199 (Anhang 2) genannt ist.

4

Hybridrechner (hybrid computer): Geräte, die alle folgenden Operationen ausführen können: a. Daten aufnehmen,
b. Daten sowohl in analoger als auch in digitaler Darstellung verarbeiten und

c. Daten ausgeben.

2

Hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeaufschlagung (direct
acting hydraulic pressing): ein Umformverfahren, bei dem ein flüssigkeitsgefülltes, elastisches Kissen
in unmittelbarem Kontakt mit dem Werkstück steht.

1

Immunotoxin (immunotoxin): ein Konjugat eines zellspezifischen monoklonalen Antikörpers und eines
Toxins oder einer Toxinuntereinheit, das selektiv erkrankte Zellen befällt.

1

Impfstoff (vaccine): ein Arzneimittel, das dazu bestimmt ist, eine schützende Immunreaktion
bei Menschen oder Tieren zur Verhütung einer Krankheit hervorzurufen.

6

Impulskompression (pulse compression): die Codierung und Verarbeitung eines Radarimpulses grosser Impulsbreite
mit dem Resultat eines Impulses geringerer Breite und höherer Auflösung
unter Beibehaltung der Vorteile hoher Impulsenergie.

4

Informationssicherheit (information security): 5

sämtliche Mittel und Funktionen, welche die Zugriffsmöglichkeit, die
Vertraulichkeit oder Unversehrtheit von Information oder Kommunikation
sichern, ausgenommen die Mittel und Funktionen zur Absicherung gegen
Funktionsstörungen. Eingeschlossen sind: Kryptotechnik, Kryptoanalyse,
Schutz gegen kompromittierende Abstrahlung und Rechnersicherheit.
Anmerkung:
Kryptoanalyse (cryptoanalysis):
die Analyse eines Kryptosystems oder seiner Eingänge und Ausgänge, um vertrauliche variable oder sensitive Daten einschliesslich Klartext abzuleiten (ISO 7498-21988 (E), Paragraph 3.3.18).

9

Innenbeschichtung (interior lining): geeignet für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse
oder der Isolierschicht; normalerweise eine flüssige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z. B. kohlenstoffgefülltes Hydroxyl Terminated Polybutadiene (HTPB) oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird.

Aussenhandel

22

946.202.1

3

Integrierte Hybrid-Schaltung (hybrid integrated circuit): jede Kombination aus integrierten Schaltungen oder integrierter Schaltung
mit Schaltungselementen oder diskreten Bauelementen, die miteinander
verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte
Funktionen zu erfüllen, mit allen folgenden Eigenschaften: 1. mit mindestens einem Bauelement ohne eigenes Gehäuse,
2. miteinander verbunden unter Verwendung typischer IC-Herstellungsverfahren,

3. als Ganzes austauschbar und
4. üblicherweise nicht zerlegbar.
Anmerkungen:
1. Schaltungselement (circuit element): eine unteilbare aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z. B. eine Diode, ein Transistor, ein
Widerstand, ein Kondensator.

2. Diskretes Bauelement (discrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches Schaltungselement mit eigenen äusseren Anschlüssen.

3

Integrierte Multichip-Schaltung (multichip integrated circuit): zwei oder mehrere monolithisch integrierte Schaltungen, die auf ein gemeinsames Substrat aufgebracht sind.

3

Integrierte optische Schaltung (optical integrated circuit): eine monolithisch integrierte Schaltung oder eine integrierte HybridSchaltung mit einem oder mehreren integrierten Elementen, die als Fotosensor oder Fotosender oder zur Durchführung einer optischen oder elektrooptischen Funktion oder mehrerer optischer oder elektrooptischer
Funktionen konstruiert sind.

3

Integrierte Schichtschaltung (film type integrated circuit): eine Anordnung von Schaltungselementen und metallischen Leitverbindungen, die durch Abscheiden einer dicken oder dünnen Schicht auf einem
isolierenden Substrat gebildet wird.
Anmerkung:
Schaltungselement (circuit element):
eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung,
z. B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

6

Intrinsische Magnetfeldgradientenmesser (intrinsic magnetic gradiometers): Geräte zur Messung der räumlichen Veränderung der Magnetfelder von
Quellen ausserhalb des Geräts. Ein Magnetfeldgradientenmesser besteht
aus mehreren Magnetometern sowie zugehörigen Elektronikschaltungen,
deren Ausgangssignal ein Mass für den Magnetfeldgradienten ist (siehe
auch Magnetfeldgradientenmesser).

1

Isolierte lebende Kulturen (isolated live cultures): schliessen lebende Kulturen in gefrorener Form und als Trockenpräparat ein.

9

Isolierung (insulation): für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass,
Gehäusedeckel); schliesst gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbund

Güterkontrollverordnung 23

946.202.1

material ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält, und kann
auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein.

2

Isostatische Pressen (isostatic presses): haben eine geschlossene Druckkammer, in der über verschiedene Medien
(Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen) ein in allen Richtungen gleicher, auf
Werkstück oder Werkstoff wirkender Druck erzeugt wird.

1

Kohlenstofffaser-Preform (carbon fibre preform): eine geregelte Anordnung unbeschichteter oder beschichteter Fasern für
die Errichtung der Rahmenkonstruktion von einem Teil, bevor die Matrix
zur Bildung eines Verbundwerkstoffs eingefügt wird.

2

Kombinierter Schwenkrundtisch (compound rotary table): ein Tisch, mit dem ein Werkstück in zwei nicht parallelen Achsen gedreht
und geschwenkt werden kann, wobei die Achsen simultan durch eine
Bahnsteuerung koordiniert werden können.

5

Kommunikationskanalsteuerung (communications channel controller): physikalische Schnittstelle zur Steuerung des Ablaufs von synchronen oder
asynchronen digitalen Datenströmen. Es handelt sich um eine Baugruppe,
die in Rechner oder in Telekommunikationseinrichtungen integriert werden kann, um Kommunikation zu ermöglichen.

1, 3,
6

Kritische Temperatur (auch als Sprungtemperatur bezeichnet) (critical
temperature or transition temperature): die Temperatur, bei der ein speziell supraleitendes Material den Widerstand gegen den Gleichstromfluss vollständig verliert.

5

Kryptotechnik (cryptography): die Technik der Prinzipien, Mittel und Methoden zur Transformation von
Daten, um ihren Informationsinhalt unkenntlich zu machen, ihre unbemerkte Änderung oder ihren unerlaubten Gebrauch zu verhindern. Kryptotechnik beschränkt sich auf die Transformation von Informationen unter
Benutzung eines oder mehrerer geheimer Parameter (z. B. SchlüsselVariable) oder des zugehörigen Schlüsselmanagements.
Anmerkung:
Geheimer Parameter (secret parameter): eine Konstante oder ein Schlüssel, der vor
anderen geheim gehalten wird oder nur innerhalb einer Gruppe bekannt ist.

2, 3, 5

Laser (laser): 6, 7, 8,
9, ML 5,
ML 19

eine Anordnung von Bauteilen zum Erzeugen von räumlich und zeitlich
kohärentem Licht, das durch stimulierte Emission von Strahlung verstärkt
wird.
Anmerkung:
siehe auch: Chemische Laser, Gütegeschaltete Laser, Super-High Power Laser,
Transfer-Laser.

Aussenhandel

24

946.202.1

7

Leistungsmanagement (power management): verändert die auf das Höhenmessersignal übertragene Leistung so, dass die
erhaltene Leistung in der Luftfahrzeug-Höhe stets die geringstnötige zur
Bestimmung der Höhe ist.

2

Linearität (linearity): die maximale Abweichung der Ist-Kennlinie (Mittelwert der oberen und
unteren Messwerte), in positiver oder negativer Richtung, von einer Geraden, die so gelegt ist, dass die grössten Abweichungen ausgeglichen und so
klein wie möglich gehalten werden.

4

Local Area Network: Datenkommunikationssystem mit allen folgenden Eigenschaften: a. es erlaubt die direkte Kommunikation einer beliebigen Anzahl unabhängiger Datengeräte miteinander und

b. beschränkt auf einen engen geographischen Bereich (z. B. Bürohaus, Fabrik, Universitätsgelände, Warenhaus).

Anmerkung:
Datengerät (data device):
Geräte, die digitale Datenfolgen senden oder empfangen können.

1, 7, 9,

Luftfahrzeug (aircraft): ML 8
ML 9
ML 10

Ein Fluggerät mit feststehenden, schwenkbaren oder rotierenden (Hubschrauber) Tragflächen, mit Kipprotoren oder Kippflügeln (siehe auch
zivile Luftfahrzeuge).

6

Magnetfeldgradientenmesser (magnetic gradiometers): Geräte zur Messung des Gradienten eines Magnetfelds, die einen einzelnen
Magnetfeldgradienten-Messwertaufnehmer sowie zugehörige Elektronikschaltungen enthalten und ein zum gemessenen Magnetfeldgradienten proportionales Ausgangssignal liefern (siehe auch intrinsische Magnetfeldgradientenmesser).

6

Magnetometer (magnetometers): Geräte zur Messung der Magnetfelder von Quellen ausserhalb des Geräts.
Ein Magnetometer besteht aus einem einzelnen Magnetfeld-Messwertaufnehmer sowie zugehörigen Elektronikschaltungen und liefert ein zum
gemessenen Magnetfeld proportionales Ausgangssignal.

1, 2

Matrix (matrix): 8, 9

eine im Wesentlichen einheitliche Phase, die den Raum zwischen Partikeln, Whiskern oder Fasern füllt.

1

Mechanisches Legieren (mechanical alloying): ein Legierungsverfahren, das sich aus der Bindung, Zerbrechung und Wiederbindung elementarer und Vorlegierungspulver durch mechanischen
Aufprall ergibt. Nichtmetallische Teilchen können durch Zugabe des geeigneten Pulvers in die Legierung eingebracht werden.

Güterkontrollverordnung 25

946.202.1

4

Mehrfachdatenstromverarbeitung (multi-data-stream processing): Mikroprogramm- oder Rechnerarchitektur-Technik zur simultanen Verarbeitung von mindestens zwei Datenfolgen unter der Steuerung mindestens
einer Befehlsfolge wie: a. SIMD (single instruction multiple data) für z. B. Vektor- oder ArrayRechner,

b. MSIMD (multiple single instruction multiple data),
c. MIMD (multiple instruction multiple data) einschliesslich straff (tightly), eng (closely) oder lose (loosely) gekoppelter Architekturen oder d. strukturierte Anordnungen (Datenfelder) von Recheneinheiten einschliesslich systolischer Array-Rechner.

Anmerkung:
Mikroprogramm (microprogramme):
eine in einem speziellen Speicherbereich dauerhaft gespeicherte Folge von elementaren Befehlen, deren Ausführung durch das Einbringen des Referenzbefehls in ein
Befehlsregister eingeleitet wird.

5

Mehrstufige Sicherheit (multilevel security): ein System, das Informationen mit unterschiedlichen Vertraulichkeitsstufen enthält und simultanen Zugriff von Anwendern unterschiedlicher Sicherheitsermächtigungen (Benutzergruppen) erlaubt, aber verhindert, dass
Anwender Zugang zu Informationen erhalten, für die sie nicht autorisiert
sind.
Anmerkung:
Mehrstufige Sicherheit betrifft Rechnersicherheit, nicht aber Rechnerzuverlässigkeit, die sich auf die Verhinderung von Fehlern oder generelles menschliches Versagen bezieht.

2

Messunsicherheit (measurement uncertainty): die Kenngrösse, die angibt, in welchem Bereich um den angegebenen Wert
der richtige Wert der Messgrösse mit einer statistischen Sicherheit von
95% (Bezug: VDI/VDE 2617) (Bezug: ISO 10360-2) liegt. Sie umfasst die
nicht korrigierten systematischen Abweichungen, die nicht korrigierte Umkehrspanne und die zufälligen Abweichungen.

3

Mikrocomputer (microcomputer microcircuit): eine monolithisch integrierte Schaltung oder integrierte MultichipSchaltung mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist,
allgemeine Befehle aus einem internen Speicher zur Abarbeitung von Daten, die in dem internen Speicher enthalten sind, auszuführen.
Anmerkung:
Der interne Speicher kann durch einen externen Speicher erweitert werden.

1

Mikroorganismen (microorganisms): 2

Bakterien, Viren, Mycoplasma, Rickettsiae, Chlamydiae oder Pilze in natürlicher, adaptierter oder modifizierter Form entweder in Form isolierter
lebender Kulturen
oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert wurde.

Aussenhandel

26

946.202.1

3

Mikroprozessor (microprocessor microcircuit): eine monolithisch integrierte Schaltung oder integrierte MultichipSchaltung mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist,
eine Reihe allgemeiner Befehle von einem externen Speicher auszuführen.
Anmerkungen:
1. Der Mikroprozessor enthält üblicherweise keinen anwenderzugänglichen Speicher als integralen Bestandteil, es kann jedoch auf dem Chip vorhandener Speicherplatz zur Erfüllung seiner Logikfunktionen genutzt werden.

2. Diese Definition schliesst auch Chipsets ein, die entwickelt wurden, um zusammengeschaltet wie ein Mikroprozessor zu arbeiten.

ML 4

Militärische Pyrotechnika (military pyrotechnics) ML 8

Mischungen aus festen oder flüssigen Treibstoffen mit Sauerstoffträgern,
die nach dem Anzünden eine energetische chemische Reaktion durchlaufen, um spezifische Zeitverzögerungen oder Wärmemengen, Lärm Rauch,
Nebel, Licht oder Infrarotstrahlung zu erzeugen. Zu den militärischen Pyrotechnika zählt auch die Untergruppe der Pyrophoren, die keine Sauerstoffträger enthalten, sich an der Luft aber spontan entzünden.

ML 8

Militärische Sprengstoffe (military explosives) feste, flüssige oder gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die erforderlich
sind, um bei ihrer Verwendung als Primärladungen, Verstärker- oder
Hauptladungen in Gefechtsköpfen, Geschossen und anderen militärischen
Einsatzarten Detonationen herbeizuführen.

6

Miteinander verbundene Radarsensoren (interconnected radar sensors): zwei oder mehrere Radarsensoren, die miteinander Daten in Echtzeit austauschen können.

3

Momentan-Bandbreite (instantaneous bandwidth): 5
7

die Bandbreite, bei der die Ausgangsleistung innerhalb einer Toleranz von
3 dB konstant bleibt, ohne dass andere Funktionsparameter angepasst werden müssen.

6

Monolithische Substrate (substrate blanks): monolithische Verbindungen mit Abmessungen, die geeignet sind zur Herstellung optischer Bauteile wie Spiegel oder Linsen.

3

Monolithisch integrierte Schaltung (monolithic integrated circuit): eine Kombination aus passiven oder aktiven Schaltungselementen oder aus
beiden, die

a. durch Diffusions-, Implantations- oder Abscheidungsverfahren in oder auf einem einzelnen Halbleiter-Substrat, einem sogenannten Chip, gebildet sind, b. unteilbar miteinander verbunden sind und
c. eine oder mehrere Funktionen einer Schaltung ausführen.
Anmerkung:
Schaltungselement (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z. B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

Güterkontrollverordnung 27

946.202.1

6

Monospektrale Bildsensoren (monospectral imaging sensors) können Bilddaten von einem diskreten Spektralband erfassen.

6

Multispektrale Bildsensoren (multispectral imaging sensors): können Bilddaten von zwei oder mehreren diskreten Spektralbändern
gleichzeitig oder seriell erfassen. Sensoren mit mehr als zwanzig diskreten
Spektralbändern werden auch als hyperspektrale Bildsensoren bezeichnet.

4

Netzzugangssteuerung (network access controller): physikalische Schnittstelle zu einem dezentralen Netzwerk. Hierbei wird
ein gemeinsames Übertragungsmedium eingesetzt, das überall mit derselben digitalen Übertragungsrate arbeitet und beliebige Übermittlung durch
das Netz bietet (z. B. «Token» oder «Carrier sense»). Es werden voneinander unabhängige Datenpakete oder Datengruppen, die entsprechend adressiert sind, angenommen (z. B. IEEE 802). Die Netzzugangssteuerung ist
eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen
integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen.

4

Neuronaler Rechner (neural computer): Rechengerät, konstruiert oder geändert zur Nachahmung des Verhaltens
eines oder mehrerer Neuronen, d. h. ein Rechengerät, das durch seine
Hardwareeigenschaften geeignet ist, die Gewichtungen und Anzahl von
Verbindungen einer Vielzahl von Recheneinheiten in Abhängigkeit von
verarbeiteten Daten zu regulieren.

ML 17

Nuklearer Reaktor (nuclear reactor) umfasst grundsätzlich die im Innern des Reaktorbehälters befindlichen
oder unmittelbar damit verbundenen Teile, die Ausrüstung, die das Energieniveau im Reaktorkern steuert, und die Bestandteile, die in der Regel
das Primärkühlmittel des Reaktorkerns enthalten, damit unmittelbar in Berührung kommen oder es steuern.

7

Nullpunkt (Beschleunigungsmesser) (bias [accelerometer]): das von einem Beschleunigungsmesser ohne vorhandene Beschleunigung
ausgegebene Signal.

2

Numerische Steuerung (numerical control): die automatische Steuerung eines Prozesses durch ein Gerät, das numerische Daten benutzt, die normalerweise während des Arbeitsgangs eingegeben werden (Bezug: ISO 2382).

4, 5,

Objektcode (object code): 9

die maschinenlauffähige Form einer geeigneten Beschreibung einer oder
mehrerer Prozesse (Quellcode/Quell-Programmiersprache), die durch ein
Programmiersystem umgewandelt wurden.

Aussenhandel

28

946.202.1

7

Optische Sensor-Arrays für Flugsteuerungszwecke (Flight control optical
sensor array):

miteinander verbundene optische Sensoren auf Laserbasis, die EchtzeitFlugdaten für die bordseitige Verarbeitung liefern.

5

Optische Vermittlung (optical switching): das Vermitteln oder Durchschalten optischer Signale ohne Umwandlung in
elektrische Signale.

5

Optische Verstärkung (optical amplification): eine Verstärkertechnik für die optische Kommunikation, die eine Verstärkung
optischer Signale, die durch eine separate optische Quelle generiert werden,
ohne Umwandlung in elektrische Signale erlaubt, z. B. durch Verwendung
von optischen Halbleiterverstärkern, LWL-Luminiszenzverstärkern.

4

Optischer Rechner (optical computer): Rechner, konstruiert oder geändert zur Darstellung von Daten durch Licht.
Seine logischen Schaltungen basieren auf direkt gekoppelten Optoschaltelementen.

5

Personenbezogene Mikroprozessor-Karte (personalized smart card): eine Chip-Karte mit einer Mikroprozessor-/Mikrocomputerschaltung entsprechend ISO/IEC 7816, die vom Ausgebenden programmiert wurde und
vom Anwender nicht geändert werden kann.

2, 4,

Programm (programme): 5, 6

eine Folge von Befehlen zur Ausführung eines Prozesses in einer Form oder
umsetzbar in eine Form, die von einem Elektronenrechner ausführbar ist.

4

Prozess-Reaktionszeit (Reaktionszeit auf eine globale Unterbrechung)
(global interrupt latency time): die Zeit, die ein Rechnersystem benötigt, um eine durch ein Ereignis verursachte Unterbrechung (interrupt) zu erkennen, die Unterbrechung zu bedienen und auf ein anderes speicherresidentes Programm (task) zur Bearbeitung dieser Unterbrechung umzuschalten.

6

Pulsdauer (pulse duration): Dauer eines Laser-Pulses, gemessen als volle Halbwertsbreite des Intensitätsmaximums (FWHI).

1

Pulverisierung (comminution): ein Verfahren, bei dem ein Material durch Zerbrechen, Zerstossen oder
Zerreiben zu Teilchen zerkleinert wird.

4, 5,
6, 7,

Quellcode oder Quell-Programmiersprache (source code or source language): 9

geeignete Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse, die durch ein Programmiersystem in maschinenablauffähigem Code (Objectcode oder Object-Programmiersprache) umgewandelt werden kann.

Güterkontrollverordnung 29

946.202.1

7

Raumfahrzeuge (spacecraft): 9

aktive und passive Satelliten und Raumsonden.

6

Rauschpegel (noise level): ein Mass, basierend auf der spektralen Leistungsdichte eines elektrischen
Signals. Der Spitze-Spitze-Wert des Rauschpegels ist gleich S2pp = 8 No
(f2-f1), wobei Spp die Spitze-Spitze-Amplitude des Signals (z. B. in nT),
No die spektrale Leistungsdichte (z. B. Nanotesla2/Hz) und (f2-f1) die interessierende Bandbreite ist.

4

Rechenelement (computing element, CE): kleinste rechnende Einheit, die ein arithmetisches oder logisches Ergebnis
liefert.

ML 7

Reizstoffe (riot control agents) Stoffe, die vorübergehende Reizungen oder körperliche Behinderungen
hervorrufen, die innerhalb weniger Minuten nach Beendigung der Einwirkung verschwinden. Es besteht keine bedeutsame Gefahr einer bleibenden
Verletzung und medizinische Behandlung ist selten nötig.

2, 8

Roboter (robot): ML 17

ein Handhabungssystem, das bahn- oder punktgesteuert sein kann, Sensoren benutzen kann und alle folgenden Eigenschaften aufweist: a. multifunktional,
b. fähig, Material, Teile, Werkzeuge oder Spezialvorrichtungen durch veränderliche Bewegungen im dreidimensionalen Raum zu positionieren
oder auszurichten,

c. mit drei oder mehr Regel- oder Stellantrieben, die Schrittmotoren einschliessen können, und

d. mit anwenderzugänglicher Programmierbarkeit durch Eingabe-/ Wiedergabe-Verfahren (teach/playback) oder durch einen Elektronenrechner, der auch eine speicherprogrammierbare Steuerung sein kann, d.
h. ohne mechanischen Eingriff.

Anmerkung:
Diese Definition umfasst nicht folgende Geräte:
1. ausschliesslich hand- oder fernsteuerbare Handhabungssysteme.
2. Handhabungssysteme mit festem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste Anschläge
wie Stifte oder Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die
Wahl der Bahnen oder Winkel können mechanisch, elektronisch oder elektrisch
nicht geändert werden.

3. mechanisch gesteuerte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste, aber verstellbare Anschläge wie Stifte und Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel
sind innerhalb des festgelegten Programmablaufs veränderbar. Veränderungen
oder Modifikationen des Programmablaufs (z. B. durch Wechsel von Stiften oder
Austausch von Nocken) in einer oder mehreren Bewegungsachsen werden nur
durch mechanische Vorgänge ausgeführt.

Aussenhandel

30

946.202.1

4. nicht antriebsgeregelte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm ist veränderbar, der Ablauf erfolgt aber nur nach dem Binärsignal von mechanisch festgelegten, elektrischen Binärgeräten oder verstellbaren Anschlägen.

5. Regalförderzeuge, die als Handhabungssysteme mit kartesischen Koordinaten bezeichnet werden und als wesentlicher Bestandteil vertikaler Lagereinrichtungen gefertigt und so konstruiert sind, dass sie Lagergut in die Lagereinrichtungen
einbringen und aus diesen entnehmen.

1

Rotationszerstäubung (rotary atomization): ein Verfahren, bei dem ein schmelzflüssiger Metallstrom oder eine Metallschmelze durch Zentrifugalkraft zu Tröpfchen mit einem Durchmesser
kleiner/gleich 500

µm zerstäubt wird.

1

Schmelzextraktion (melt extraction): ein Verfahren, bei dem zur schnellen Erstarrung und Extraktion eines streifenförmigen Legierungserzeugnisses ein kurzes Segment eines rotierenden
Abschreckblockes in eine Metalllegierungsschmelze eingetaucht wird.
Anmerkung:
Schnelle Erstarrung (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials
bei Abkühlungsraten grösser als 1000 K/s.

1

Schmelzspinnen (melt spinning): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur schnellen Erstarrung auf einen rotierenden Abschreckblock aufprallt, wobei flockige,
streifen- oder stäbchenförmige Erzeugnisse entstehen.
Anmerkung:
Schnelle Erstarrung (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials
bei Abkühlungsraten grösser als 1000 K/s.

2

Schwenkspindel (tilting spindle): eine Werkzeugspindel, welche die Winkelposition ihrer Spindel-Mittellinie
zu jeder anderen Achse während des Bearbeitungsvorgangs verändert.

1

Seil (tow):

ein Bündel von Einzelfäden (monofilaments), die normalerweise annähernd parallel verlaufen.

6

SHPL:

siehe Super-High Power Laser. 3

Signalanalysatoren (signal analysers): Geräte, die Hauptmerkmale der Einzelfrequenzanteile aus Mehrfrequenzsignalen messen und anzeigen können.
Anmerkung:
Siehe auch dynamische Signalanalysatoren.

3, 4,

Signaldatenverarbeitung (signal processing): 5, 6

die Verarbeitung von aussen kommender informationstragender Signale
durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl,
Korrelation, Konvolution oder Transformationen zwischen Bereichen (z.
B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation).

Güterkontrollverordnung 31

946.202.1

5

Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal (common channel signalling): ein Signalisierungsverfahren zwischen Vermittlungen, bei dem über einen
einzelnen Kanal Signalisierungsinformationen für eine Vielzahl von Verbindungen oder Rufen und anderen Informationen, z. B. für die Netzwerksteuerung (Network Management), übermittelt werden, wobei adressierte
Nachrichten (labelled messages) verwendet werden.

3

Signallaufzeit des Grundgatters (basic gate propagation delay time): der Wert der Signallaufzeit, bezogen auf das Grundgatter, das in einer Familie von monolithisch integrierten Schaltungen verwendet wird. Für eine
gegebene Schaltungsfamilie kann dieser Wert entweder als Signallaufzeit
je typisches Grundgatter oder als typische Signallaufzeit je Gatter angegeben werden.
Anmerkung:
Die Signallaufzeit des Grundgatters ist nicht mit der Eingangs-/Ausgangsverzögerungszeit einer komplexen, monolithisch integrierten Schaltung zu verwechseln.

7

Skalierungsfaktor (Kreisel oder Beschleunigungsmesser) (scale factor [gyro
or accelerometer]):

das Verhältnis zwischen einer Änderung der Ausgangsgrösse und der Änderung der zu messenden Grösse. Als Skalierungsfaktor wird im Allgemeinen die Steigung einer geraden Linie bezeichnet, die nach dem Verfahren
der kleinsten Quadrate an die Ein- und Ausgangswerte angepasst werden
kann, indem die Eingangsgrösse zyklisch über den Eingangsgrössenbereich
verändert wird.

ASA

Software (software): 1 bis 9

eine Sammlung eines oder mehrerer Programme oder Mikroprogramme,
die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind.
Anmerkung:
Mikroprogramm (microprogramme):
eine in einem speziellen Speicherbereich dauerhaft gespeicherte Folge von elementaren Befehlen, deren Ausführung durch das Einbringen des Referenzbefehls in ein
Befehlsregister eingeleitet wird.

2, 3,

Speicherprogrammierbar (stored programm controlled): 5

eine Steuerung, die in einem elektronischen Speicher Befehle speichert, die
ein Prozessor zur Ausführung von vorher festgelegten Funktionsabläufen
verwenden kann.
Anmerkung:
Ausrüstung kann unabhängig davon speicherprogrammierbar sein, ohne Rücksicht, ob
sich der elektronische Speicher innerhalb oder ausserhalb der Ausrüstung befindet.

1

Spezifischer Modul (specific modulus): der Young'sche Modul gemessen in Pascal entsprechend N/m2, dividiert
durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur
von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit
von 50% ± 5%.

Aussenhandel

32

946.202.1

1

Spezifische Zugfestigkeit (specific tensile strength): Höchstfestigkeit gemessen in Pascal entsprechend N/m2, dividiert durch
das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296
K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50% ±
5%.

6

Spitzenleistung (peak power): Energie je Puls in Joule geteilt durch die Pulsdauer in Sekunden.

7

Stabilität (stability): Die Standardabweichung (1 sigma) der Änderung eines bestimmten Parameters von seinem Kalibrierwert, der unter stabilen Temperaturbedingungen gemessen wurde. Die Stabilität kann als Funktion der Zeit ausgedrückt
werden.

7

Steuerungssysteme (guidance set): Systeme, die das Mess- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Position und Geschwindigkeit (d. h. zur Navigation) eines Flugkörpers mit
dem Verfahren integrieren, das für die Berechnung und Übertragung von
Kommandos zu den Flugsteuerungssystemen des Flugkörpers eingesetzt
wird, um die Flugbahn zu korrigieren.

3

Substrat (substrate): ein Träger aus Basismaterial mit oder ohne Leiterbahnen, auf oder in dem
diskrete Bauelemente oder integrierte Schaltungen oder beide angebracht
werden können.
Anmerkung:
Diskretes Bauelement (discrete component):
in einem eigenen Gehäuse befindliches Schaltungselement mit eigenen äusseren
Anschlüssen.
Schaltungselement (circuit element):
eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung,
z. B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

6

Super-High Power Laser (SHPL): ein Laser, der eine Ausgangsleistung von mehr als 1 kJ über 50 ms oder
eine mittlere oder eine Dauerstrich-Ausgangsleistung von mehr als 20 kW
abgeben kann.

2

Superlegierungen (superalloys): 9

Legierungen auf der Basis von Nickel, Kobalt oder Eisen mit höheren
Festigkeiten als denen in der AISI-300-Serie bei Temperaturen über
649 °C (922 K) unter schweren Umwelt- und Betriebsbedingungen.

1

Superplastisches Umformen (superplastic forming): 2

ein Warmumformverfahren für Metalle, deren im herkömmlichen Zugversuch bei Raumtemperatur ermittelte Bruchdehnung weniger als 20% beträgt; durch Wärmezufuhr werden Dehnungen erzielt, die mindestens das
Zweifache des vorgenannten Wertes betragen.

Güterkontrollverordnung 33

946.202.1

ML 18

Supraleitend (superconductive) ML 20
1, 3,
6, 8

Materialien (d. h. Metalle, Legierungen oder Verbindungen), die ihren
elektrischen Widerstand vollständig verlieren können, d. h. sie können unbegrenzte elektrische Leitfähigkeit erreichen und sehr grosse elektrische
Ströme ohne Joule'sche Erwärmung übertragen.
Anmerkung:
Der supraleitende Zustand eines Materials ist jeweils gekennzeichnet durch eine
kritische Temperatur, ein kritisches Magnetfeld, das eine Funktion der Temperatur
ist, und eine kritische Stromdichte, die eine Funktion des Magnetfelds und der
Temperatur ist.

5

Symmetrischer Algorithmus (symmetric algorithm): ein kryptographischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die
Entschlüsselung den identischen Schlüssel verwendet.
Anmerkung:
Eine übliche Anwendung symmetrischer Algorithmen ist die Gewährleistung der
Vertraulichkeit von Daten.

6

Systemzieldaten (systems tracks): die verarbeiteten, korrelierten und aktualisierten Informationen über die
Flugpositionen von Luftfahrzeugen, die dem Personal einer Luftverkehrskontrollzentrale zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Informationen
handelt es sich um mit Flugplanpositionen kombinierte Radarzieldaten.

4

Systolischer Array-Rechner (systolic array computer): ein Rechner, bei dem Datenfluss und -modifikation durch den Benutzer auf
der Ebene der Schaltkreistechnik dynamisch gesteuert werden können.

7

Teilnehmerstaat (participating state): 9

Mitgliedsstaat des Wassenaar Arrangement.
Anmerkung:
Mitgliedsstaaten des Wassenaar Arrangements sind zur Zeit folgende Länder:
Argentinien, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, Südkorea, Tschechische
Republik, Türkei, Ungarn, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von
Amerika.

1

Toxine (toxins): 2

Toxine in der Form gezielt isolierter Zubereitung oder Mischungen, unabhängig von ihrer Herstellungsart, mit Ausnahme von Toxinen als Kontaminanten anderer Materialien wie pathologische Präparate, Kulturpflanzen,
Lebensmittel oder Mutterkulturen von Mikroorganismen.

1

Toxinuntereinheit (sub-unit toxin): ein strukturell und funktional diskreter Bestandteil eines ganzen Toxins.

ML 7

Tränengase (tear gases) Gase, die vorübergehende Reizungen oder Behinderungen hervorrufen, die
innerhalb weniger Minuten nach Beendigung der Einwirkung verschwinden.

Aussenhandel

34

946.202.1

6

Transfer-Laser (transfer laser): ein Laser, bei dem das Laser-Material durch den Energietransfer erregt
wird, der durch Stoss eines Nicht-Laser-Atoms oder -Moleküls mit einem
Laser-Atom oder -Molekül bewirkt wird.

4

Übertragungsrate: 5

siehe auch

Datenübertragungsrate, Digitale Übertragungsrate, Gesamte digitale Übertragungsrate. ATA

Unverzichtbar (required): ATM
1 bis 9

auf Technologie oder Software angewendet, bezieht sich ausschliesslich
auf den Teil der Technologie oder Software, der besonders dafür verantwortlich ist, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder
Funktionen erreicht oder überschritten werden. Diese unverzichtbare Technologie oder Software kann auch für verschiedenartige Produkte einsetzbar
sein.

1

Vakuum-Zerstäubung (vacuum atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze durch die schnelle
Abgabe eines verflüssigten Gases, das einem Vakuum ausgesetzt wird, zu
Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.

4

Vektorrate (vector rate): siehe Dreidimensionale Vectorrate. 1, 2,

Verbundwerkstoff (composite): 6, 8,
9

eine Matrix und eine oder mehrere zusätzliche Phasen, die aus Partikeln,
Whiskern, Fasern oder beliebigen Kombinationen hiervon bestehen und
die zum Erreichen von bestimmten Eigenschaften eingebracht werden.

6

Verformbare Spiegel (deformable mirrors): a. Kontinuierlich verformbarer Spiegel (Einzelspiegel), dessen optisch wirksame Oberfläche dynamisch durch Drehmomente oder Kräfte verformt werden kann, um Verzerrungen der Form der optischen Welle, die
auf den Spiegel auftrifft, auszugleichen, oder b. Segmentierter Spiegel, aus mehreren Einzelelementen bestehend, diese können jeweils für sich dynamisch durch Drehmomente oder Kräfte positioniert werden, um Verzerrungen der Form der optischen Welle, die
auf den Gesamtspiegel auftrifft, auszugleichen.

Verformbare Spiegel werden auch adaptive Spiegel genannt.

1

Vermischt (commingled): Mischung von Filamenten aus thermoplastischen Fasern und Verstärkungsfasern zur Herstellung eines Gemischs von Verstärkungs- und Matrixmaterial in Form von Fasern.

Güterkontrollverordnung 35

946.202.1

7

Verstellbare Blattprofilgeometrie (variable geometry airfoils): Verwendung von Klappen oder Trimmblechen an der Blatthinterkante oder
an der Blattvorderkante, angebauten Vorflügeln oder einer beweglichen
Blattnase, deren Position während des Fluges gesteuert werden kann.

7

Vollautomatische Regelung eines Fluges (total control of flight): bedeutet eine automatisierte Regelung der Zustandsgrössen oder des Flugweges von Flugzeugen zur Erfüllung von Einsatzzielen, die auf Echtzeitänderungen von Daten bezüglich Zielen, Gefahren oder anderer Flugzeugen anspricht.

7
9

Volldigitale Triebwerksregelung (FADEC) (full authority digital engine
control):

ein elektronisches Regelungssystem für Gasturbinentriebwerke oder
Triebwerke mit kombiniertem Arbeitszyklus unter Verwendung eines Digitalrechners zur Steuerung der Variablen, die für die Regelung des Triebwerksschubes oder der Triebwerkswellenleistung über den gesamten Betriebsbereich des Triebwerkes vom Beginn der Kraftstoffzumessung bis
zum Absperren des Kraftstoffes erforderlich sind.

1

Vorher abgetrennt (previously separated): Material, das nach seiner Abtrennung durch einen Prozess hergestellt wurde, der zu einer Erhöhung der Konzentration des erfassten Isotops führt.

ML 8

Vorprodukte (precursors) spezielle Chemikalien, die für die Herstellung militärischer Sprengstoffe
verwendet werden.

3, 6

Weltraumgeeignet (space qualified): Produkte, die so konstruiert, gefertigt und geprüft wurden, dass sie die besonderen elektrischen, mechanischen oder umgebungsbedingten Anforderungen für die Verwendung beim Start und Einsatz von Satelliten oder
Höhen-Flugsystemen, die in Höhen von 100 km und mehr operieren, erfüllen.

2

Winkelpositionsabweichung (angular position deviation): die maximale Differenz zwischen der angezeigten Winkelposition und der
richtigen Winkelposition, die mit Hilfe eines genauen Messverfahrens nach
Drehung der Werkstückaufnahme eines Drehtisches aus einer Anfangsposition ermittelt wird (Bezug: VDI/VDE 2617, Blatt 4/Teil 4 «Drehtische
auf Koordinatenmaschinen»).

ATA

Wissenschaftliche Grundlagenforschung (basic scientific research): ATM

Experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Erlangung von neuen Erkenntnissen über grundlegende Prinzipien von Phänomenen oder Tatsachen, die nicht in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel oder einen spezifischen praktischen Zweck gerichtet sind.

Aussenhandel

36

946.202.1

6

Zeitkonstante (time constant): die Zeit, gerechnet vom Beginn des Lichteinfalls, in welcher der Strom auf
das 1-1/e-fache des Endwertes anwächst (das sind 63% des Endwertes).

1, 7,

Zivile Luftfahrzeuge (civil aircraft): 9
ML 10

sind solche Luftfahrzeuge, die mit genauer Bezeichnung in veröffentlichten
Zulassungsverzeichnissen der zivilen Luftfahrtbehörde für den zivilen
Verkehr auf Inlands- und Auslandsrouten oder für rechtmässige zivile Privat- oder Geschäftsflüge registriert sind (siehe auch Luftfahrzeug).

3
4

Zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate (composite theoretical
performance, CTP):

eine Masszahl für die Rechnerleistung, angegeben in Millionen theoretischer Operationen je Sekunde (Mtops) und berechnet durch die Summierung von Rechenelementen CEs.
Anmerkung:
siehe Anhang 2, Kategorie 4, Technische Anmerkung.

Güterkontrollverordnung 37

946.202.1

Anhang 226

Liste der zivil und militärisch verwendbaren Güter Inhaltsverzeichnis Anmerkungen:

1.

Alle nachstehenden neun Güterkategorien sind jeweils in folgende fünf Abschnitte unterteilt:
- Abschnitt A:

Ausrüstungen, Baugruppen, Bestandteile; - Abschnitt B:

Prüf-, Kontroll- und Fertigungsausrüstungen; - Abschnitt C:

Werkstoffe und Materialien; - Abschnitt D:

Software;

- Abschnitt E:

Technologie.

2.

Die Kontrollregimes sind in Spalte «Listen-Nr. (Regime)» wie folgt gekennzeichnet:
W

= WA

- Vereinbarung von Wassenaar (Nummernserie: 001-099) M

= MTCR

- Raketentechnologie (Nummernserie: 101-199) N

= NSG

- Nukleartechnologie (Nummernserie: 201-299) A

= AG

- Australiengruppe (Nummernserie: 301-399) 3.

A.4

= Staaten des Anhangs 4 T

= Werttoleranz

Kategorie

Güterbezeichnung

Allgemeine Technologie- und Software-Anmerkung (ATA/ASA)

1

Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine
Verbundwerkstoffe, Metalllegierungen, Schmiermittel, Prepregs, Preforms,
Faserwickel-, Bandlege-, Prepregmaschinen usw.

2

Werkstoffbearbeitung
Werkzeug- und Messmaschinen, numerische Bahnsteuerungen für Werkzeugmaschinen, Funkenerosionsmaschinen (EDMs), Wälzlager, Roboter,
heissisostatische Pressen, Beschichtungstechniken usw.

3

Allgemeine Elektronik
Integrierte Schaltungen, Mikrowellenbauteile, Atomfrequenznormale, Ausrüstung für die Herstellung oder Prüfung von Halbleiterbauelementen usw.

4

Rechner
Elektronen-, Hybrid-, Digtialrechner, optische Rechner, neuronale Rechner, systolische Array-Rechner sowie deren Baugruppen usw.

26

Fassung gemäss Ziff. I der V des EVD vom 31. Aug. 1999, in Kraft seit 1. Jan. 2000
(AS 1999 3148).

Aussenhandel

38

946.202.1

Kategorie

Güterbezeichnung

5/Teil 1 Telekommunikation Übertragungseinrichtungen (Funkgeräte usw.), speicherprogrammierbare
Vermittlungseinrichtungen, Lichtwellenleiter, Vorformen aus Glas
(Preforms) zur Herstellung von Lichtwellenleitern usw.

5/Teil 2 Informationssicherheit Kryptotechnik

6

Sensoren und Laser
Akkustik, optische Sensoren und Spiegel, Hochgeschwindigkeitskameras,
Laser, Magnetometer, Radar usw.

7

Luftfahrzeuge, Luftfahrtelektronik und Navigation
Trainingsflugzeuge, Navigationsausrüstungen, Empfangseinrichtungen für
Satelliten-Navigationssysteme (GPS, GLONASS), Kompasse, Funkpeilgeräte usw.

8

Meeres- und Schiffstechnik
Unterwasser- und Überwasserfahrzeuge, Unterwasserkameras, Unterwasserroboter, Schiffsschraubenpropeller, Wasserkanäle, syntaktischer
Schaumstoff usw.

9

Antriebssysteme, Raumfahrzeuge
Raketen und Raketenantriebssysteme, Ausrüstung zur Herstellung von
Gasturbinentriebwerken usw.

1.0Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATA) (gültig im Zusammenhang mit Abschnitt E der Kategorien 1-9) Die Kontrolle der Ausfuhr von Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung
oder Verwendung der von den Kategorien 1-9 erfassten Güter unverzichtbar ist, erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kategorien 1-9.

Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von erfassten
Gütern unverzichtbar ist, bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter
einsetzbar ist.

Nicht erfasst ist Technologie, die das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau,
Betrieb, Wartung und Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht erfasst sind
oder für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.
Anmerkung:
Hierdurch werden die von den Unternummern 1E002e, 1E002f, 8E002a und 8E002b erfassten
Reparatur-Technologien nicht freigestellt.

Die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von Technologie gelten nicht für allgemein zugängliche Informationen, wissenschaftliche Grundlagenforschung oder
für die für Patentanmeldungen erforderlichen Informationen.

Güterkontrollverordnung 39

946.202.1

2.0Allgemeine Software-Anmerkung (ASA) (Soweit in Abschnitt D der Kategorien 1-9 Software erfasst wird, entfallen die
Kontrollen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind.) Die Abschnitte der Kategorien 1-9 dieser Liste erfassen keine Software, die entweder: a.

frei erhältlich ist und
1.

im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft wird:
a.

Barverkauf;

b.

Versandverkauf oder c.

Telefonverkauf

und

2.

dazu entwickelt ist, vom Benutzer ohne umfangreiche Unterstützung
durch den Anbieter installiert zu werden, oder

b.

allgemein zugänglich ist.

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1

Werkstoffe, Chemikalien,
Mikroorganismen
und Toxine 1A

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile 1A001

Bauteile aus fluorierten Verbindungen wie folgt: A.4 frei

(W)

a. Verschlüsse, Dichtungen, Dichtungsmassen oder Brennstoffblasen (fuel bladders), besonders konstruiert für
Luftfahrzeug- und Raumfahrtanwendungen und zu über
50 Gew.-% aus einem der von Unternummer 1C009b
oder 1C009c erfassten Werkstoff hergestellt; b. piezoelektrische Polymere und Copolymere aus Vinylidenfluorid, erfasst von Unternummer 1C009a, mit allen
folgenden Eigenschaften:
1. in Form einer Plane oder einer Folie und
2. mit einer Dicke grösser als 200 µm;

c. Verschlüsse, Dichtungen, Ventilsitze, Blasen oder Membrane aus Fluorelastomeren, die mindestens einen
Vinylethermonomer enthalten, besonders konstruiert für
Luftfahrzeug- und Raumfahrt- oder für «Flugkörper»Anwendungen.

T: 5000

Technische Anmerkung:
«Flugkörper» im Sinne von Unternummer 1A001c bedeutet
vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme.

Aussenhandel

40

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1A002
(W, N) Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminate mit einer
der folgenden Eigenschaften:
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Siehe auch Nummern 1A202, 9A010 und 9A110.

a. mit einer organischen Matrix und hergestellt aus von Unternummer 1C010c, 1C010d oder 1C010e erfassten
Materialien oder

b. mit einer Metall- oder Kohlenstoff-Matrix und hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
1. faser- oder fadenförmige Materialien aus Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:
a. spezifischer Modul grösser als 10,15 × 106 m und
b. spezifische Zugfestigkeit grösser als 17,7 × 104 m oder

2. Werkstoffe, die von Unternummer 1C010c erfasst werden.

Anmerkung:
1. Nummer 1A002 erfasst nicht Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminate, hergestellt aus epoxyharzimprägnierten faseroder fadenförmigen Materialien aus Kohlenstoff für die Reparatur von Luftfahrzeug-Strukturen oder Laminaten, sofern sie
nicht grösser sind als 1 m2 2. Nummer 1A002 erfasst nicht Fertig- oder Halbfertigprodukte, besonders konstruiert für rein zivile Verwendungen wie
folgt:
a. Sportartikel,
b. Automobilindustrie,
c. Werkzeugmaschinenindustrie,
d. medizinischer Bereich.

1A003
(W) Erzeugnisse aus von Unternummer 1C008a3 erfassten
nichtfluorierten, polymeren Substanzen in Form von
Folien, Planen, Bändern oder Streifen, mit einer der
folgenden Eigenschaften:
A.4 frei
T: 5000

a. Dicke grösser als 0,254 mm oder b. beschichtet oder laminiert mit Kohlenstoff, Graphit, Metallen oder magnetischen Substanzen.

Anmerkung:
Nummer 1A003 erfasst nicht Erzeugnisse, die mit Kupfer beschichtet oder laminiert sind, konstruiert für die Herstellung von
flexiblen gedruckten Schaltungen.

1A004
(W) Schutz- und Nachweisausrüstung sowie Bestandteile,
soweit nicht erfasst von Anhang 3, wie folgt:
A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Siehe auch Nummern 2B351 und 2B352.

Güterkontrollverordnung 41

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Gasmasken, Filter und Ausrüstung zur Dekontamination, konstruiert oder modifiziert zur Abwehr von biologischen Agenzien oder radioaktiven Stoffen für den
Kriegsgebrauch
oder chemischen Kampfstoffen und
besonders konstruierte Bestandteile hierfür; b. Schutzanzüge, Handschuhe und Schuhe, besonders ko nstruiert oder modifiziert zur Abwehr von biologischen
Agenzien oder radioaktiven Stoffen für den Kriegsgebrauch oder chemischen Kampfstoffen; c. ABC-Nachweisausrüstung, besonders konstruiert oder modifiziert zur Feststellung oder Identifizierung von
biologischen Agenzien oder radioaktiven Stoffen für den
Kriegsgebrauch
oder chemischen Kampfstoffen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

Anmerkung:
Nummer 1A004 erfasst nicht:
a. Strahlendosimeter für den persönlichen Gebrauch,
b. Ausrüstung, die durch Konstruktion oder Funktion auf den Schutz gegen bestimmte Gefahren im gewerblichen Bereich,
wie Bergbau, Steinbrüche, Landwirtschaft, Pharmazie, Medizin, Tierheilkunde, Umwelt oder Nahrungsmittelindustrie, begrenzt ist.

1A005
(W) Körperpanzer und besonders konstruierte Bestandteile
hierfür, die nicht gemäss militärischen Standards bzw.
Spezifikationen oder hierzu äquivalenten Leistungsanforderungen hergestellt sind.
A.4 frei
T: 5000

Anmerkungen:
1. Nummer 1A005 erfasst nicht einzelne Körperschutzwesten und Zubehör hierfür, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden.

2. Nummer 1A005 erfasst nicht Körperpanzer, die nur zum frontalen Schutz gegen Splitter und Druckwellen von nichtmilitärischen Sprengkörpern konstruiert sind.

Ergänzende Anmerkung:
Siehe auch Anhang 3.

1A102
(M) Resaturierte, pyrolysierte (d.h. Kohlenstoff-Kohlenstoff-)Werkstoffe, konstruiert für von Nummer 9A004
erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
A.4 OGB
T: 1000

1A202
(N) Verbundwerkstoff-Strukturen, soweit nicht erfasst von
Nummer 1A002, in Rohrform und mit allen folgenden
Eigenschaften:

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Siehe auch Nummern 9A010 und 9A110.

Aussenhandel

42

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm und

b. hergestellt aus beliebigen faser- oder fadenförmigen Materialien gemäss Unternummer 1C010a, 1C010b oder
1C210a oder aus Prepreg-Materialien aus Kohlenstoff
gemäss Unternummer 1C210c.

1A225
(N) Platinierte Katalysatoren, besonders konstruiert oder
hergerichtet zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur
Schwerwasserproduktion.
A.4 OGB
T: 1000

1A226
(N) Besonders hergerichtete Füllstoffe, die zur Trennung
von Schwerem Wasser aus Wasser verwendet werden
können, mit allen folgenden Eigenschaften:
A.4 OGB
T: 1000

a. hergestellt aus Phosphorbronze-Geflecht, chemisch behandelt zur Verbesserung der Benetzbarkeit und

b. konstruiert zur Verwendung in VakuumDestillationskolonnen.

1A227
(N) Strahlenschutzfenster hoher Dichte (z. B. Bleiglas) mit
allen folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Rahmen hierfür:
A.4 OGB
T: 1000

a. mit einer Fläche grösser als 0,09 m2 auf der «aktivitätsfreien Seite», b. einer Dichte grösser als 3 g/cm3 und c. einer Dicke grösser/gleich 100 mm.

Technische Anmerkung:
«aktivitätsfreien Seite» im Sinne der Nummer 1A227 bezeichnet die Sichtfläche des Fensters, die bei der Soll-Anwendung
der niedrigsten Strahlung ausgesetzt ist.

1B

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen 1B001

Ausrüstung für die Herstellung der von Nummer 1A002
oder 1C010 erfassten Fasern, Prepregs, Preforms oder
Verbundwerkstoffe
wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör
hierfür:
Anmerkung:
Siehe auch Nummern 1B101 und 1B201.

(W, M)
(N)

a. Faserwickelmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder
mehr Achsen koordiniert und programmiert sind, besonA.4 OGB
T: 1000

Güterkontrollverordnung 43

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

ders konstruiert für die Fertigung von VerbundwerkstoffStrukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien; (W, M) b. Bandlegemaschinen oder Kabelplazierungsmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von
Bändern, Kabeln oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen
koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und
«Flugkörper»-Strukturen aus Verbundwerkstoffen; A.4 OGB
T: 1000

Technische Anmerkung:
«Flugkörper» im Sinne von Unternummer 1B001b bedeutet
vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme.

c. mehrfachgerichtete und mehrdimensionale Web- oder Flechtmaschinen einschliesslich Anpassungsteilen und
Umbauteilsätzen zum Weben, Flechten oder Umspinnen
von Fasern für die Fertigung von VerbundwerkstoffStrukturen; A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Unternummer 1B001c erfasst nicht Textilmaschinen, die nicht
für die oben genannten Endverwendungen geändert worden
sind.

(W, M) d. Ausrüstung, besonders konstruiert oder angepasst für die Herstellung von Verstärkungsfasern, wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (wie Polyacrylnitril, Rayon, Pech oder Polycarbosilan) in Kohlenstofffasern oder Siliciumcarbidfasern,
einschliesslich besonderer Vorrichtungen zum
Strecken der Faser während der Wärmebehandlung, 2. Ausrüstung für die chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD) mit Elementen oder Verbindungen
auf erhitzte fadenförmige Substrate zur Fertigung von
Siliciumcarbidfasern,

3. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z. B. Aluminiumoxid),

4. Ausrüstung für die Umwandlung durch Wärmebehandlung von aluminiumhaltigen Faser-Preforms in
Aluminiumoxid-Fasern;

(W, M) e. Ausrüstung zur Herstellung der von Unternummer 1C010e erfassten Prepregs durch HeissschmelzVerfahren; A.4 OGB
T: 1000

Aussenhandel

44

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W)

f. Ausrüstung zur zerstörungsfreien dreidimensionalen Prüfung von Fehlern mittels Ultraschall- oder Röntgentomographie, besonders konstruiert für Verbundwerkstoffe. A.4 frei
T: 1000

1B002
(W, M) Systeme und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert
zur Vermeidung von Verunreinigungen und besonders
konstruiert für die Herstellung von Metalllegierungen,
Metalllegierungspulver oder legierten Werkstoffen, die
von Unternummer 1C002a2, 1C002b oder 1C002c erfasst werden.
A.4 OGB
T: 1000

1B003
(W) Werkzeuge, Matrizen, Formen oder Spannvorrichtungen für das superplastische Umformen oder Diffusionsschweissen von Titan oder Aluminium oder deren Legierungen, besonders konstruiert zur Fertigung von: A.4 frei
T: 5000

a. Strukturen für die Luft- und Raumfahrt, b. Motoren für Luftfahrzeuge oder Raumfahrt oder c. besonders konstruierten Bauteilen für solche Strukturen oder Motoren.

1B101

Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B001 erfasst wird,
für die Herstellung
von Struktur-Verbundwerkstoffen,
wie folgt sowie ausschliesslich konstruierte Bestandteile
und ausschliesslich konstruiertes Zubehör hierfür:
Anmerkung:
Von Nummer 1B101 erfasste Bestandteile und erfasstes Zubehör
schliesst Gussformen, Dorne, Gesenke, Vorrichtungen und Werkzeuge zum Formpressen, Aushärten, Giessen, Sintern oder Kleben
von Verbundwerkstoff-Strukturen und Laminaten sowie Erzeugnisse daraus ein.
Ergänzende Anmerkung:
Siehe auch Nummer 1B201.

(M, N)

a. Faserwickelmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder
mehr Achsen koordiniert und programmiert werden
können, konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür; A.4 OGB
T: 1000

(M)

b. Bandlegemaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder
mehr Achsen koordiniert und programmiert werden
können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und Flugkörperstrukturen aus Verbundwerkstoffen; A.4 OGB
T: 1000

Güterkontrollverordnung 45

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(M)

c. Ausrüstung, konstruiert oder geändert für die Herstellung von faser- oder fadenförmigen Materialien, wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (z. B. Polyacrylnitril, Rayon oder Polycarbosilan) einschliesslich besonderer Einrichtungen zum Strecken
der Faser während der Wärmebehandlung, 2. Ausrüstung für die Beschichtung aus der Gasphase (VD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte
fadenförmige Substrate, 3. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z. B. Aluminiumoxid);

(M)

d. Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von
Prepregs oder Preforms, erfasst von Nummer 9A110.

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Von Unternummer 1B101d erfasste Ausrüstung schliesst Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinric htungen sowie Stanzformen (clicker dies) ein.

1B115
(M) Ausrüstung für die Herstellung, Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flugkörpertreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, erfasst von Anhang 3, ML 8, Unternummer 1C011a, 1C011b oder Nummer 1C111, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. A.4 OGB
T: 1000

Anmerkungen:
1. Nummer 1B115 schliesst nur solche Mischer ein, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet
sind und eine Temperaturregelung der Mischkammer besitzen:
a. Chargenmischer mit einer Kapazität grösser/gleich 110 l und mindestens einer exzentrischen Misch-/Knetwelle, b. Durchlaufmischer mit zwei oder mehreren Misch-/ Knetwellen und der Möglichkeit zum Öffnen der Mischkammer.

2. Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung militärischer Güter: Siehe Anhang 3, ML 18.

3. Nummer 1B115 erfasst nicht Ausrüstung für die Herstellung, Handhabung oder Abnahmeprüfung von Borcarbid.

1B116
(M) Düsen, ausschliesslich konstruiert zur Fertigung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1573 K (1300 °C) bis 3173 K (2900 °C) und bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen. A.4 OGB
T: 1000

1B201
(N) Faserwickelmaschinen, soweit nicht erfasst von Nummer 1B001 oder 1B101, und zugehörige Ausrüstung wie
folgt:

A.4 OGB
T: 1000

Aussenhandel

46

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Faserwickelmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert;

2. besonders konstruiert für die Fertigung von Verbund- werkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder
fadenförmigen Materialien
; 3. geeignet zum Wickeln zylindrischer Rotoren mit Durchmessern zwischen 75 mm und 400 mm und
Längen grösser/gleich 600 mm; b. Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren von Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden;

c. Präzisionsdorne für Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden.

1B225
(N) Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit
einer Fertigungskapazität von mehr als 250 g Fluor je
Stunde.

A.4 OGB
T: 1000

1B226
(N) Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung,
konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren
Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von
grösser/gleich 50 mA liefern können, oder die mit
solchen Ionenquellen ausgestattet sind.
A4. OGB
T: 1000

Anmerkungen:
1. Nummer 1B226 schliesst Separatoren ein, die stabile Isotope anreichern können.

2. Nummer 1B226 schliesst Separatoren mit Ionenquellen und Kollektoren innerhalb und ausserhalb des magnetischen Feldes ein.

1B227
(N) Konverter oder Ausrüstung für die AmmoniakSynthese, bei der das Synthesegas (Stickstoff und Wasserstoff) einer Ammoniak-Wasserstoff-HochdruckAustauschkolonne entnommen und das synthetisierte
Ammoniak in die Kolonne zurückgeführt wird.
A.4 OGB
T: 1000

1B228
(N) Wasserstoff-Tieftemperaturdestillationskolonnen mit
allen folgenden Eigenschaften:
A.4 OGB
T: 1000

a. konstruiert zum Einsatz bei Betriebstemperaturen kleiner/gleich 35 K (-238 °C),

b. konstruiert zum Einsatz bei Betriebsdrücken von 0,5 bis 5 MPa,

c. hergestellt aus:

Güterkontrollverordnung 47

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. rostfreien Stählen der Serie 300 mit niedrigem Schwefelgehalt und mit einer austenitischen Korngrössenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen
Norm) von 5 oder darüber oder 2. vergleichbaren tieftemperatur- und wasserstoffverträglichen Werkstoffen und

d. mit einem Innendurchmesser grösser/gleich 1 m und effektiven Längen grösser/gleich 5 m.

1B229
(N) Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen und
interne Kontraktoren, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Betrieb bei Nenndrücken grösser/gleich 2 MPa,
2. hergestellt aus kohlenstoffarmem Stahl mit einer austenitischen Korngrössenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen Norm) von 5 oder darüber und 3. Durchmesser grösser/gleich 1,8 m, b. «Interne Kontraktoren» für Wasser-SchwefelwasserstoffAustauschkolonnen erfasst in Unternummer 1B229a.
Technische Anmerkung:
«Interne Kontraktoren» der Kolonnen sind segmentierte Böden
mit einem effektiven Verbunddurchmesser grösser/gleich
1,8 m, konstruiert zur Erleichterung der Gegenstromextraktion
und hergestellt aus rostfreien Stählen mit einem Kohlenstoffgehalt kleiner/gleich 0,03%. Hierbei kann es sich um Siebböden,
Ventilböden, Glockenböden oder Turbogridböden handeln.

1B230
(N) Umwälzpumpen für Kaliumamid-Katalysatoren
(Kontaktmittel) in verdünnter oder konzentrierter
Lösung in flüssigem Ammoniak (KNH2/NH3) mit allen
folgenden Eigenschaften:
A.4 OGB
T: 1000

a. hermetisch dicht, b. Leistung grösser als 8,5 m3/h, c. mit einer der folgenden Eigenschaften: 1. für konzentrierte Kaliumamidlösungen grösser/gleich 1 Prozent bei einem Arbeitsdruck von 1,5 bis 60 MPa
oder

2. für verdünnte Kaliumamidlösungen kleiner als 1 Prozent bei einem Arbeitsdruck von 20 bis 60 MPa.

1B231
(N) Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung
hierfür wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

Aussenhandel

48

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Anlagen oder Einrichtungen für die Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Konzentration oder Handhabung
von Tritium,

b. Ausrüstung für Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen wie folgt:
1. Wasserstoff- oder Helium-Kälteaggregate, die auf 23 K (-250 °C) oder weniger kühlen können, mit einer Wärmeabfuhrkapazität grösser als 150 W, 2. Wasserstoffisotopen-Speicher- und Reinigungssysteme mit Metallhydriden als Speicher- oder Reinigungsmedium.

1B232
(N) Expansionsturbinen oder Expansions-Kompressionsturbinen-Sätze, mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

a. konstruiert für den Betrieb bei Ausgangstemperaturen kleiner/gleich 35 K (-238 °C) b. konstruiert für einen Wasserstoffgas-Durchsatz grösser/gleich 1000 kg/h.

1B233
(N) Anlagen oder Einrichtungen für die LithiumIsotopentrennung und Ausrüstung hierfür, wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

a. Anlagen oder Einrichtungen für die Trennung von Lithiumisotopen;

b. Ausrüstung für die Trennung von Lithiumisotopen wie folgt: 1. Flüssig-flüssig-Füllkörper-Extraktions-Kolonnen, besonders konstruiert für Lithiumamalgame,

2. Quecksilber- und/oder Lithium-Amalgampumpen,
3. Lithiumamalgam-Elektrolysezellen,
4. Verdampfer für konzentrierte Lithiumhydroxid-Lösung.

1C

Werkstoffe und Materialien
Technische Anmerkung:
Metalle und Legierungen:
Soweit in einzelnen Nummern nichts Gegenteiliges angegeben ist,
umfassen im Sinne der Nummern 1C001 bis 1C012 die Begriffe
Metalle und Legierungen folgende Roh- und Halbzeugformen:
Rohformen:
Anoden, Kugeln, Barren (einschliesslich Kerbbarren und Drahtbarren), Knüppel, Blöcke, Walzplatten, Briketts, Klumpen, Kathoden, Kristalle, Würfel, Kokillen, Körner, Granalien, Brammen,
Kügelchen, Masseln, Pulver, Ronden, Schrot, Platten, Rohlinge,
Schwamm, Stangen.
Halbzeugformen (auch überzogen, plattiert, gebohrt oder gestanzt):
a. Geformte oder bearbeitete Materialien, hergestellt durch Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Schlagstrangpressen,
Pressen, Granulieren, Pulverisieren und Mahlen, wie folgt:

Güterkontrollverordnung 49

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Winkel, U-Profile, Ronden, Scheiben, Staub, Schuppen, Folien
und Blattmetall, Schmiedestücke, Platten, Pulver, Press- und
Stanzstücke, Bänder, Ringe, Stäbe (einschliesslich nicht u mhüllter Schweissstäbe, Drahtstangen und Walzdraht), Profile
aller Art, Formstücke, Bleche, Streifen, Rohre und Röhren
(einschliesslich solcher mit runden, quadratischen oder sonstigen Querschnitten), gezogener oder stranggepresster Draht.

b. Gussmaterialien, hergestellt durch Giessen in Sand, Kokillen, Formen aus Metall, Gips oder anderen Materialien, einschliesslich Druckguss, Sintererzeugnissen und pulvermetallurgischen
Erzeugnissen.

Der Kontrollzweck darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von nicht gelisteten angeblich fertigen Formen, die in Wirklichkeit aber Roh- oder Halbzeugformen darstellen.

1C001
(W, M) Werkstoffe, besonders entwickelt zum Gebrauch als
Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen, oder
eigenleitfähige Polymere wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Siehe auch Nummer 1C101.

a. Werkstoffe für die Absorption von Frequenzen grösser als 2 × 108 Hz und kleiner als 3 × 1012 Hz;
Anmerkung:
Unternummer 1C001a erfasst nicht:
a. Absorptionsmittel (absorber) aus haarförmigen natürlichen oder synthetischen Fasern mit nichtmagnetischen Einlagerungen für die Absorption, b. Absorptionsmittel (absorber) mit nichtebener Einfallfläche, einschliesslich Pyramiden, Kegeln, Keilen und gefalteten
Oberflächen, die keinen Magnetverlust haben, c. ebene Absorptionsmittel (absorber) mit allen folgenden Eigenschaften:
1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien: a. Schaumkunststoffen (biegsam oder nichtbiegsam) mit eingelagertem Kohlenstoff oder organischen Werkstoffen einschliesslich Bindemitteln, mit Rückstrahlung
(Echo) grösser als 5% im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite grösser als ± 15% der Mittenfrequenz
der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen grösser als 450 K (177 °C) zu widerstehen, oder b. keramischen Werkstoffen mit Rückstrahlung (Echo) grösser als 20% im Vergleich zu Metall über eine
Bandbreite grösser als ± 15% der Mittenfrequenz der
einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen
grösser als 800 K (527 °C) zu widerstehen, Technische Anmerkung:
Probekörper für Absorptionstests gemäss Anmerkung 1c1
zu Unternummer 1C001a sollten ein Quadrat der Seitenlänge von mindestens 5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz) bilden und in das Fernfeld des abstrahlenden Teils
gegeben werden.

2. Zugfestigkeit kleiner als 7 × 106 N/m2 und
3. Druckfestigkeit kleiner als 14 × 106 N/m2,

Aussenhandel

50

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

d. ebene Absorptionsmittel aus gesintertem Ferrit mit allen folgenden Eigenschaften:
1. spezifische Dichte grösser als 4,4, und
2. maximale Betriebstemperatur 548 K (275 °C).

Ergänzende Anmerkung:
Für Absorptionszwecke benutzte magnetische Stoffe, die in
Farben enthalten sind, bleiben von Unternummer 1C001a erfasst.

b. Werkstoffe für die Absorption von Frequenzen grösser als 1,5 × 1014 Hz und kleiner als 3,7 × 1014 Hz und nicht
transparent für sichtbares Licht; c. eigenleitfähige polymere Werkstoffe mit einer elektrischen Volumenleitfähigkeit grösser als 10 000 S/m
(Siemens pro m) oder einem Schicht-/Oberflächenwiderstand kleiner als 100 Ohm/Flächenquadrat, auf der
Grundlage eines oder mehrerer der folgenden Polymere:
1. Polyanilin,
2. Polypyrrol,
3. Polythiophen,
4. Polyphenylenvinylen,
5. Polythienylenvinylen.
Technische Anmerkung:
Die elektrische Volumenleitfähigkeit und der Schicht-/
Oberflächenwiderstand werden gemäss ASTM D-527 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.

1C002

Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte
Werkstoffe, wie folgt:
Anmerkung:
Nummer 1C002 erfasst nicht Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe für die Beschichtung von
Substraten.
Ergänzende Anmerkung:
Siehe auch Nummer 1C202.

a. Metalllegierungen wie folgt: (W)

1. Nickel- oder Titanbasislegierungen in der Form von Aluminiden wie folgt, in Roh- oder Halbzeugformen: A.4 frei
T:1000

a. Nickelaluminide mit einem Gehalt grösser/gleich 15 Gew.-% und kleiner/gleich 38 Gew.-% Aluminium und mindestens einem zusätzlichen Legierungselement, b. Titanaluminide mit einem Gehalt grösser/gleich 10 Gew.-% Aluminium und mindestens einem zusätzlichen Legierungselement, 2. aus von Unternummer 1C002b erfasstem Metalllegierungspulver oder feinen Materialpartikeln wie folgt:

Güterkontrollverordnung 51

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W)

a. Nickellegierungen mit: A.4 frei

1. einem Zeitstandskennwert grösser/gleich 10 000 Stunden bei 923 K (650 °C) und bei einer Belas tung von 676 MPa oder T: 1000

2. einer Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl von 10 000 Zyklen oder mehr bei 823 K (550 °C) mit
einer maximalen Belastung von 1095 MPa, (W)

b. Nioblegierungen mit: A.4 frei

1. einem Zeitstandskennwert grösser/gleich 10 000 Stunden bei 1073 K (800 °C) und bei einer Belastung von 400 MPa oder T: 1000

2. einer Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl von 10 000 Zyklen oder mehr bei 973 K (700 °C) mit
einer maximalen Belastung von 700 MPa, (W)

c. Titanlegierungen mit: A.4 frei

1. einem Zeitstandskennwert grösser/gleich 10 000 Stunden bei 723 K (450 °C) und bei einer Belastung von 200 MPa oder T: 1000

2. einer Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl von 10 000 Zyklen oder mehr bei 723 K (450 °C) mit
einer maximalen Belastung von 400 MPa, (W, N)

d. Aluminiumlegierungen mit einer Zugfestigkeit: A.4 OGB

1. grösser/gleich 240 MPa bei 473 K (200 °C) oder
2. grösser/gleich 415 MPa bei 298 K (25 °C), T: 1000

(W)

e. Magnesiumlegierungen mit einer Zugfestigkeit grösser/gleich 345 MPa und einer Korrosionsrate
kleiner als 1 mm/Jahr in 3%iger wässriger Kochsalzlösung, gemessen unter Beachtung von ASTMStandard G-31 oder vergleichbaren nationalen
Verfahren;

A.4 frei
T: 1000

Technische Anmerkungen:
1. Die von Unternummer 1C002a erfassten Metalllegierungen sind solche, die einen höheren Gewichtsanteil des genannten
Metalls enthalten als von jedem anderen Element.

2. Der Zeitstandskennwert wird gemäss ASTM-Standard E-139 oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt.

3. Die Ermüdung bei geringer Lastspielzahl wird gemäss ASTMStandard E-606 «Recommended Practice for ConstantAmplitude Low-Cycle Fatigue Testing» oder vergleichbaren
nationalen Verfahren ermittelt. Die Prüfung sollte axial erfolgen
mit einem durchschnittlichen Spannungsverhältnis gleich 1 und
einem Formfaktor Kt gleich 1. Das durchschnittliche Spannungsverhältnis wird als (maximale Beanspruchung - minimale
Beanspruchung)/maximale Beanspruchung definiert.

(W)

b. Metalllegierungspulver oder feine Materialpartikel für die Herstellung der von Unternummer 1C002a erfassten
Materialien wie folgt: A.4 frei
T: 1000

Aussenhandel

52

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. hergestellt aus einem der folgenden Legierungs-Systeme: Technische Anmerkung:
X in den folgenden Formeln entspricht einem Legierungselement oder mehreren Legierungselementen.
a. Nickellegierungen (Ni-Al-X, Ni-X-Al), die sich für Turbinenmotorteile oder Bauteile eignen, die auf
109 Legierungspartikel weniger als 3 (während des
Herstellprozesses eingeführte) nichtmetallische
Partikel enthalten, die grösser als 100 µm sind,

b. Nioblegierungen (Nb-Al-X oder Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si, Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti), c. Titanlegierungen (Ti-Al-X oder Ti-X-Al),
d. Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe)
oder

e. Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X oder Mg-X-Al) und

2. hergestellt unter kontrollierten Bedingungen mit einem der folgenden Verfahren:
a. Vakuumzerstäubung,
b. Schutzgaszerstäubung,
c. Rotationszerstäubung,
d. Abschrecken aus der Schmelze (splat quenching),
e. Schmelzspinnen und Pulverisierung,
f. Schmelzextraktion und Pulverisierung oder
g. mechanisches Legieren; (W)

c. legierte Werkstoffe in Form von unzerkleinerten Flocken, Bändern oder dünnen Stäben, hergestellt unter
kontrollierten Bedingungen mittels Abschrecken aus der
Schmelze
(splat quenching), Schmelzspinnen oder
Schmelzextraktion, die bei der Fertigung der von Unternummer 1C002b erfassten Metalllegierungspulver oder
feinen Materialpartikel verwendet werden.

A.4 frei
T: 1000

1C003
(W) Magnetische Metalle aller Typen und in jeder Form mit
einer der folgenden Eigenschaften:
A.4 frei
T: 1000

a. Anfangsrelativpermeabilität (initial relative permeability) grösser/gleich 120 000 und Dicke kleiner/gleich 0,05 mm,
Technische Anmerkung:
Die Messung der Anfangspermeabilität muss an den vorstehend
spezifizierten Materialien vorgenommen werden, die vollständig geglüht sind.

b. magnetostriktive Legierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Sättigungsmagnetostriktion grösser als 5 × 10-4 oder

Güterkontrollverordnung 53

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. magnetomechanischer Kopplungsfaktor (k) grösser als 0,8 oder

c. Streifen aus amorphen oder nanokristallinen Legierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Legierungen, die mindestens 75 Gew.-% Eisen, Kobalt oder Nickel enthalten,

2. eine magnetische Sättigungsinduktion (Bs) grösser/gleich 1,6 T und 3. mit einer der folgenden Eigenschaften: a. Streifendicke kleiner/gleich 0,02 mm oder
b. spezifischer elektrischer Widerstand grösser/gleich 2 × 10-4 Ohm cm.

Technische Anmerkung:
Unternummer 1C003c erfasst nur nanokristalline Materialien
mit einer Korngrösse kleiner/gleich 50 nm, bestimmt durch
Röntgenuntersuchungen.

1C004
(W) Uran-Titanlegierungen oder Wolframlegierungen mit
einer Matrix
auf Eisen-, Nickel- oder Kupferbasis mit
allen folgenden Eigenschaften:
A.4 frei
T: 1000

a. Dichte grösser als 17,5 g/cm3, b. Elastizitätsgrenze grösser als 880 MPa, c. spezifische Zugfestigkeit grösser als 1270 MPa und d. Dehnung grösser als 8%.

1C005
(W) Supraleitende Doppelleiter (composite conductors) mit
einer Länge grösser als 100 m oder einer Masse grösser
als 100 g wie folgt:
A.4 frei
T: 1000

a. supraleitende Multifilament-Doppelleiter (composite conductors), die ein Niob-Titan-Filament oder mehrere
Niob-Titan-Filamente enthalten:
1. eingebettet in eine andere Matrix als eine Matrix aus Kupfer oder Kupferbasislegierungen oder 2. mit einem Flächenquerschnitt kleiner als 0,28 × 10-4 mm2 (d. h. 6

µm Durchmesser bei kreisrunden Filamenten);

b. supraleitende Doppelleiter (composite conductors), die aus einem anderen supraleitenden Filament oder mehreren anderen supraleitenden Filamenten bestehen als aus
Niob-Titan, mit allen folgenden Eigenschaften:
1. kritische Temperatur bei einer magnetischen Induktion von Null grösser als 9,85 K (-263,31 °C) und
kleiner als 24 K (-249,16 °C),

Aussenhandel

54

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. Flächenquerschnitt kleiner als 0,28 × 10-4 mm2 und
3. die Filamente verbleiben im supraleitenden Zustand bei einer Temperatur von 4,2 K (-268,96 °C), wenn
sie einem magnetischen Feld ausgesetzt werden, das
einer magnetischen Induktion von 12 Tesla entspricht.

1C006

Flüssigkeiten und Schmiermittel wie folgt: A.4 frei

(W)

a. hydraulische Flüssigkeiten, die als Hauptbestandteil eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden
Stoffe enthalten:
1. synthetische Sila-Kohlenwasserstofföle mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Flammpunkt grösser als 477 K (204 °C),
b. Pourpoint kleiner/gleich 239 K (-34 °C),
c. Viskositätsindex grösser/gleich 75 und
d. Wärmebeständigkeit bei 616 K (343 °C) oder T: 1000

Anmerkung:
Sila-Kohlenwasserstofföle im Sinne von Unternummer
1C006a1 enthalten ausschliesslich Silizium, Wasserstoff und
Kohlenstoff.

2. Fluorchlorkohlenstoffe mit allen folgenden Eigenschaften:
a. kein Flammpunkt,
b. autogene Zündtemperatur grösser als 977 K (704 °C),

c. Pourpoint kleiner/gleich 219 K (-54 °C),
d. Viskositätsindex grösser/gleich 80 und
e. Siedepunkt grösser/gleich 473 K (200 °C);
Anmerkung:
Fluorchlorkohlenstoffe im Sinne von Unternummer
1C006a2 enthalten ausschliesslich Kohlenstoff, Fluor und
Chlor.

b. Schmiermittel, die als Hauptbestandteil eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden Stoffe enthalten:
1. Phenylether, Alkylphenylether, Thioether oder deren Mischungen, die mehr als zwei Ether- oder ThioetherFunktionen enthalten, oder Mischungen hieraus oder 2. fluorierte flüssige Silikone mit einer kinematischen Viskosität kleiner als 5000 mm2/s (5000 Centistokes),
gemessen bei 298 K (25 °C); c. Dämpfungs- oder Flotationsflüssigkeiten, die zu mindestens 85% aus einer oder mehreren der folgenden Verbindungen oder einem oder mehreren der folgenden
Stoffe bestehen, eine Reinheit grösser als 99,8% aufwei

Güterkontrollverordnung 55

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

sen und weniger als 25 Partikel grösser/gleich 200 µm

pro 100 ml enthalten:
1. Dibromtetrafluorethan,
2. Polychlortrifluorethylen (nur öl- oder wachsartige Modifikationen) oder

3. Polybromtrifluorethylen; d. Elektronikkühlflüssigkeiten auf Fluor-Kohlenstoff-Basis mit allen folgenden Eigenschaften:
1. mit einem Gehalt von 85 Gew.-% oder mehr einer der folgenden Stoffe, oder Mischungen daraus:
a. Monomere Formen der Perfluorpolyalkylethertriazine oder perfluoraliphatischen Ether,

b. Perfluoralkylamine,
c. Perfluorcycloalkane oder
d. Perfluoralkane,

2. Dichte bei 298 K (25 °C) grösser/gleich 1,5 g/ml,
3. in flüssigem Zustand bei 273 K (0 °C) und
4. mit einem Gehalt von 60 Gew.-% oder mehr gebundenem Fluor.

Technische Anmerkung:
Im Sinne von Nummer 1C006 wird
a. der Flammpunkt unter Anwendung des Cleveland-Verfahrens im offenen Tiegel gemäss ASTM-Standard D-92 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt, b. der Pourpoint nach der im ASTM-Standard D-97 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt,

c. der Viskositätsindex nach der im ASTM-Standard D-2270 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Verfahren
ermittelt,

d. die Wärmebeständigkeit gemäss ASTM-Standard D-2160 (-85) oder nach folgendem Prüfverfahren oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt: 20 ml der zu prüfenden Flüssigkeit
werden in ein 46 ml fassendes Gefäss aus rostfreiem USNormstahl 317 eingefüllt, das je eine Kugel mit einem Nenndurchmesser von 12,5 mm (0,5 Zoll) aus den US-Normstählen
M10 (Werkzeugstahl) und SEA 52.100 (Chromstahl) sowie aus
Schiffsbronze (60% Kupfer, 39% Zink und 0,75% Zinn) enthält. Das Gefäss wird mit Stickstoff gespült und bei atmosphärischem Druck dicht verschlossen. Danach wird die Temperatur
auf 644 ± 6 K (371 ± 6 °C) erhöht und 6 Stunden lang konstant
gehalten. Die Probe gilt als wärmebeständig, wenn nach dem
oben beschriebenen Verfahren alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Gewichtsverlust jeder Kugel kleiner als 10 mg/mm2 der Kugeloberfläche,

2. Änderung der Viskosität gegenüber der bei 311 K (38 °C) ermittelten Anfangsviskosität kleiner als 25% und 3. Gesamtsäure- oder -basenzahl kleiner als 0,40,

Aussenhandel

56

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

e. die autogene Zündtemperatur nach der im ASTM-Standard E659 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen
Verfahren ermittelt.

1C007
(W, M) Keramische Ausgangsmaterialien, keramische NichtVerbundwerkstoffe, Verbundwerkstoffe mit keramischer
Matrix
und keramische Vormaterialien wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Siehe auch Nummer 1C107.

a. Ausgangsmaterialien aus einfachen oder komplexen Boriden des Elements Titan, wobei die Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze,
weniger als 5000 ppm beträgt, die durchschnittliche
Partikelgrösse kleiner/gleich 5 µm misst und nicht mehr als 10% der Partikel grösser als 10 µm sind;

b. keramische Nicht-Verbundwerkstoffe in Roh- oder Halbzeugformen aus Boriden des Elements Titan mit einer
Dichte grösser/gleich 98% der theoretischen Dichte;
Anmerkung:
Unternummer 1C007b erfasst nicht Schleifmittel.

c. Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glasoder Oxid-Matrix und verstärkt mit Fasern, hergestellt
aus einem der folgenden Systeme:
1. Si-N,
2. Si-C,
3. Si-Al-O-N oder
4. Si-O-N,

mit einer spezifischen Zugfestigkeit grösser als
12,7 × 103 m;

d. Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer kontinuierlichen metallischen Phase oder ohne diese, die fein
dispergierte Partikel oder Phasen beliebiger Faser- oder
Whiskermaterialien enthalten, wobei Carbide oder Nitride von Silizium, Zirkon oder Bor die Matrix bilden; e. Vormaterialien (d. h. spezielle polymere oder metallorganische Verbindungen) zur Herstellung einer beliebigen Phase oder beliebiger Phasen der von Unternummer
1C007c erfassten Materialien, wie folgt:
1. Polydiorganosilane (zur Herstellung von Siliziumcarbid),

2. Polysilazane (zur Herstellung von Siliziumnitrid),
3. Polycarbosilazane (zur Herstellung von Keramikprodukten, die Silizium, Kohlenstoff und Stickstoff enthalten);

Güterkontrollverordnung 57

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

f. Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Oxidoder Glas-matrix und verstärkt mit Endlosfasern aus einem der folgenden Systeme:
1. Al2O3 oder
2. Si-C-N.
Anmerkung:
Unternummer 1C007f erfasst nicht Verbundwerkstoffe, die Fasern dieser Systeme mit einer Zugfestigkeit kleiner als 700 MPa
bei 1273 K (1000 °C) oder einer Dauerstandzugfestigkeit grösser als 1% Kriechdehnung bei einer Belastung von 100 MPa
bei 1273 K (1000 °C) über eine Zeitdauer von 100 Stunden
enthalten.

1C008

Nichtfluorierte Polymere wie folgt: A.4 frei

(W)

a. 1. Bismaleimide, 2. aromatische Polyamidimide,
3. aromatische Polyimide,
4. aromatische Polyetherimide mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) grösser als 513 K (240 °C), bestimmt
nach der in ASTM D-3418 beschriebenen Methode
mit dem Trockenverfahren; T: 1000

Anmerkung:
Unternummer 1C008a erfasst keine nicht schmelzbaren, durch
Pressen formbaren Pulver oder Pressteile.

b. thermoplastische Flüssigkristall-Copolymere mit einer Wärmeformbeständigkeitstemperatur grösser als 523 K
(250 °C), gemessen gemäss ASTM-Standard D-648,
Methode A oder vergleichbaren nationalen Verfahren,
mit einer Belastung von 1,82 N/mm2 und folgender Zusammensetzung:
1. einer der folgenden Stoffe: a. Phenylen, Biphenylen oder Naphthalin oder
b. Methyl, tertiär-butyl- oder phenyl-substituiertes Phenylen, Biphenylen oder Naphthalin und 2. eine der folgenden Säuren: a. Terephthalsäure,
b. 6-Hydroxy-2-Naphthoesäure oder
c. 4-Hydroxybenzoesäure; c. aromatische Polyetherketone wie folgt: 1. Polyetheretherketon (PEEK),
2. Polyetherketonketon (PEKK),
3. Polyetherketon (PEK),
4. Polyetherketonetherketonketon (PEKEKK); d. aromatische Polyketone;

Aussenhandel

58

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

e. aromatische Polysulfide, wobei es sich bei der Arylengruppe um Biphenylen, Triphenylen oder Kombinationen hieraus handelt;

f. Polybiphenylenethersulfon.
Technische Anmerkung:
Die Glasübergangstemperatur (Tg) für die von Nummer 1C008 erfassten Materialien wird bestimmt nach der in ASTM D-3418 beschriebenen Methode mit dem Trockenverfahren.

1C009

Unverarbeitete fluorierte Verbindungen wie folgt: A.4 frei

(W)

a. Copolymere des Vinylidenfluorids, die ungereckt zu mindestens 75% eine beta-kristalline Struktur aufweisen; T: 1000

b. fluorierte Polyimide, die mindestens 10 Gew.-% gebundenes Fluor enthalten;

c. fluorierte Phosphazen-Elastomere, die mindestens 30 Gew.-% gebundenes Fluor enthalten.

1C010

Faser- oder fadenförmige Materialien, die in Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten mit organischer
Matrix,
Metall-Matrix oder Kohlenstoff-Matrix verwendet werden können, wie folgt:
Anmerkung:
Siehe auch Nummer 1C210.

(W, N)

a. organische faser- oder fadenförmige Materialien mit allen folgenden Eigenschaften:

A.4 OGB
T: 1000

1. spezifischer Modul grösser als 12,7 × 106 m und
2. spezifische Zugfestigkeit grösser als 23,5 × 104 m;
Anmerkung:
Unternummer 1C010a erfasst nicht Polyethylen.

(W, N)

b. faser- oder fadenförmige Kohlenstoffmaterialien mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

1. spezifischer Modul grösser als 12,7 × 106 m und
2. spezifische Zugfestigkeit grösser als 23,5 × 104 m;
Technische Anmerkung:
Die Eigenschaften der in Unternummer 1C010b beschriebenen
Materialien sollten gemäss den von der SACMA empfohlenen
Methoden SRM 12 bis 17 oder entsprechenden nationalen
Zugprüfungen untersucht werden (z. B. der japanische
Industriestandard JIS-R-7601, Absatz 6.6.2.) und sich auf
Chargenmittelwerte stützen.
Anmerkung:
Unternummer 1C010b erfasst nicht Gewebe, hergestellt aus faser- oder fadenförmigen Materialien, für die Reparatur von
Luftfahrzeug-Strukturen oder Laminaten, bei dem die Grösse
der Einzelmatten nicht grösser ist als 50 cm × 90 cm.

Güterkontrollverordnung 59

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W)

c. anorganische faser- oder fadenförmige Materialien mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

1. spezifischer Modul grösser als 2,54 × 106 m und
2. Schmelz-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt grösser als 1922 K (1649 °C) in einer inerten Umgebung;

Anmerkung:
Unternummer 1C010c erfasst nicht:
1. diskontinuierliche, vielphasige, polykristalline Aluminiumoxidfasern als geschnittene Fasern oder regellos geschichtete
Matten mit einem Siliziumoxidgehalt grösser/gleich 3 Gew.-%
und einem spezifischen Modul kleiner als 10 × 106 m, 2. Fasern aus Molybdän und Molybdänlegierungen,
3. Borfasern,
4. diskontinuierliche Keramikfasern mit einem Schmelz-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt kleiner als 2043 K
(1770 °C) in einer inerten Umgebung.

(W)

d. faser- oder fadenförmige Materialien A.4 OGB

1. bestehend aus einem der folgenden Stoffe: T: 1000

a. von Unternummer 1C008a erfasste Polyetherimide oder

b. von Unternummer 1C008b bis 1C008f erfasste Materialien oder

2. bestehend aus den von Unternummer 1C010d1a oder 1C010d1b erfassten Stoffen, auch vermischt
(commingled) mit anderen von Unternummer
1C010a, 1C010b oder 1C010c erfassten Fasern; e. harzimprägnierte oder pechimprägnierte Fasern (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete Fasern
(Preforms) oder Kohlenstofffaser-Preforms wie folgt: (W, N)

1. hergestellt aus von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010c erfassten faser- oder fadenförmigen
Materialien,

A.4 OGB
T: 1000

(W, M)

2. hergestellt aus faser- oder fadenförmigen Materialien aus organischen Stoffen oder Kohlenstoff mit allen
folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

a. spezifische Zugfestigkeit grösser als 17,7 × 104 m,
b. spezifischer Modul grösser als 10,15 × 106 m,
c. nicht erfasst von Unternummer 1C010a oder 1C010b und

d. mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) grösser als 383 K (110 °C) bei Imprägnierung mit von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b erfassten
Materialien oder mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) grösser/gleich 418 K (145 °C) bei Imprägnierung mit Phenol- oder Epoxyharzen.

Aussenhandel

60

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Unternummer 1C010e erfasst nicht:
1. epoxyharzimprägnierte Matrix aus faser- oder fadenförmi- gen Materialien aus Kohlenstoff (Prepregs) für die Reparatur von Luftfahrzeug-Strukturen oder Laminaten, bei der die
Grösse der Einzelmatte des Prepregs nicht grösser ist als
50 cm × 90 cm.

2. Prepregs, die mit Phenol- oder Epoxyharzen imprägniert sind, deren Glasübergangstemperatur (Tg) kleiner als 433 K (160 °C) und deren Aushärtungstemperatur kleiner als die
Glasübergangstemperatur ist.

Technische Anmerkung:
Die Glasübergangstemperatur (Tg) für die in Unternummer
1C010e genannten Materialien wird bestimmt nach der in
ASTM D-3418 beschriebenen Methode mit dem Trockenverfahren. Die Glasübergangstemperatur (Tg) für Phenol- oder
Epoxyharze wird bestimmt nach der in ASTM D-4065 beschriebenen Methode bei einer Frequenz von 1 Hz und einer
Aufheizrate von 2 K (°C) pro Minute mit dem Trockenverfahren.

1C011

Metalle und Verbindungen wie folgt: A.4 OGB

(W, M) Anmerkung:

Siehe auch Anhang 3 und Nummer 1C111.

T: 1000

a. Metalle mit Partikelgrössen kleiner als 60 µm

(kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig
oder gemahlen), die mindestens zu 99% aus Zirkonium,
Magnesium oder Legierungen dieser Metalle bestehen;
Anmerkung:
Die in Unternummer 1C011a aufgeführten Metalle und Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.

b. Bor oder Borcarbid mit einer Reinheit grösser/gleich 85% und einer Partikelgrösse kleiner/gleich 60 µm;

Anmerkung:
Die in Unternummer 1C011b aufgeführten Stoffe werden auch
dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium
oder Beryllium eingekapselt sind.

c. Guanidinnitrat.

1C012

Materialien für nukleare Wärmequellen wie folgt: A.4 OGB

(W)

a. Plutonium in jeder Form, dessen Isotopenanteil an Pl utonium-238 grösser als 50 Gew.-% ist;

T: keine

Anmerkung:
Unternummer 1C012a erfasst nicht:
1. Lieferungen mit einem Gehalt an Plutonium von kleiner/gleich 1 Gramm,

2. Lieferungen von kleiner/gleich drei effektiven Gramm, wenn in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten.

b. vorher abgetrenntes Neptunium in jeder Form.

Güterkontrollverordnung 61

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Unternummer 1C012b erfasst nicht Lieferungen mit einem Gehalt an Neptunium-237 kleiner/gleich 1 Gramm.

1C101
(M) Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe
und Geräte zur Verminderung von Messgrössen wie
Radarreflexion, UV-/IR- Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für Flugkörper
und FlugkörperSubsysteme. A.4 OGB
T: 1000

Anmerkungen:
1. Nummer 1C101 schliesst Folgendes ein: a. Strukturwerkstoffe und Beschichtungen, ausschliesslich konstruiert für reduzierte Radarreflexion, b. Beschichtungen einschliesslich Farbanstrichen, ausschliesslich konstruiert für reduzierte oder speziell zugeschnittene
Reflexion oder Emission im Mikrowellen-, IR- oder UVSpektrum.

2. Nummer 1C101 erfasst nicht Materialien für die Verwendung zur Temperaturregelung von Satelliten.

1C107
(M) Keramik- oder Graphitmaterialien, die nicht von
Nummer 1C007 erfasst werden, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. feinkörnige, rekristallisierte Graphite mit einer Dichte grösser/gleich 1,72 g/cm3 (gemessen bei 288 K [15 °C])
und einer Partikelgrösse kleiner als 100 µm oder pyrolytische oder faserverstärkte Graphite, geeignet für Raketendüsen oder Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern;

b. keramische Verbundwerkstoffe mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei Frequenzen von 100 Hz bis
10 000 MHz, auch geeignet für Radome, sowie maschinell bearbeitbare, mit Siliziumcarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen.

1C111
(M) Treibstoffe und chemische Bestandteile für Treibstoffe,
die nicht von Nummer 1C011 erfasst werden, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Treibstoffzusätze wie folgt: 1. kugelförmiges Aluminiumpulver, das nicht von Anhang 3 erfasst wird, aus Partikeln mit einem einheitlichen Durchmesser kleiner als 500

µm und einem

Aluminiumgehalt von mindestens 97 Gew.-%, 2. metallische Treibstoffe, die nicht von Anhang 3 erfasst werden, mit Partikelgrössen kleiner als 500

µm

(kugelförmig, atomisiert, staubförmig, flockenförmig
oder gemahlen), die mindestens zu 97 Gew.-% aus einem der folgenden Elemente bestehen:
a. Zirkonium,
b. Beryllium,
c. Bor,

Aussenhandel

62

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

d. Magnesium oder
e. Legierungen der Stoffe unter a. bis d., 3. Flüssigoxidatoren wie folgt: a. Distickstofftrioxid,
b. Stickstoffdioxid/Distickstofftetroxid,
c. Distickstoffpentoxid; b. Polymere wie folgt: 1. Carboxyl-terminiertes Polybutadien (CTPB),
2. Hydroxyl-terminiertes Polybutadien (HTPB), das nicht von Anhang 3 erfasst wird, 3. Polybutadien-Akrylsäure (PBAA),
4. Polybutadien-Akrylsäure-Akrylnitril (PBAN); c. andere Additive und Agenzien wie folgt: 1. Butacen,
2. Triethylenglykoldinitrat (TEGDN),
3. 2-Nitrodiphenylamin,
4. Trimethylolethantrinitrat (TMETN),
5. Diethylenglykoldinitrat (DEGDN),
6. Ferrocenderivate, die nicht von Anhang 3 erfasst werden.

Anmerkung:
Treibstoffe und chemische Treibstoffzusätze, die nicht von Nummer 1C111 erfasst werden: Siehe Anhang 3, Nummer ML 8.

1C116
(M, N) Martensitaushärtender Stahl (maraging steel) (im Allgemeinen mit hohem Nickel- und sehr geringem Kohlenstoffgehalt sowie gekennzeichnet durch die Verwendung
von Substitutionselementen zur Ausscheidungshärtung)
mit einer erreichbaren Zugfestigkeit grösser/gleich 1500
MPa, gemessen bei 293 K (20 °C), in Form von Blechen,
Platten oder Rohren mit einer Wand-/Plattenstärke
kleiner/gleich 5 mm.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Siehe auch Nummer 1C216.

1C117
(M) Wolfram, Molybdän und Legierungen dieser Metalle in
Form einheitlich kugelförmiger oder staubförmiger Partikel mit einer Partikelgrösse kleiner/gleich 500
µm und

einer Reinheit von mindestens 97 Gew.-%, bestimmt für
die Herstellung von Raketenmotorteilen, d. h. Hitzeschilden, Düsensubstraten, Düsenhälsen und Steuerflächen zur Schubvektorsteuerung.
A.4 OGB
T: 1000

1C202
(N) Legierungen, die nicht von Unternummer 1C002a2c
oder 1C002a2d erfasst werden, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

Güterkontrollverordnung 63

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Aluminiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften: 1. erreichbare Zugfestigkeit grösser/gleich 460 Mpa bei 293 K (20 °C) und

2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschliesslich Schmiedestücken) mit einem Aussendurchmesser grösser als 75 mm; b. Titanlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften: 1. erreichbare Zugfestigkeit grösser/gleich 900 Mpa bei 293 K (20 °C) und

2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschliesslich Schmiedestücken) mit einem Aussendurchmesser grösser als 75 mm.

Technische Anmerkung:
Nummer 1C202 erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C210
(N) Faser- oder fadenförmige Materialien oder Prepregs, die
nicht von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010e
erfasst werden, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Faser- oder fadenförmige Materialien aus Kohlenstoff oder Aramid mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. spezifischer Modul grösser/gleich 12,7 × 106 m oder
2. spezifische Zugfestigkeit grösser/gleich 235 × 103 m;
Anmerkung:
Unternummer 1C210a erfasst nicht faser- oder fadenförmige
Materialien
aus Aramid mit einem Anteil eines Faseroberflächen-Modifiziermittels auf Ester-Basis grösser/gleich
0,25 Gew.-%;

b. Faser- oder fadenförmige Materialien aus Glas mit allen folgenden Eigenschaften:
1. spezifischer Modul grösser/gleich 3,18 × 106 m und
2. spezifische Zugfestigkeit grösser/gleich 76,2 × 103 m; c. mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose Gar- ne, Faserbündel (rovings), Seile oder Bänder mit einer
Breite kleiner/gleich 15 mm (Prepregs) aus faser- oder
fadenförmigen Materialien
aus Kohlenstoff oder Glas
gemäss Unternummer 1C210a oder 1C210b.
Technische Anmerkung:
Das Harz bildet die Matrix des Verbundwerkstoffs. Anmerkung:
In Nummer 1C210 sind die faser- oder fadenförmigen Material ien begrenzt auf endlose Einzelfäden (monofilaments), Garne, Faserbündel (rovings), Seile oder Bänder.

Aussenhandel

64

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1C216
(N) Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), der nicht
von Nummer 1C116 erfasst wird, mit einer erreichbaren
Zugfestigkeit grösser/gleich 2050 MPa bei 293 K (20 °C).
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 1C216 erfasst nicht Teile, bei denen keine lineare
Dimension 75 mm überschreitet.
Technische Anmerkung:
Nummer 1C216 erfasst martensitaushärtenden Stahl vor und nach
einer Wärmebehandlung.

1C225
(N) Bor, angereichert mit dem Bor-10 (10B)-Isotop über
seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, wie folgt:
elementares Bor, Verbindungen, borhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus
einem der Vorgenannten.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Borhaltige Mischungen im Sinne der Nummer 1C225 schliessen
mit Bor belastete Materialien ein.
Technische Anmerkung:
Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor-10 beträgt etwa 18,5
Gew.-% (20 Atom-%).

1C226
(N) Wolfram, Wolframcarbid und Legierungen mit einem
Wolframanteil von mehr als 90 Gew.-%, mit allen folgenden Eigenschaften:
A.4 OGB
T: 1000

a. in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschliesslich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mm und b. einer Masse über 20 kg.
Anmerkung:
Nummer 1C226 erfasst nicht Erzeugnisse, besonders konstruiert
für die Verwendung als Gewichte oder Kollimatoren für
Gammastrahlen.

1C227

Calzium mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB

(N)

a. weniger als 1000 ppm an Gewicht an metallischen Verunreinigungen ausser Magnesium und

T: 1000

b. weniger als 10 ppm an Gewicht Bor.

1C228

Magnesium mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB

(N)

a. weniger als 200 ppm an Gewicht an metallischen Verunreinigungen ausser Calzium und

T: 1000

b. weniger als 10 ppm an Gewicht Bor.

1C229

Wismut mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB

(N)

a. Reinheit grösser (besser)/gleich 99,99% an Gewicht oder besser und

T: 1000

Güterkontrollverordnung 65

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Silbergehalt kleiner als 10 ppm an Gewicht.

1C230
(N) Beryllium-Metall, Legierungen mit einem Berylliumanteil von mehr als 50 Gew.-%, Berylliumverbindungen,
Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem
der vorgenannten.

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 1C230 erfasst nicht:
a. Metallfenster für Röntgengeräte oder für Bohrlochmessgeräte,
b. Oxidformteile in Fertig- oder Halbzeugformen, besonders konstruiert für Elektronikteile oder als Substrat für elektronische
Schaltungen,

c. Beryll (Silikat aus Beryllium und Aluminium) in Form von Smaragden oder Aquamarinen.

1C231
(N) Hafnium-Metall, Legierungen und Verbindungen mit
einem Hafniumanteil von mehr als 60 Gew.-%, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der
Vorgenannten.

A.4 OGB
T: 1000

1C232
(N) Helium-3 (3He), Mischungen, die Helium-3 enthalten,
oder Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorstehenden Stoffe enthalten.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 1C232 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte, die weniger
als 1 g Helium-3 enthalten.

1C233
(N) Lithium, angereichert mit dem Lithium-6(6Li)-Isotop
über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der Vorgenannten.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 1C233 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimeter.
Technische Anmerkung:
Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5
Gew.-% (7,5 Atom-%).

1C234
(N) Zirkonium mit einem Gewichtsanteil Hafnium kleiner
als 2000 ppm bezogen auf den Zirkoniumanteil, wie
folgt: Metall, Legierungen mit einem Zirkoniumanteil
grösser als 50 Gew.-%, Verbindungen, Erzeugnisse
hieraus und Abfall und Schrott aus einem der Vorgenannten.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 1C234 erfasst nicht Zirkonium in Form von Folien mit
einer Dicke kleiner/gleich 0,10 mm.

Aussenhandel

66

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1C235
(N) Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem
Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der
Wasserstoffatome grösser als 1:1000 und Erzeugnisse
oder Geräte, die eines der Vorgenannten enthalten.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 1C235 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit weniger
als 1,48

× 10

3

GBq (40 Ci) Tritium.

1C236
(N) Alphastrahlen emittierende Radionuklide mit einer
Halbwertszeit grösser/gleich 10 Tage, jedoch kleiner als
200 Jahre, in folgenden Formen:
A.4 OGB
T: 1000

a. als Element;

b. Verbindungen mit einer Gesamt-Alphaaktivität grösser/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg); c. Mischungen mit einer Gesamt-Alphaaktivität grösser/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg); d. Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorgenannten Stoffe enthalten.

Anmerkung:
Nummer 1C236 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit einer
Alphaaktivität kleiner als 3,7 GBq (100 Millicurie).

1C237
(N) Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Mischungen, die Radium-226
enthalten, Erzeugnisse hieraus und Erzeugnisse oder
Geräte, die eines der Vorgenannten enthalten.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 1C237 erfasst nicht:
a. medizinische Geräte,
b. Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 0,37 Gbq (10 Millicurie) Radium-226 enthalten.

1C238
(N) Chlortrifluorid (Cl F3). A.4 OGB
T: 1000

1C239
(N) Sprengstoffe, die nicht von Anhang 3 erfasst werden,
mit einer Kristalldichte grösser als 1,8 g/cm3 und einer
Detonationsgeschwindigkeit grösser als 8000 m/s oder
Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit
mehr als 2 Gew.-% enthalten.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Siehe auch Anhang 3.

1C240

Nickelpulver und poröses Nickelmetall, wie folgt: A.4 OGB

(N)

a. Nickelpulver mit allen folgenden Eigenschaften: 1. Reinheitsgrad grösser/gleich 99,0 Gew.-% und T: 1000

Güterkontrollverordnung 67

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. mittlere Partikelgrösse kleiner als 10 µm gemäss

ASTM-Standard B-330; b. poröses Nickelmetall, hergestellt aus den von Unternummer 1C240a erfassten Materialien;

Anmerkung:
Nummer 1C240 erfasst nicht:
a. fadenförmiges Nickelpulver;
b. einzelne Bleche aus porösem Nickel mit einer Fläche kleiner/gleich 1000 cm

2 je Blech.

Technische Anmerkung:
Unternummer 1C240b erstreckt sich auf das poröse Metall, das
durch Verdichten und Sintern der von Unternummer 1C240a erfassten Materialien zu einem Metallmaterial mit feinen, über die
ganze Struktur miteinander verbundenen Poren gewonnen wird.

1C350
(A) Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe verwendet werden können, wie folgt: A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Ebenfalls erfasst werden Mischungen, bei denen mindestens eine
der nachstehend aufgeführten Chemikalien 25 Gewichtsprozent
übersteigt.
Mischungen, die nachstehend aufgeführte Chemikalien als übliche
Zutaten enthalten und in Detailverkaufspackungen für den persönlichen Gebrauch aufgemacht sind, werden nicht erfasst.
Ergänzende Anmerkung:
Siehe auch Anhang 3.

1. Thiodiglykol (CAS-Nr. 111-48-8); 2. Phosphoroxidchlorid (CAS-Nr. 10025-87-3); 3. Methylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 756-79-6);

4. Methylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 676-99-3) Anmerkung:
Siehe auch Anhang 3, ML 7b; 5. Methylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-97-1); 6. Dimethylphosphit (CAS-Nr. 868-85-9); 7. Phosphortrichlorid (CAS-Nr. 7719-12-2); 8. Trimethylphosphit (CAS-Nr. 121-45-9); 9. Thionylchlorid (CAS-Nr. 7719-09-7); 10. 3-Hydroxy-1-methylpiperidin (CAS-Nr. 3554-74-3); 11. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan (CAS-Nr. 96-79-7);

12. N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol (CAS-Nr. 5842-07-9);

Aussenhandel

68

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

13. 3-Chinuclidinol (CAS-Nr. 1619-34-7); 14. Kaliumfluorid (CAS-Nr. 7789-23-3); 15. 2-Chlorethanol (CAS-Nr. 107-07-3); 16. Dimethylamin (CAS-Nr. 124-40-3); 17. Ethylphosphonsäurediethylester (CAS-Nr. 78-38-6); 18. N,N-Dimethylaminodiethylphosphat (CAS-Nr. 2404-03-7);

19. Diethylphosphit (CAS-Nr. 762-04-9); 20. Dimethylaminhydrochlorid (CAS-Nr. 506-59-2); 21. Ethylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 1498-40-4); 22. Ethylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 1066-50-8); 23. Ethylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-98-0); 24. Fluorwasserstoff (CAS-Nr. 7664-39-3); 25. Methylbenzilat (CAS-Nr. 76-89-1); 26. Methylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-83-5); 27. N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol (CAS-Nr. 96-80-0); 28. Pinakolylalkohol (CAS-Nr. 464-07-3); 29. o-Ethyl-2-diisopropylaminoethylmethylphosphonit (CAS-Nr. 57856-11-8);
Anmerkung:
Siehe auch Anhang 3, ML 7b; 30. Triethylphosphit (CAS-Nr. 122-52-1); 31. Arsentrichlorid (CAS-Nr. 7784-34-1); 32. Benzilsäure (CAS-Nr. 76-93-7); 33. Methylphosphonigsäurediethylester (CAS-Nr. 15715-41-0); 34. Ethylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 6163-75-3); 35. Ethylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 430-78-4); 36. Methylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-59-3); 37. 3-Chinuclidon (CAS-Nr. 3731-38-2); 38. Phosphorpentachlorid (CAS-Nr. 10026-13-8); 39. Pinakolon (CAS-Nr. 75-97-8); 40. Kaliumcyanid (CAS-Nr. 151-50-8); 41. Kaliumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 7789-29-9);

Güterkontrollverordnung 69

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

42. Ammoniumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 1341-49-7); 43. Natriumfluorid (CAS-Nr. 7681-49-4); 44. Natriumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 1333-83-1); 45. Natriumcyanid (CAS-Nr. 143-33-9); 46. Triethanolamin (CAS-Nr. 102-71-6); 47. Phosphorpentasulfid (CAS-Nr. 1314-80-3); 48. Diisopropylamin (CAS-Nr. 108-18-9); 49. Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8); 50. Natriumsulfid (CAS-Nr. 1313-82-2); 51. Schwefelmonochlorid (CAS-Nr. 10025-67-9); 52. Schwefeldichlorid (CAS-Nr. 10545-99-0); 53. Triethanolamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 637-39-8); 54. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-Hydrochlorid (CAS-Nr. 4261-68-1).

1C351

Human- und Tierpathogene Erreger sowie Toxine: A.4 OGB

(A)

a. Viren (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit
lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen
geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt: T: keine

1. Chikungunya-Virus,
2. Haemorrhagisches Kongo-Krim-Fieber-Virus,
3. Dengue-Fiebervirus,
4. Eastern Equine Enzephalitis-Virus,
5. Ebola-Virus,
6. Hantaan-Virus,
7. Junin-Virus,
8. Lassa-Virus,
9. Lymphozytäre Choriomeningitis-Virus,
10. Machupo-Virus,
11. Marburg-Virus,
12. Affenpockenvirus,
13. Rift Valley-Fieber-Virus,
14. Zeckenenzephalitis-Virus (Virus der russischen Frühjahr/Sommerenzephalitis), 15. Variola-Virus,
16. Venezuelan Equine Enzephalitis-Virus,
17. Western Equine Enzephalitis-Virus,
18. Whitepox-Virus,
19. Gelbfieber-Virus,

Aussenhandel

70

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

20. Japan-B-Enzephalitis-Virus; b. Rickettsiae (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
1. Coxiella burnetii,
2. Bartonella quintana (Rochalimaea quintana, Rickettsia quintana),

3. Rickettsia prowasecki,
4. Rickettsia rickettsii; c. Bakterien (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
1. Bacillus anthracis,
2. Brucella abortus,
3. Brucella melitensis,
4. Brucella suis,
5. Chlamydia psittaci,
6. Clostridium botulinum,
7. Francisella tularensis,
8. Burkholderia mallei (Pseudomonas mallei),
9. Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei),

10. Salmonella typhi,
11. Shigella dysenteriae,
12. Vibrio cholerae,
13. Yersinia pestis;

d. Toxine wie folgt und deren Toxinuntereinheiten: 1. Clostridium-botulinum-Toxine,
2. Clostridium-perfringens-Toxine,
3. Conotoxin,
4. Ricin,
5. Saxitoxin,
6. Shiga-Toxin,
7. Staphylococcus-aureus-Toxine,
8. Tetrodotoxin,
9. Verotoxin,
10. Microcystin (Cyanoginosin),
11. Aflatoxine.

Anmerkung:
Nummer 1C351 erfasst keine Impfstoffe oder Immunotoxine.

Güterkontrollverordnung 71

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1C352

Tierpathogene Erreger wie folgt: A.4 OGB

(A)

a. Viren (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit
lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen
geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
1. Afrikanisches Schweinepest-Virus,
2. Aviäre Influenza-Viren wie folgt: a. uncharakterisiert oder T: keine

b. Viren mit hoher Pathogenität gemäss EU-Richtlinie 92/40/EWG (ABl. Nr. L 167 vom 22. 06. 1992,
S. 1) wie folgt:
1. Typ-A-Viren mit einem IVPI (intravenöser Pathogenitätsindex) in 6 Wochen alten Hühnern grösser als 1,2 oder 2. Typ-A-Viren vom Subtyp H5 oder H7, für welche die Nukleotid-Sequenzierung an der Spaltstelle für Hämagglutinin multiple basische
Aminosäuren aufweist,

3. Bluetongue-Virus,
4. Maul- und Klauenseuche-Virus,
5. Ziegenpockenvirus,
6. Aujeszky-Virus,
7. Schweinepest-Virus (Hog cholera-Virus),
8. Lyssa-Virus,
9. Newcastle-Virus,
10. Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer,
11. Schweine-Entero-Virus vom Typ 9 (Virus der vesikulären Schweinekrankheit), 12. Rinderpest-Virus,
13. Schafpocken-Virus,
14. Teschen-Virus (Teschen/Talfan-Virus),
15. Vesikuläre Stomatitis-Virus; b. Mycoplasma mycoides (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen
oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit
solchen Mycoplasma mycoides geimpft oder kontaminiert ist).

Anmerkung:
Nummer 1C352 erfasst keine Impfstoffe. 1C353

Genetisch modifizierte Mikroorganismen wie folgt: A.4 OGB

(A)

a. genetisch modifizierte Mikroorganismen oder genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, welche
mit der Pathogenität der von Unternummer 1C351a bis T: keine

Aussenhandel

72

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1C351c, Nummer 1C352 oder 1C354 erfassten Organismen assoziiert sind; b. genetisch modifizierte Mikroorganismen oder genetische Elemente, die eine Nukleinsäuresequenz-Kodierung für
eines der von Unternummer 1C351d erfassten Toxine
oder deren Toxinuntereinheiten enthalten.

1C354

Pflanzenpathogene Erreger wie folgt: A.4 OGB

(A)

a. Bakterien (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder
kontaminiert ist) wie folgt:
1. Xanthomonas albilineans,
2. Xanthomonas campestries pv. citri, einschliesslich darauf zurückzuführender Stämme, wie Xanthomonas
campestris pv. citri Typen A, B, C, D, E oder anders
klassifizierte wie Xanthomonas citri, Xanthomonas
campestris pv. aurantifolia oder Xanthomonas pv.
campestris pv. citromelo; T: keine

b. Pilze (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material, das
gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert
ist) wie folgt:
1. Colletotrichum coffeanum var. virulans (Colletotrichum kahawae), 2. Cochliobolus miyabeanus (Helminthosporium oryzae),

3. Micricyclus ulei (syn. Dothidella ulei),
4. Puccinia graminis (syn. Puccinia graminis f. sp. tritici),

5. Puccinia striiformis (syn. Puccinia glumarum),
6. Magnaporthe grisea (Pyricularia grisea/Pyricularia oryzae).

1D

Datenverarbeitungsprogramme (Software) 1D001
(W, N)
(M)

Software, besonders entwickelt oder geändert für die
Entwicklung,
Herstellung oder Verwendung der von
Nummer 1B001, 1B002 und 1B003 erfassten Ausrüstung.
A.4 OGB
T: keine

1D002
(W) Software für die Entwicklung von Laminaten oder Verbundwerkstoffen mit einer Matrix aus organischen Stoffen, Metallen oder Kohlenstoff. A.4 OGB
T: keine

1D101
(M) Software, ausschliesslich entwickelt für die Verwendung
der von Nummer 1B101 erfassten Ausrüstung. A.4 OGB
T: keine

Güterkontrollverordnung 73

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1D103
(M) Software, ausschliesslich entwickelt für die Analyse zur
Reduktion von Messgrössen, wie z. B. Radarreflexion,
Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur.
A.4 OGB
T: keine

1D201
(N) Software, besonders entwickelt für die Verwendung der
von Nummer 1B201 erfassten Ausrüstung.
A.4 OGB
T: keine

1E

Technologie 1E001
(W, M)
(N,A)

Technologie entsprechend der Allgemeinen TechnologieAnmerkung für die Entwicklung oder Herstellung von
Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Unternummer
1A001b, 1A001c, Nummer 1A002 bis 1A005, 1B oder
1C erfasst werden.
A.4 OGB
T: keine

1E002

Technologie wie folgt: (W)

a. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von Polybenzothiazolen oder Polybenzoxazolen; A.4 frei
T: keine

b. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von (Per)fluor-elastomer-Verbindungen, die mindestens einen Vinylethermonomer enthalten; A.4 frei
T: keine

c. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung folgender Ausgangsmaterialien oder keramischer Materialien, die keine Verbundwerkstoffe sind: A.4 frei
T: keine

1. Ausgangsmaterialien mit allen folgenden Eigenschaften:
a. eine der folgenden Zusammensetzungen: 1. einfache oder komplexe Oxide des Elements Zirkonium und komplexe Oxide der Elemente
Silizium oder Aluminium, 2. einfache Nitride des Elements Bor (kubisch kristalline Formen),

3. einfache oder komplexe Carbide der Elemente Silizium oder Bor oder 4. einfache oder komplexe Nitride des Elements Silizium,

b. Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze, kleiner als:
1. 1000 ppm für einfache Oxide oder Carbide oder
2. 5000 ppm für komplexe Verbindungen oder einfache Nitride und

c. mit einer der folgenden Eigenschaften: 1. durchschnittliche Partikelgrösse kleiner/gleich 5

µm und nicht mehr als 10% aller Partikel grösser als 10

µm oder

Aussenhandel

74

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Für Zirkoniumoxid betragen die entsprechenden
Grenzwerte 1

µm und 5 µm.

2. mit allen folgenden Eigenschaften: a. Plättchen mit einem Verhältnis Länge zu Dicke grösser als 5,

b. Whiskers mit einem Verhältnis Länge zu Durchmesser grösser als 10 bei Durchmessern
kleiner als 2

µm und

c. kontinuierliche oder geschnittene Fasern mit einem Durchmesser kleiner als 10 µm,

2. Keramikmaterialien, die keine Verbundwerkstoffe sind und die aus von Unternummer 1E002c1 erfassten
Materialien bestehen;
Anmerkung:
Unternummer 1E002c2 erfasst nicht Technologie für die
Entwicklung oder Herstellung von Schleifmitteln.

d. Technologie für die Herstellung aromatischer Polyamidfasern;

A.4 frei
T: keine

e. Technologie für die Installation, Wartung oder Reparatur der von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe; A.4 OGB
T: keine

f. Technologie für die Reparatur der von Nummer 1A002, Unternummer 1C007c oder 1C007d erfassten Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate oder Werkstoffe.

A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Unternummer 1E002f erfasst nicht Technologie für die Reparatur von Strukturen ziviler Luftfahrzeuge, die faser- oder fadenförmige Materialien aus Kohlenstoff und Epoxyharzen
verwenden entsprechend den Handbüchern des Luftfahrzeugherstellers.

1E101
(M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Waren oder
Software, erfasst von Nummer 1A102, 1B001, 1B101,
1B115, 1B116, 1C001, 1C101, 1C107, 1C111 bis 1C117,
1D101 oder 1D103.

A.4 OGB
T: keine

1E102
(M, N) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Software, erfasst von Nummer 1D001, 1D101 oder 1D103. A.4 OGB
T: keine

1E103
(M) Technologie zur Temperatur-, Druck- und Atomsphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die
Herstellung
von Verbundwerkstoffen oder von teilweise
verarbeiteten Verbundwerkstoffen.
A.4 OGB
T: keine

Güterkontrollverordnung 75

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1E104
(M) Technologie zur Herstellung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem
anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden
werden, die in einem Temperaturbereich von 1573 K
(1300 °C) bis 3173 K (2900 °C) bei einem Druck von
130 Pa bis 20 kPa zerfallen.
A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Nummer 1E104 gilt auch für Technologie für die Bildung von
Vorstufengasen, Durchflussraten sowie Prozesssteuerungsplänen
und -parametern.

1E201
(N) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Waren oder
Software,
erfasst von Nummer 1A002, 1A202 bis 1A227,
1B201 bis 1B233, Unternummer 1C002a2c, 1C002a2d,
1C010b, Nummer 1C202 bis 1C240 oder 1D201.
A.4 OGB
T: keine

1E202
(N) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung oder Herstellung
von Waren, erfasst von Nummer 1A202 bis 1A227. A.4 OGB
T: keine

1E203
(N) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Software, erfasst von Nummer 1D201. A.4 OGB
T: keine

2

Werkstoffbearbeitung 2A

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Anmerkung zu Nummer 2A:
Geräuscharme Lager: Siehe Anhang 3.

2A001
(W) Wälzlager und Lagersysteme wie folgt und Bestandteile
hierfür:

A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Nummer 2A001 erfasst nicht Kugeln mit einer vom Hersteller
spezifizierten Toleranz gemäss ISO 3290 Grad 5 oder schlechter.

a. Kugellager und Rollenlager mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäss ABEC 7, ABEC 7P,
ABEC 7T oder ISO-Norm Klasse 4 oder besser (oder
vergleichbaren nationalen Normen) und mit Ringen,
Kugeln oder Rollen aus Monel-Metall oder Beryllium;
Anmerkung:
Unternummer 2A001a erfasst nicht Kegelrollenlager.

b. Andere Kugel- oder Rollenlager mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäss ABEC 9, ABEC 9P
oder ISO-Norm Klasse 2 oder besser (oder vergleichbaren nationalen Normen);

Aussenhandel

76

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Unternummer 2A001b erfasst nicht Kegelrollenlager.

c. Aktive Magnetlagersysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Einsatz von Materialien mit einer magnetischen Flussdichte grösser/gleich 2,0 T und einer Streckgrenze grösser als 414 MPa, 2. Verwendung von vollelektromagnetischen 3D homopolar vormagnetisierten Konstruktionen für Aktuatoren oder

3. Verwendung von Hochtemperatur- (450 K [177 °C] und höher) Positionssensoren.

2A225
(N) Tiegel aus Materialien, die gegen flüssige, geschmolzene
Aktiniden-Metalle resistent sind, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften: 1. Fassungsvermögen von 150 cm3 bis 8000 cm3, und
2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit einem der folgenden Materialien der Reinheit grösser/gleich
98 Gew.-%:
a. Calziumfluorid (Ca F2),
b. Calziummetazirkonat (Ca Zr O3),
c. Cersulfid (Ce2 S3),
d. Erbiumoxid (Er2 O3),
e. Hafniumoxid (Hf O2),
f. Magnesiumoxid (Mg O),
g. nitridhaltige Niob-Titan-Wolfram-Legierungen (etwa 50% Nb, 30% Ti, 20% W), h. Yttriumoxid (Y2 O3) oder
i. Zirkondioxid (Zr O2); b. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften: 1. Fassungsvermögen von 50 cm3 bis 2000 cm3 und
2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit grösser/gleich 99,9 Gew.-%;

c. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften: 1. Fassungsvermögen von 50 cm3 bis 2000 cm3,
2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit grösser/gleich 98 Gew.-% und

3. beschichtet mit Tantalkarbid, Tantalnitrid oder Tantalborid oder jeder Kombination hieraus.

2A226

Ventile mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB

(N)

a. Nennweite grösser/gleich 5 mm, T: 1000

b. mit Federbalgabdichtung, und

Güterkontrollverordnung 77

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

c. ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel
hergestellt oder damit ausgekleidet.

Anmerkung:
Bei Ventilen mit unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser bezieht sich die in Nummer 2A226 genannte Nennweite
auf den kleineren der beiden Durchmesser.

2B

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
Technische Anmerkungen:
1. In der Summe der bahnsteuerungsfähigen Achsen werden zweite parallele bahnsteuerungsfähige Achsen nicht gezählt,
z. B. die W-Achse in Horizontal-Bohrwerken oder ein zweiter
Rundtisch, dessen Mittelpunktslinie parallel zu der des ersten
Rundtisches verläuft.
Ergänzende Anmerkung:
Als Rundachsen werden auch solche Achsen bezeichnet, die
nicht 360° drehen können. Eine Rundachse kann von Linears ystemen angetrieben werden, z. B. einer Schraube oder einem
Zahnrad und einer Zahnstange.

2. Die Achsenbezeichnungen entsprechen der Internationalen Norm ISO 841, «Numerisch gesteuerte Maschinen - Achsenund Bewegungsbezeichnungen».

3. Im Sinne der Nummern 2B001 bis 2B009 zählt eine Schwenk- spindel als Rundachse.

4. Anstelle von individuellen Testprotokollen können für jedes Werkzeugmaschinenmodell amtliche Werte für die Positioniergenauigkeit herangezogen werden, die aus Messungen nach
ISO 230/2 (1988) bzw. nach ISO 230/2 (1997).
Anmerkung:
Der amtliche Wert für die Positioniergenauigkeit bezeichnet
den Genauigkeitswert, der von der zuständigen Bewilligungsstelle als repräsentativ für die Genauigkeit eines Maschinenmodells festgestellt wird.

Bestimmung der amtlichen Werte:
1. Auswahl von fünf Maschinen eines zu bewertenden Modells.
2. Messung der Genauigkeiten entlang der Linearachse nach ISO 230/2 (1988) bzw. nach ISO 230/2 (1997).

3. Bestimmung der A-Werte für jede Achse jeder Maschine.

Das Verfahren für die Berechnung des A-Wertes ist in der
ISO-Norm beschrieben.

4. Bestimmung des Mittelwertes des A-Wertes für jede Achse.

Dieser Mittelwert Â-Wert wird der amtliche Wert für jede
Achse des Modells (Âx, Ây, ...).

5. Da sich die Liste der Kategorie 2 auf jede Linearachse bezieht, gibt es für jede Linearachse einen entsprechenden
amtlichen Wert.

6. Hat eine Achse eines Maschinenmodells, das nicht von den Unternummern 2B001 bis 2B001c oder von Nummer 2B201
erfasst wird, einen amtlichen Wert für die Genauigkeit Â
von 0,0060 mm gemäss ISO 230/2 (1988) bzw. 0,005 mm
gemäss ISO 230/2 (1997) bei Schleifmaschinen und 0,0080
mm gemäss ISO 230/2 (1988) bzw. 0,0065 mm gemäss ISO
230/2 (1997) bei Fräs- und Drehmaschinen oder bessere

Aussenhandel

78

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Werte, ist der Hersteller aufgefordert, den Genauigkeitswert
alle 18 Monate zu bestätigen.

2B001

Werkzeugmaschinen wie folgt und eine beliebige Kombination von diesen, für das Abtragen (oder Schneiden)
von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen,
die
gemäss den technischen Spezifikationen des Herstellers
mit elektronischen Geräten zur numerischen Steuerung
ausgerüstet werden können:
Anmerkung:
Siehe auch Nummer 2B201.

(W, N)

a. Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit allen folgenden Eigenschaften:

A.4 OGB
T: 5000

1. Positioniergenauigkeit mit allen verfügbaren Kom- pensationen von kleiner (besser) / gleich 6 µm nach
ISO 230/2 (1988) bzw. 4,5 µm nach ISO 230/2

(1997) entlang einer Linearachse und 2. zwei oder mehr Achsen zur simultanen Bahnsteuerung;
Anmerkung:
Unternummer 2B001a erfasst keine Drehmaschinen, besonders
konstruiert für die Bearbeitung von Kontaktlinsen.

(W, N)

b. Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 5000

1. a. Positioniergenauigkeit mit allen verfügbaren Kom- pensationen von kleiner (besser) / gleich 6 µm nach
ISO 230/2 (1988) bzw. 4,5 µm nach ISO 230/2
(1997) entlang einer Linearachse und b. drei Achsen plus einer Rundachse zur simultanen Bahnsteuerung, 2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen Bahnsteuerung oder

3. Positioniergenauigkeit für Lehrenbohrmaschinen, mit allen verfügbaren Kompensationen, von kleiner
(besser) / gleich 4 µm nach ISO 230/2 (1988) bzw.
3 µm nach ISO 230/2 (1997) entlang einer
Linearachse;

(W, N)

c. Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 5000

1. a. Positioniergenauigkeit mit allen verfügbaren Kom- pensationen von kleiner (besser) / gleich 4 µm nach
ISO 230/2 (1988) bzw. 3 µm nach ISO 230/2
(1997) entlang einer Linearachse und b. drei oder mehr Achsen zur simultanen Bahnsteue- rung oder

Güterkontrollverordnung 79

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen Bahnsteue- rung;

Anmerkung:
Unternummer 2B001c erfasst nicht folgende Schleifmaschinen:
1. Aussenrund-, Innenrund-, Aussenrund-/InnenrundSchleifmaschinen mit allen folgenden Merkmalen:
a. Begrenzung auf Rundschleifen und
b. maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Aussendurchmesser oder Länge,

2. Maschinen, besonders konstruiert als Koordinatenschleifmaschinen, mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. die C-Achse wird verwendet, um die Schleifscheibe senkrecht zur Oberfläche zu halten, oder

b. die A-Achse ist zum Schleifen von Trommelkurven bestimmt,

3. Werkzeugschleif- oder -schärfmaschinen, beschränkt auf die Herstellung von Werkzeugen, 4. Kurbelwellen- und Nockenwellenschleifmaschinen,
5. Flachschleifmaschinen.

(W, N)

d. Funkenerosionsmaschinen (EDM) - Senkerodiermaschinen - mit zwei oder mehr Drehachsen, die für eine
Bahnsteuerung simultan koordiniert werden können; A.4 OGB
T: 5000

(W)

e. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen

A.4 frei
T: 5000

1. mittels

a. Wasser oder anderen Flüssigkeitsstrahlen, einschliesslich solcher, die abrasive Zusätze enthalten,

b. Elektronenstrahlen oder
c. Laserstrahlen und 2. mit zwei oder mehr Drehachsen, welche a. für eine Bahnsteuerung simultan koordiniert werden können und

b. eine Positioniergenauigkeit besser als 0,003° haben;

(W)

f. Tiefloch-Bohrmaschinen und Drehmaschinen, hergerichtet zum Tieflochbohren, mit einer maximalen Bohrtiefe über 5000 mm und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

A.4 OGB
T: 5000

2B003
(W) Numerisch gesteuerte oder manuell bedienbare Werkzeugmaschinen und besonders konstruierte Bestandteile, Steuerungen und Zubehör hierfür, besonders konstruiert für Schabradbearbeitung, Feinbearbeitung,
Schleifen oder Honen von gehärteten (Rc = 40 oder
mehr) geradeverzahnten, schrägverzahnten und pfeilverzahnten Rädern mit einem Teilkreisdurchmesser
grösser als 1250 mm und einer Zahnbreite von 15%
oder mehr des Teilkreisdurchmessers, feinbearbeitet
A.4 OGB
T: 5000

Aussenhandel

80

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

mit einer Qualität AGMA 14 oder besser (entsprechend
ISO 1328 Klasse 3).
2B004
(W, M)
(N)

Heiss-Isostatische Pressen mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile und
Zubehör hierfür:

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Siehe auch Nummern 2B104 und 2B204.

a. mit geregelter thermischer Umgebung innerhalb des geschlossenen Kammerraums und Innendurchmesser
(lichte Weite) des Kammerraums von 406 mm oder mehr
und

b. mit einer der folgenden Eigenschaften: 1. maximaler Arbeitsdruck grösser als 207 MPa,
2. geregelter thermischer Umgebung grösser als 1773 K (1500 °C) oder

3. mit einer Einrichtung zum Imprägnieren mit Kohlenwasserstoffen und zur Entfernung entstehender gasförmiger Reaktionsprodukte.

Technische Anmerkung:
Die lichte Weite des Kammerraums bezieht sich auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schliesst Spannvorrichtungen nicht
mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren Kammer, entweder
die lichte Weite der Druckkammer oder die lichte Weite der
isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.
Ergänzende Anmerkung:
Für besonders konstruierte Formen, Gesenke und Werkzeuge
siehe Nummer 1B003, 9B009 und Anhang 3.

2B005
(W) Ausrüstung, besonders konstruiert für die Abscheidung,
Bearbeitung und Verfahrenskontrolle von anorganischen Auflageschichten, sonstigen Schichten und oberflächenverändernden Schichten, wie folgt, auf Substrate
für nichtelektronische Anwendungen durch Verfahren,
die in der nach Unternummer 2E003f aufgeführten Tabelle nebst zugehörigen Anmerkungen dargestellt sind,
und besonders konstruierte Bauteile zur automatischen
Handhabung, Positionierung, Bewegung und Regelung
hierfür:

A.4 frei
T: 5000

a. speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD =
chemical vapour deposition) mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Verwendung eines für eine der folgenden Beschichtungsarten abgeänderten Verfahrens:

Güterkontrollverordnung 81

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. CVD-Beschichten bei pulsierendem Druck,
b. thermische Beschichtung mit geregelter Keimbildung (CNTD = controlled nucleation thermal decomposition) oder

c. plasmaverstärktes oder -unterstütztes CVDBeschichten und

2. mit einer der folgenden Eigenschaften: a. mit rotierenden Hochvakuumdichtungen (Druck kleiner/gleich 0,01 Pa) oder b. mit Schichtdickenüberwachung in der Anlage; b. speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die Ionenimplantation mit Strahlströmen grösser/gleich 5 mA; c. speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die physikalische Beschichtung aus der Dampfphase
(PVD = physical vapour deposition) mittels Elektronenstrahl (EB-PVD) mit einer Stromversorgungsanlage von
mehr als 80 kW Nennleistung und mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit eingebautem Laser-Regelsystem für den Stand des Flüssigkeitsbads, das die Zufuhrgeschwindigkeit des
Schichtwerkstoffs genau regelt, oder 2. mit eingebautem Monitor zur rechnergesteuerten Überwachung der Abscheiderate bei einer Schicht aus
zwei oder mehreren Elementen, wobei das Verfahren
auf dem Prinzip der Fotolumineszenz der inonisierten
Atome im Dampfstrahl beruht; d. speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für das Plasmaspritzen mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Betrieb in geregelter Schutzgasatmosphäre bei verringertem Druck (kleiner/gleich 10 kPa, gemessen oberhalb des Spritzdüsenaustritts und innerhalb eines U mkreises von 300 mm um den Austritt) in einer Vakuumkammer, in welcher der Druck vor dem Spritzvorgang auf 0,01 Pa reduziert werden kann oder

2. mit Schichtdickenüberwachung in der Anlage; e. speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die Kathodenzerstäubungs-(Sputter-)Beschichtung, geeignet für Stromdichten von 0,1 mA/mm2 oder höher bei
einer Beschichtungsrate grösser/gleich 15 µm/h;

f. speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die Bogenentladungs-KathodenzerstäubungsBeschichtung (cathodic arc deposition), die über ein

Aussenhandel

82

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Gitter aus Elektromagneten zur Steuerung des Auftreffpunkts des Lichtbogens auf der Kathode verfügt; g. speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung zur Ionenplattierung, die in der Anlage die Messung einer
der folgenden Eigenschaften ermöglicht:
1. Schichtdicke auf dem Substrat und Abscheidegeschwindigkeit oder

2. optische Eigenschaften.

Anmerkung:
Nummer 2B005 erfasst nicht Ausrüstung für chemische Beschichtung aus der Gasphase, BogenentladungsKathodenzerstäubungs-Beschichtung, KathodenzerstäubungsBeschichtung, Ionenplattierung oder Ionenimplantation, besonders
konstruiert für Schneidwerkzeuge oder für Werkzeuge zur spanenden Bearbeitung.

2B006

Koordinatenmessmaschinen oder -geräte wie folgt: A.4 OGB

(W, N)

a. rechnergesteuerte, numerisch gesteuerte oder speicher- programmierbare Koordinatenmessmaschinen, mit einer
dreidimensionalen (volumetrisch) LängenMessunsicherheit kleiner (besser)/gleich (1,7 + L/1000) µm (L ist die Messlänge in mm), geprüft entsprechend
ISO 10360-2;

T: 5000

Anmerkung:
Siehe auch Nummer 2B206.

(W, N)

b. Linear- und Winkelmesseinrichtungen wie folgt: 1. lineare Messgeräte mit einer der folgenden Eigenschaften:

A.4 OGB
T: 5000

a. berührungslose Messsysteme mit einer Auflösung kleiner (besser)/gleich 0,2 µm in einem Messbereich bis 0,2 mm,

b. Linearspannungs-Differenzialtransformatoren mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Linearität kleiner (besser)/gleich 0,1% innerhalb eines Messbereichs bis zu 5 mm und 2. Drift kleiner (besser)/gleich 0,1% pro Tag bei Standardumgebungstemperatur im Prüfraum
± 1 K oder

c. Messsysteme mit allen folgenden Eigenschaften: 1. sie enthalten einen Laser,
2. sie behalten über mindestens 12 Stunden über einen Temperaturbereich von ±1 K um eine
Standardtemperatur und bei einem Standarddruck alle folgenden Eigenschaften bei:

Güterkontrollverordnung 83

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Auflösung von ± 0,1 µm oder besser über den vollen Messbereich und b. Messunsicherheit kleiner (besser)/gleich (0,2 + L/2000)

µm (Messlänge L in mm), Anmerkung:
Unternummer 2B006b1 erfasst keine Interferometersysteme
ohne geschlossene oder offene Regelkreise, die einen Laser
für die Messung von Verfahrbewegungsfehlern von Werkzeugmaschinen, Messmaschinen oder ähnlichen Geräten
enthalten.

2. Winkelmessgeräte mit einer Winkelpositionsabwei- chung kleiner (besser)/gleich 0,00025 Grad;
Anmerkung:
Unternummer 2B006b2 erfasst nicht optische Geräte, z. B.
Autokollimatoren, die ausgeblendetes Licht benutzen, um
die Winkelverstellung eines Spiegels festzustellen.

(W)

c. Ausrüstung zur Messung von Oberflächenunebenheiten mittels optischer Streuung als eine Funktion des Winkels
mit einer Empfindlichkeit kleiner (besser)/gleich 0,5 nm.

A.4 frei
T: 5000

Anmerkungen:
1. Werkzeugmaschinen, die auch als Messmaschinen verwendet werden können, werden erfasst, wenn sie die für Werkzeugmaschinen- oder Messmaschinenfunktionen festgelegten Kriterien erreichen oder überschreiten.

2. Eine in Nummer 2B006 genannte Maschine wird erfasst, wenn sie die Erfassungsschwelle innerhalb ihres Arbeitsbereiches überschreitet.

2B007

Roboter mit einer der folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Steuerungen und Endeffektoren
hierfür:
Anmerkung:
Siehe auch Nummer 2B207.

(W)

a. geeignet zur Verarbeitung oder Auswertung von vollständigen dreidimensionalen Bilddaten in Echtzeit, um
Programme und numerische Programmdaten zu erzeugen oder zu verändern, A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Die Begrenzung der Bildauswertung schliesst nicht die Annäherung an die dritte Dimension durch Wahl eines bestimmten
Blickwinkels oder eine begrenzte Grauwert-Interpretation zur
Wahrnehmung von Tiefe und Struktur für die jeweils vorgesehenen Aufgaben ein (21/2 D).

(W, N)

b. besonders konstruiert zur Erfüllung nationaler Sicherheitsvorschriften für explosionsgefährliche MunitionsUmgebungen,

A.4 OGB
T: 1000

Aussenhandel

84

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W, N)

c. besonders konstruiert oder ausgelegt als strahlungsgehärtet, um ohne Funktionseinbusse einer Strahlendosis
von 5 × 103 Gy (Si) standhalten zu können oder A.4 OGB
T: 1000

Technische Anmerkung:
Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joules pro
Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender
Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird.

(W)

d. besonders konstruiert für Betriebsfähigkeit in Höhen über 30 000 m.

A.4 frei
T: 5000

2B008
(W, N) Baugruppen, Baueinheiten oder Einsätze, besonders
konstruiert für Werkzeugmaschinen oder von Nummer
2B006 oder 2B007 erfasste Ausrüstung, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. lineare Positions-Rückmeldeeinheiten (z. B. induktive Geber, Massskalen, Infrarot-Systeme oder LaserSysteme) mit einer Gesamtgenauigkeit besser als [800 +
(600 × L × 10-3)] nm (L ist die nutzbare Länge in mm);
Anmerkung:
Laser-Systeme: Siehe auch Anmerkung zu Unternummer
2B006b1.

b. Winkel-Positions-Rückmeldeeinheiten (z. B. induktive Geber, Massskalen, Infrarot-Systeme oder Laser-Systeme)
mit einer Genauigkeit besser als ± 0,00025 Grad;
Anmerkung:
Laser-Systeme: Siehe auch Anmerkung zu Unternummer 2B006b1.

c. Kombinierte Schwenk-Rundtische und Schwenkspindeln, die nach Spezifikation des Herstellers Werkzeugmaschinen auf oder über das in Nummer 2B angegebene Niveau
verbessern können.

2B009
(W, N) Drück- und Fliessdrückmaschinen, die nach der technischen Beschreibung des Herstellers mit numerischen
Steuerungen
oder Rechnersteuerungen ausgerüstet
werden können und mit allen folgenden Eigenschaften:
A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung:
Siehe auch Nummern 2B109 und 2B209.

a. mit zwei oder mehr Achsen, bei denen mindestens zwei simultan für die Bahnsteuerung koordiniert werden können und b. mit einer Supportkraft grösser als 60 kN.
Technische Anmerkung:
Maschinen mit kombinierter Drück- und Fliessdrückfunktion werden im Sinne von Nummer 2B009 als Fliessdrückmaschinen betrachtet.

Güterkontrollverordnung 85

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2B104
(M, N) Ausrüstung und Prozesssteuerungen, konstruiert oder
geändert zur Verdichtung und Pyrolyse von StrukturVerbundwerkstoffen
für Raketendüsen und Bugspitzen
von Wiedereintrittskörpern.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 2B104 schliesst nur die folgenden isostatischen Pressen
und Öfen ein: a. Isostatische Pressen, die nicht von Nummer 2B004 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
1. maximaler Arbeitsdruck grösser/gleich 69 MPa,
2. konstruiert, um eine geregelte thermische Umgebung grösser/gleich 873 K (600 °C) zu erreichen und aufrechtzuerhalten und 3. lichte Weite des Kammerraums (Innendurchmesser) grösser/gleich 254 mm, b. Öfen zur chemischen Beschichtung aus der Gasphase (CVD), konstruiert oder geändert für die Verdichtung
von Kohlenstoff-Kohlenstoff-Verbundwerkstoffen. 2B109
(M, N) Fliessdrückmaschinen, die nicht von Nummer 2B009 erfasst werden, und ausschliesslich konstruierte Bestandteile hierfür, die: A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung:
Siehe auch Nummer 2B209.

a. nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit einer numerischen Steuerung oder einer Rechnersteuerung
ausgerüstet werden können, auch wenn sie zum Zeitpunkt
der Lieferung nicht damit ausgestattet sind und b. über mehr als zwei Achsen verfügen, die simultan für die Bahnsteuerung koordiniert werden können.

Technische Anmerkungen:
1. Maschinen mit kombinierter Fliessdrück- und Drückfunktion werden im Sinne von Nummer 2B109 als Fliessdrückmaschinen betrachtet.

2. Nummer 2B109 erfasst nur Maschinen, die zur Herstellung von Antriebskomponenten und -ausrüstung (z. B. Motorgehäuse)
für von Nummer 9A005, Unternummer 9A007a oder 9A105a
erfasste Systeme geeignet sind.

2B116
(M, N) Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile
hierfür, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Vibrationsprüfsysteme mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik mit integrierter digitaler Steuerung, geeignet für Vibrationsbeanspruchungen des Prü f

Aussenhandel

86

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

lings mit grösser/gleich 10 g* rms im gesamten Frequenzbereich zwischen 20 Hz und 2000 Hz und bei
Übertragungskräften grösser/gleich 50 kN, gemessen am
«Prüftisch»;

b. Digitale Steuerungen in Verbindung mit ausschliesslich für Vibrationsprüfung entwickelter Software, mit einer
Echtzeit-Bandbreite grösser/gleich 5 kHz und konstruiert zum Einsatz in den von Unternummer 2B116a erfassten Systemen; c. Schwingerreger (Shaker units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für Übertragungskräfte von grösser/
gleich 50 kN, gemessen am «Prüftisch», und geeignet für
die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme; d. Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert um mehrere Schwingerreger zu einem
Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte grösser/
gleich 50 kN, gemessen am «Prüftisch», erzeugen kann,
zusammenzufassen, und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme.

Anmerkung:
Ein «Prüftisch» im Sinne von Nummer 2B116 ist ein flacher Tisch
oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen.

2B201
(N) Werkzeugmaschinen, die nicht von Nummer 2B001 erfasst werden, wie folgt für das Abtragen oder Schneiden
von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen,
die
gemäss den technischen Spezifikationen des Herstellers
mit elektronischen Geräten zur simultanen Bahnsteuerung
in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden
können:

A.4 OGB
T: 5000

a. Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Positioniergenauigkeit mit allen verfügbaren Kompensationen von kleiner (besser)/gleich als 6 µm nach
ISO 230/2 (1988) bzw. 4,5 µm nach ISO 230/2
(1997) entlang einer Linearachse oder 2. zwei oder mehr bahnsteuerfähigen Rundachsen;
Anmerkung:
Unternummer 2B201a erfasst keine Fräsmaschinen mit allen
folgenden Eigenschaften:
a. Verfahrweg der X-Achse grösser als 2000 mm und
b. Gesamtpositioniergenauigkeit der X-Achse grösser (schlechter) als 30 µm.

*

Erdbeschleunigung (9,81m/sec2)

Güterkontrollverordnung 87

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Positioniergenauigkeit mit allen verfügbaren Kom- pensationen von kleiner (besser)/gleich 4 µm nach
ISO 230/2 (1988) bzw. 3 µm nach ISO 230/2 (1997)
entlang einer Linearachse oder 2. zwei oder mehr bahnsteuerfähige Rundachsen.
Anmerkung:
Unternummer 2B201b erfasst nicht folgende Schleifmaschinen:
a. Aussen-, Innen- und Aussen-/Innen-Rund-Schleifmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Begrenzung auf Rundschleifen,
2. maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Aussendurchmesser oder Länge,

3. nur zwei Achsen, die simultan für eine Bahnsteuerung koordiniert werden können und 4. keine bahnsteuerfähige C-Achse, b. Koordinatenschleifmaschinen, beschränkt auf die Achsen X, Y, C und A, wobei die C-Achse verwendet wird, um die
Schleifscheibe senkrecht zur Arbeitsoberfläche zu halten,
und die A-Achse zum Schleifen von Trommelkurven bestimmt ist, c. Werkzeugschleif- oder -schärfmaschinen mit Software, besonders entwickelt für die Herstellung von Werkzeugen,

d. Kurbelwellen- und Nockenwellen-Schleifmaschinen.

2B204
(N) Isostatische Pressen, die nicht von Nummer 2B004 oder
2B104 erfasst werden, und zugehörige Ausrüstung, wie
folgt:

A.4 OGB
T: 1000

a. Isostatische Pressen, mit allen folgendenden Eigenschaften:
1. einem maximalen Arbeitsdruck grösser/gleich 69 MPa und

2. einer Druckkammer mit einer lichten Weite (Innendurchmesser) grösser als 152 mm; b. besonders konstruierte Gesenke, Formen oder Steuerungen für isostatische Pressen, erfasst von 2B204a.

Technische Anmerkung:
In Nummer 2B204 bezieht sich die lichte Weite des Kammerraums auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als
auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schliesst Spannvorrichtungen nicht mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren
Kammer, entweder die lichte Weite der Druckkammer oder die
lichte Weite der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der
beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.

Aussenhandel

88

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2B206
(N) Koordinatenmessmaschinen, -geräte oder Systeme, die
nicht von Nummer 2B006 erfasst werden, wie folgt:
A.4 OGB
T: 5000

a. Rechnergesteuerte oder numerisch gesteuerte Koordinatenmessmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:

1. zwei oder mehr Achsen und 2. eine eindimensionale Längen-Messunsicherheit kleiner (besser)/gleich (1,25 + L/1000) µm, gemessen mit einem Prüfmittel mit einer Genauigkeit kleiner (besser) als 0,2 µm (L ist die Länge in mm) (Ref. VDI/ VDE 2617 Teil 1
und Teil 2);

b. Systeme zum simultanen Messen von Linear- und Winkelkoordinaten von Halbkugeln mit allen folgenden Eigenschaften:

1. Messunsicherheit in jeder Achse kleiner (besser)/gleich 3,5

µm auf 5 mm und

2. Winkelpositionsabweichung kleiner/gleich 0,02°.
Anmerkungen:
1. Werkzeugmaschinen, die auch als Messmaschinen verwendet werden können, werden erfasst, wenn sie die für Werkzeugmaschinen- oder Messmaschinenfunktionen festgelegten Kriterien erreichen oder überschreiten.

2. Eine in Nummer 2B206 genannte Maschine wird erfasst, wenn sie die Erfassungsschwelle innerhalb ihres Arbeitsbereiches
überschreitet.

Technische Anmerkungen:
1. Das Prüfmittel, das bei der Bestimmung der Messunsicherheit eines Längenmesssystems verwendet wird, soll dem in
VDI/VDE 2617 Teil 2, 3 und 4 beschriebenen entsprechen.

2. Alle Parameter für die Messwerte unter 2B206 lassen positive und negative Abweichungen zu, d.h. sie stellen nicht die gesamte Bandbreite dar.

2B207
(N) Roboter, Endeffektoren und Steuerungen, die nicht von
Nummer 2B007 erfasst werden, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Roboter oder Endeffektoren, besonders konstruiert zur Einhaltung nationaler Sicherheitsnormen für die Handhabung hochexplosiver Stoffe (z. B. Einhaltung elektrischer Kenndaten bei hochexplosiven Stoffen), b. besonders konstruierte Steuerungen für einen der Roboter oder Endeffektoren, erfasst von Unternummer 2B207a.

2B209
(N) Fliessdrückmaschinen und Drückmaschinen mit Fliessdrückfunktion, die nicht von Nummer 2B009 oder
2B109 erfasst werden, und Dorne, wie folgt:
A.4 OGB
T: 5000

a. Maschinen, mit allen folgenden Eigenschaften:

Güterkontrollverordnung 89

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. drei oder mehr Rollen (Drückrollen oder Führungsrollen) und

2. nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit nume- rischer Steuerung oder Rechnersteuerung ausgerüstet; b. Dorne zum Formen von zylindrischen Rotoren mit einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm.

Anmerkung:
Unternummer 2B209a schliesst Maschinen ein, die nur eine einzige Rolle zur Verformung des Metalls und zwei Hilfsrollen aufweisen, die den Dorn abstützen, am Verformungsprozess aber nicht
direkt beteiligt sind.

2B225
(N) Fernlenk-Manipulatoren, die für ferngesteuerte Tätigkeiten bei radiochemischen Trennprozessen oder in Heissen Zellen eingesetzt werden können, mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T:1000

a. Eignung zur Durchdringung der Wand einer Heissen Zelle mit einer Dicke grösser/gleich 0,6 m (Durch-dieWand-Modifikation) oder b. Eignung zur Überbrückung der Wand einer Heissen Zelle mit einer Dicke grösser/gleich 0,6 m (Über-dieWand-Modifikation).

Technische Anmerkung:
Fernlenk-Manipulatoren ermöglichen die Übertragung der
Bewegungen einer Bedienungsperson auf einen ferngelenkten
Funktionsarm und eine Endhalterung. Sie können über MasterSlave-Steuerung, Steuerknüppel oder Tastatur bedient werden.

2B226
(N) Mit kontrollierter Atmosphäre (Vakuum oder Schutzgas) betriebene Induktionsöfen und Netzgeräte hierfür,
wie folgt:

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch 3B.

a. Öfen mit allen folgenden Eigenschaften: 1. geeignet für Betriebstemperaturen grösser 1123 K (850° C),

2. ausgerüstet mit Induktionsspulen mit einem Innendurchmesser kleiner/gleich 600 mm und

3. konstruiert für Eingangsleistungen grösser/gleich 5 kW; b. Netzgeräte, besonders konstruiert für von Nummer 2B226a erfasste Öfen, mit einer angegebenen Ausgangsleistung grösser/gleich 5 kW.

Anmerkung:
Unternummer 2B226a erfasst keine Öfen zur Bearbeitung von
Halbleiterwafern.

Aussenhandel

90

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2B227
(N) Vakuum- oder Schutzgas-Metallschmelz- und Metallgiessöfen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

a. Lichtbogenöfen (Schmelz-, Umschmelz- und Giessöfen) mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Abschmelzelektrodenvolumen zwischen 1000 cm3 und 20 000 cm3 und

2. geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1973 K (1700 °C); b. Elektronenstrahlschmelzöfen und Plasma-Schmelz- oder Plasma-Zerstäubungsschmelzöfen mit allen folgenden
Eigenschaften:
1. Leistung grösser/gleich 50 kW und
2. geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1473 K (1200 °C).

c. Rechnersteuerungs- und Überwachungssysteme besonders entwickelt für von Unternummer 2B227a oder
2B227b erfasste Öfen.

2B228
(N) Rotorfertigungs- und Rotormontageausrüstung,
Rotorrichtausrüstung, Dorne zur Sickenformung und
Gesenke hierfür, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Rotormontageausrüstung für den Zusammenbau von Gaszentrifugenteilrohren, Scheiben und Enddeckeln;
Anmerkung:
Unternummer 2B228a schliesst Präzisionsdorne, Haltevorrichtungen und Einschrumpfvorrichtungen ein.

b. Rotorrichtausrüstung zum Ausrichten von Zentrifugenteilrohren auf eine gemeinsame Achse;
Technische Anmerkung:
Im Sinne von Unternummer 2B228b besteht diese Ausrüstung
üblicherweise aus Präzisionsmesssonden, die mit einem Rechner verbunden sind, der die Funktion, z. B. der pneumatisch
betriebenen Backen zum Ausrichten der Teilrohre, steuert.

c. Dorne zur Sickenformung und Gesenke zur Herstellung von Einfachsicken.
Technische Anmerkung:
Sicken gemäss Unternummer 2B228c besitzen alle folgenden
Eigenschaften:
1. Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm,
2. Länge grösser/gleich 12,7 mm,
3. Sickenhöhe grösser als 2 mm und
4. hergestellt aus hochfesten Aluminiumlegierungen, martensitaushärtendem Stahl oder hochfesten faser- oder fadenförmigen Materialien.

Güterkontrollverordnung 91

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2B229
(N) Rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, festinstalliert oder beweglich, horizontal oder vertikal, wie folgt: A.4 OGB
T: 5000

a. Rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von flexiblen Rotoren mit einer Länge
grösser/gleich 600 mm, mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Rotor- oder Zapfen-Durchmesser grösser/gleich 75 mm,

2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kg und
3. nutzbare Auswuchtdrehzahl grösser als 5000 U/min; b. Rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von hohlzylindrischen Rotorbauteilen,
mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Aufnahme-Durchmesser grösser/gleich 75 mm,
2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kg,
3. Eignung zum Auswuchten für eine Restunwucht kleiner (besser)/gleich 0,01 kgmm/kg pro Auswuchtebene
und

4. Riemenantriebsausführung.

2B230
(N) Druckmessgeräte, geeignet zum Messen von Absolutdrücken im Bereich von 0 bis 13 kPa, mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

a. Drucksensoren, die aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen, Nickel, Nickellegierungen mit mehr als
60 Gew.-% Nickel, hergestellt oder damit geschützt sind
und

b. mit einer der folgenden Eigenschaften: 1. Messbereich kleiner als 13 kPa und Messgenauigkeit kleiner (besser) als ± 1% vom Skalenendwert oder 2. Messbereich grösser/gleich 13 kPa und Messgenauigkeit kleiner (besser) als ± 130 Pa.

Technische Anmerkung:
Messgenauigkeit im Sinne der Nummer 2B230 schliesst Nichtlinearität, Hysterese und Reproduzierbarkeit bei Umgebungstemperatur ein.

2B231

Vakuumpumpen mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB

(N)

a. Ansaugdurchmesser grösser/gleich 380 mm, T: 1000

b. Saugvermögen grösser/gleich 15 m 3/s und

c. geeignet zur Erzeugung eines Endvakuumdrucks kleiner als 13 mPa.

Aussenhandel

92

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Technische Anmerkungen:
1. Das Saugvermögen wird am Messpunkt mit Stickstoffgas oder Luft bestimmt.

2. Der Endvakuumdruck wird an der geschlossenen Saugseite der Pumpe bestimmt.

2B232
(N) Mehrkammer-Leichtgaskanonen oder andere Hochgeschwindigkeitsbeschleunigungssysteme (spulenartige,
elektromagnetische und elektrothermische Typen und
andere fortgeschrittene Systeme), die Projektile auf
Geschwindigkeiten grösser/gleich 2 km/s beschleunigen
können.

A.4 OGB
T: 1000

2B350
(A) Chemische Herstellungseinrichtungen und Apparate
wie folgt:

A.4 OGB
T: 5000

a. Reaktionsbehälter oder Reaktoren, mit oder ohne Rührer, mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen
grösser als 0,1 m3 (100 l) und kleiner als 20 m3
(20 000 l), bei denen die medienberührenden Flächen
ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

2. Fluorpolymere,
3. Glas oder Email,
4. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

5. Tantal oder Tantal-Legierungen,
6. Titan oder Titan-Legierungen oder
7. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen; b. Rührer für die Verwendung in Reaktionskesseln oder Reaktoren, bei denen die medienberührenden Flächen
ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

2. Fluorpolymere,
3. Glas oder Email,
4. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

5. Tantal oder Tantal-Legierungen,
6. Titan oder Titan-Legierungen oder
7. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen; c. Lagertanks, Container oder Vorlagen mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen grösser als 0,1 m3
(100 l), bei denen die medienberührenden Flächen ganz
aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:

Güterkontrollverordnung 93

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

2. Fluorpolymere,
3. Glas oder Email,
4. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

5. Tantal oder Tantal-Legierungen,
6. Titan oder Titan-Legierungen oder
7. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen; d. Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche kleiner als 20 m2, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden
Werkstoffe bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

2. Fluorpolymere,
3. Glas oder Email,
4. Grafit,
5. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

6. Tantal oder Tantal-Legierungen,
7. Titan oder Titan-Legierungen oder
8. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen; e. Destillations- oder Absorptionskolonnen mit einem inneren Durchmesser grösser als 0,1 m, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden
Werkstoffe bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

2. Fluorpolymere,
3. Glas oder Email,
4. Grafit,
5. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

6. Tantal oder Tantal-Legierungen,
7. Titan oder Titan-Legierungen oder
8. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen; f. fernbedienbare Abfülleinrichtungen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden
Werkstoffe bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom oder

2. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel;

Aussenhandel

94

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

g. Ventile mit Mehrfachdichtung und LeckdetektorAnschluss, Faltenbalgventile, Rückschlagventile oder
Membranventile, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

2. Fluorpolymere,
3. Glas oder Email,
4. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

5. Tantal oder Tantal-Legierungen,
6. Titan oder Titan-Legierungen oder
7. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen; h. Mehrwandige Rohre mit Leckdetektor-Anschluss, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem
der folgenden Werkstoffe bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

2. Fluorpolymere,
3. Glas oder Email,
4. Grafit,
5. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

6. Tantal oder Tantal-Legierungen,
7. Titan oder Titan-Legierungen oder
8. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen; i. Pumpen mit Mehrfachdichtung, Spaltrohrmotorpumpen, Magnetkupplungspumpen, Faltenbalgpumpen oder
Membranpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen
maximalen Förderleistung grösser als 0,6 m3/h oder Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen
maximalen Förderleistung grösser als 5 m3/h (jeweils
unter Standard-Bedingungen von 273 K [0 °C] und
101,3 kPa), bei denen die medienberührenden Flächen
ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

2. Keramik,
3. Ferrosiliziumguss,
4. Fluorpolymere,
5. Glas oder Email,
6. Grafit,
7. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

Güterkontrollverordnung 95

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

8. Tantal oder Tantal-Legierungen,
9. Titan oder Titan-Legierungen oder
10. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen; j. Verbrennungseinrichtungen, entwickelt zur Vernichtung der in Nummer 1C350 genannten Substanzen, mit besonders entwickelten Abfall-Zuführungssystemen, speziellen Handhabungseinrichtungen und einer durchschnittlichen Brennraumtemperatur grösser als 1273 K
(1000 °C), wobei die medienberührenden Flächen des
Zuführungssystems ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

2. Keramik oder
3. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel.

2B351
(A) Systeme zur Feststellung oder Überwachung toxischer
Gase wie folgt, sowie dafür bestimmte Detektoren:
A.4 frei
T: 5000

a. entwickelt für den kontinuierlichen Betrieb und verwendbar für die Detektion von chemischen Kampfstoffen oder den in Nummer 1C350 genannten Substanzen
unterhalb einer Konzentration von 0,3 mg/m3 oder b. entwickelt für die Detektion cholinesterase-hemmender Wirkung.

2B352
(A) Ausrüstung, geeignet zur Handhabung biologischer
Stoffe, wie folgt:
A.4 frei
T: 5000

a. Vollständige biologische Sicherheitsbereiche, ausgestattet nach den Richtlinien für die Sicherheitsstufen P3
oder P4;
Technische Anmerkung:
Die Sicherheitsstufen P3 oder P4 (BL3, BL4, L3, L4) entsprechen der Definition im WHO-Handbuch «Laboratory Biosafety» (Genf, 1993, 2. Auflage).

b. Fermenter, geeignet zur Kultivierung pathogener Mikro- organismen oder Viren oder geeignet zur Erzeugung von
Toxinen, ohne Aerosolfreisetzung, mit einer Gesamtkapazität grösser/gleich 100 l;
Technische Anmerkung:
Fermenter schliessen Bioreaktoren, Chemostate und kontinuierliche Fermentationssysteme ein.

c. Zentrifugalseparatoren, geeignet zur kontinuierlichen Trennung ohne Aerosolfreisetzung, mit allen folgenden
Eigenschaften:

Aussenhandel

96

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. Durchflussrate grösser als 100 l/h,
2. Bestandteile aus poliertem Edelstahl oder Titan,
3. Doppel- oder Mehrfachdichtung im Dampfsterilisationsbereich und

4. geeignet zur in-situ Sterilisation im geschlossenen Zustand;

Technische Anmerkung:
Zentrifugalseparatoren schliessen Dekanter ein.

d. Kreuzstromfilter (Crossflow), geeignet zur kontinuierlichen Trennung ohne Aerosolfreisetzung, mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Filterfläche grösser/gleich 5 m2 und
2. geeignet zur in-situ-Sterilisation; e. Dampfsterilisierbare Gefriertrocknungsanlagen mit einer Eiskapazität des Kondensators grösser als 50 und kleiner
als 1000 kg in 24 Stunden; f. Ausrüstung, die mit P3- oder P4-Sicherheitsbereichen verbunden oder darin enthalten ist, wie folgt:
1. fremdbelüftete Voll- oder Halbschutzanzüge,
2. biologische Sicherheitswerkbänke der Klasse III oder Isolatoren mit ähnlichen Leistungsmerkmalen;
Anmerkung:
Die in Unternummer 2B352f2 genannten Isolatoren schliessen flexible Isolatoren, Trockenkästen (dry boxes), Kästen
für anaerobe Arbeiten, Handschuh-Arbeitskästen und Hauben mit laminarer Strömung ein.

g. Aerosolprüfkammern mit einem Volumen grösser/gleich 1 m3, konstruiert für Aerosoleignungsprüfungen von
Mikroorganismen oder Toxinen.

2C

Werkstoffe und Materialien nicht belegt

2D

Datenverarbeitungsprogramme (Software) 2D001
(W, N)
(M)

Software, andere als von Nummer 2D002 erfasst, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung, die von
Nummer 2A001 oder 2B001 bis 2B009 erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

2D002

Software für elektronische Bauteile, auch wenn sie in einem elektronischen Bauteil oder System dauerhaft gespeichert ist, die solche Bauteile oder Systeme zu Funktionen einer numerischen Steuerung mit einer der folgenden Eigenschaften befähigt:

Güterkontrollverordnung 97

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W, N)

a. mehr als vier interpolierende Achsen können simultan zur Bahnsteuerung koordiniert werden oder A.4 OGB
T: keine

(W)

b. Echtzeitverarbeitung von Daten, um die Werkzeugbahn, den Vorschub und die Hauptspindelwerte während der
Werkstückbearbeitung durch eine der folgenden Fähigkeiten zu verändern: A.4 frei
T: keine

1. automatische Erzeugung und Veränderung von Teile- programmen für die Bearbeitung in zwei oder mehr
Achsen mit Hilfe von Messzyklen und Zugriff zu
Teileprogramm-Quelldaten oder 2. adaptive Steuerung unter Zugrundelegung von mehr als einer gemessenen physikalischen Variablen sowie
eines mathematischen Modells (Strategie), um einen
oder mehrere Maschinenbefehle zur Prozessoptimierung zu modifizieren.

Anmerkung:
Nummer 2D002 erfasst keine Software, besonders entwickelt oder
geändert zur Verwendung in nicht von Kategorie 2 erfassten
Werkzeugmaschinen.

2D101
(M) Software, ausschliesslich entwickelt für die Verwendung
von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B104, 2B109
oder 2B116.

A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Siehe auch Nummer 9D004.

2D201
(N) Software, besonders entwickelt für die Verwendung von
Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B204, 2B206, 2B207,
2B209, 2B227 oder 2B229.
A.4 OGB
T: keine

2D202
(N) Software, besonders entwickelt oder geändert für die
Entwicklung, Herstellung
oder Verwendung von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B201. A.4 OGB
T: keine

2E

Technologie 2E001
(W, M)
(N, A)

Technologie entsprechend der Allgemeinen TechnologieAnmerkung für die Entwicklung von Ausrüstung oder
Software
, die von Nummer 2A, 2B oder 2D erfasst wird. A.4 OGB
T: keine

2E002
(W, M)
(N, A)

Technologie entsprechend der Allgemeinen TechnologieAnmerkung für die Herstellung von Ausrüstung, die von
Nummer 2A oder 2B erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

2E003

Technologie wie folgt: A.4 frei

(W)

a. Technologie für die Entwicklung von interaktiver Grafik als integraler Bestandteil numerischer Steuerungen zur
Vorbereitung oder Änderung von Teileprogrammen; T: keine

Aussenhandel

98

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Technologie für metallbearbeitende Fertigungsverfahren wie folgt:
1. Technologie für den Entwurf von Werkzeugen, Gesenken oder Spannvorrichtungen, besonders entwickelt für eines der folgenden Verfahren:
a. superplastisches Umformen,
b. Diffusionsschweissen oder
c. hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbe- aufschlagung,

2. technische Daten, d. h. Verfahrensbeschreibungen oder Parameter, wie folgt, für die Verfahrenssteuerung:
a. superplastisches Umformen von Aluminium-, Titan- oder Superlegierungen:
1. Oberflächenbehandlung,
2. Dehngeschwindigkeit,
3. Temperatur,
4. Druck,

b. Diffusionsschweissen von Superlegierungen oder Titanlegierungen:
1. Oberflächenbehandlung,
2. Temperatur,
3. Druck,

c. hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeauf- schlagung von Aluminium- oder Titanlegierungen:
1. Druck,
2. Dauer des Arbeitsvorgangs, d. heissisostatisches Verdichten von Titan-, Aluminiumoder Superlegierungen:
1. Temperatur,
2. Druck,
3. Dauer des Arbeitsvorgangs; c. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von hydraulischen Streckziehpressen und dazugehörigen
Formwerkzeugen zur Fertigung von Bauelementen für
Flugzeugzellen; d. Technologie für die Entwicklung von Generatoren für die Erstellung von Steuerbefehlen für Werkzeugmaschinen (z. B. Teileprogramme) aus Konstruktionsdaten innerhalb der numerischen Steuerungen; e. Technologie für die Entwicklung von IntegrationsSoftware zum Einfügen von Expertensystemen in numerische Steuerungen zur weitgehenden Unterstützung von
Entscheidungen im maschinennahen Bereich;

Güterkontrollverordnung 99

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

f. Technologie für das Aufbringen von anorganischen Auflageschichten oder anorganischen oberflächenverändernden Schichten (gemäss Spalte 3 der nachstehenden
Tabelle) auf Substrate für nichtelektronische Anwendungen (gemäss Spalte 2 der nachstehenden Tabelle)
durch die in Spalte 1 der nachstehenden Tabelle aufgeführten und in der Technischen Anmerkung definierten
Verfahren.
Anmerkung:
Tabelle und Technische Anmerkung folgen nach Nummer
2E301.

2E101
(M, N) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung
oder Software,
erfasst von Nummer 2B004, 2B104,
2B109, 2B116 oder 2D101.
A.4 OGB
T: keine

2E201
(N) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung
oder Software,
erfasst von Nummer 2A225, 2A226,
2B001, 2B006, Unternummer 2B007b oder 2B007c,
Nummer 2B008, 2B009, 2B201 bis 2B232, 2D201 oder
2D202.

A.4 OGB
T: keine

2E301
(A) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Waren, erfasst
von Nummer 2B350 bis 2B352.
A.4 OGB
T: keine

Tabelle - Abscheidungsverfahren (siehe Unternummer 2E003 f) (Die in Klammern gesetzten Ziffern verweisen auf nachstehende Anmerkungen zu
dieser Tabelle.)

1. Beschichtungsverfahren (1) 2. Substrat

3. Schichten

A) Chemische Beschichtung aus der Gasphase
(CVD-Beschichten)

Superlegierungen Aluminide für Innenbeschichtungen Keramik (19) und Glas mit
niedriger Wärmeausdehnung (14) Silicide
Carbide
Dielektrische Schichten
(15)
Diamant
Diamantartiger Kohlenstoff
(17)

Aussenhandel

100

946.202.1

1. Beschichtungsverfahren (1) 2. Substrat

3. Schichten

Kohlenstoff-Kohlenstoff-,
Keramik- und MetallMatrix-Verbundwerkstoffe Silicide
Carbide
Hochschmelzende Metalle
Mischschichten daraus (4)
Dielektrische Schichten
(15)
Aluminide
Legierte Aluminide (2)
Bornitrid

Gesintertes
Wolframcarbid (16),
Silicium Carbid (18)

Carbide
Wolfram
Mischschichten daraus (4)
Dielektrische Schichten
(15)

Molybdän und
Molybdänlegierungen

Dielektrische Schichten
(15)

Beryllium und
Berylliumlegierungen

Dielektrische Schichten
(15)
Diamant
Diamantartiger Kohlenstoff
(17)

Werkstoffe für
Sensorenfenster (9)

Dielektrische Schichten
(15)
Diamant
Diamantartiger Kohlenstoff
(17)

B) Physikalische Beschichtung aus der
Gasphase (PVDBeschichten) durch
thermisches Verdampfen (TE-PVD)
1. PVD-Beschichten mittels
Elektronenstrahl
(EB-PVD)

Superlegierungen Legierte Silicide
Legierte Aluminide (2)
MCrAlX (5)
Modifiziertes Zirkoniumdioxid (12)
Silicide
Aluminide
Mischschichten daraus (4) Keramik (19) und Glas mit
niedriger Wärmeausdehnung (14) Dielektrische Schichten
(15)

Güterkontrollverordnung 101

946.202.1

1. Beschichtungsverfahren (1) 2. Substrat

3. Schichten

Korrosionsbeständiger
Stahl (7)

MCrAlX (5)
Modifiziertes Zirkoniumdioxid (12)
Mischschichten daraus (4) Kohlenstoff-Kohlenstoff-,
Keramik- und MetallMatrix-Verbundwerkstoffe Silicide
Carbide
Hochschmelzende Metalle
Mischichten daraus (4)
Dielektrische Schichten
(15)
Bornitrid

Gesintertes Wolframcarbid (16), Siliciumcarbid (18) Carbide
Wolfram
Mischschichten daraus (4)
Dielektrische Schichten
(15)

Molybdän und
Molybdänlegierungen

Dielektrische Schichten
(15)

Beryllium und
Berylliumlegierungen

Dielektrische Schichten
(15)
Boride
Beryllium

Werkstoffe für Sensorenfenster (9) Dielektrische Schichten
(15)

Titanlegierungen (13) Boride
Nitride

B) 2. Ionenunterstütztes PVD-Beschichten
mittels Widerstandsheizung (PVD)
(Ionenplattieren)

Keramik (19) und Glas mit
niedriger Wärmeausdehnung (14) Dielektrische Schichten
(15)
Diamantartiger Kohlenstoff
(17)

Kohlenstoff-Kohlenstoff-,
Keramik- und MetallMatrix-Verbundwerkstoffe Dielektrische Schichten
(15)

Gesintertes Wolframcarbid
(16), Siliciumcarbid

Dielektrische Schichten
(15)

Molybdän und Molybdänlegierungen Dielektrische Schichten
(15)

Beryllium und Berylliumlegierungen Dielektrische Schichten
(15)

Werkstoffe für Sensorenfenster (9) Dielektrische Schichten
(15)

Aussenhandel

102

946.202.1

1. Beschichtungsverfahren (1) 2. Substrat

3. Schichten

B) 3. PVD-Beschichten: Laser-Verdampfung

Keramik (19) und Glas mit
niedriger Wärmeausdehnung (14) Silicide
Dielektrische Schichten
(15)
Diamantartiger Kohlenstoff
(17)

Kohlenstoff-Kohlenstoff-,
Keramik- und MetallMatrix-Verbundwerkstoffe Dielektrische Schichten
(15)

Gesintertes Wolframcarbid
(16), Siliciumcarbid

Dielektrische Schichten
(15)

Molybdän und Molybdänlegierungen Dielektrische Schichten
(15)

Beryllium und Berylliumlegierungen Dielektrische Schichten
(15)

Werkstoffe für Sensorenfenster (9) Dielektrische Schichten
(15)
Diamantartiger Kohlenstoff
(17)

B) 4. Physikalische Abscheidung aus der
Gasphase (PVD):
Kathodenzerstäubung durch
Bogenentladung
(Arc-Verdampfen)

Superlegierungen Legierte Silicide
Legierte Aluminide (2)
MCrAlX (5)

Polymere (11)
und Verbundwerkstoffe
mit organischer Matrix Boride
Carbide
Nitride
Diamantartiger Kohlenstoff
(17)

C) Pack-Beschichten [Pack-Beschichten
ohne direkten Pulverkontakt
(out-of-pack) (10):
Siehe oben unter A]

Kohlenstoff-Kohlenstoff-,
Keramik- und MetallMatrix-Verbundwerkstoffe Silicide
Carbide
Mischschichten
daraus (4)

Titanlegierungen (13) Silicide
Aluminide
Legierte Aluminide (2) Hochschmelzende Metalle
und Legierungen (8)

Silicide
Oxide

Güterkontrollverordnung 103

946.202.1

1. Beschichtungsverfahren (1) 2. Substrat

3. Schichten

D) Plasmaspritzen

Superlegierungen

MCrAlX (5)
Modifiziertes Zirkoniumdioxid (12)
Mischschichten daraus (4)
Nickel-Grafit-Einlaufbeläge
Ni-Cr-Al-haltige Einlaufbeläge
Al-Si-Polyester-Einlaufbeläge
Legierte Aluminide (2) Aluminiumlegierungen (6) MCrAlX (5) Modifiziertes Zirkoniumdioxid (12)
Silicide
Mischschichten daraus (4) Hochschmelzende Metalle
und Legierungen (8)

Aluminide
Silicide
Carbide

Korrosionsbeständiger
Stahl (7)

MCrAlX (5)
Modifiziertes Zirkoniumdioxid (12)
Mischschichten daraus (4) Titanlegierungen (13) Carbide
Aluminide
Legierte Aluminide (2)
Nickel-Grafit-Einlaufbeläge
Ni-Cr-Al-haltige Einlaufbeläge
Al-Si-Polyester-Einlaufbeläge
Polyester

E) Schlickerbeschichten Hochschmelzende Metalle und Legierungen (8)

Aufgeschmolzene Silicide
Aufgeschmolzene Aluminide, ausgenommen für Widerstandsheizelemente Kohlenstoff-Kohlenstoff-,
Keramik- und MetallMatrix-Verbundwerkstoffe Silicide
Carbide
Mischschichten daraus (4) F) Kathodenzerstäubungsbeschichtung
(Sputtern/Aufstäuben)

Superlegierungen Legierte Silicide
Legierte Aluminide (2)
Mit Edelmetallen modifizierte Aluminide (3)
MCrAlX (5)
Modifiziertes Zirkoniumdioxid (12)
Platin
Mischschichten daraus (4)

Aussenhandel

104

946.202.1

1. Beschichtungsverfahren (1) 2. Substrat

3. Schichten

Keramik und Glas mit
niedriger Wärmeausdehnung (14) Silicide
Platin
Mischschichten daraus (4)
Dielektrische Schichten (15)
Diamantartiger Kohenstoff
(17)

Titanlegierungen (13) Boride
Nitride
Oxide
Silicide
Aluminide
Legierte Aluminide (2)
Carbide

Kohlenstoff-Kohlenstoff-,
Keramik- und MetallMatrix-Verbundwerkstoffe Silicide
Carbide
Hochschmelzende Metalle
Mischschichten daraus (4)
Dielektrische Schichten (15)
Bornitrid

Gesintertes Wolframcarbid (16),
Siliciumcarbid (18)

Carbide
Wolfram
Mischschichten daraus (4)
Dielektrische Schichten (15)
Bornitrid

Molybdän und Molybdänlegierungen Dielektrische Schichten
(15)

Beryllium und Berylliumlegierungen Boride
Dielektrische Schichten (15)
Beryllium

Werkstoffe für Sensorenfenster (9) Dielektrische Schichten (15)
Diamantartiger Kohlenstoff
(17)

Hochschmelzende Metalle
und Legierungen (8)

Aluminide
Silicide
Oxide
Carbide

G) Ionenimplantation Hochwarmfeste
Lagerstähle

Zusatz von Chrom,
Tantal oder Niob
(Columbium)

Titanlegierungen (13) Boride
Nitride

Beryllium und
Berylliumlegierungen

Boride

Gesintertes Wolframcarid
(16)

Carbide
Nitride

Güterkontrollverordnung 105

946.202.1

Anmerkungen zur Tabelle - Abscheidungsverfahren: 1.

Die «Beschichtungsverfahren» schliessen das Ausbessern und Erneuern von Schichten
ebenso ein wie die Originalbeschichtung.

2.

«Legierte Aluminid»-Beschichtung schliesst das Beschichten nach Einzel- oder Mehrschrittverfahren ein, bei denen ein oder mehrere Elemente vor oder während des Aufbringens der Aluminid-Schicht abgeschieden werden, selbst wenn diese Elemente nach einem
anderen Beschichtungsverfahren aufgebracht werden. Es schliesst jedoch nicht die mehrfache Anwendung von Einzelschritt-Packbeschichtungsverfahren zur Erzielung von legierten Aluminidschichten ein.

3.

«Mit Edelmetallen modifizierte Aluminid»-Beschichtung schliesst die Mehrschrittbeschichtungen ein, bei denen das Edelmetall oder die Edelmetalle vor der Aluminidschicht
durch ein anderes Beschichtungsverfahren aufgebracht wird/werden.

4.

Der Ausdruck «Mischungen hiervon» schliesst infiltrierten Werkstoff, abgestufte Zusammensetzungen, Simultanabscheidungen und Mehrschichten-Abscheidungen ein. Sie werden durch Anwendung eines oder mehrerer der in der Tabelle aufgeführten Beschichtungsverfahren hergestellt.

5.

«MCrAlX» bezieht sich auf eine Beschichtungslegierung, bei der «M» für Cobalt, Eisen,
Nickel oder Kombinationen aus diesen Elementen und «X» für Hafnium, Yttrium, Silicium, Tantal in jeder gewünschten Menge oder für sonstige beabsichtigte Zusätze über
0,01 Masseprozent in unterschiedlichen Verhältnissen und Mischungen steht, ausgeno mmen
a. CoCrAlY-Schichten, die weniger als 22 Masseprozent Chrom, weniger als 7 Masseprozent Aluminium und weniger als 2 Masseprozent Yttrium enthalten,

b. CoCrAlY-Schichten, die 22 bis 24 Masseprozent Chrom, 10 bis 12 Masseprozent Aluminium und 0,5 bis 0,7 Masseprozent Yttrium enthalten, oder c. NiCrAlY-Schichten, die 21 bis 23 Masseprozent Chrom, 10 bis 12 Masseprozent Aluminium und 0,9 bis 1,1 Masseprozent Yttrium enthalten.

6.

«Aluminiumlegierungen» beziehen sich auf Legierungen mit einer Zugfestigkeit von
190 MPa oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 293 K (20 °C).

7.

«Korrosionsbeständige Stähle» beziehen sich auf Stähle der AISI-Nummernreihe 300
(AISI = American Iron and Steel Institute) oder Stähle vergleichbarer nationaler Normen.

8.

«Hochschmelzende Metalle und Legierungen» schliessen die folgenden Metalle und ihre
Legierungen ein: Niob (Columbium), Molybdän, Wolfram und Tantal.

9.

«Werkstoffe für Sensorenfenster» wie folgt: Aluminiumoxid, Silicium, Germanium, Zinksulfid, Zinkselenid, Galliumarsenid, Diamant, Galliumphosphid, Saphir und die folgenden
Metallhalogenide: Werkstoffe für Sensorenfenster mit einem Durchmesser von mehr als
40 mm bei Zirkoniumfluorid und Hafniumfluorid.

10. Kategorie 2 erfasst nicht die Technologie für das Pack-Beschichten im Einzelschrittverfahren von massiven Turbinenschaufelblättern.

11. Polymere wie folgt: Polyimid, Polyester, Polysulfid, Polycarbonate und Polyurethane.
12. «Modifiziertes Zirkoniumdioxid» bezieht sich auf Zirkoniumdioxid mit Zusätzen von anderen Metalloxiden (z. B. Calciumoxid, Magnesiumoxid, Yttriumoxid, Hafniumoxid,
Seltenerdoxide) zur Stabilisierung bestimmter Kristallphasen und Phasenzusammensetzungen. Wärmedämmschichten aus Zirkoniumdioxid, das durch Mischung oder Verschmelzung mit Calciumoxid oder Magnesiumoxid modifiziert wurde, werden nicht erfasst.

13. «Titanlegierungen» beziehen sich auf in der Luft- und Raumfahrt verwendete Legierungen, die über eine Zugfestigkeit von 900 MPa oder mehr verfügen, gemessen bei einer
Temperatur von 293 K (20 °C).

14. «Glas mit niedriger Wärmeausdehnung» bezieht sich auf Glas mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten von 1 × 10-7 K-1 oder weniger, gemessen bei einer Temperatur von
293 K (20 °C).

15. «Dielektrische Schichten» sind Mehrfachschichten aus Isolierstoffen, wobei die Interferenzeigenschaften eines Schichtsystems, das aus Werkstoffen mit unterschiedlichem Brechungsindex besteht, zur Reflexion, Transmission oder Absorption von Wellen verschiedener Längenbereiche verwendet werden. «Dielektrische Schichten» bestehen aus mehr
als vier dielektrischen Lagen oder mehr als vier Dielektrikum/Metall-Verbundwerkstofflagen.

Aussenhandel

106

946.202.1

16. «Gesintertes Wolframcarbid» bezieht sich nicht auf Werkstoffe für Schneid- und Formwerkzeuge aus Wolframcarbid/(Cobalt, Nickel), Titancarbid/(Cobalt, Nickel), Chromcarbid/Nickel-Chrom und Chromcarbid/Nickel.

17. Technologie, besonders entwickelt zum Abscheiden von diamantartigem Kohlenstoff auf den folgenden Gegenständen unterliegt nicht der Ausfuhrgenehmigungspflicht:
Festplatten und Festplattenköpfe, Polycarbonat-Brillengläser, Ausrüstung für die Herstellung von Einwegartikeln, Bäckereiausrüstung, Ventile für Wasserhähne, Lautsprechermembranen, Teile für Automobilmotoren, spangebende Werkzeuge, Stanz- und
Presswerkzeuge, für Kameras und Teleskope entwickelte hochwertige Linsen, Ausrüstung
für Büroautomation, Mikrophone oder medizinische Geräte.

18. «Siliziumkarbid» schliesst nicht Materialien für spanende und umformende Werkzeuge ein.

19. Keramiksubstrate, wie sie in dieser Position benutzt werden, beinhalten nicht Keramikmaterialien mit einem Anteil grösser/gleich 5 Gew.-% an Lehm oder Bindemittel als separater Bestandteil oder als Kombination.

Technische Anmerkung zur Tabelle - Abscheidungsverfahren:
Die in Spalte 1 der Tabelle angegebenen Verfahren sind wie folgt definiert:
a.

Chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD-Beschichten) ist ein Verfahren zum
Aufbringen von Auflageschichten oder oberflächenverändernden Schichten, bei dem ein
Metall, eine Legierung, ein Verbundwerkstoff, ein Dielektrikum oder Keramik auf einem
erhitzten Substrat abgeschieden wird. Gasförmige Reaktanten werden im oberflächennahen Bereich eines Substrats zersetzt oder verbunden, wobei der gewünschte Schichtstoff
als Element, Legierung oder Verbindung auf dem Substrat abgeschieden wird. Die für die
Zersetzung oder chemische Reaktion benötigte Energie wird entweder durch die Hitze des
Substrats, durch die elektrische Entladung in einem Glimmlichtplasma oder durch Laserstrahlen geliefert.
Anmerkungen:
1. Das CVD-Beschichten schliesst folgende Verfahren ein: Abscheidung mittels gerichtetem Gasfluss ohne direkten Pulverkontakt des Substrats (out of pack), CVDBeschichten mit pulsierendem Druck, thermische Zersetzung mit geregelter Keimbildung (CNTD), plasmaverstärktes oder -unterstütztes CVD-Beschichten.

2. Pack-Beschichten bedeutet, dass ein Substrat in ein Pulvergemisch eingebettet wird.
3. Die beim Out-of-Pack-Verfahren verwendeten gasförmigen Reaktanten werden mit denselben Hauptreaktionen und Parametern erzeugt wie beim Pack-Beschichten, mit
der Ausnahme, dass das zu beschichtende Substrat keinen Kontakt mit dem Pulvergemisch hat.

b.

Physikalische Beschichtung aus der Gasphase durch thermisches Verdampfen (TE-PVD =
thermal evaporation physical vapour deposition) ist ein Beschichtungsverfahren zur Herstellung von Auflageschichten in einem Vakuum bei einem Druck von weniger als 0,1 Pa,
wobei Wärmeenergie zum Verdampfen des Schichtwerkstoffes eingesetzt wird. Bei diesem Verfahren wird das dampfförmige Beschichtungsmaterial durch Kondensation oder
Abscheidung auf entsprechend positionierten Substraten aufgebracht.
Die Zufuhr von Gasen in die Vakuumkammer während des Beschichtungsvorgangs zum
Zwecke der Synthese von zusammengesetzten Schichten ist eine übliche Variante dieses
Verfahrens.
Die Verwendung von Ionen- oder Elektronenstrahlen oder von Plasma zur Einleitung oder
Förderung des Abscheidungsvorgangs ist ebenfalls eine übliche Variante dieses Verfahrens. Der Einsatz von Monitoren zur Messung der optischen Eigenschaften und der
Schichtdicke während des Beschichtungsvorgangs kann ein Merkmal dieser Verfahren
sein.
Spezifische TE-PVD-Verfahren sind folgende:
1. Beim PVD-Beschichten mittels Elektronenstrahl wird das Beschichtungsmaterial mittels Elektronenstrahl erhitzt und verdampft.

2. Beim PVD-Beschichten mittels Widerstandsheizung werden Heizquellen mit elektrischem Widerstand verwendet, mit denen ein kontrollierter und gleichmässiger Fluss
aus verdampftem Beschichtungsmaterial erzeugt wird.

3. Bei der Laser-Verdampfung werden zum Verdampfen des Beschichtungsmaterials Impulslaser oder Dauerstrich-Laser verwendet.

Güterkontrollverordnung 107

946.202.1

4. Bei der Kathodenzerstäubung durch Bogenentladung (Arc-Verdampfen) wird eine selbstverzehrende Kathode verwendet, die aus dem Beschichtungsmaterial besteht. Dabei wird durch den Momentkontakt einer geerdeten Zündelektrode auf der Kathodenoberfläche eine Lichbogenentladung ausgelöst. Durch die kontrollierte Bewegung
des Lichtbogens wird die Kathodenoberfläche abgetragen, wobei ein hochionisiertes
Plasma entsteht. Als Anode kann entweder ein am Rande der Kathode über einen Isolator angebrachter Kegel oder die Kammer selbst verwendet werden. Bei nicht geradliniger Abscheidung wird an das Substrat eine Vorspannung angelegt.
Anmerkung:
Diese Definition beinhaltet nicht die Kathodenzerstäubungsabscheidung mit unko ntrollierter Bogenentladung und Substraten ohne Vorspannung.

5. Ionenplattieren ist eine spezielle Variante eines allgemeinen TE-PVD-Verfahrens, bei dem ein Plasma oder eine Ionenquelle zur Ionisierung des Beschichtungsmaterials verwendet und an das Substrat eine negative Vorspannung angelegt wird, um die Abscheidung des Beschichtungsmaterials aus dem Plasma zu fördern. Die Einbringung
von reaktiven Stoffen, die Verdampfung von Feststoffen im Reaktionsbehälter und der
Einsatz von Monitoren zur Messung der optischen Eigenschaften und der Schichtdicke
während des Beschichtungsvorgangs sind übliche Varianten dieses Verfahrens.

c.

Pack-Beschichten ist ein Verfahren zur Herstellung von oberflächenverändernden
Schichten oder Auflageschichten, bei dem das Substrat in ein Pulvergemisch eingebettet
wird, das aus folgenden Stoffen besteht:
1. den Metallpulvern, die abgeschieden werden sollen (normalerweise Aluminium, Chrom, Silicium oder Gemische daraus), 2. einem Aktivator (normalerweise ein Halogenid) und
3. einem inerten Pulver, in der Regel Aluminiumoxid.
Das Substrat und das Pulvergemisch befinden sich in einer Retorte, die auf eine Temperatur zwischen 1030 K (757 °C) und 1375 K (1102 °C) erhitzt wird, wobei die Haltezeit
ausreichend bemessen sein muss, um die Beschichtung abzuscheiden.

d.

Plasmaspritzen ist ein Verfahren zur Herstellung von Auflageschichten, wobei mit einer
Plasmaspritzpistole, die ein Plasma erzeugt und regelt, Spritzwerkstoffe in Pulver- oder
Drahtform aufgenommen, aufgeschmolzen und auf die Oberfläche des Substrats geschleudert werden. Dabei entsteht auf dem Substrat eine homogene, gut haftende Schicht.
Plasmaspritzen bezieht sich auf Niederdruckplasmaspritzen oder Hochgeschwindigkeitsplasmaspritzen.
Anmerkungen:
1. Niederdruck bezeichnet einen Druck unterhalb des normalen Atmosphärendrucks.
2. Hochgeschwindigkeit bezieht sich auf eine Gasgeschwindigkeit am Düsenaustritt von mehr als 750 m/s bei einer Temperatur von 293 K (20 °C) und einem Druck von 0,1 MPa.

e.

Schlickerbeschichten (Aufbringen von Schichten durch Aufschlämmen) ist ein Verfahren
zur Herstellung von oberflächenverändernden Schichten oder Auflageschichten, bei dem
ein Metall- oder Keramikpulver zusammen mit einem organischen Binder in einer Flüssigkeit suspendiert und durch Aufspritzen, Tauchen oder Aufpinseln auf ein Substrat aufgebracht wird. Die gewünschte Schicht wird anschliessend durch Luft- oder Ofentrocknung und Wärmebehandlung gebildet.

f.

Kathodenzerstäubungsbeschichtung (Sputtern/Aufstäuben) ist ein Verfahren zur Herstellung von Auflageschichten, das auf dem Prinzip der Impulsübertragung beruht. Dabei
werden positiv geladene Ionen mit Hilfe eines elektrischen Feldes auf die Oberfläche eines
Targets (Beschichtungsmaterial) geschossen. Die Bewegungsenergie der auftreffenden Ionen reicht aus, um Atome aus der Oberfläche des Targets herauszulösen, die sich auf einem entsprechend angebrachten Substrat niederschlagen.
Anmerkungen:
1. Die Tabelle bezieht sich ausschliesslich auf das Abscheiden mittels Trioden- oder Magnetronanlagen oder reaktivem Aufstäuben, wodurch die Haftfestigkeit der Schicht und
die Beschichtungsrate erhöht werden, sowie auf das beschleunigte Aufstäuben mittels
einer am Target anliegenden HF-Spannung, wodurch nichtmetallische Schichtwerkstoffe zerstäubt werden können.

2. Ionenstrahlen mit niedriger Energie (weniger als 5 keV) können verwendet werden, um die Abscheidung zu aktivieren.

Aussenhandel

108

946.202.1

g.

Ionenimplantation ist ein oberflächenveränderndes Beschichtungsverfahren, bei dem das
zu legierende Element ionisiert, durch ein Spannungsgefälle beschleunigt und in die Oberfläche des Substrats implantiert wird. Dies schliesst Verfahren ein, bei denen neben der
Ionenimplantation gleichzeitig das PVD-Beschichten mittels Elektronenstrahl und das
Sputtern/Aufstäuben zur Anwendung kommen.

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3

Allgemeine Elektronik 3A

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Anmerkungen zu Nummer 3A:
1. Die Erfassung der in den Nummern 3A001 oder 3A002 - ohne die Unternummern 3A001a3 bis 3A001a10 oder 3A001a12 beschriebenen Ausrüstung, Baugruppen und Bauelemente, die
besonders konstruiert sind oder dieselben Funktionsmerkmale
wie andere Waren aufweisen, richtet sich nach deren Erfassungsstatus.

2. Die Erfassung der in den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a9 oder 3A001a12 beschriebenen integrierten Schaltungen, die
festprogrammiert sind oder für eine bestimmte Funktion entwickelt wurden, richtet sich nach dem Erfassungsstatus der
Waren, in denen sie verwendet werden.
Ergänzende Anmerkungen:
1. Wenn der Hersteller oder Ausführer den Erfassungsstatus der anderen für die Endbenutzung vorgesehenen Ware nicht
festlegen kann, richtet sich die Erfassung der integrierten
Schaltungen nach den Unternummern 3A001a3 bis
3A001a9 oder 3A001a12.

2. Ist die integrierte Schaltung aus Silizium und ein Mikrocom- puter oder Mikrocontroller gemäss Unternummer 3A001a3
mit einer Datenwortlänge von kleiner/gleich 8 bit, gelten die
Grenzwerte von Unternummer 3A001a3.

3A001

Elektronische Bauelemente und Baugruppen wie folgt: a. integrierte Schaltungen für allgemeine Anwendungen wie folgt:
Anmerkungen:
1. Die Erfassung von (fertigen oder noch nicht fertigen) Wafern, deren Funktion festliegt, richtet sich nach den Parametern von Unternummer 3A001a.

2. Zu den integrierten Schaltungen gehören: - monolithisch integrierte Schaltungen,
- integrierte Hybrid-Schaltungen,
- integrierte Multichip-Schaltungen,
- integrierte Schichtschaltungen einschliesslich integrierter Schaltungen in SOS-Technologie, - integrierte optische Schaltungen. (W, N)

1. integrierte Schaltungen, entwickelt oder ausgelegt für eine der folgenden Strahlungsfestigkeiten:
a. Gesamtdosis grösser/gleich 5 × 103 Gy (Si) oder
b. Dosisrate grösser/gleich 5 × 106 Gy (Si)/s, A.4 OGB
T: 1000

Güterkontrollverordnung 109

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W)

2. Mikroprozessoren, Mikrocomputer, Mikrocontroller, elektrisch löschbare programmierbare Festwertspeicher (EEPROMs), Flash-Speicher, statische Speicher
(SRAMs), aus einem Verbindungshalbleiter hergestellte integrierte Speicherschaltungen, AnalogDigital-Wandler, Digital-Analog-Wandler, elektrooptische oder integrierte optische Schaltungen für die
Signaldatenverarbeitung, anwenderprogrammierbare
Gate-Arrays, anwenderprogrammierbare LogicArrays, integrierte Schaltungen für neuronale Netze,
kundenspezifische integrierte Schaltungen, deren
Funktion oder deren Erfassungsstatus in Bezug auf
die Endbenutzergeräte unbekannt ist, oder FFT-Prozessoren (Fast Fourier Transform) mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 1000

a. ausgelegt für eine Betriebstemperatur über 398 K (+125 °C),

b. ausgelegt für eine Betriebstemperatur unter 218 K (- 55 °C) oder

c. ausgelegt für einen Bereich von 218 K (- 55 °C) bis 398 K (+125 °C),

Anmerkung:
Unternummer 3A001a2 gilt nicht für integrierte Schaltungen, die in zivilen Kraftfahrzeugen oder Eisenbahnzügen
verwendet werden.

(W)

3. Mikroprozessoren, Mikrocomputer und Mikrocontroller mit einer der folgenden Eigenschaften:

A.4 frei
T: 1000

Anmerkung:
Unternummer 3A001a3 schliesst digitale SignalProzessoren, Vektorprozessoren und Coprozessoren ein.

a. mit einer zusammengesetzten theoretischen Verar- beitungsrate CTP von grösser/gleich 3500 Mtops
(Millionen theoretischer Operationen je Sekunde)
und einer arithmetisch-logischen Einheit (ALU) mit
einer Zugriffsbreite von grösser/gleich 32 bit, b. hergestellt aus einem Verbindungshalbleiter und mit einer Taktfrequenz grösser als 40 MHz oder c. entwickelt für Parallelrechner, mit mehr als einem Daten- oder Befehlsbus oder mehr als einer Kommunikationsschnittstelle mit einer Übertragungsrate
grösser als 2,5 MByte/s, (W)

4. Speicherschaltungen aus einem Verbindungshalbleiter,

A.4 frei
T: 1000

(W, M)

5. Analog-Digital- und Digital-AnalogWandlerschaltungen wie folgt:

A.4 OGB
T: 1000

Aussenhandel

110

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Analog-Digital-Wandler mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Auflösung grösser/gleich 8 bit, aber kleiner als 12 bit, mit einer Wandlungszeit bei maximaler
Auflösung kleiner als 10 ns, 2. Auflösung von 12 bit mit einer Wandlungszeit bei maximaler Auflösung kleiner als 200 ns oder 3. Auflösung grösser als 12 bit mit einer Wandlungszeit bei maximaler Auflösung kleiner als 2

µs,

b. Digital-Analog-Wandler mit einer Auflösung grösser/gleich 12 bit und einer Einstellzeit (settling
time) kleiner als 10 ns, (W)

6. elektrooptische oder integrierte optische Schaltungen, entwickelt für die Signaldatenverarbeitung mit allen
folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 1000

a. mit einer oder mehreren internen Laser-Diode(n),
b. mit einem oder mehreren internen lichtempfindlichen Element(en) und

c. mit optischen Strahlführungselementen, (W)

7. anwenderprogrammierbare Gate-Arrays (FPGA) mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 1000

a. nutzbares Gatteräquivalent (equivalent usable gate count) grösser als 30 000 (Gatter mit zwei Eingängen) oder b. typische Signallaufzeit des Grundgatters (basic gate propagation delay time) kleiner als 0,4 ns, (W)

8. anwenderprogrammierbare Logic-Arrays mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 1000

a. nutzbares Gatteräquivalent (equivalent usable gate count) grösser als 30 000 (Gatter mit zwei Eingängen) oder b. Umschalt-Frequenz (toggle frequency) grösser als 133 MHz,

(W)

9. integrierte Schaltungen für neuronale Netze, A.4 frei
T: 1000

(W)

10. kundenspezifische integrierte Schaltungen, deren Funktion unbekannt ist oder deren Erfassungsstatus
in bezug auf die Endbenutzergeräte dem Hersteller
nicht bekannt ist, mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 1000

a. mehr als 208 Anschlüsse,
b. typische Signallaufzeit des Grundgatters (basic gate propagation delay time) kleiner als 0,35 ns oder c. Betriebsfrequenz grösser als 3 GHz,

Güterkontrollverordnung 111

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W)

11. andere als die in den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a10 oder 3A001a12 beschriebenen digitalen
integrierten Schaltungen, die auf einem Verbindungshalbleiter basieren und eine der folgenden Eigenschaften aufweisen: A.4 frei
T: 1000

a. Gatteräquivalent (equivalent gate count) grösser als 300 (Gatter mit zwei Eingängen) oder b. Umschalt-Frequenz (toggle frequency) grösser als 1,2 GHz,

(W)

12. FFT-Prozessoren (Fast Fourier Transform) mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. ausgelegt für eine komplexe FFT mit 1024 Punkten in weniger als 1 ms,

b. ausgelegt für eine komplexe FFT mit n Punkten (n ungleich 1024) in weniger als n × log2n/10 240 ms oder c. FFT-Butterfly-Berechnungsdurchsatz von mehr als 5,12 MHz;

A.4 frei
T: 1000

(W)

b. Mikro- oder Millimeterwellenbauelemente oder -baugruppen wie folgt:
1. elektronische Vakuumröhren und Kathoden wie folgt: A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 3A001b1 erfasst nicht Röhren, die für den
Betrieb in den von ITU standardisierten Bändern der zivilen
Nachrichtentechnik bei Frequenzen kleiner/gleich 31 GHz
entwickelt oder ausgelegt sind.

a. Wanderfeldröhren für Impuls- oder Dauerstrichbetrieb wie folgt:
1. Betriebsfrequenz grösser als 31 GHz,
2. mit einem Kathodenheizelement, das eine Einschaltzeit von weniger als 3 Sekunden bis zum
Erreichen der HF-Nennleistung ermöglicht, 3. hohlraumgekoppelte oder davon abgeleitete Röhren, mit einer Momentan-Bandbreite grösser
als 7% der nominalen Betriebsfrequenz und einer Spitzenleistung grösser als 2,5 kW, 4. Wendelröhren oder davon abgeleitete Röhren mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Momentan-Bandbreite grösser als eine Oktave und Produkt der mittleren Leistung (in Kilowatt) und der Frequenz (in Gigahertz) grösser
als 0,5,

Aussenhandel

112

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Momentan-Bandbreite kleiner/gleich eine Oktave und Produkt der mittleren Leistung
(in Kilowatt) und der Frequenz (in Gigahertz)
grösser als 1 oder

c. weltraumgeeignet, b. Cross-Field-Verstärkerröhren mit einem Verstärkungsfaktor grösser als 17 dB,

c. getränkte (impregnated) Kathoden, entwickelt für elektronische Röhren mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Einschaltzeit bis zum Erreichen der Nennemission kleiner als drei Sekunden oder

2. Erzeugung einer Stromdichte grösser als 5 A/cm2 bei kontinuierlicher Emission und NennBetriebsbedingungen, 2. integrierte Mikrowellenschaltungen oder Module mit allen folgenden Eigenschaften:
a. mit monolithisch integrierten Schaltungen; und
b. Betrieb bei Frequenzen grösser als 3 GHz.
Anmerkung:
Unternummer 3A001b2 erfasst nicht Schaltungen oder Module, konstruiert oder ausgelegt für Geräte, die in den von
ITU standardisierten internationalen Fernmeldebändern bei
Frequenzen kleiner/gleich 31 GHz betrieben werden.

3. Mikrowellentransistoren, die für den Betrieb bei Frequenzen grösser als 31 GHz ausgelegt sind,

4. Halbleitermikrowellenverstärker mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Betriebsfrequenz grösser als 10,5 GHz und Momentan-Bandbreite grösser als eine halbe Oktave oder b. Betriebsfrequenz grösser als 31 GHz, 5. elektronisch oder magnetisch abstimmbare Bandpassfilter oder Bandsperrfilter mit mehr als fünf abstimmbaren Resonatoren, die in weniger als 10

µs über einen Frequenzbereich im Verhältnis 1,5:1 (fmax/fmin)
abgestimmt werden können, mit einer der folgenden
Eigenschaften:
a. mit einer Durchlassbandbreite grösser als 0,5% der Mittenfrequenz oder

b. mit einer Sperrbandbreite kleiner als 0,5% der Mittenfrequenz,

6. Mikrowellenbaugruppen, die bei Frequenzen grösser als 31 GHz betrieben werden können, 7. Mischer und Umsetzer, entwickelt um den Frequenzbereich von Ausrüstung gemäss Unternummer

Güterkontrollverordnung 113

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3A002c, 3A002e oder 3A002f über die dort genannten Grenzwerte hinaus zu erweitern, 8. Mikrowellenleistungsverstärker mit von Unternummer 3A001b erfassten Röhren und allen folgenden
Eigenschaften:
a. Betriebsfrequenz grösser als 3 GHz,
b. mittlere Ausgangsleistungsdichte grösser als 80 W/kg und

c. Volumen kleiner als 400 cm3;
Anmerkung:
Unternummer 3A001b8 erfasst nicht Ausrüstung, konstruiert
oder ausgelegt für den Einsatz in den von ITU
standardisierten, internationalen Fernmeldebändern.

(W)

c. Akustikwellenvorrichtungen wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: A.4 frei
T: 5000

1. Vorrichtungen mit akustischen Oberflächenwellen (surface acoustic waves) und mit akustischen oberflächennahen Volumenwellen (surface skimming
[shallow bulk] acoustic waves), d. h. Signaldatenverarbeitungs-Vorrichtungen, die akustisch-mechanische
Schwingungen (elastic waves) in Werkstoffen verwenden, mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Trägerfrequenz grösser als 2,5 GHz,
b. Trägerfrequenz grösser als 1 GHz und kleiner/gleich 2,5 GHz und mit einer der folgenden
Eigenschaften:
1. Frequenz-Nebenkeulendämpfung grösser als 55 dB,

2. Produkt aus maximaler Verzögerungszeit (in Mikrosekunden) und Bandbreite (in Megahertz)
grösser als 100,

3. Bandbreite grösser als 250 MHz oder
4. dispergierende Verzögerung grösser als 10 µs

oder

c. Trägerfrequenz kleiner/gleich 1 GHz und mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Produkt aus maximaler Verzögerungszeit (in Mikrosekunden) und Bandbreite (in Megahertz)
grösser als 100,

2. dispergierende Verzögerung grösser als 10 µs

oder

3. Frequenz-Nebenkeulendämpfung grösser als 55 dB und Bandbreite grösser als 50 MHz, 2. akustische Volumenwellenvorrichtungen, d. h. Sig- naldatenverarbeitungs-Vorrichtungen, die akustischmechanische Schwingungen verwenden, mit denen

Aussenhandel

114

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

die unmittelbare Aufbereitung von Signalen bei einer
Frequenz grösser als 1 GHz möglich ist, 3. akustisch-optische SignaldatenverarbeitungsVorrichtungen, die die Wechselwirkung zwischen
Schallwellen (Volumen- oder Oberflächenwellen) und
Lichtwellen ausnutzen und die eine unmittelbare Aufbereitung von Signalen oder Bildern ermöglichen einschliesslich Spektralanalyse, Korrelation oder Konvolution (Faltung); (W)

d. elektronische Bauelemente oder Schaltungen, die Bauteile aus supraleitenden Werkstoffen enthalten, besonders konstruiert für den Betrieb bei Temperaturen unter
der kritischen Temperatur von wenigstens einem ihrer
supraleitenden Bestandteile mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 5000

1. elektromagnetische Verstärkung a. bei Frequenzen kleiner/gleich 31 GHz mit einer Rauschzahl kleiner als 0,5 dB oder b. bei Frequenzen grösser als 31 GHz, 2. Stromschalter für digitale Schaltungen mit supralei- tenden Gattern mit einem Produkt aus Laufzeit pro
Gatter (in Sekunden) und Verlustleistung je Gatter (in
Watt) kleiner als 10-14 J oder 3. Frequenzselektion bei allen Frequenzen mit Resonanzkreisen, die Güte-Faktoren von mehr als 10 000
aufweisen;

e. hochenergietechnische Geräte wie folgt: (W)

1. Batterien und fotovoltaische Generatoren (photovoltaic arrays) wie folgt: A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 3A001e1 erfasst nicht Batterien, deren Volumen kleiner/gleich 27 cm3 ist (wie z. B. C-Zellen, UM-2,
R 14 oder sogenannte Babyzellen).

a. Primärzellen und Batterien, die über eine «Energiedichte» grösser als 480 Wh/kg verfügen
und für den Betrieb in einem Temperaturbereich
von unter 243 K (-30 °C) bis über 343 K (70 °C)
ausgelegt sind,

b. wiederaufladbare Zellen und Batterien, die nach 75 Ladungs-/Entladungszyklen bei einem Entladungsstrom gleich C/5 Stunden (wobei C die
Nennkapazität in Ampèrestunden ist) in einem
Temperaturbereich von unter 253 K (-20 °C) bis
über 333 K (60 °C) über eine «Energiedichte»
grösser als 150 Wh/kg verfügen,

Güterkontrollverordnung 115

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Technische Anmerkung:
Die «Energiedichte» errechnet sich durch Multiplikation
der Durchschnittsleistung in Watt (durchschnittliche
Spannung in Volt mal durchschnittlicher Strom in
Ampère) mit der Dauer der Entladung in Stunden bis auf
75% der Leerlaufspannung und dividiert durch die gesamte Masse der Zelle (oder Batterie) in Kilogramm.

c. weltraumgeeignete (space qualified) und strahlungsfeste Solargeneratoren mit einer spezifischen
Leistung grösser als 160 W/m2 bei einer Betriebstemperatur von 301 K (28 °C) und bei einer Beleuchtung mit 1 kW/m2 durch einen Wolframglühfaden von 2800 K (2527 °C), (W, N)

2. Hochenergie-Speicherkondensatoren wie folgt: A.4 OGB

Anmerkung:
Siehe auch Unternummer 3A201a.

T: 1000

a. Kondensatoren mit einer Folgefrequenz kleiner als 10 Hz (single shot capacitors) mit allen folgenden
Eigenschaften:
1. Nennspannung grösser/gleich 5 kV,
2. Energiedichte grösser/gleich 250 J/kg und
3. Gesamtenergie grösser/gleich 25 kJ, b. Kondensatoren mit einer Folgefrequenz grösser/gleich 10 Hz (repetition rated capacitors) mit
allen folgenden Eigenschaften:
1. Nennspannung grösser/gleich 5 kV,
2. Energiedichte grösser/gleich 50 J/kg,
3. Gesamtenergie grösser/gleich 100 J und
4. Lebensdauer grösser/gleich 10 000 Ladungs/Entladungszyklen,

(W, N)

3. supraleitende Elektromagnete oder Zylinderspulen, besonders konstruiert, um in weniger als einer Sekunde vollständig geladen oder entladen zu werden, mit
allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Unternummer 3A001e3 erfasst nicht supraleitende Elektromagnete oder Zylinderspulen, besonders konstruiert für medizinische Gerätschaften für Magnetresonanzbilderzeugung
(Magnetic Resonance Imaging).
Ergänzende Anmerkung:
Siehe auch Unternummer 3A201b.

a. Energieabgabe während der ersten Sekunde der Entladung grösser als 10 kJ, b. innerer Durchmesser der stromführenden Windungen grösser als 250 mm und

Aussenhandel

116

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

c. spezifiziert für eine magnetische Induktion grösser als 8 Tesla oder eine Gesamtstromdichte (overall
current density) in der Windung grösser als
300 A/mm2;

(W)

f. Absolut-Drehwinkelgeber mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Auflösung besser als 1 zu 265 000 vom Skalenendwert (Auflösung 18 bit) oder

2. Genauigkeit kleiner (besser) als ± 2,5 Bogensekunden.

A.4 frei
T: 5000

3A002
(W) Elektronische Ausrüstung für allgemeine Zwecke wie
folgt:

a. Aufzeichnungsgeräte wie folgt und besonders entwickelte Test-Magnetbänder hierfür:

A.4 frei
T: 5000

1. analoge Messmagnetbandgeräte einschliesslich solcher, welche die Aufnahme digitaler Signale gestatten,
z. B. mit einem «high density digital recording
(HDDR) module», mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Bandbreite grösser als 4 MHz je elektronischem Kanal oder je Spur,

b. Bandbreite grösser als 2 MHz je elektronischem Kanal oder je Spur und mit mehr als 42 Spuren
oder

c. Zeitfehler gegenüber der Zeitbasis (time displacement [base] error), gemessen in Übereinstimmung
mit den zutreffenden IRIG- oder EIA-Normen,
kleiner als ± 0,1

µs,

Anmerkung:
Analoge Magnetbandgeräte, besonders konstruiert für zivile
Videoanwendungen, werden nicht als Messmagnetbandgeräte im Sinne von Unternummer 3A002a1 betrachtet.

2. digitale Videomagnetbandgeräte mit einer höchsten Bit-Übertragungsrate (der digitalen Schnittstelle)
grösser als 360 Mio bit/s,
Anmerkung:
Unternummer 3A002a2 erfasst nicht digitale Videomagnetbandgeräte, besonders konstruiert für Fernsehaufzeichnungen
mit einem Signalformat, das ein komprimiertes Signalformat
enthalten kann, genormt oder empfohlen von ITU, IEC,
SMPTE, EBU oder IEEE für zivile Fernsehanwendungen.

3. digitale Mess-/Datenaufzeichnungsmagnetbandgeräte mit Schrägschriftverfahren oder Festkopfverfahren
mit einer der folgenden Eigenschaften:

Güterkontrollverordnung 117

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. maximale Übertragungsrate über die digitale Schnittstelle grösser als 175 Mio bit/s oder b. weltraumgeeignet,
Anmerkung:
Unternummer 3A002a3 erfasst nicht Analogmagnetbandgeräte, die mit einer Umsetzelektronik für digitale Aufzeichnungen hoher Dichte (HDDR) ausgestattet und so konfiguriert sind, dass sie nur digitale Daten aufzeichnen können.

4. Einrichtungen mit einer maximalen Übertragungsrate über die digitale Schnittstelle grösser als 175 Mio bit/s,
konstruiert, um digitale Videobandgeräte als digitale
Messmagnetbandgeräte einsetzen zu können, 5. Signal-Digitalisierer (waveform digitisers) und Transientenrekorder mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Digitalisierungsrate grösser/gleich 200 x 106 Abtastwerte (samples) pro Sekunde und einer Auflösung von 10 bit oder mehr und

b. kontinuierlicher Datendurchlauf von 2 Gbit/s oder mehr;

Technische Anmerkung:
Für solche Geräte mit einer parallelen Bus-Architektur ist
der kontinuierliche Datendurchlauf die höchste Wortgeschwindigkeit (word rate) multipliziert mit der Anzahl der
Bit pro Wort. Der kontinuierliche Datendurchlauf ist der
schnellste Datenfluss (data rate), den das Gerät ohne Informationsverlust und bei gleichbleibender Abtastrate und A/DWandlung an den Massenspeicher ausgeben kann.

b. Elektronische Frequenz-Synthesizer-Baugruppen mit einer Frequenzumschaltzeit für das Umschalten von einer
gewählten Frequenz zu einer anderen kleiner als 1 ms; A.4 frei
T: 5000

c. Signalanalysatoren wie folgt: 1. Signalanalysatoren, geeignet zur Analyse von Frequenzen grösser als 31 GHz,

2. dynamische Signalanalysatoren mit einer Echtzeitbandbreite grösser als 25,6 kHz;

A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 3A002c2 erfasst nicht dynamische Signalanalysatoren, die nur konstante prozentuale Bandbreitenfilter verwenden (auch bekannt als Oktaven- oder Teiloktavenfilter).

d. mit Frequenzsynthese arbeitende Signalgeneratoren, die Ausgangsfrequenzen erzeugen, deren Genauigkeit sowie
Kurz- und Langzeitstabilität von der geräteeigenen
Normalfrequenz gesteuert, abgeleitet oder geregelt werden, und die eine der folgenden Eigenschaften aufweisen: A.4 frei
T: 5000

Aussenhandel

118

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. grösste, durch Frequenzsynthese erzeugte Ausgangsfrequenz über 31 GHz,

2. Frequenzumschaltzeit für das Umschalten von einer gewählten Frequenz zu einer anderen kleiner als 1 ms
oder

3. Phasenrauschen im Einseitenband (SSB) besser als -(126+20 log10 F - 20 log10f) in dBc/Hz, wobei F für
den Abstand von der Betriebsfrequenz (in Hertz) und
f für die Betriebsfrequenz (in Megahertz) steht; Anmerkung:
Unternummer 3A002d erfasst nicht Geräte, in denen die Ausgangsfrequenz entweder durch Addition oder Subtraktion von
zwei oder mehreren quarzgesteuerten Oszillatorfrequenzen oder
durch Addition oder Subtraktion und darauf folgende Multiplikation des Ergebnisses erzeugt wird.

e. Netzwerkanalysatoren mit einer höchsten Betriebsfrequenz grösser als 40 GHz;

A.4 frei
T: 5000

f. Mikrowellenmessempfänger mit allen folgenden Eigenschaften:
1. höchste Betriebsfrequenz grösser als 40 GHz und
2. geeignet zur gleichzeitigen Messung von Amplitude und Phase;

A.4 frei
T: 5000

g. Atomfrequenznormale mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Langzeitstabilität (Alterung) kleiner (besser) als 1

× 10-11 pro Monat oder 2. weltraumgeeignet.

A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 3A002g1 erfasst nicht Rubidiumnormale, die
nicht weltraumgeeignet sind.

3A101

Elektronische Ausrüstung, Geräte und Komponenten,
die nicht von Nummer 3A001 erfasst werden, wie folgt:
(M)

a. Analog-Digital-Wandler, geeignet für Flugkörper, besonders robust konstruiert (ruggedized), um militärischen Spezifikationen zu genügen;

A.4 OGB
T: 1000

(M)

b. Beschleuniger, geeignet zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung, erzeugt durch Bremsstrahlung mit
Elektronenenergien grösser/gleich 2 MeV, und Systeme,
die solche Beschleuniger enthalten.

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Unternummer 3A101b erfasst nicht Ausrüstung, besonders
konstruiert für medizinische Zwecke.

3A201

Elektronische Ausrüstung, die nicht von Nummer
3A001 erfasst wird, wie folgt:

Güterkontrollverordnung 119

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(N)

a. Kondensatoren mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
1. a. Betriebsspannung grösser als 1,4 kV, b. gespeicherte Energie grösser als 10 J,
c. Kapazität grösser als 0,5 µF und

d. Reiheninduktivität kleiner als 50 nH; oder 2. a. Betriebsspannung grösser als 750 V, b. Kapazität grösser als 0,25 µF und

c. Reiheninduktivität kleiner als 10 nH; A.4 OGB
T: 1000

(N)

b. Supraleitende Solenoid-Elektromagnete mit allen folgenden Eigenschaften:
1. geeignet zum Aufbau magnetischer Felder grösser als 2 Tesla (20 kGauss),

2. Verhältnis Länge/innerer Durchmesser grösser als 2,
3. Innendurchmesser grösser als 300 mm und
4. Gleichmässigkeit des Magnetfeldes im Bereich der innen liegenden 50% des inneren Volumens besser
als 1%;

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Unternummer 3A201b erfasst nicht Magnete, die besonders
konstruiert sind für medizinische NMR-Bildsysteme (nuclear
magnetic resonance imaging systems) und als Teile davon exportiert werden. Dabei ist es nicht notwendig, dass alle Teile in
einer Lieferung zusammengefasst sind. Jedoch muss aus den
Ausfuhr-Dokumenten jeder Einzellieferung eindeutig hervorgehen, dass es sich um Teile der Gesamtlieferung handelt.

(N)

c. Röntgenblitzgeneratoren oder gepulste Elektronenbeschleuniger mit einer der folgenden Kombinationen von
Eigenschaften:
1. a. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers grösser/gleich 500 keV und kleiner als 25 MeV und b. ein «Gütefaktor» K grösser/gleich 0,25; oder 2. a. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers grösser/gleich 25 MeV und b. «Spitzenleistung» grösser als 50 MW; A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Unternummer 3A201c erfasst nicht Beschleuniger als Bestandteile von Geräten, die für die Anwendungsgebiete ausserhalb der Elektronen- oder Röntgenbestrahlung (z. B. Elektronenmikroskopie) oder für medizinische Zwecke entwickelt wurden.
Technische Anmerkungen:
1. Im Sinne von Unternummer 3A201c ist der «Gütefaktor» K definiert als:
K = 1,7

× 103 × V2,65 x Q

V = Spitzenelektronenenergie in MeV
Bei einer Dauer des Strahlpulses kleiner/gleich 1 µs ist Q die
gesamte beschleunigte Ladung in Coulomb. Falls die Dauer

Aussenhandel

120

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

grösser ist als 1 µs, ist Q die maximale beschleunigte Ladung in 1 µs.
Q = Integral des Strahlstromes i in Ampere über der Dauer t
in Sekunden bis zum kleineren Wert von 1 µs oder der Dauer
des Strahlpulses.

2. «Spitzenleistung» = Produkt aus Spitzenpotenzial in Volt und Spitzenstrahlstrom in Ampere.

3. Im Sinne von Unternummer 3A201c ist bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren (microwave accelerating cavities), die Dauer des Strahlpulses der kleinere Wert
von 1 µs oder der Dauer des Strahlbündels, das durch einen
Modulatorimpuls erzeugt wird, 4. Bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren, ist der Spitzenstrahlstrom der Durchschnittsstrom während
der Dauer eines Strahlbündels.

3A225
(N) Frequenzumwandler oder Generatoren mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

a. Mehrphasenausgang mit einer Leistung grösser/gleich 40 W,

b. Frequenzbereich von 600 Hz bis 2000 Hz, c. Klirrfaktor kleiner (besser) als 10% und d. Frequenzstabilisierung kleiner (besser) als 0,1%.
Technische Anmerkung:
Frequenzumwandler im Sinne von Nummer 3A225 werden auch
als Konverter oder Inverter bezeichnet.

3A226
(N) Hochenergie-Gleichstromversorgungsgeräte mit allen
folgenden Eigenschaften:
A.4 OGB
T: 1000

a. Erzeugung von 100 V oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom
grösser/gleich 500 A und b. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1% über einen Zeitraum von 8 h.

3A227
(N) Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

a. Erzeugung von 20 kV oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom
grösser/gleich 1 A und b. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1% über einen Zeitraum von 8 h.

3A228

Schaltelemente wie folgt: A.4 OGB

(N)

a. Kaltkathodenröhren mit oder ohne Gasfüllung, die wie Schaltfunkenstrecken funktionieren, mit allen folgenden
Eigenschaften:

T: 1000

Güterkontrollverordnung 121

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. drei oder mehr Elektroden,
2. spezifizierte Anodenspitzenspannung grösser/gleich 2,5 kV,

3. spezifizierter Anodenspitzenstrom grösser/gleich 100 A und

4. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 10 µs;

Anmerkung:
Nummer 3A228 schliesst gasgefüllte Krytrons und VakuumSprytrons ein.

b. getriggerte Schaltfunkenstrecken mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 15 µs und

2. spezifiziert für Spitzenströme grösser/gleich 500 A; c. Module oder Baugruppen zum schnellen Schalten mit allen folgenden Eigenschaften:
1. spezifizierte Anodenspitzenspannung grösser als 2 kV,
2. spezifizierter Anodenspitzenstrom grösser/gleich 500 A und

3. Einschaltzeit kleiner/gleich 1 µs.

3A229
(N) Zündvorrichtungen und gleichwertige HochstromImpulsgeneratoren wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Siehe auch ML 3, Anhang 3.

a. Zündvorrichtungen für Explosivstoffdetonatoren, entwickelt zur gleichzeitigen Zündung mehrerer von Nummer 3A232 erfassten Detonatoren;

b. modulare elektrische Impulsgeneratoren (Impulsgeber), mit allen folgenden Eigenschaften:
1. konstruiert für beweglichen oder besonders robusten (ruggedized) Einsatz, 2. staubdichte Ausführung,
3. Energieabgabe in weniger als 15 µs,

4. Ausgangsstrom grösser als 100 A,
5. «Anstiegszeit» kleiner als 10 µs bei Lasten kleiner als 40 Ohm,

6. keine Abmessung grösser als 25,4 cm,
7. Gewicht kleiner als 25 kg und
8. spezifiziert für einen erweiterten Temperaturbereich zwischen 223 K (-50 °C) und 373 K (100 °C) oder
luftfahrttauglich.
Anmerkung:
Unternummer 3A229b schliesst Xenon-Blitzlampentreiber ein.
Technische Anmerkung:
Die «Anstiegszeit» ist definiert als das Zeitintervall von 10% bis
90% der Stromamplitude beim Treiben einer ohmschen Last.

Aussenhandel

122

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3A230
(N) Hochgeschwindigkeits-Impulsgeneratoren mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

a. Ausgangsspannung grösser als 6 V an einer ohmschen Last kleiner als 55 Ohm und b. «Impulsanstiegszeit» kleiner als 500 ps.

Technische Anmerkung:
«Impulsanstiegszeit» im Sinne von Nummer 3A230 ist das Zeitintervall, in dem die Spannungsamplitude zwischen 10% und 90%
des Maximalwertes beträgt.

3A231
(N) Neutronengeneratorsysteme einschliesslich Neutronengeneratorröhren mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

a. konstruiert für den Betrieb ohne äusseres Vakuumsystem und

b. mit elektrostatischer Beschleunigung zur Auslösung einer Tritium-Deuterium-Kernreaktion.

3A232

Detonatoren und Mehrfachzündersysteme wie folgt: A.4 OGB

(N)

Anmerkung:
Siehe auch ML 3, Anhang 3.

T: 1000

a. elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt: 1. Brückenzünder (EB),
2. Brückenzünderdraht (EBW),
3. Slapperzünder,
4. Folienzünder (EFI); b. Vorrichtungen mit einzelnen oder mehreren Detonatoren zum annähernd gleichzeitigen Zünden explosiver Oberflächen grösser als 5000 mm2, mit nur einem Zündsignal
und mit einer maximalen zeitlichen Abweichung vom
ursprünglichen Zündsignal über der gesamten zu zündenden Oberfläche kleiner als 2,5 µs.

Anmerkung:
Nummer 3A232 erfasst keine Detonatoren, die nur InitialSprengstoffe, wie z. B. Bleiazid, verwenden.
Technische Anmerkung:
Die von Nummer 3A232 erfassten Detonatoren basieren auf einem
elektrischen Leiter (Brücke, Drahtbrücke, Folien), der explosionsartig verdampft, wenn ein schneller Hochstromimpuls angelegt
wird. Ausser bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter die chemische Detonation im Material, wie z. B. PETN
(Pentaerythrittetranitrat), in Gang gesetzt. Bei den Slapperzündern
wird durch den explodierenden Leiter ein Zündhammer getrieben,
der bei Aufschlag auf eine Zündmasse die chemische Detonation
startet. Bei einigen Ausführungen wird der Zündhammer magnetisch angetrieben. Der Begriff Folienzünder kann sich sowohl auf
Brückenzünder als auch auf Slapperzünder beziehen. Der Begriff
Detonator wird auch anstelle von Zünder verwendet.

Güterkontrollverordnung 123

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3A233
(N) Massenspektrometer für die Messung von Ionen einer
Atommasse grösser/gleich 230 amu (atomic mass units)
mit einer Auflösung besser als 2 amu bei 230 amu oder
grösser, und Ionenquellen hierfür wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometer (ICP/MS);

b. Glühentladungs-Massenspektrometer (GDMS); c. Thermoionisations-Massenspektrometer (TIMS); d. Elektronenstoss-Massenspektrometer mit einer Quellenkammer, hergestellt aus UF6-resistenten Werkstoffen,
damit ausgekleidet oder plattiert; e. Molekularstrahl-Massenspektrometer mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit einer Quellenkammer, hergestellt aus rostfreiem Stahl oder Molybdän, damit ausgekleidet oder plattiert und mit einer Kühlfalle, die auf 193 K (-80 °C)
oder weniger kühlen kann oder 2. mit einer Quellenkammer, hergestellt aus UF6resistenten Werkstoffen, damit ausgekleidet oder
plattiert;

f. Massenspektrometer, ausgestattet mit einer Mikrofluorierungs-Ionenquelle, konstruiert zur Verwendung
mit Aktiniden oder Aktinidenfluoriden.

3B

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen 3B001
(W) Ausrüstung für die Fertigung von Halbleiterbauelementen oder -materialien wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür: a. Speicherprogrammierbare Epitaxieausrüstung wie folgt: 1. Ausrüstung, geeignet zur Herstellung einer gleichmässigen Schichtdicke mit einer Abweichung von
weniger als ± 2,5% auf einer Strecke grösser/gleich
75 mm,

2. MOCVD (Metal Organic Chemical Vapour Deposition)-Reaktoren, besonders konstruiert für das Kristallwachstum von Verbindungshalbleitern aus der
chemischen Reaktion zwischen Substanzen
(Materialien, Werkstoffen), die von Nummer 3C003
oder 3C004 erfasst werden, 3. Molekularstrahlepitaxie-Ausrüstung, die Gas- oder Feststoffquellen verwendet; A.4 frei
T: 5000

Aussenhandel

124

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Speicherprogrammierbare Ausrüstung, konstruiert für Ionenimplantation, mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Elektronenenergie (Beschleunigungsspannung) grösser als 1 MeV,

2. besonders konstruiert und optimiert, um bei einer Elektronenenergie (Beschleunigungsspannung) kleiner als 2 keV zu arbeiten, 3. mit Direktschreibbetrieb oder
4. mit der Fähigkeit, Sauerstoff mit hoher Energie in ein erhitztes Halbleitersubstrat zu implantieren; A.4 OGB
T: 5000

c. Speicherprogrammierbare Ausrüstung zum anisotropen Trockenätzen im Plasma wie folgt:
1. Ausrüstung mit Kassettenbetrieb und Ladeschleusen und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. magnetische Plasmafeldbegrenzung (magnetic confinement) oder

b. Elektronenzyklotronresonanz (ECR); 2. Ausrüstung, besonders konstruiert für die von Unternummer 3B001e erfasste Ausrüstung und mit einer
der folgenden Eigenschaften:
a. magnetische Plasmafeldbegrenzung (magnetic confinement) oder

b. Elektronenzyklotronresonanz (ECR); A.4 frei
T: 5000

d. Speicherprogrammierbare Ausrüstung für plasmaunterstützte chemische Abscheidung (PECVD) wie folgt:

A.4 frei
T: 5000

1. Ausrüstung mit Kassettenbetrieb und Ladeschleusen und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. magnetische Plasmafeldbegrenzung (magnetic confinement) oder

b. Elektronenzyklotronresonanz (ECR); 2. Ausrüstung, besonders konstruiert für die von Unternummer 3B001e erfasste Ausrüstung und mit einer
der folgenden Eigenschaften:
a. magnetische Plasmafeldbegrenzung (magnetic confinement) oder

b. Elektronenzyklotronresonanz (ECR); e. Speicherprogrammierbare zentrale Waferhandlingsysteme für das automatische Beladen von Mehrkammersystemen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Schnittstellen für Waferein- und -ausgabe, an die mehr als zwei Halbleiterprozessgeräte angeschlossen
werden können und

A.4 frei
T: 5000

Güterkontrollverordnung 125

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. entwickelt, um ein integrales System zur sequentiellen multiplen Waferverarbeitung innerhalb einer geschlossenen Vakuumumgebung aufbauen zu können; Anmerkung:
Unternummer 3B001e erfasst nicht automatische Robotersysteme für das Waferhandling, die nicht für den Betrieb in einer Vakuumumgebung ausgelegt sind.

f. Speicherprogrammierbare Lithografieanlagen wie folgt: 1. «Step-and-repeat»- (direct step on wafer) oder «stepand-scan»- (scanner) Justier- und Belichtungsanlagen
für die Waferfertigung, die lichtoptische oder röntgentechnische Verfahren verwenden, mit einer der
folgenden Eigenschaften:
a. Wellenlänge der Lichtquelle kleiner als 350 nm oder

b. geeignet, «kleinste auflösbare Strukturbreiten» von kleiner/gleich 0,5 µm zu erzeugen, A.4 frei
T: 5000

Technische Anmerkung:
Die «kleinste auflösbare Strukturbreite» KAS wird berechnet
nach der Formel:

KAS

=

Lambda

× K

NA

mit:
Lambda = Wellenlänge der Belichtungsquelle (in µm)
K

= 0,7

NA

= numerische Apertur 2. Anlagen, besonders konstruiert für die Maskenherstellung oder die Herstellung von Halbleiterbauelementen, die abgelenkte, fokussierte Elektronenstrahlen, Ionenstrahlen oder Laserstrahlen verwenden, mit
einer der folgenden Eigenschaften:
a. Auflösungsvermögen kleiner als 0,2 µm,
b. Fähigkeit, Strukturen mit Abmessungen kleiner als 1 µm zu erzeugen oder c. Justiergenauigkeit (overlay accuracy) besser als ± 0,20 µm (3 Sigma);

g. Masken oder Reticles, entwickelt für von Nummer 3A001 erfasste integrierte Schaltungen; A.4 frei
T: 5000

h. Multilayer-Masken mit einer phasenverschiebenden Schicht.

A.4 frei
T: 5000

Aussenhandel

126

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3B002
(W) Speicherprogrammierbare Prüfgeräte, besonders konstruiert für das Testen von fertigen oder unfertigen
Halbleiterbauelementen wie folgt, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
A.4 frei
T: 5000

a. zum Prüfen der S-Parameter von Transistoren bei Frequenzen grösser als 31 GHz;

b. zum Prüfen von integrierten Schaltungen mit Wahrheitstabellen (truth tables) bei einer Testmusterrate grösser
als 60 Mhz;
Anmerkung:
Unternummer 3B002b erfasst nicht Prüfgeräte, besonders konstruiert für die Prüfung von
1. Elektronischen Baugruppen oder einer Klasse von elektroni- schen Baugruppen für die Haushalts- oder UnterhaltungsElektronik, 2. nicht erfassten elektronischen Bauteilen, elektronischen Baugruppen oder integrierten Schaltungen.

c. zum Prüfen von integrierten Mikrowellenschaltungen bei Frequenzen grösser als 3 Ghz;
Anmerkung:
Unternummer 3B002c erfasst nicht Prüfgeräte, besonders konstruiert zur Prüfung von integrierten Mikrowellenschaltungen,
die für Geräte entwickelt oder ausgelegt sind, die nur in den
von ITU standardisierten internationalen Fernmeldebändern bei
Frequenzen kleiner/gleich 31 GHz betrieben werden.

d. Elektronenstrahlsysteme, entwickelt für den Betrieb bei oder unter 3 keV, oder Laserstrahlsysteme zur berührungsfreien Prüfung von Halbleiterbauelementen im eingeschalteten Zustand mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Stroboskopbetrieb entweder mittels Strahlaustastung (beam-blanking) oder Pulsbetrieb des Detektors
(detector strobing) und 2. Elektronenspektrometer zur Spannungsmessung mit einer Auflösung kleiner als 0,5 V.

Anmerkung:
Unternummer 3B002d erfasst nicht Rasterelektronenmikroskope,
ausgenommen solche, die für die berührungsfreie Prüfung von
Halbleiterbauelementen im eingeschalteten Zustand besonders
ausgelegt und ausgerüstet sind.

Güterkontrollverordnung 127

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3C

Werkstoffe und Materialien 3C001
(W) Hetero-epitaxiale Werkstoffe aus einem Substrat, das
mehrere Epitaxieschichten aus einem der folgenden Materialien enthält:
A.4 frei
T: 5000

a. Silizium,

b. Germanium oder

c. III/V-Verbindungen von Gallium oder Indium.
Technische Anmerkung:
III/V-Verbindungen sind polykristalline, binäre oder komplexe
monokristalline Produkte, die aus den Elementen der Gruppen IIIA
und VA des Mendelejeffschen Periodensystems (z. B. Galliumarsenid, Galliumaluminiumarsenid, Indiumphosphid) bestehen.

3C002
(W) Photoresists wie folgt und Substrate, die mit erfassten
Photoresists beschichtet sind:
A.4 frei
T: 5000

a. Positiv-Photoresists, entwickelt für die HalbleiterLithografie, besonders eingestellt (optimiert) für den
Einsatz bei Wellenlängen kleiner als 350 nm; b. alle Photoresists, entwickelt zur Verwendung mit Elektronen- oder Ionenstrahlen mit einer Empfindlichkeit
besser/gleich 0,01

µCb/mm2;

c. alle Photoresists, entwickelt zur Verwendung mit Röntgenstrahlen mit einer Empfindlichkeit besser/gleich
2,5 mJ/mm2;

d. alle Photoresists, optimiert für OberflächenBelichtungstechnologien einschliesslich «silylierter»
Photoresists (silylated resists).
Technische Anmerkung:
«Silylation»-Techniken sind Verfahren, bei denen Oxydation
innerhalb der Resistschicht zur Verbesserung der Nass- und
Trockenentwicklung angewendet wird.

3C003

Organisch-anorganische Verbindungen wie folgt: A.4 frei

(W)

a. Metallorganische Verbindungen aus Aluminium, Gallium oder Indium mit einer Reinheit (bezogen auf das Metall)
grösser als 99,999%;

T: 5000

b. Organische Arsen-, Antimon- oder Phosphorverbindungen mit einer Reinheit (bezogen auf das anorganische
Element) grösser als 99,999%.

Anmerkung:
Nummer 3C003 erfasst nur Verbindungen, deren metallisches,
halbmetallisches oder nichtmetallisches Element direkt an das
Kohlenstoffatom im organischen Teil des Moleküls gebunden ist.

Aussenhandel

128

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3C004
(W) Phosphor-, Arsen- oder Antimonhydride mit einer
Reinheit grösser als 99,999%, auch verdünnt in Inertgasen oder Wasserstoff.
A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Nummer 3C004 erfasst nicht Hydride, die 20 Molprozent oder
mehr Inertgase oder Wasserstoff enthalten.

3D

Datenverarbeitungsprogramme (Software) 3D001
(W) Software, besonders entwickelt für die Entwicklung oder
Herstellung
von Ausrüstung, die von den Unternummern
3A001b bis 3A002g oder Nummer 3B erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

3D002
(W) Software, besonders entwickelt für die Verwendung der
von Nummer 3B erfassten speicherprogrammierbaren
Ausrüstung. A.4 frei
T: keine

3D003
(W) Software, entwickelt für den computergestützten Entwurf (CAD) zur Fertigung von Halbleiterbauelementen
oder integrierten Schaltungen mit einer der folgenden
Eigenschaften:

A.4 frei
T: keine

a. Entwurfsregeln oder Regeln zur Überprüfung des Schaltungsentwurfs,

b. Simulation der physikalischen Eigenschaften von entworfenen Schaltungen oder

c. «Simulatoren der lithografischen Bearbeitung» in der Entwurfsphase.
Technische Anmerkung:
Ein «Simulator der lithografischen Bearbeitung» ist ein Software-Paket für die Entwurfsphase, bei dem die Schrittfolge in
Bezug auf die Lithografie, das Ätzen und die Abscheidung
festgelegt werden, um die Maskenmuster in die spezifischen
topografischen Muster für die Leiterbahnen, dielektrischen
Werkstoffe oder Halbleiterwerkstoffe umzusetzen.

Anmerkung:
Nummer 3D003 erfasst nicht Software, besonders entwickelt für
die Schaltplaneingabe, die Logiksimulation, das Platzieren und die
Anordnung der elektrischen Verbindungen, die Layout-Überprüfung oder die Erstellung des PG(Pattern Generation)-Bandes.
Ergänzende Anmerkung:
Die Bibliotheken, die Entwurfsattribute oder die zugehörigen Daten zum Entwurf von Halbleiterbauelementen oder integrierten
Schaltungen gelten als Technologie. 3D101
(M) Software, ausschliesslich entwickelt für die Verwendung
der von Unternummer 3A101b erfassten Ausrüstung.
A.4 OGB
T: keine

Güterkontrollverordnung 129

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3E

Technologie 3E001
(W, M)
(N)

Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung oder Herstellung
von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Nummer 3A,
3B oder 3C erfasst werden.
A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Nummer 3E001 erfasst nicht Technologie für die Entwicklung
oder Herstellung von
a. Mikrowellentransistoren, die bei Frequenzen unter 31 GHz arbeiten,

b. integrierten Schaltungen, die von den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a12 erfasst werden und folgende Merkmale aufweisen:
1. Verwendung einer Technologie mit minimalen Strukturbreiten grösser/gleich 0,7

µm und

2. keine «Multilayer-Strukturen».

Ergänzende Anmerkung:
Der Begriff «Multilayer-Strukturen» in Anmerkung b2 zu
Nummer 3E001 schliesst nicht Bauelemente mit höchstens
zwei Metallisierungsschichten und zwei Polysiliziumschichten ein.

3E002
(W) Technologie wie folgt für die Entwicklung oder Herstellung von: A.4 frei
T: keine

a. mikroelektronischen Vakuumbauelementen; b. Halbleiterbauelementen mit heterogener Struktur, z. B.

HEMTs (high electron mobility transistors), HBTs
(hetero-bipolar transistors), «quantum well devices»
oder «super lattice devices»; c. supraleitenden elektronischen Bauelementen; d. Substraten mit Diamantfilmen für elektronische Bauelemente,

e. Substraten aus «silicon-on-insulator» (SOI) für integrierte Schaltungen, wobei der Isolator aus Siliziumdioxid besteht;

f. Substraten aus Siliziumkarbid für elektronische Bauelemente.

3E101
(M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung
oder Software,
erfasst von Unternummer 3A001a1,
3A001a2, Nummer 3A101 oder 3D101.
A.4 OGB
T: keine

3E102
(M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Software, erfasst von Nummer 3D101. A.4 OGB
T: keine

Aussenhandel

130

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3E201
(N) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung,
erfasst von Unternummer 3A001e2, 3A001e3, Nummer
3A201, 3A225 bis 3A233.
A.4 OGB
T: keine

4

Rechner
Anmerkungen zu Kategorie 4:
1. Rechner, verwandte Geräte und Software für Telekommunikations- oder Local Area Network-Funktionen sind auch nach den
Leistungsmerkmalen der Kategorie 5, Teil 1 - Telekommunikation, zu bewerten.
Ergänzende Anmerkungen:
1. Steuereinheiten, die Bussysteme oder Kanäle von Zentraleinheiten, Hauptspeicher oder Plattensteuerungen direkt
verbinden, gelten nicht als Telekommunikationsgeräte im
Sinne der Kategorie 5, Teil 1 - Telekommunikation.

2. Die Erfassung von Software, besonders entwickelt für die Paketvermittlung, richtet sich nach der Nummer 5D001 Telekommunikation.

2. Rechner, verwandte Geräte und Software mit kryptografischen, kryptoanalytischen, einstufbaren, mehrstufigen Sicherheitsoder einstufbaren Teilnehmerabgrenzungs-Funktionen oder mit
einer Begrenzung elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV)
sind auch nach den Leistungsmerkmalen der Kategorie 5,
Teil 2 - Informationssicherheit, zu bewerten.

4A

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile 4A001

Elektronische Rechner und verwandte Geräte wie folgt
sowie elektronische Baugruppen
und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung:
Siehe auch Nummer 4A101.

(W, M) a. besonders konstruiert für eine der folgenden Eigenschaften:
1. ausgelegt für den Betrieb bei Umgebungstemperaturen unterhalb 228 K (-45 °C) oder oberhalb 358 K
(+85 °C), oder

A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 4A001a1 gilt nicht für Rechner, besonders
konstruiert zur Verwendung in zivilen Kraftfahrzeugen oder
Eisenbahnzügen.

2. unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen (radiation-hardened), die höher sind als einer der folgenden Grenzwerte:
a. Gesamtstrahlungsdosis 5 × 103 Gy (Si),

b. kritische Strahlungsdosisleistung 5 × 106 Gy (Si)/s,

oder

Güterkontrollverordnung 131

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

c. Einzelereignis-Grenzwerte (SEU) 1 × 10-7 Fehler/bit/Tag;

(W)

b. mit Eigenschaften oder Funktionen, welche die Grenzwerte der Kategorie 5, Teil 2 - Informationssicherheit,
überschreiten.

A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 4A001b erfasst nicht elektronische Rechner und
verwandte Geräte, wenn diese von ihrem Benutzer zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.

4A002
(W) Hybridrechner wie folgt sowie elektronische Baugruppen
und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Siehe auch Nummer 4A102.

a. mit von Nummer 4A003 erfassten Digitalrechnern; b. mit Analog/Digital-Wandlern, die alle folgenden Eigenschaften haben:
1. 32 oder mehr Kanäle und
2. Auflösung grösser/gleich 14 bit (ohne Vorzeichen) bei Wandlungsraten grösser/gleich 200 000 Wandlungen/s.

4A003
(W) Digitalrechner, elektronische Baugruppen und verwandte
Geräte wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkungen:
1. Nummer 4A003 schliesst folgendes ein: a. Vektorrechner,
b. Array-Rechner,
c. digitale Signaldatenverarbeitungsrechner,
d. Logikrechner,
e. Geräte, entwickelt für Bildverarbeitung,
f. Geräte, entwickelt für Signaldatenverarbeitung. 2. Die Erfassung von in Nummer 4A003 beschriebenen Digital- rechnern und verwandten Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte oder Systeme, sofern
a. die Digitalrechner oder die verwandten Geräte wesentlich sind für die Funktion der anderen Geräte oder Systeme, b. die Digitalrechner oder verwandten Geräte nicht einen Haup- bestandteil der anderen Geräte oder Systeme darstellen und
Ergänzende Anmerkungen:
1. Die Erfassung von Geräten zur Signaldatenverarbeitung oder Bildverarbeitung, besonders konstruiert für andere
Einrichtungen unter Einhaltung der Funktionsgrenzwerte
dieser anderen Einrichtungen, wird durch den Erfassungsstatus der anderen Einrichtungen auch dann b estimmt, wenn das Kriterium des Hauptbestandteils nicht
mehr erfüllt ist.

2. Die Erfassung von Digitalrechnern oder verwandten Geräten für Telekommunikationseinrichtungen richtet sich
nach Kategorie 5, Teil 1 - Telekommunikation.

Aussenhandel

132

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

c. die Technologie für die Digitalrechner oder verwandten Geräte von Nummer 4E geregelt wird.

a. konstruiert oder geändert für Systeme mit Fehlertoleranz; A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:

Im Sinne von Unternummer 4A003a gelten Digitalrechner und
verwandte Geräte nicht als konstruiert oder geändert für Fehlertoleranz, wenn sie 1. Fehlererkennungs- oder Fehlerkorrekturalgorithmen im Haupt- speicher verwenden,
2.die gegenseitige Verbindung von zwei Digitalrechnern so verwenden, dass bei Ausfall der aktiven Zentraleinheit eine
mitlaufende Zentraleinheit die Aufgaben des Systems fortführen kann, 3. die gegenseitige Verbindung von zwei Zentraleinheiten über Datenkanäle oder gemeinsame Speicher so verwenden, dass
eine mitlaufende Zentraleinheit so lange andere Aufgaben
ausführen kann, bis die aktive Zentraleinheit ausfällt; dann
übernimmt die mitlaufende Zentraleinheit, um die Aufgaben
des Systems fortzuführen, oder 4. die Synchronisierung von zwei Zentraleinheiten mittels Software so verwenden, dass die mitlaufende Zentraleinheit
erkennt, wenn die aktive Zentraleinheit ausfällt, um dann die
Aufgaben der ausgefallenen Zentraleinheit zu übernehmen.

b. Digitalrechner mit einer zusammengesetzten theoreti- schen Verarbeitungsrate CTP von mehr als 6500 Mtops
(Millionen theoretischer Operationen je Sekunde); A.4 OGB
T: 1000

c. elektronische Baugruppen, besonders konstruiert oder geändert zur Steigerung der Rechenleistung durch Zusammenschalten von Rechenelementen CEs, so dass die
zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP
den Grenzwert von Unternummer 4A003b überschreiten
kann;

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkungen:
1. Unternummer 4A003c gilt nur für elektronische Bau- gruppen und programmierbare Zusammenschaltungen von
Rechenelementen CEs, welche die Grenzwerte der Unternummer 4A003b nicht überschreiten, soweit sie als einzelne
elektronische Baugruppen geliefert werden.
Unternummer 4A003c gilt nicht für elektronische Baugruppen, die aufgrund ihrer Konstruktion auf eine Verwendung
als von Unternummer 4A003d oder 4A003e erfasste verwandte Geräte beschränkt sind.

2. Unternummer 4A003c erfasst keine elektronischen Bau- gruppen, besonders konstruiert für Produkte oder Produktfamilien, deren Maximalkonfiguration den Grenzwert der
Unternummer 4A003b nicht überschreitet.

d. Grafikbeschleuniger und Grafik-Coprozessoren mit einer dreidimensionalen (3-D) Vektorrate grösser als
3 000 000 Vektoren/s;

A.4 frei
T: 5000

Güterkontrollverordnung 133

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

e. Geräte für Analog/Digital-Umwandlungen, welche die Grenzwerte der Unternummer 3A001a5 überschreiten; A.4 frei
T: 5000

f. nicht belegt;

g. Geräte, besonders konstruiert für die externe Vernetzung von Digitalrechnern oder verwandten Geräten, die eine
Kommunikation mit Datenraten über 80 MByte/s erlauben.

A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 4A003g erfasst keine Geräte zur internen Vernetzung (z. B. Rückwandplatinen, Bussysteme) oder passives
Netzwerkzubehör, Netzzugangssteuerungen oder Kommunikationskanalsteuerungen. 4A004
(W) Rechner wie folgt und besonders konstruierte, verwandte
Geräte, elektronische Baugruppen
und Bauteile hierfür: A.4 frei
T: 5000

a. systolische Array-Rechner; b. neuronale Rechner; c. optische Rechner. 4A101
(M) Analogrechner, Digitalrechner oder digitale Differentialanalysatoren, die nicht von Unternummer 4A001a1
erfasst werden, besonders robust (ruggedized) und konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer
9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer
9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
A.4 OGB
T: 5000

4A102
(M) Hybridrechner, ausschliesslich konstruiert für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der
von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von
Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung:
Nummer 4A102 erfasst nur Ausrüstung in Verbindung mit der von
Nummer 7D103 oder 9D103 erfassten Software. 4B

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtung nicht belegt

4C

Werkstoffe und Materialien nicht belegt

4D

Datenverarbeitungsprogramme (Software)
Anmerkung:
Der Erfassungsstatus von Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von in anderen Kategorien beschriebenen
Einrichtungen wird in den zutreffenden Kategorien geregelt. Die
Erfassung von Software für die in Kategorie 4 beschriebenen Einrichtungen richtet sich nach Nummer 4D.

Aussenhandel

134

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

4D001
(W) Software, besonders entwickelt oder geändert für die
Entwicklung, Herstellung
oder Verwendung von Einrichtungen oder Software, die von Nummer 4A001 bis
4A004 oder 4D erfasst werden.
A.4 OGB
T: keine

4D002
(W) Software, besonders entwickelt oder geändert zur Unterstützung der Technologie, die von Nummer 4E erfasst wird. A.4 frei
T: keine

4D003

Software wie folgt: A.4 frei

(W)

a. Quellcodes von Betriebssystem-Software, SoftwareEntwicklungswerkzeugen und Compilern, besonders
entwickelt für Geräte zur Mehrfachdatenstromverarbeitung; T: keine

b. Expertensysteme oder Software für Expertensysteme zur Wissensauswertung (inference engines) mit beiden folgenden Eigenschaften:
1. zeitabhängige Regeln und
2. Elementarfunktionen (primitives) zur Behandlung von Zeitcharakteristika der Regeln und Tatsachen; c. Software mit Eigenschaften oder Funktionen, die die Grenzwerte der Kategorie 5, Teil 2 - Informationssicherheit, überschreiten;
Anmerkung:
Unternummer 4D003c erfasst nicht Software, wenn diese von
ihrem Benutzer zum persönlichen Gebrauch mitgeführt wird.

d. Betriebssysteme, besonders konstruiert für Rechner zur Echtzeitverarbeitung, die eine Prozess-Reaktionszeit
(global interrupt latency time) kleiner als 20 µs gewährleisten.

4E

Technologie 4E001
(W, M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung, Herstellung oder
Verwendung
von Einrichtungen oder Software, die von
Nummer 4A oder 4D erfasst werden.
A.4 OGB
T: keine

Güterkontrollverordnung 135

946.202.1

Technische Anmerkung zur zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP
(Composite Theoretical Performance) Abkürzungen:

CE

Rechenelement (i. d. R. eine arithmetische oder logische Einheit) FP

Gleitkomma

XP

Festkomma

t

Ausführungszeit eines Befehls (in Mikrosekunden) XOR

exklusive ODER-Verknüpfung CPU

Zentraleinheit

TP

theoretische Verarbeitungsrate (eines einzelnen Rechenelements CEs) (in
Mtops, Millionen theoretischer Operationen je Sekunde) CTP

zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate (in Mtops, Millionen
theoretischer Operationen je Sekunde) von mehreren Rechenelementen CEs R

effektive Verarbeitungsrate WL

Wortlänge (in Bit)

L

Wortlängen-Normierung ×

Multiplikation

Die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP ist eine Masszahl für die
Rechnerleistung, angegeben in Millionen theoretischer Operationen je Sekunde
(Mtops). Zur Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate
CTP
eines Systems mit Rechenelementen Ces sind folgende drei prinzipielle Schritte
erforderlich:

1. Berechnung der effektiven Verarbeitungsrate R für jedes Rechenelement CE.
2. Berechnung der theoretischen Verarbeitungsrate TP durch Verknüpfung der e ffektiven Verarbeitungsrate R und der zugehörigen Wortlängen-Normierung L je
Rechenelement CE. 3. Enthält ein System mehr als ein Rechenelement CE, so sind zur Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP die einzelnen theoretischen Verarbeitungsraten TP zu aggregieren.

Technische Anmerkungen:
1. Für Zusammenschaltungen mehrerer Rechenelemente CEs, die sowohl gemeinsamen Speicher als auch lokalen (keinen gemeinsamen) Speicher besitzen, ist die Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP in zwei Schritten nacheinander
durchzuführen:
a. es ist die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP der Zusammenschaltung (Gruppen) der Rechenelemente Ces mit gemeinsamem Speicher und dann

b. die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP der Gruppen unter Verwendung der Rechenvorschrift für mehrere parallel arbeitende Rechenelemente CEs, ohne
einen gemeinsamen Speicher zu berechnen.

2. Rechenelemente CEs, deren Funktion beschränkt ist auf Ein-/Ausgabe und periphere Funktionen (z. B. Festplatten-, Kommunikations- und Bildschirm-Steuereinheiten), sind nicht in
die CTP-Berechnung mit einzubeziehen.

Schritt 1:
Berechnung der effektiven Verarbeitungsrate R verschiedener Rechenelemente CEs:
Ergänzende Anmerkung:
Jedes Rechenelement CE muss unabhängig von den anderen berechnet werden.

Aussenhandel

136

946.202.1

Rechenelement CE

Effektive Verarbeitungsrate R mit Festkommabefehlen: Rxp =

1
3

× txp add

Ist kein Additionsbefehl vorhanden, so ist die Ausführungszeit des schnellsten Multiplikationsbefehls
zu verwenden:

Rxp =

1
txp mult

Ist weder ein Additions- noch ein Multiplikationsbefehl vorhanden, so ist die Ausführungszeit des
schnellsten arithmetischen Befehls zu verwenden: Rxp =

1 3

× txp

Siehe Anmerkungen X und Z.

mit Gleitkommabefehlen: Rfp = max [

1
tfp add

; 1

tfp mult

]

Siehe Anmerkungen X und Y.

mit Festkomma- und
Gleitkommabefehlen:

sowohl Rxp als auch Rfp sind zu berechnen.

mit nur logischen Befehlen
(keine arithmetischen Befehle
vorhanden):

R =

1 3

× tlog

tlog ist die Ausführungszeit des schnellsten XORBefehls. Ist kein XOR-Befehl vorhanden, so ist die
Ausführungszeit des schnellsten logischen Befehls
zu verwenden.
Siehe Anmerkungen X und Z.

ohne die spezifizierten arithmetischen oder logischen Befehle (spezielle Rechenelemente CEs): R= R' × WL/64
R' ist die Anzahl der Rechenoperationen je Sekunde.
WL ist die Anzahl der Bits, die miteinander logisch
verknüpft werden. 64 ist eine Konstante zur Normalisierung, bezogen auf Operationen mit einer Wortlänge von 64 bit.

Schritt 2:
Berechnung der theoretischen Verarbeitungsrate TP unter Berücksichtigung der
Wortlänge WL:

Die effektive Verarbeitungsrate R (oder R') ist wie folgt durch die Wortlänge WL zu
normalisieren:

TP = R × (1/3 + WL/96)

Güterkontrollverordnung 137

946.202.1

Ergänzende Anmerkung:
Die Wortlänge WL entspricht der Länge der Operanden in Bits. Verwendet ein Befehl Operanden
unterschiedlicher Länge, so ist die grösste Wortlänge zu benutzen.
Bei der Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP ist die Kombination einer arithmetisch logischen Einheit ALU zur Berechnung der Mantisse mit einer ALU zur
Berechnung des Exponenten einer Gleitkommazahl in einem Gleitkommaprozessor oder einer
Gleitkommaeinheit als ein einziges Rechenelement CE mit einer Wortlänge WL entsprechend der
Anzahl der Datenbits in der Datendarstellung (typisch 32 oder 64 bit) zu betrachten.
Die Normalisierung der effektiven Verarbeitungsrate R (oder R') ist nicht für spezielle Rechenelemente CEs ohne XOR-Befehle anzuwenden. Hier gilt TP = R.

Die grösstmögliche theoretische Verarbeitungsrate TP ergibt sich aus: Rxp

= Rechenelement CE mit Festkommaarithmetik, Rfp

= Rechenelement CE mit Gleitkommaarithmetik, Rxp und Rfp= Rechenelement CE mit Fest- und Gleitkommaarithmetik,
R

= Rechenelement CE mit nur logischen Befehlen (keine arithmetischen Befehle) und

R

= Rechenelement CE ohne die spezifizierten arithmetischen oder logischen Befehle.

Schritt 3:
Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP zusammengeschalteter Rechenelemente CEs, einschliesslich Rechenwerke CPUs: a. Für ein Rechenwerk mit nur einem Rechenelement CE gilt CTP = TP
Ergänzende Anmerkung:
Für Rechenelemente CEs mit Fest- und Gleitkommaarithmetik gilt TP = max (TPxp; TPfp).

b. Für Systeme mit mehreren simultan arbeitenden Rechenelementen CEs: Anmerkung 1:
Für Zusammenschaltungen, in denen nicht alle Rechenelemente CEs simultan arbeiten, ist
diejenige mögliche Kombination simultan arbeitender Rechenelemente CEs auszuwählen,
die den höchsten CTP-Wert ergibt. Die zum Gesamtergebnis beitragende höchste erreichbare theoretische Verarbeitungsrate jedes Rechenelements CEs ist zu ermitteln, ehe die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP des Systems berechnet wird.
Ergänzende Anmerkung:
Um die möglichen Kombinationen von gleichzeitig arbeitenden Rechenelementen CEs zu
bestimmen, soll eine Befehlssequenz erstellt werden, die Operationen in mehreren Rechenelementen Ces in Gang setzt, beginnend mit dem «langsamsten» Rechenelement CE
(das Rechenelement CE, das die grösste Anzahl von Instruktionszyklen für die Ausführung
der Operation benötigt) und endend mit dem «schnellsten» Rechenelement CE.
Während jedes Zyklus der Befehlssequenz ist jede Kombination von Rechenelementen CEs,
die arbeitet, eine mögliche Kombination. Die Befehlssequenz muss alle hardware- und/oder
architekturbedingten Einschränkungen für überlappende Operationen berücksichtigen.
Anmerkung 2:
Ein einzelner integrierter Schaltkreis oder eine Platine kann mehrere Rechenelemente CEs
enthalten.
Anmerkung 3:
Es ist von simultan arbeitenden Rechenelementen Ces auszugehen, wenn der Hersteller in
seinen Handbüchern oder Datenblättern die parallele oder simultane Verarbeitung von Befehlen angibt.
Anmerkung 4:
Eine Aggregation der CTP-Werte einzelner Rechenelemente Ces ist nicht vorzunehmen bei
Kombinationen von Rechenelementen CEs, die verbunden oder vernetzt sind über: Lokal Area
Networks
(LANs), Weitverkehrsnetze (WANs), Systeme, die über gemeinsame I/O-Verbin

Aussenhandel

138

946.202.1

dungen vernetzt sind, Systeme mit gemeinsamen I/O-Steuereinheiten und alle Systeme, bei denen die Kommunikationsverbindung ausschliesslich durch Software implementiert ist.
Anmerkung 5:
Eine Aggregation der CTP-Werte ist vorzunehmen bei mehreren Rechenelementen CEs,
wenn diese besonders konstruiert sind, um die Rechenleistung durch Zusammenschaltung
zu erhöhen, sie gleichzeitig arbeiten und einen gemeinsamen Speicher besitzen. Ebenfalls
aggregiert werden müssen Speicher/Rechenelement-Kombinationen, die gleichzeitig arbeiten und besonders konstruierte Hardware zur Parallelverarbeitung benutzen. Diese Aggregation ist nicht für elektronische Baugruppen gemäss Unternummer 4A003c anzuwenden,
wenn diese als Einzelbaugruppen exportiert werden.

CTP = TP1 + C2 × TP2 + ... + Cn × TPn,
wobei TP1 der höchste aller TP-Werte und Ci ein durch den Grad der Kopplung
der Rechenelemente CEs bestimmter Faktor ist wie folgt:
1. Für mehrere parallel arbeitende Rechenelemente CEs mit einem gemeinsamen Speicher:
C2 = C3 = C4 = ... = Cn = 0,75
Anmerkung:
Rechenelemente Ces haben einen gemeinsamen Speicher, falls sie zu mindestens einem gemeinsamen Segment eines Halbleiterspeichers zugreifen können. Der Speicher kann aus Pufferspeicher, Hauptspeicher oder anderem internem Speicher bestehen. Periphere Speichergeräte
wie Plattenspeicher, Magnetbandspeicher oder «RAM disk» sind ausgeschlossen.

2. Für parallel arbeitende Rechenelemente CEs oder Rechenwerke ohne einen gemeinsamen Speicher, die über einen oder mehrere Datenkanäle verbunden sind:
Ci

=

0,75 × ki (i = 2,...,32) (siehe unten) =

0,60 × ki (i = 33,...,64) =

0,45 × ki (i = 65,...,256) =

0,30 × ki (i > 256) Der Wert von Ci bezieht sich auf die Anzahl der Rechenelemente CEs und
nicht auf die Anzahl der Knoten mit:
ki

=

min(Si/Kr,1) und

Kr =

Normalisierungsfaktor auf 20 MByte/s.

Si

=

Summe der höchsten Datenraten in MByte/s aller Datenkanäle, die mit
dem i-ten Rechenelement CE oder Rechenwerk verbunden sind.

Bei der Berechnung von C i für ein Rechenwerk bestimmt die laufende Nummer des ersten Rechenelementes CE den richtigen Grenzwert für C i.

Beispiel:
In einer Zusammenschaltung von Rechenwerken, die jeweils aus 3 Rechenelementen CEs bestehen, enthält das 22. Rechenwerk die Rechenelemente CEs Nr.
64, 65 und 66. Der richtige C i-Wert für dieses Rechenwerk ist 0,60.

Die Zusammenschaltung (von Rechenelementen CEs oder Rechenwerken)
sollte in der Reihenfolge vom schnellsten zum langsamsten geschehen, d. h.
TP1

≥ TP2 ≥ TP3 ≥ ... TPn und im Falle von TPi = TPi+1 vom grössten zum kleinsten Ci, d. h. Ci ≥ Ci+1.
Anmerkung:
Der ki-Faktor wird nicht auf die Rechenelemente CEs Nr. 2 bis Nr. 12 angewendet, wenn
die TPi des Rechenelementes CE oder des Rechenwerks grösser als 50 Mtops ist, d. h. Ci für die Rechenelemente CEs 2 bis 12 ist dann 0,75.

Anmerkung W:
Für ein Rechenelement CE in Fliessbandtechnik (pipelined CE), das in einer seiner sequentiellen Funktionseinheiten bis zu einen Befehl pro Zyklus ausführen

Güterkontrollverordnung 139

946.202.1

kann, nachdem das Fliessband (pipeline) gefüllt ist, kann eine Verarbeitungsrate
für Rechenelemente CEs in Fliessbandtechnik eingeführt werden. Die effektive
Verarbeitungsrate R für ein derartiges Rechenelement CE ist die grössere der beiden Verarbeitungsraten für den Fliessband- (pipeline-) und den Nicht-FliessbandBetrieb des Rechenelementes CE. Anmerkung X:
Für ein Rechenelement CE, das mehrere gleichartige arithmetische Operationen
während eines Maschinenzyklusses ausführt (z. B. zwei Additionen je Zyklus
oder zwei identische logische Operationen pro Zyklus) ergibt sich die Ausführungszeit t wie folgt: t =

Zykluszeit
Anzahl der identischen Operationen je Zyklus Rechenelemente CEs, die verschiedenartige arithmetische oder logische Operationen in einem Maschinenzyklus ausführen, sind als mehrere selbstständige simultan arbeitende Rechenelemente CEs zu behandeln (z. B., führt ein Rechenelement
CE
in demselben Zyklus einen Additions- und einen Multiplikationsbefehl aus, so
ist diese Operation als in zwei Rechenelementen CEs ausgeführt anzusehen. Das
erste Rechenelement CE führt in einem Zyklus den Additionsbefehl und das
zweite in einem Zyklus den Multiplikationsbefehl aus).
Kann ein Rechenelement CE sowohl skalare Operationen als auch Vektoroperationen ausführen, so ist die kürzere Ausführungszeit zu verwenden.

Anmerkung Y:
Sind in einem Rechenelement CE keine Gleitkomma-Additions- oder Gleitkomma-Multiplikationsbefehle vorhanden, hingegen Divisionsbefehle, so gilt: Rfp =

1
tfp div

Wenn in einem Gleitkomma-Rechenelement CE der Reziprok-Befehl implementiert ist, jedoch weder die Addition noch die Multiplikation oder Division implementiert ist, dann gilt: Rfp =

1
tfp reziprok

Sind keine der angegebenen Befehle vorhanden, so ist die effektive Verarbeitungsrate R für Gleitkomma-Operationen gleich Null zu setzen.

Anmerkung Z:
Durch einfache logische Operationen werden von einem Befehl nicht mehr als
zwei Operanden bestimmter Länge miteinander verknüpft. Durch komplexe logische Operationen werden von einem Befehl mehrere Verknüpfungen ausgeführt,
um ein oder mehrere Ergebnisse aus zwei oder mehreren Operanden zu erzeugen.
Die Verarbeitungsraten sind für alle im System vorhandenen Operandenlängen zu
ermitteln, und zwar unter Berücksichtigung der schnellsten Befehlsausführungszeit je Operandenlänge, sowohl für Operationen in Fliessbandtechnik (pipelined
operations), wenn vorhanden, als auch für sequentielle Befehle, basierend auf:

Aussenhandel

140

946.202.1

1. Register-Register-Operationen oder Operationen in Fliessbandtechnik (pipelined operations). Sehr kurze Befehlsausführungszeiten für Operationen mit
vorab festgelegtem Operand oder bestimmten Operanden (z. B. eine Multiplikation mit 0 und 1) können ausser Betracht bleiben. Sind keine RegisterRegister-Operationen vorhanden, so ist mit 2. fortzufahren.

2. Register-Speicher- oder Speicher-Register-Operationen. Sind keine RegisterSpeicher- oder Speicher-Register-Operationen vorhanden, so ist mit 3. fortzufahren.

3. Speicher-Speicher-Operationen.
In jedem der vorstehenden Fälle ist die vom Hersteller angegebene kürzeste Befehlsausführungszeit anzuwenden.

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

5

Telekommunikation und Informationssicherheit Teil 1 - Telekommunikation
Anmerkungen zu Kategorie 5, Teil 1:
1. Die Erfassung von Bauteilen, Lasern, Test- und Herstellungseinrichtungen, und Software hierfür, die für Telekommunikationseinrichtungen oder -systeme besonders entwickelt sind,
richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1.

2. Digitalrechner, verwandte Geräte (Peripherie) oder Software, soweit notwendig für den Betrieb und die Unterstützung von in
dieser Kategorie beschriebenen Telekommunikationsgeräten,
gelten als besonders entwickelte Bestandteile, sofern sie standardmässig vom Hersteller vorgesehene Typen sind. Dies
schliesst Betriebs-, Verwaltungs-, Wartungs-, Entwicklungsoder Gebühren-(Billing-) Computer-Systeme ein.

5A1

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile 5A001
(W) a. Jede Art von Telekommunikationsgeräten mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der
folgenden Leistungsmerkmale:
1. besonders entwickelt, um transienten Störstrahlungen oder elektromagnetischen Impulsen, erzeugt durch eine Kernexplosion, zu widerstehen, 2. besonders geschützt, um Gamma-, Neutronen- oder Ionen-Strahlung zu widerstehen, oder 3. besonders entwickelt für den Betrieb unter 218 K (-55 °C) oder über 397 K (124 °C); A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 5A001a3 gilt nur für elektronische Geräte.

Anmerkung:
Unternummern 5A001a2 und 5A001a3 erfassen nicht Geräte,
entwickelt oder geändert für den Einsatz in Satelliten.

Güterkontrollverordnung 141

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Telekommunikationsübertragungseinrichtungen und -systeme sowie besonders entwickelte Bestandteile und
besonders entwickeltes Zubehör hierfür mit einer der
folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der
folgenden Leistungsmerkmale:
1. Unterwasser-Kommunikationssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. akustische Trägerfrequenz ausserhalb des Bereichs von 20 kHz bis 60 kHz, b. elektromagnetische Trägerfrequenz kleiner als 30 kHz, oder

c. elektronische Strahlsteuerungstechniken, A.4 frei
T: 5000

2. Funkgeräte für den Einsatz im Bereich 1,5 MHz bis 87,5 MHz mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Einsatz von adaptiven Verfahren, die ein Störsignal grösser als 15 dB kompensieren, oder b. mit allen folgenden Eigenschaften: 1. automatische Vorwahl und Auswahl der Frequenzen und der gesamten digitalen Übertragungsraten pro Kanal zur Optimierung der
Übertragung und

2. ausgestattet mit einem LinearLeistungsverstärker mit der Fähigkeit, gleichzeitig Mehrfachsignale mit einer Ausgangsleistung
grösser/gleich 1 kW im Frequenzbereich
1,5 MHz bis 30 MHz oder grösser/gleich 250 W
im Frequenzbereich 30 MHz bis 87,5 MHz
abzugeben, bei einer Momentan-Bandbreite
grösser/gleich einer Oktave und mit einem
Oberwellen- und Klirranteil besser als -80 dB, A.4 frei
T: 5000

3. Funkgeräte, die Gespreiztes-Spektrum-Verfahren oder Frequenzsprungverfahren einsetzen, mit einer der
folgenden Eigenschaften:
a. anwenderprogrammierbare Spreizungs-Codes oder
b. eine gesamte gesendete Bandbreite mit 100-facher oder mehr als 100-facher Bandbreite eines beliebigen einzelnen Informationskanals und mit mehr als
50 kHz Bandbreite,

A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 5A001b3b erfasst nicht zellulare Funkausrüstung für den Einsatz in zivilen Frequenzbändern.

Anmerkung:
Unternummer 5A001b3 erfasst keine Geräte entwickelt für eine
Ausgangsleistung (Sendeleistung) von kleiner/gleich 1,0 W.

Aussenhandel

142

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

4. digitale Funkempfänger mit allen folgenden Eigenschaften:
a. mit mehr als 1000 Kanälen,
b. Frequenzumschaltzeit kleiner als 1 ms,
c. automatisches Absuchen eines Teils des elektromagnetischen Spektrums und

d. Identifizierung der empfangenen Signale oder des Sendertyps, oder

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Unternummer 5A001b4 erfasst nicht zellulare Funkausrüstung für den Einsatz in zivilen Frequenzbändern.

5. Funktionen der digitalen Signaldatenverarbeitung, die eine Sprach-Codierung mit einer Übertragungsrate
von weniger als 2400 bit/s erlaubt; A.4 frei
T: 5000

c. Lichtwellenleiterkabel, Lichtwellenleiter und Zubehör hierfür, wie folgt:
1. Lichtwellenleiter von mehr als 500 m Länge mit einer vom Hersteller spezifizierten Prüf-Zugfestigkeit
grösser/gleich 2 × 109 N/m2, A.4 frei
T: 5000

Technische Anmerkung:
Prüf-Zugfestigkeit (proof test): eine an den Produktionsprozess gekoppelte oder davon unabhängige Fertigungsprüfung,
bei der die vorgeschriebene Zugbeanspruchung dynamisch
auf eine Länge des Lichtwellenleiters von 0,5 bis 3 m und
mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 5 m/s beim Durchzug
zwischen Antriebsrollen von ca. 15 cm Durchmesser aufgebracht wird. Die Umgebungstemperatur muss dabei nominell 293 K (20 °C) und die relative Feuchte 40% betragen.
Ergänzende Anmerkung:
Vergleichbare nationale Normen können zum Messen der
Prüf-Zugfestigkeit verwendet werden.

2. Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, entwickelt für Unterwasserbetrieb;
Anmerkung:
Unternummer 5A001c2 erfasst nicht Standard-Kabel für die
zivile Telekommunikation sowie Zubehör.

Ergänzende Anmerkungen:
1. Unterwasser-Versorgungskabel und -Steckverbinder hierfür: siehe Unternummer 8A002a3 2. Faseroptische Schiffskörper-Durchführungen oder -Steckverbinder: siehe Unternummer 8A002c.

d. Elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen für Frequenzen über 31 GHz.

A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 5A001d erfasst nicht elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen für Instrumenten-Landesysteme
gemäss ICAO-Empfehlungen (Mikrowellen-Landesysteme MLS -).

Güterkontrollverordnung 143

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

5A101
(M) Fernmess- und Fernsteuerungsausrüstung, geeignet für
Flugkörper

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 5A101 erfasst nicht Geräte, die besonders für die Fernsteuerung von Modell-Flugzeugen, -Booten oder -Fahrzeugen konstruiert sind und eine elektrische Feldstärke kleiner/gleich
200

µV/m in einer Entfernung von 500 m erzeugen.

5B1

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen 5B001
(W) a. Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die Entwicklung, Herstellung oder
Verwendung von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen, die von Nummer 5A001, 5B001,
5D001 oder 5E001 erfasst werden.

A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Nummer 5B001a erfasst nicht Ausrüstung zur Charakterisierung von Lichtwellenleitern, die keine Halbleiter-Laser enthalten.

b. Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die Entwicklung von Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder speicherprogrammierbaren Vermittlungseinrichtungen wie folgt:
1. Verwendung von digitalen Techniken, einschliesslich Asynchronous Transfer Mode (ATM)-Verfahren,
entwickelt für eine gesamte digitale Übertragungsrate
grösser als 1,5 Gbit/s, 2. Verwendung von Lasern mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Übertragungswellenlänge grösser als 1750 nm,
b. Einsatz optischer Verstärkung,
c. Einsatz von heterodynen oder homodynen optischen Techniken, oder

d. Bandbreite grösser als 2,5 GHz bei Einsatz analoger Techniken,
Anmerkung:
Unternummer 5B001b2d erfasst nicht Ausrüstung besonders entwickelt für die Entwicklung kommerzieller TVSysteme.

3. Optische Vermittlung,
4. Funkgeräte mit einer der folgenden Eigenschaften: a. Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 128, oder

b. Ein- oder Ausgangsfrequenzen grösser als 31 GHz, oder

Aussenhandel

144

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Unternummer 5B001b4b erfasst keine Ausrüstung besonders entwickelt für die Entwicklung von Geräten, die für
den Betrieb in von ITU festgelegten Frequenzbändern
entwickelt oder geändert sind.

5. Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal bei nicht-assoziierter oder quasi-assoziierter Betriebsweise.

5C1

Werkstoffe und Materialien nicht belegt

5D1

Datenverarbeitungsprogramme (Software) 5D001
(W) a. Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der von
Nummer 5A001 oder 5B001 erfassten Einrichtungen,
Funktionen oder Leistungsmerkmale; A.4 OGB
T: keine

b. Software, besonders entwickelt oder geändert für die Unterstützung der von Nummer 5E001 erfassten Technologie; A.4 OGB
T: keine

c. Software wie folgt: 1. Software, besonders entwickelt oder geändert zur Erzielung der von Nummer 5A001 oder 5B001 erfassten
Eigenschaften, Funktionen oder Leistungsmerkmale, 2. Software, die die Rückgewinnung des Quellcodes (source code) der von Nummer 5D001 erfassten Telekommunikationssoftware ermöglicht, A.4 frei
T: keine

3. Software, besonders entwickelt für dynamisch adapti- ve Leitweglenkung (dynamic adaptive routing), ausser
in maschinenausführbarem Code.

d. Software besonders entwickelt oder geändert für die Ent- wicklung einer der folgenden Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder speicherprogrammierbaren Vermittlungseinrichtungen wie folgt:
1. Verwendung von digitalen Techniken, einschliesslich Asynchronous Transfer Mode (ATM)-Verfahren,
entwickelt für eine gesamte digitale Übertragungsrate
grösser als 1,5 Gbit/s, 2. Verwendung von Lasern mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Übertragungswellenlänge grösser als 1750 nm, oder

b. Bandbreite grösser als 2,5 GHz bei Einsatz analoger Techniken,

Güterkontrollverordnung 145

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Unternummer 5D001d2b erfasst keine Software, die besonders entwickelt oder geändert ist für die Entwicklung
von kommerziellen TV-Systemen.

3. Optische Vermittlung, oder
4. Funkgeräte mit einer der folgenden Eigenschaften: a. Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 128, oder

b. Ein- oder Ausgangsfrequenzen grösser als 31 GHz.

Anmerkung:
Unternummer 5D001d4b erfasst keine Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung von
Geräten, die für den Betrieb in den von ITU festgelegten
Frequenzbändern entwickelt oder geändert sind.

5E1

Technologie 5E001
(W) a. Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung, Herstellung oder
Verwendung (ausser Betrieb) von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen oder Software, die von
Nummer 5A001, 5B001 oder 5D001 erfasst werden; A.4 OGB
T: keine

b. Technologie wie folgt: 1. unverzichtbare Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von Telekommunikationseinrichtungen,
besonders entwickelt zur Verwendung in Satelliten, 2. Technologie für die Entwicklung oder Verwendung von Laser-Kommunikationstechniken mit der Fähigkeit, Signale automatisch zu erfassen und zu verfolgen
und Kommunikationsverbindungen durch die Exoatmosphäre oder durch Wasser zu gewährleisten, 3. Technologie für die Entwicklung von digitalen, zellularen Mobilfunksystemen,

4. Technologie für die Entwicklung von Gespreiztes- Spektrum-Verfahren oder Frequenzsprungverfahren. A.4 frei
T: keine

c. Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung oder Herstellung
von Telekommunikationsübertragungseinrichtungen
oder speicherprogrammierbaren Vermittlungseinrichtungen mit einer der folgenden Funktionen oder Leistungsmerkmalen:
1. Verwendung von digitalen Techniken, einschliesslich Asynchronous Transfer Mode (ATM)-Verfahren,
entwickelt für eine gesamte digitale Übertragungsrate
grösser als 1,5 Gbit/s,

Aussenhandel

146

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. Verwendung von Lasern mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Übertragungswellenlänge grösser als 1750 nm,
b. Einsatz optischer Verstärkung unter Verwendung Praseodym-dotierter Fluoridfaserverstärker
(PDFFA),

c. Einsatz von heterodynen oder homodynen optischen Techniken,

d. Einsatz von Wellenlängen-Multiplex-Techniken, sofern die Anzahl der optischen Trägerwellen pro
optischem Fenster grösser als 8 ist, oder e. Bandbreite grösser als 2,5 GHz beim Einsatz von analogen Techniken,
Anmerkung:
Unternummer 5E001c2e erfasst keine Technologie für
Entwicklung oder Herstellung kommerzieller TVSysteme.

3. Einsatz von optischer Vermittlung
4. Funkgeräte mit einer der folgenden Eigenschaften: a. Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 128, oder

b. Ein- oder Ausgangsfrequenzen grösser als 31 GHz, oder
Anmerkung:
Unternummer 5E001c4b erfasst keine Technologie für
die Entwicklung oder Herstellung von Geräten, die für
den Betrieb in den von ITU festgelegten Frequenzbändern
entwickelt oder geändert sind.

5. Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal bei nicht-assoziierter oder quasi-assoziierter Betriebsweise.

5E101
(M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung, Herstellung oder
Verwendung
von Ausrüstung, erfasst von Nummer
5A101.

A.4 OGB
T: keine

Teil 2 - Informationssicherheit
Anmerkungen zu Kategorie 5, Teil 2:
1. Die Erfassung von Einrichtungen, Software, Systemen, anwenderspezifischen elektronischen Baugruppen, Modulen, integrierten Schaltungen, Bauteilen oder Funktionen der Informationssicherheit richtet sich nach Kategorie 5, Teil 2 auch dann,
wenn es sich um Komponenten oder elektronische Baugruppen
anderer Einrichtungen handelt.

2. Die Kategorie 5, Teil 2 erfasst keine Güter, wenn diese von ihrem Benutzer für den persönlichen Gebrauch mitgeführt
werden.

Güterkontrollverordnung 147

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3. Kryptotechnik-Anmerkung: Die Nummern 5A002a und 5D002 erfassen keine Güter, die
alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. Die Güter sind frei erhältlich und werden im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft:
1. Barverkauf;
2. Versandverkauf;
3. Verkauf über elektronische Medien oder
4. Telefonverkauf;

b. Die kryptografische Funktionalität der Güter kann nicht mit einfachen Mitteln durch den Benutzer geändert werden; c. Die Güter sind entwickelt, um vom Benutzer ohne umfangreiche Unterstützung durch den Anbieter installiert zu werden;

d. Die Güter enthalten keinen symmetrischen Algorithmus mit einer Schlüssellänge von mehr als 64 bit; und e. Um die Übereinstimmung mit den unter a. bis d. beschriebenen Voraussetzungen feststellen zu können, sind detaillierte technische Beschreibungen der Güter vorzuhalten und
auf Verlangen der Bewilligungsstelle vorzulegen.

Technische Anmerkung:
Der in der Kategorie 5, Teil 2 verwendete Begriff der Schlüssellänge schliesst Paritätsbits nicht mit ein.

5A2

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile 5A002
(W) a. Systeme, Geräte, anwenderspezifische elektronische Baugruppen, Module und integrierte Schaltungen für
Informationssicherheit, wie folgt und andere besonders
entwickelte Bestandteile hierfür: A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung:
Bezüglich der Erfassung von GPS- oder GLONASSEmpfangseinrichtungen mit Kryptotechnik siehe Nummer
7A005.

1. entwickelt oder geändert zum Einsatz von Krypto- technik unter Verwendung digitaler Verfahren, soweit
es sich nicht um Authentisierung oder Digitale
Signatur handelt, mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
1. Funktionen der Authentisierung und Digitalen Signatur schliessen zugehörige Schlüsselmanagementfunktionen
ein.

2. Der Begriff der Authentisierung schliesst alle Elemente der Zugangskontrolle ein, welche nicht die Verschlüsselung von Dateien oder Texten ermöglichen, mit Ausnahme derer, die im direkten Zusammenhang mit dem Schutz
von Passwörtern, persönlicher Identifikationsnummern
(PINs) oder vergleichbarer Daten stehen und den unbefugten Zugriff verhindern.

3. Der Begriff Kryptotechnik beinhaltet nicht feste Datenkompressions- oder Kodierungstechniken.

Aussenhandel

148

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Die Unternummer 5A002a1 schliesst Einrichtungen, entwickelt oder geändert zum Einsatz analoger Kryptotechnik
ein, wenn deren Funktion auf der Verwendung digitaler Verfahren beruht.

a. Verwendung symmetrischer Algorithmen mit einer Schlüssellänge grösser 56 bit, oder b. Verwendung asymmetrischer Algorithmen, deren Sicherheit auf einem der folgenden Probleme beruht:
1. Faktorisierung ganzer Zahlen, die grösser als 2512 sind (z. B. RSA-Verfahren), 2. Berechnung des diskreten Logarithmus in der Multiplikationsgruppe eines endlichen Körpers
mit mehr als 2512 Elementen (z. B. DiffieHellman-Verfahren über Z/pZ), oder 3. Berechnung des diskreten Logarithmus in anderen Gruppen, als den unter 5A002a1b2 aufgeführten
mit grösserer Ordnung als 2112 (z. B. Diffie-Hellman-Verfahren über einer elliptischen Kurve), 2. entwickelt oder geändert zur Ausführung kryptoanalytischer Funktionen,

3. nicht belegt,
4. besonders entwickelt oder geändert, um kompromittierende Abstrahlung von Informationssignalen über
das Mass hinaus zu unterdrücken, das aus Gründen
des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit oder der Einhaltung von Standards zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erforderlich ist, 5. entwickelt oder geändert, um Kryptotechniken zur Erzeugung eines Spreizungscodes für Systeme mit Gespreiztem-Spektrum-Verfahren oder eines SprungCodes für Systeme mit Frequenzsprungverfahren zu
verwenden,

6. entwickelt oder geändert, um eingestufte oder einstufbare mehrstufige Sicherheit oder Teilnehmerabgrenzungen auf einer höheren Ebene als Klasse B2 von
TCSEC (Trusted Computer System Evaluation Criteria) oder einer vergleichbaren Norm zu ermöglichen, 7. Kommunikations-Kabelsysteme, entwickelt oder geändert, um unter Einsatz von mechanischen, elektrischen oder elektronischen Mitteln heimliches Eindringen zu erkennen.

Anmerkung:
Unternummer 5A002a erfasst nicht:
a. personenbezogene Mikroprozessor-Karten (personalized smart cards), deren kryptografische Funktionalität beschränkt ist auf
die Verwendung in Geräten oder Systemen, die gemäss Anmer

Güterkontrollverordnung 149

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

kungen b. bis f. dieser Anmerkung von der Erfassung ausgenommen sind,
Anmerkung:
Falls eine personenbezogene Mikroprozessor-Karte über verschiedene Funktionen verfügt, ist jede einzelne Funktion hinsichtlich der Erfassung zu prüfen, b. Rundfunkempfänger, Pay-TV oder ähnliche eingeschränkte Fernseheinrichtungen für den allgemeinen Gebrauch ohne digitale Verschlüsselungsfunktionen, ausgenommen derer, die
ausschliesslich für die Übermittlung von Zahlungs- bzw. programmbezogenen Informationen an den Dienstanbieter benutzt
werden,

c. Einrichtungen, deren kryptografische Funktionalität nicht anwenderzugänglich ist und die für folgende Anwendungen sowohl besonders entwickelt als auch beschränkt sind:
1. Ausführung kopiergeschützter Software,
2. Zugriff auf:

a. kopiergeschützte und nur mit Leseberechtigung versehene Medien (read-only media), oder b. in verschlüsselter Form gespeicherte Informationen (z. B.

in Verbindung mit dem Schutz von Urheberrechten),
wenn die entsprechenden Medien in jeweils identischer
Form zum Verkauf im Einzelhandel angeboten werden,
oder

3. Einmaliges Kopieren (one-time copying) kopiergeschützter Audio/Video-Daten,

d. Kryptoeinrichtungen, besonders entwickelt für den Bankgebrauch oder Geldtransaktionen, soweit sie nur für diese Anwendungen einsetzbar sind,
Technische Anmerkung:
Der in der Anmerkung d) zur Unternummer 5A002a verwendete Begriff Geldtransaktionen schliesst auch die Erfassung
und den Einzug von Gebühren sowie Kreditfunktionen ein, e. tragbare oder mobile Funktelefone für zivilen Einsatz, z. B. für den Einsatz in kommerziellen, zivilen, zellularen Funksystemen, die Verschlüsselung enthalten, jedoch ohne End-zu-EndVerschlüsselung, f. Ausrüstung für schnurlose Telefone, die keine Möglichkeit der End-zu-End-Verschlüsselung bieten und deren maximal erzielbare einfache Reichweite (das ist die Reichweite zwischen
Terminal und Basistation ohne Massnahmen zur Reichweitenerhöhung) nach Angaben des Herstellers kleiner ist als
400m.

5B2

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen 5B002
(W) a. Einrichtungen, besonders entwickelt für 1. die Entwicklung von Geräten oder Funktionen, die von Nummer 5A002, 5B002, 5D002 oder 5E002 e rfasst werden, einschliesslich entsprechender Messund Prüfeinrichtungen, A.4 OGB
T: 5000

Aussenhandel

150

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. die Herstellung von Geräten oder Funktionen, die von Nummer 5A002, 5B002, 5D002 oder 5E002 erfasst
werden, einschliesslich entsprechender Mess-, Prüf-,
Reparatur- oder Herstellungseinrichtungen; b. Messeinrichtungen, besonders entwickelt, um Informa- tionssicherheits-Funktionen, die von Nummer 5A002 oder
5D002 erfasst werden, auszuwerten und zu bestätigen.

5C2

Werkstoffe und Materialien nicht belegt

5D2

Datenverarbeitungsprogramme (Software) 5D002
(W) a. Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Einrichtungen oder Software, die von Nummer 5A002,
5B002 oder 5D002 erfasst werden; A.4 OGB
T: keine

b. Software, besonders entwickelt oder geändert zur Unterstützung der von Nummer 5E002 erfassten Technologie;

c. Software wie folgt: 1. Software, die die Eigenschaften der von Nummer 5A002 oder 5B002 erfassten Geräte besitzt oder deren
Funktionen ausführt oder simuliert, 2. Software zur Zertifizierung der von Unternummer 5D002c1 erfassten Software, Anmerkung:
Nummer 5D002 erfasst nicht:
a. Software, erforderlich für die Verwendung von Einrichtungen, die gemäss der Anmerkung zu Nummer 5A002 von der Erfassung ausgenommen sind, b. Software, die Funktionen von Einrichtungen bereitstellt, die gemäss der Anmerkung zu Nummer 5A002 von der Erfassung
ausgenommen sind.

5E2

Technologie 5E002
(W) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung, Herstellung oder
Verwendung
von Einrichtungen oder Software, die von
Nummer 5A002, 5B002 oder 5D002 erfasst werden.
A.4 OGB
T: keine

6

Sensoren und Laser 6A

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile 6A001

Akustik

Güterkontrollverordnung 151

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W)

a. Marine-Akustiksysteme, -Ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
1. aktive (Sende- oder Sende-/Empfangs-) Systeme, Ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile
hierfür wie folgt:
Anmerkung:
Unternummer 6A001a1 erfasst nicht:
a. akustische Tiefenmesser, die in vertikaler Richtung unter dem Geräteträger betrieben werden, keinen grösseren selektiven Abtastwinkel als ± 20° haben und begrenzt sind
auf das Messen der Wassertiefe, der Entfernung von unter
der Wasseroberfläche oder im Boden befindlichen Objekten oder auf die Fischortung, b. akustische Baken wie folgt: 1. akustische Notfall-Baken,
2. Pinger, besonders konstruiert für das Wiederauffinden einer Unterwasser-Position oder die Rückkehr zu dieser.

a. Fächer-Echolotsysteme, entwickelt zum Erstellen topografischer Meeresbodenkarten mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 5000

1. entwickelt für selektive Messungen innerhalb eines Abtastwinkels grösser als 20° von der Vertikalen,

2. entwickelt für die Messung von Tiefen grösser als 600 m unter der Wasseroberfläche und 3. entwickelt zur Gewährleistung einer der folgenden Eigenschaften:
a. Verwendung von mehrfachen Strahlkeulen, deren einzelne Keulenbreite kleiner als 1,9° ist
oder

b. Messgenauigkeit besser als 0,3% der Wassertiefe über den gesamten Messwinkel, gemittelt über
die Einzelmessungen innerhalb des Messwinkels, b. Objekterfassungs- oder Lokalisierungssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 5000

1. Sendefrequenz kleiner als 10 kHz,
2. Schalldruckpegel grösser als 224 dB (bezogen auf 1

µPa in 1 m Entfernung) für Geräte mit Betriebsfrequenzen grösser/gleich 10 kHz und kleiner/gleich 24 kHz,

3. Schalldruckpegel grösser als 235 dB (bezogen auf 1

µPa in 1 m Entfernung) für Geräte mit Betriebsfrequenzen grösser als 24 kHz und kleiner/gleich 30 kHz,

Aussenhandel

152

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

4. mit Strahlkeulen, deren Keulenbreite in jeder Achse kleiner als 1° ist, und mit einer Betriebsfrequenz kleiner als 100 kHz, 5. konstruiert zum Betrieb mit einem eindeutigen Anzeigenbereich grösser als 5120 m oder 6. konstruiert, um während des Normalbetriebs Drücken in Tiefen grösser als 1000 m standzuhalten, und mit Wandlern mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. mit dynamischem Druckausgleich oder
b. mit anderen Wandlungselementen als BleiZirkon-Titanat,

c. Akustikprojektoren einschliesslich Wandlern mit piezoelektrischen, magnetostriktiven, elektrostriktiven, elektrodynamischen oder hydraulischen Bauteilen, die einzeln oder in einer konstruierten Zusammensetzung arbeiten und eine der folgenden
Eigenschaften haben:

A.4 frei
T: 5000

Anmerkungen:
1. Die Erfassung von Akustikprojektoren einschliesslich Wandlern, besonders entwickelt für andere Geräte,
richtet sich nach der Erfassung der anderen Geräte.

2. Unternummer 6A001a1c erfasst nicht elektronische Geräuschquellen, ausschliesslich für Anwendungen
mit vertikaler Richtwirkung, mechanische (z. B. «air
gun» oder «vapour-shock gun») oder chemische (z. B.
Verwendung von Explosivstoffen) Geräuschquellen.

1. momentan (pulsförmig) abgestrahlte «Schalleistungsdichte» grösser als
0,01 mW/mm2 je Hz bei Geräten, die mit
Frequenzen unter 10 kHz arbeiten, 2. kontinuierlich (Dauerstrich) abgestrahlte «Schallleistungsdichte» grösser als
0,001 mW/mm2 je Hz bei Geräten, die mit
Frequenzen unter 10 kHz arbeiten, Technische Anmerkung:
«Schallleistungsdichte» wird wie folgt bestimmt: Schallausgangsleistung geteilt durch das Produkt aus der Grösse
der Abstrahlfläche und der Arbeitsfrequenz.

3. konstruiert, um während des Normalbetriebs Drücken in Tiefen grösser als 1000 m standzuhalten oder 4. Nebenkeulenunterdrückung grösser als 22 dB, d. Akustiksysteme, -ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile zur Ermittlung der Position
von Überwasserschiffen oder Unterwasserfahrzeugen, mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 5000

Güterkontrollverordnung 153

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Unternummer 6A001a1d schliesst ein:
a. Ausrüstung, die kohärente Signaldatenverarbeitung zwischen zwei oder mehreren Baken und der auf einem Überwasserschiff oder Unterwasserfahrzeug befindlichen Hydrophoneinheit verwendet, b. Ausrüstung, die automatisch Ausbreitungsgeschwindigkeitsfehler in der Berechnung eines Punkts berichtigen kann.

1. konstruiert zum Betrieb bei Reichweiten grösser als 1000 m mit einer Positionsgenauigkeit besser
(kleiner) als 10 m rms bei einer Messung mit einer Reichweite von 1000 m oder 2. konstruiert, um Drücken in Tiefen grösser als 1000 m standzuhalten, 2. passive Systeme oder Geräte (Empfangssysteme, unabhängig ob in der normalen Anwendung mit einer
separaten aktiven Ausrüstung in Zusammenhang stehend oder nicht) und besonders konstruierte B estandteile hierfür wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

a. Hydrophone (Wandler) mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit kontinuierlichen, flexiblen Sensoren oder mit Anordnungen diskreter Sensoren mit einem
Durchmesser oder einer Länge kleiner als 20 mm
und mit einem Abstand zwischen den Elementen
kleiner als 20 mm,

2. mit einem der folgenden Sensor-Elemente: a. Lichtwellenleiter,
b. piezoelektrische Polymere oder
c. flexible piezoelektrische Keramik-Werkstoffe, 3. «Hydrophonempfindlichkeit» besser als -180 dB bei jeder Tiefe ohne Beschleunigungskompensation, 4. «Hydrophonempfindlichkeit» besser als -186 dB mit Beschleunigungskompensation, wenn konstruiert für Normalbetrieb in Tiefen kleiner/gleich 35 m, 5. «Hydrophonempfindlichkeit» besser als -192 dB mit Beschleunigungskompensation, wenn konstruiert für Normalbetrieb in Tiefen grösser als
35 m,

6. «Hydrophonempfindlichkeit» besser als -204 dB, wenn konstruiert für Normalbetrieb in Tiefen
grösser als 100 m oder 7. konstruiert für Betrieb in Tiefen grösser als 1000 m,

Aussenhandel

154

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Technische Anmerkung:
Die «Hydrophonempfindlichkeit» eines Hydrophons wird
definiert als 20 × log10 des Effektivwerts (rms) der Ausgangsspannung, bezogen auf 1 V, wenn sich der Hydrophonsensor ohne einen Vorverstärker in einem ebenen
Schallwellenfeld mit effektivem Schalldruck von
1 Mikropascal befindet.
Beispiel: Ein Hydrophon mit einer Empfindlichkeit von
-160 dB (Bezugseinheit 1 V je Mikropascal) würde in
einem solchen Feld eine Ausgangsspannung von 10-8 V
abgeben, während ein Hydrophon mit einer Empfindlichkeit von -180 dB eine Ausgangsspannung von nur 10 -9
V abgeben würde. Somit ist -160 dB besser als
-180 dB.

b. akustische Schlepp-Hydrophonanordnungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit einem Abstand zwischen den einzelnen Hydrophongruppen kleiner als 12,5 m,

2. mit einem Abstand zwischen den einzelnen Hydrophongruppen grösser/gleich 12,5 m und kleiner als 25 m und entwickelt oder
«änderungsfähig» für Normalbetrieb in Tiefen
grösser als 35 m,
Technische Anmerkung:
«Änderungsfähig» im Sinne von Unternummer
6A001a2b2 bedeutet, dass Vorkehrungen bestehen, die
eine Veränderung der Verdrahtung oder von Verbindungen ermöglichen, um den Abstand zwischen den
einzelnen Hydrophongruppen oder die Begrenzung der
Betriebstauchtiefe zu ändern. Diese Vorkehrungen
sind: Zusatzverdrahtung von mehr als 10% der Anzahl
der Kabeladern, Blöcke zur Einstellung des Abstands
zwischen den einzelnen Hydrophongruppen oder interne Mittel zur Begrenzung der Betriebstauchtiefe, die
einstellbar sind oder die mehr als eine Gruppe von Hydrophonen steuern.

3. mit einem Abstand zwischen den einzelnen Hydrophongruppen grösser/gleich 25 m und entwickelt für Normalbetrieb in Tiefen grösser als
100 m,

4. mit Steuerkurssensoren, erfasst von Unternummer 6A001a2d,

5. mit Schlauchanordnungen mit Strukturverstärkung in Längsrichtung,

6. mit einem Durchmesser der fertig montierten Schlauchanordnung kleiner als 40 mm, 7. mit gebündelten (multiplexed) Signalen der Hydrophone einer Gruppe, entwickelt für den Betrieb in Tiefen grösser als 35 m oder mit einer

Güterkontrollverordnung 155

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

einstellbaren oder entfernbaren Tiefenmesseinrichtung, um in Tiefen grösser als 35 m arbeiten
zu können oder

8. mit Hydrophoneigenschaften gemäss Unternummer 6A001a2a,

c. Daten-Verarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für akustische SchleppHydrophonanordnungen, mit anwenderzugänglicher Programmierbarkeit und Verarbeitung und
Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschliesslich Spektralanalyse, digitaler Filterung und
Strahlformung unter Verwendung der schnellen
Fourier-Transformation (FFT) oder anderer Transformationen oder Verfahren, d. Steuerkurssensoren mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Genauigkeit besser als ± 0,5° und
2. mit einer der folgenden Eigenschaften: a. entwickelt zur Integration in eine Schlauchanordnung und für Betrieb in Tiefen
grösser als 35 m oder mit einer einstellbaren
oder entfernbaren Tiefenmesseinrichtung, um
in Tiefen grösser als 35 m arbeiten zu können
oder

b. entwickelt, um ausserhalb der Schlauchanordnung angebracht werden zu können, und mit
einer Sensoreinheit, die bei einem Rollwinkel
von 360° in Tiefen grösser als 35 m betrieben
werden kann,

e. Flachwasser-Messkabelsysteme (bottom or bay cable systems) mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit eingebauten Hydrophonen, erfasst von Unternummer 6A001a2a,

2. Einsatz von gebündelten (multiplexed) Signalen der Hydrophone einer Gruppe, entwickelt für
den Betrieb in Tiefen grösser als 35 m oder mit
einer einstellbaren oder entfernbaren Tiefenmesseinrichtung, um in Tiefen grösser als 35 m
arbeiten zu können;

f. Daten-Verarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für Flachwasser-Messkabelsysteme, mit
anwenderzugänglicher Programmierbarkeit und
Verarbeitung und Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschliesslich Spektralanalyse, digi

Aussenhandel

156

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

taler Filterung und Strahlformung unter Verwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT)
oder anderer Transformationen oder Verfahren; b. Sonar-Korrelationsausrüstung zur Messung der horizontalen Geschwindigkeit des Geräteträgers in Bezug
zum Meeresboden bei Entfernungen zwischen Träger
und Meeresboden grösser als 500 m.

A.4 frei
T: 5000

6A002

Optische Sensoren A.4 OGB

(W)

Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A102.

T: 1000

a. Optische Detektoren wie folgt: Anmerkung:
Unternummer 6A002a erfasst nicht optoelektronische Bauelemente aus Germanium oder Silizium.

1. weltraumgeeignete Detektoren wie folgt: a. weltraumgeeignete Detektoren mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Spitzenempfindlichkeit innerhalb eines Wellenlängenbereichs grösser als 10 nm und kleiner/gleich 300 nm und

2. Empfindlichkeit kleiner als 0,1% bezogen auf die Spitzenempfindlichkeit bei einer Wellenlänge grösser als 400 nm, b. weltraumgeeignete Detektoren mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs von grösser als 900 nm und kleiner/gleich 1200 nm und

2. Ansprechzeitkonstante kleiner/ gleich 95 ns oder c. weltraumgeeignete Detektoren mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs von grösser als 1200 nm und kleiner/gleich
30 000 nm,

2. Bildverstärkerröhren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
a. Bildverstärkerröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs von grösser als 400 nm und kleiner/gleich 1050 nm,

2. Mikrokanalanode zur elektronischen Bildverstärkung mit einem Lochabstand (Lochmitte zu
Lochmitte) kleiner/gleich 15 µm und

Güterkontrollverordnung 157

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3. Fotokathoden wie folgt: a. S-20, S-25 oder multialkalische Fotokathode mit einer Lichtempfindlichkeit (luminous sensitivity) von mehr als 240 µA/lm,

b. GaAs- oder GaInAs-Fotokathode,
c. andere III-V VerbindungshalbleiterFotokathoden,
Anmerkung:
Unternummer 6A002a2a3c erfasst keine Verbindungshalbleiter-Fotokathoden mit einer maximalen
Strahlungsempfindlichkeit (radiant sensitivity) von
kleiner/gleich 10 mA/W.

b. besonders konstruierte Bauteile wie folgt: 1. Mikrokanalanoden mit einem Lochabstand (Lochmitte zu Lochmitte) kleiner/gleich 15 µm,

2. GaAs- oder GaInAs-Fotokathoden,
3. andere III-V VerbindungshalbleiterFotokathoden,
Anmerkung:
Unternummer 6A002a2b3 erfasst keine Verbindungshalbleiter-Fotokathoden mit einer maximalen Strahlungsempfindlichkeit (radiant sensitivity) von kleiner/gleich 10 mA/W.

3. nicht weltraumgeeignete Focal-plane-arrays wie folgt:
Technische Anmerkung:
Detektorarrays mit mehreren Elementen in Zeilenanordnung
oder zweidimensionaler Anordnung gelten als Focal-planearrays.
Anmerkungen:
1. Unternummer 6A002a3 schliesst fotoleitende und fotovoltaische Anordnungen (arrays) ein.

2. Unternummer 6A002a3 erfasst nicht Focal-plane-arrays aus Silizium, gekapselte, aus maximal 16 Elementen bestehende fotoleitende Zellen oder pyroelektrische Detektoren, die eines der folgenden Materialien verwenden:
a. Bleisulfid,
b. Triglycinsulfat und Varianten,
c. Bleilanthanzirkoniumtitanat und Varianten,
d. Lithiumtantalat,
e. Polyvinylidenfluorid und Varianten,
f. Strontiumbariumniobat und Varianten,
g. Bleiselenid.

a. nicht weltraumgeeignete Focal-plane-arrays mit allen folgenden Eigenschaften:
1. bestehend aus Einzelelementen mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs grösser als 900 nm und kleiner/gleich
1050 nm und

Aussenhandel

158

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. Ansprechzeitkonstante kleiner als 0,5 ns, b. nicht weltraumgeeignete Focal-plane-arrays mit allen folgenden Eigenschaften:
1. bestehend aus Einzelelementen mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs grösser als 1050 nm und kleiner/gleich
1200 nm und

2. Ansprechzeitkonstante kleiner/ gleich 95 ns, c. nicht weltraumgeeignete Focal-plane-arrays, bestehend aus Einzelelementen mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs grösser als 1200 nm und kleiner/gleich
30 000 nm;

b. monospektrale Bildsensoren und multispektrale Bildsen- soren, entwickelt für die Fernerkennung, mit einer der
folgenden Eigenschaften:
1. momentaner Bildfeldwinkel (IFOV, Instantaneous Field Of View) kleiner als 200 µrad oder

2. spezifiziert für Betrieb im Wellenlängenbereich grösser als 400 nm und kleiner/gleich 30 000 nm und
mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Ausgabe von Bilddaten in Digitalformat und
b. mit einer der folgenden Eigenschaften: 1. weltraumgeeignet oder
2. entwickelt für Luftfahrtbetrieb, Verwendung anderer als Silizium-Detektoren und mit einem
momentanen Bildfeldwinkel (IFOV) kleiner als
2,5 mrad;

c. Ausrüstung zur «direkten Bildwandlung» für das sichtbare oder Infrarotspektrum mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit eingebauten Bildverstärkerröhren, erfasst von Unternummer 6A002a2a oder 2. mit eingebauten Focal-plane-arrays, erfasst von Unternummer 6A002a3;
Technische Anmerkung:
«Direkte Bildwandlung» bezieht sich auf Bildausrüstung,
die im sichtbaren oder Infrarotspektrum arbeitet und einem
Beobachter ein sichtbares Bild ohne Umwandlung in ein
elektronisches Signal für TV-Bildschirme liefert. Dabei kann
das Bild nicht fotografisch, elektronisch oder durch andere
Mittel aufgezeichnet oder gespeichert werden.
Anmerkung:
Unternummer 6A002c erfasst nicht folgende Ausrüstung,
wenn sie andere als GaAs- oder GaInAs-Fotokathoden enthält:

Güterkontrollverordnung 159

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. industrielle oder zivile Einbruch-Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Zählsysteme für den Verkehr und für
industrielle Anwendungen, b. medizinische Geräte,
c. industrielle Geräte zum Prüfen, Sortieren oder Analysieren von Werkstoffeigenschaften,

d. Flammenwächter für industrielle Öfen,
e. Geräte, besonders entwickelt zum Einsatz in Laboratorien.

d. Teile für optische Sensoren wie folgt: 1. weltraumgeeignete kryogenische Kühler,
2. nicht weltraumgeeignete kryogenische Kühler mit einer Kühlerausgangstemperatur unter 218 K (-55 °C)
wie folgt:
a. geschlossener Kühlmittelkreislauf mit einer spezifizierten mittleren Zeit bis zum Ausfall (MTTF,
Mean Time To Failure) oder mit einer mittleren
Zeit zwischen zwei Ausfällen (MTBF, Mean Time
Between Failures) grösser als 2500 Stunden, b. selbstregelnde Joule-Thomson-Miniaturkühler für Bohrungsdurchmesser kleiner als 8 mm, 3. optische Fasern für Sensorzwecke, besonders gefertigt, entweder durch die Zusammensetzung oder die
Struktur, oder durch Beschichtung so verändert, dass
sie akustisch, thermisch, trägheitsmässig, elektromagnetisch oder gegen ionisierende Strahlung empfindlich sind; e. weltraumgeeignete Focal-plane-arrays mit mehr als 2048 Elementen pro Array und einer Spitzenempfindlichkeit im Wellenlängenbereich grösser als 300 nm und
kleiner/gleich 900 nm.

6A003

Kameras

A.4 OGB

(W, N)

Anmerkung:
Kameras, besonders konstruiert oder geändert für Unterwassereinsatz: siehe Unternummer 8A002d und 8A002e.
Ergänzende Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A203.

T: 1000

a. Kameraausrüstung wie folgt: 1. Hochgeschwindigkeitsfilmkameras für die Filmformate von 8 mm bis 16 mm, bei denen der Film während der Aufzeichnungsdauer kontinuierlich transportiert wird und die mehr als 13 150 Einzelbilder pro
Sekunde aufnehmen können,
Anmerkung:
Unternummer 6A003a1 erfasst nicht Filmkameras, konstruiert für zivile Zwecke.

Aussenhandel

160

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. mechanische Hochgeschwindigkeitskameras mit stillstehendem Film, die mehr als 1 Million Einzelbilder
pro Sekunde mit der vollen Bildhöhe im 35-mmBildformat aufnehmen können oder proportional höhere Aufnahmegeschwindigkeiten für geringere Bildhöhen oder proportional niedrigere Aufnahmegeschwindigkeiten für grössere Bildhöhen ermöglichen, 3. mechanische oder elektronische Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten grösser als
10 mm/

µs,

4. elektronische Bildkameras mit einer Aufzeichnungsgeschwindigkeit grösser als 1 Million Einzelbilder pro
Sekunde,

5. elektronische Kameras mit allen folgenden Eigenschaften:
a. elektronische Verschlussgeschwindigkeit (Ausblendfähigkeit) kleiner als 1

µs pro Vollbild und b. Ausgabezeit, die eine Bildgeschwindigkeit grösser als 125 Vollbilder pro Sekunde ermöglicht; b. Bildkameras wie folgt: Anmerkung:
Unternummer 6A003b erfasst nicht Fernseh- oder Videokameras, besonders konstruiert für Fernseh-Rundfunk-Einsatz.

1. Videokameras mit Halbleitersensoren und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. mehr als 4 × 106 aktive Bildelemente (active pixels) je Halbleiter-Sensor-Anordnung für MonochromKameras (Schwarzweisskameras), b. mehr als 4 × 106 aktive Bildelemente je HalbleiterSensor-Anordnung für Farbkameras mit drei Halbleiter-Sensor-Anordnungen oder

c. mehr als 12 × 106 aktive Bildelemente für Halbleiter-Farbkameras mit einer Halbleiter-SensorAnordnung,

2. Abtastkameras und Abtastkamerasysteme mit allen folgenden Eigenschaften:
a. mit linearen Sensor-Anordnungen (linear detector arrays) mit mehr als 8192 Elementen je Anordnung
und

b. mit mechanischer Abtastung in einer Richtung, 3. Bildkameras mit eingebauten Bildverstärkern, die von Unternummer 6A002a2a erfasst werden, 4. Bildkameras mit eingebauten Focal-plane-arrays, die von Unternummer 6A002a3 erfasst werden.

Güterkontrollverordnung 161

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Unternummer 6A003b4 erfasst nicht Bildkameras mit linearen Focal-Plane-Arrays mit zwölf Elementen oder weniger,
sofern keine zeitlich verschobene Signalintegration (timedelay-and-integration) im Element selbst vorgenommen
wird, konstruiert für eines der folgenden:
a. industrielle oder zivile Einbruch-Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Zählsysteme für den Verkehr oder für
industrielle Anwendungen, b. industrielle Ausrüstung für Inspektion oder Überwachung des Wärmeflusses in Gebäuden, Ausrüstung oder industriellen Prozessen, c. industrielle Ausrüstung zum Prüfen, Sortieren oder Analysieren von Werkstoffeigenschaften,

d. Ausrüstung, besonders konstruiert für den Einsatz in Laboratorien oder

e. medizinische Ausrüstung.

6A004

Optik

(W)

a. Optische Spiegel (Reflektoren) wie folgt: 1. verformbare Spiegel mit kontinuierlichen oder aus mehreren Elementen bestehenden Oberflächen und
besonders entwickelte Bauteile hierfür, die in der
Lage sind, Teile der Oberfläche dynamisch mit einer
Frequenz grösser als 100 Hz zu positionieren, A.4 frei
T: 5000

2. monolithische Leichtspiegel mit einer mittleren äqui- valenten Dichte kleiner als 30 kg/m2 und einem
Gesamtgewicht grösser als 10 kg, 3. Verbundwerkstoff- oder Schaumstoffstrukturen für Leichtspiegel mit einer mittleren äquivalenten Dichte
kleiner als 30 kg/m2 und einem Gesamtgewicht
grösser als 2 kg,

4. strahllenkende Spiegel (beam steering mirrors) mit einem Durchmesser oder einer Hauptachsenlänge grösser als
100 mm, die eine Ebenheit (flatness) kleiner (besser)/
gleich Lambda/2 (Lambda entspricht 633 nm) bewahren,
und einer Regelbandbreite grösser als 100 Hz; b. optische Elemente aus Zinkselenid (ZnSe) oder Zinksulfid (ZnS) mit einer Transmissionswellenlänge im Bereich von grösser als 3000 nm bis 25 000 nm und mit
einer der folgenden Eigenschaften:
1. Volumen grösser als 100 cm3 oder
2. Durchmesser oder Hauptachsenlänge grösser als 80 mm und Dicke (Tiefe) grösser als 20 mm; A.4 frei
T: 5000

c. weltraumgeeignete Bauteile für optische Systeme wie folgt:

A.4 OGB
T: 5000

Aussenhandel

162

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. Gewichtsreduzierung auf weniger als 20% der äqui- valenten Dichte eines massiven Werkstücks gleicher
Blendenöffnung und Dicke, 2. Unbearbeitete Substrate, bearbeitete Substrate mit Oberflächenbeschichtungen (eine oder mehrere
Schichten, metallisch oder dielektrisch, elektrisch
leitend, halbleitend oder nichtleitend) oder mit
Schutzfilmen,

3. Segmente oder Baugruppen von Spiegeln, entwickelt für den Zusammenbau im Weltraum zu einem optischen System, dessen Sammelblendenöffnung der einer Einzeloptik mit einem Durchmesser grösser/gleich
1 m entspricht,

4. hergestellt aus Verbundwerkstoffen mit einem linearen thermischen Ausdehnungskoeffizienten kleiner/gleich
5 × 10-6 in jeder Koordinatenrichtung; d. Steuereinrichtungen für optische Elemente wie folgt: 1. besonders entwickelt, um die Oberflächenform (surface figure) oder -ausrichtung der von Unternummer 6A004c1 oder 6A004c3 erfassten weltraumgeeigneten Bauteile beizubehalten, A.4 OGB
T: 5000

2. mit Steuer-, Verfolgungs-, Stabilisierungs- oder Resonatoreinstellbandbreiten grösser/gleich 100 Hz und
mit einer Genauigkeit von 10 µrad oder besser,

3. kardanische Aufhängungen mit allen folgenden Eigenschaften:
a. maximaler Schwenkbereich grösser als 5°,
b. Bandbreite grösser/gleich 100 Hz,
c. Winkelfehler kleiner/gleich 200 µrad und

d. mit einer der folgenden Eigenschaften: 1. Hauptachsenlänge oder Durchmesser grösser als 0,15 m und kleiner/gleich 1 m und Winkelbeschleunigungen grösser als 2 rad/s2 oder 2. Hauptachsenlänge oder Durchmesser grösser als 1 m und Winkelbeschleunigungen grösser als 0,5
rad/s2,

4. besonders entwickelt für die Beibehaltung der Justierung von Gruppenstrahler-Spiegelsystemen (auch mit
Phasenkopplung zwischen Segmenten), die aus Spiegeln mit einem Segmentdurchmesser oder einer
Hauptachsenlänge grösser/gleich 1 m bestehen.

6A005

Laser, Bauteile und optische Ausrüstung wie folgt:
Anmerkungen:
1. Gepulste Laser schliessen solche ein, die im Dauerstrichbetrieb mit überlagerten Pulsen arbeiten.

Güterkontrollverordnung 163

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. Impulserregte Laser schliessen solche ein, die im kontinuierlich angeregten Betrieb mit überlagerten Erregungsimpulsen arbeiten.

3. Der Erfassungsstatus von Raman-Lasern richtet sich nach den Parametern der Pump-Laserquelle. Eine Pump-Laserquelle
kann jeder der nachstehend beschriebenen Laser sein.

Ergänzende Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A205.

a. Gaslaser wie folgt: 1. Excimer-Laser mit einer der folgenden Eigenschaften: (W)

a. Ausgangswellenlänge kleiner/gleich 150 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls oder
2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

A.4 frei
T: 5000

(W)

b. Ausgangswellenlänge grösser als 150 nm und kleiner/gleich 190 nm und
1. Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls oder
2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 120 W,

A.4 frei
T: 5000

(W, N)

c. Ausgangswellenlänge grösser als 190 nm und kleiner/gleich 360 nm und
1. Ausgangsenergie grösser als 10 J je Puls oder
2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 500 W,

A.4 OGB
T: 1000

(W)

d. Ausgangswellenlänge grösser als 360 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls oder
2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 30 W,
Anmerkung:
Für Eximer-Laser, besonders konstruiert für Lithografie-Ausrüstung, siehe Nummer 3B001.

A.4 frei
T: 5000

2. Metalldampf-Laser wie folgt: (W, N)

a. Kupfer(Cu)-Laser mit einer mittleren oder CWAusgangsleistung grösser als 20 W,

A.4 OGB
T: 1000

(W)

b. Gold(Au)-Laser mit einer mittleren oder CWAusgangsleistung grösser als 5 W,

A.4 frei
T: 5000

(W)

c. Natrium(Na)-Laser mit einer Ausgangsleistung grösser als 5 W,

A.4 frei
T: 5000

(W)

d. Barium(Ba)-Laser mit einer mittleren oder CWAusgangsleistung grösser als 2 W,

A.4 frei
T: 5000

(W)

3. CO-Laser mit einer der folgenden Eigenschaften: a. Ausgangsenergie grösser als 2 J je Puls und Spit- zenleistung grösser als 5 kW oder b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 5 kW,

A.4 frei
T: 5000

(W)

4. CO2-Laser mit einer der folgenden Eigenschaften: a. CW-Ausgangsleistung grösser als 15 kW, A.4 frei
T: 5000

Aussenhandel

164

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. gepulste Ausgangsstrahlung mit einer Pulsdauer grösser als 10

µs und einer

1. mittleren Ausgangsleistung grösser als 10 kW oder

2. gepulsten Spitzenleistung grösser als 100 kW oder

c. gepulste Ausgangsstrahlung mit einer Pulsdauer kleiner/gleich 10

µs und einer

1. Pulsenergie grösser als 5 J je Puls oder
2. mittleren Ausgangsleistung grösser als 2,5 kW, (W)

5. chemische Laser wie folgt: a. Wasserstoff-Fluorid(HF)-Laser,
b. Deuteriumfluorid(DF)-Laser,
c. Transfer-Laser wie folgt: 1. Sauerstoff-Jod(O

2-J)-Laser,

2. Deuteriumfluorid-Kohlendioxid (DF-CO 2)Laser,

A.4 frei
T: 5000

(W)

6. Kryptonionen- oder Argonionen-Laser, mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 50 W oder

b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 50 W, A.4 frei
T: 5000

(W)

7. andere Gas-Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:

A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 6A005a7 erfasst keine Stickstofflaser. a. Ausgangswellenlänge kleiner/gleich 150 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

b. Ausgangswellenlänge grösser als 150 nm und kleiner/gleich 800 nm und
1. Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 30 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 30 W,

c. Ausgangswellenlänge grösser als 800 nm und kleiner/gleich 1400 nm und
1. Ausgangsenergie grösser als 0,25 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 10 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 10 W,

Güterkontrollverordnung 165

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

d. Ausgangswellenlänge grösser als 1400 nm und mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als
1 W;

(W)

b. Halbleiter-Laser mit einer Wellenlänge kleiner als 950 nm oder grösser als 2000 nm, wie folgt:
1. Einzelne Halbleiter-Laser, die im «single-transversemode» arbeiten, mit einer mittleren oder CWAusgangsleistung grösser als 100 mW.

2. Einzelne Halbleiter-Laser, die im «multi-transversemode» arbeiten, oder Arrays aus einzelnen HalbleiterLasern, mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie grösser als 500µJ je Puls und e iner gepulsten Spitzenleistung grösser als 10 W oder

b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 10 W.

A.4 frei
T: 5000

Technische Anmerkung:
Halbleiter-Laser werden gewöhnlich als Laser-Dioden bezeichnet.
Anmerkungen:
1. Unternummer 6A005b schliesst Halbleiter-Laser mit faseroptischen Anschlussstücken (fibre optic pigtails) ein.

2. Die Erfassung von Halbleiter-Lasern, besonders konstruiert für andere Einrichtungen, richtet sich nach dem Erfassung sstatus der anderen Einrichtungen.

c. Festkörper-Laser wie folgt: 1. abstimmbare Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung:
Unternummer 6A005c1 schliesst Titan-Saphir (Ti:Al2O3)Laser, Thulium-YAG (Tm:YAG)-Laser, Thulium-YSGG
(Tm:YSSG)-Laser, Alexandrit (Cr:BeAl2O4)-Laser und
Farbmitten (colour centre) Laser ein.

(W)

a. Ausgangswellenlänge kleiner als 600 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

A.4 frei
T: 5000

(W, N)

b. Ausgangswellenlänge grösser/gleich 600 nm und kleiner/gleich 1400 nm und
1. Ausgangsenergie grösser als 1 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 20 W oder

2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 20 W oder

A.4 OGB
T: 5000

(W)

c. Ausgangswellenlänge grösser als 1400 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder A.4 frei
T: 5000

Aussenhandel

166

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

2. nicht abstimmbare Laser wie folgt: Anmerkung:
Unternummer 6A005c2 schliesst nach dem Prinzip der
Atomtransition arbeitende Festkörperlaser ein.

(W)

a. Neodym-Glas-Laser wie folgt: 1. gütegeschaltete Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie je Impuls grösser als 20 J und kleiner/gleich 50 J und mittlere Ausgangsleistung grösser als 10 W oder b. Ausgangsenergie je Impuls grösser als 50 J, A.4 frei
T: 5000

2. nicht gütegeschaltete Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie je Impuls grösser als 50 J und kleiner/gleich 100 J und mittlere Ausgangsleistung grösser als 20 W oder b. Ausgangsenergie grösser als 100 J je Impuls, b. Neodym-dotierte (andere als Glas) Laser mit einer Ausgangswellenlänge grösser als 1000 nm und
kleiner/gleich 1100 nm wie folgt:
Anmerkung:
Neodym-dotierte (andere als Glas) Laser, bei denen die
Ausgangswellenlänge nicht zwischen 1000 nm und
1100 nm liegt: siehe Unternummer 6A005c2c.

(W)

1. pulserregte, modengekoppelte und gütegeschal- tete Laser mit einer Pulsdauer kleiner als 1 ns
und einer der folgenden Eigenschaften:
a. Spitzenleistung grösser als 5 GW,
b. mittlere Ausgangsleistung grösser als 10 W oder

c. Pulsenergie grösser als 0,1 J, A.4 frei
T: 5000

(W, N)

2. pulserregte, gütegeschaltete Laser mit einer Pulsdauer grösser/gleich 1 ns und einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsstrahlung im transversalen SinglMode-Betrieb (single transverse mode) mit
einer der folgenden Eigenschaften:
1. Spitzenleistung grösser als 100 MW,
2. mittlere Ausgangsleistung grösser als 20 W oder

3. Pulsenergie grösser als 2 J oder A.4 frei
T: 5000

Güterkontrollverordnung 167

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Ausgangsstrahlung im transversalen MultiModebetrieb (multiple transverse mode) mit
einer der folgenden Eigenschaften:
1. Spitzenleistung grösser als 400 MW,
2. mittlere Ausgangsleistung grösser als 2 kW oder

3. Pulsenergie grösser als 2 J, (W)

3. pulserregte, nicht gütegeschaltete Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsstrahlung im transversalen SingleMode-Betrieb (single transverse mode) mit
einer der folgenden Eigenschaften:
1. Spitzenleistung grösser als 500 kW oder
2. mittlere Ausgangsleistung grösser als 150 W oder

A.4 frei
T: 5000

b. Ausgangsstrahlung im transversalen MultiMode-Betrieb (multiple transverse mode) mit
einer der folgenden Eigenschaften:
1. Spitzenleistung grösser als 1 MW oder
2. mittlere Ausgangsleistung grösser als 2 kW, (W)

4. kontinuierlich angeregte Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:

A.4 frei
T: 5000

a. Ausgangsstrahlung im transversalen SingleMode-Betrieb (single transverse mode) mit
einer der folgenden Eigenschaften:
1. Spitzenleistung grösser als 500 kW oder
2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 150 W oder

b. Ausgangsstrahlung im transversalen MultiMode-Betrieb (multiple transverse mode) mit
einer der folgenden Eigenschaften:
1. Spitzenleistung grösser als 1 MW oder
2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 2 kW,

c. andere nicht abstimmbare Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:

(W)

1. Wellenlänge kleiner als 150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W
oder

b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

A.4 frei
T: 5000

Aussenhandel

168

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. Wellenlänge grösser/gleich 150 nm und kleiner/gleich 800 nm und mit einer der folgenden
Eigenschaften:

(W)

a. Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 30 W oder A.4 frei
T: 5000

(W, N )

b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 30 W,

A.4 OGB
T: 5000

(W)

3. Wellenlänge grösser als 800 nm und kleiner/gleich 1400 nm wie folgt:
a. gütegeschaltete Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Ausgangsenergie grösser als 0,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als
50 W oder

2. mittlere Ausgangsleistung grösser als a. 10 W für Laser im transversalen SingleMode-Betrieb oder

b. 30 W für Laser im transversalen MultiMode-Betrieb

A.4 frei
T: 5000

b. nicht gütegeschaltete Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Ausgangsenergie grösser als 2 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 50 W
oder

2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 50 W oder

(W)

4. Wellenlänge grösser als 1400 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie grösser als 100 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W
oder

b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W;

A.4 frei
T: 5000

(W)

d. Farbstoff-(Dye-) und andere Flüssigkeits-Laser mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 5000

1. Wellenlänge kleiner als 150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder

b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

2. Wellenlänge grösser/gleich 150 nm und kleiner/gleich 800 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 20 W,

Güterkontrollverordnung 169

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 20 W oder

c. gepulster Oszillator im longitudinalen SingleMode-Betrieb (single longitudinal mode) mit einer
mittleren Ausgangsleistung grösser als 1 W und einer Pulswiederholfrequenz grösser als 1 kHz, wenn
die Pulsdauer kleiner als 100 ns ist, 3. Wellenlänge grösser als 800 nm und kleiner/gleich 1400 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie grösser als 0,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 10 W oder

b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 10 W oder

4. Wellenlänge grösser als 1400 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Ausgangsenergie grösser als 100 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder b. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W;

(W)

e. Bauteile wie folgt: 1. gekühlte Spiegel mit «aktiver Kühlung» oder mit Kühlung durch Wärmeübertragungsrohre (heat pipe), A.4 frei
T: 5000

Technische Anmerkung:
«Aktive Kühlung» ist ein Kühlverfahren für optische Bauteile, bei dem strömende Medien im oberflächennahen Bereich (allgemein weniger als 1 mm unter der optischen Oberfläche) des optischen Bauteils verwendet werden, um Wärme von der Optik abzuleiten.

2. optische Spiegel und vollkommen oder teilweise lichtdurchlässige optische oder elektrooptische Bauteile, besonders konstruiert für die Verwendung in
Verbindung mit von Nummer 6A005 erfassten
Lasern;

(W)

f. optische Ausrüstung wie folgt: A.4 frei

Anmerkung:
Optische Elemente mit gemeinsamer Blende (shared aperture
optical elements), geeignet zum Einsatz in Verbindung mit Super-High Power Lasern (SHPL): Siehe Anhang 3, Unternummer ML23d.

T: 5000

1. Ausrüstung zur Messung dynamischer Wellenfronten (Phasenlage), die in der Lage ist, mindestens 50 Positionen einer Wellenfront zu messen mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Bildwechselfrequenz grösser/gleich 100 Hz und Phasendiskriminierung von mindestens 5 % der
Wellenlänge des Signals oder

Aussenhandel

170

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Bildwechselfrequenz grösser/gleich 1000 Hz und Phasendiskriminierung von mindestens 20 % der
Wellenlänge des Signals, 2. Ausrüstung zur Diagnose von StrahlführungsWinkelfehlern kleiner/gleich 10

µrad an Super-High Power Lasern (SHPL), 3. optische Ausrüstung und Bauteile, besonders entwickelt für ein Super-High Power Laser-System mit
Gruppenstrahlern (phased array SHPL-system) zur
kohärenten Strahlzusammenführung, mit einer Genauigkeit von Lambda/10 der ausgelegten Wellenlänge oder 0,1 µm, wobei der kleinere Wert zählt, 4. Projektionsteleskope, besonders konstruiert für die Verwendung mit Super-High Power Lasern (SHPL).

6A006
(W) Magnetometer, Magnetfeldgradientenmesser, intrins ische Magnetfeldgradientenmesser und Kompensationssysteme sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
Anmerkung:
Nummer 6A006 erfasst keine Ausrüstung, besonders konstruiert
für biomagnetische Messungen im Rahmen medizinischer Diagnose.

a. Magnetometer auf der Basis von supraleitenden, optisch gepumpten oder Kernpräzessions (Proton/Overhauser)Verfahren mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit)
kleiner (besser) als 0,05 nTrms/ √ Hz;

A.4 frei
T: 5000

b. Induktionsspulen-Magnetometer mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit) kleiner (besser) als einer der folgenden Werte: A.4 frei
T: 5000

1. 0,05 nTrms/

√ Hz bei Frequenzen kleiner als 1 Hz, 2. 1 pTrms/

√ Hz bei Frequenzen grösser/gleich 1 Hz und kleiner/gleich 10 Hz oder 3. 0,1 pTrms/

√ Hz bei Frequenzen grösser als 10 Hz; c. Lichtwellenleiter-Magnetometer mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit) kleiner (besser) als 1 nTrms/ √ Hz;

A.4 frei
T: 5000

d. Magnetfeldgradientenmesser mit mehreren Magneto- metern, die von Unternummer 6A006a, 6A006b oder
6A006c erfasst werden; A.4 frei
T: 5000

e. intrinsische Magnetfeldgradientenmesser auf Lichtwellenleiterbasis mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit)
des Magnetfeldgradienten kleiner (besser) als 0,3 nT/m
rms/

√ Hz;

A.4 frei
T: 5000

Güterkontrollverordnung 171

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

f. intrinsische Magnetfeldgradientenmesser, die auf der Basis anderer als der Lichtwellenleitertechnik arbeiten,
mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit) des Magnetfeldgradienten kleiner (besser) als 15 pT/m rms/ √ Hz;

A.4 frei
T: 5000

g. Magnetfeld-Kompensationssysteme für MagnetfeldSensoren, die für Betrieb auf mobilen Plattformen konstruiert wurden;

A.4 OGB
T: 5000

h. supraleitende elektromagnetische Sensoren, die Bauteile aus supraleitenden Materialien enthalten, mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 5000

1. konstruiert zum Betrieb mindestens eines ihrer supra- leitenden Bestandteile bei Temperaturen unterhalb der
kritischen Temperatur (einschliesslich JosephsonElementen und SQUIDs [super-conductive quantum
interference devices]), 2. konstruiert zum Erkennen von Änderungen des elektromagnetischen Felds bei Frequenzen kleiner/gleich
1 kHz und

3. mit einer der folgenden Eigenschaften: a. mit Dünnfilm-SQUIDs, deren kleinste Strukturabmessung kleiner ist als 2

µm, und mit zugehörigen Ein- und Ausgangskopplungsschaltungen, b. konstruiert zum Betrieb mit einer Magnetfeldänderungsgeschwindigkeit von mehr als 1 × 106
magnetischen Flussquanten pro Sekunde, c. konstruiert zum Betrieb ohne magnetische Abschirmung innerhalb des Erdmagnetfelds oder

d. mit einem Temperaturkoeffizienten kleiner (weniger) als 0,1 magnetische Flussquanten/K.

6A007

Schwerkraftmesser (Gravimeter) und Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers) wie folgt:
Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A107.

(W)

a. Schwerkraftmesser, konstruiert oder geändert für die Verwendung an Land mit einer statischen Genauigkeit
kleiner (besser) als 10 µgal;

A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Unternummer 6A007a erfasst nicht Landgravimeter mit Quarzelement (Worden-Prinzip).

(W, M) b. Schwerkraftmesser, konstruiert für mobile Plattformen, mit allen folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

1. statische Genauigkeit kleiner (besser) als 0,7 mgal und

Aussenhandel

172

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. Betriebsgenauigkeit kleiner (besser) als 0,7 mgal bei einer Zeit kleiner als 2 min bis zur Stabilisierung des
Messwerts bei jeder Kombination von manuellen
Kompensationsmassnahmen und dynamischen Einflüssen; (W, M) c. Schwerkraftgradientenmesser.

A.4 OGB
T: 1000

6A008
(W, M) Radarsysteme, -geräte und Baugruppen mit einer der
folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte
Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 6A008 erfasst nicht:
a. Sekundär-Überwachungsradarsysteme (SSR, Secondary Surveillance Radar),

b. Fahrzeug-Radarsysteme zum Kollisionsschutz,
c. Überwachungs- und Anzeigegeräte für die Flugsicherung mit einer Auflösung von maximal 12 Elementen pro mm, d. Meteorologische (Wetter-)Radarsysteme.
Ergänzende Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A108.

a. mit einer Betriebsfrequenz von 40 bis 230 GHz und einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 100 mW, b. über mehr als ± 6,25% der «nominalen Betriebsfrequenz» abstimmbare Bandbreite,
Technische Anmerkung:
Die «nominale Betriebsfrequenz» entspricht der Hälfte der
Summe der höchsten plus der niedrigsten spezifizierten Betriebsfrequenz.

c. Möglichkeit zum gleichzeitigen Betrieb auf mehr als zwei Trägerfrequenzen, d. Radar mit künstlicher Apertur (SAR, Synthetic-Aperture Radar), inverser künstlicher Apertur (ISAR, InverseSynthetic-Aperture Radar) oder als SeitensichtLuftfahrzeug-Bordradarsystem (SLAR, Side Looking
Airborne Radar),

e. mit elektronisch phasengesteuerten Antennengruppen (phased array antennae), f. Möglichkeit zur autonomen Zielhöhenmessung, Anmerkung:
Unternummer 6A008f erfasst nicht PräzisionsanflugRadarsysteme (PAR, Precision Approach Radar) gemäss den
ICAO-Normen.

Güterkontrollverordnung 173

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

g. besonders entwickelt für Betrieb in Luftfahrzeugen (Montage in Ballons oder Flugzeugzellen) und mit Verarbeitung von Doppler-Signalen zur Bewegtzielerkennung, h. Verarbeitung von Radarsignalen unter Anwendung einer der folgenden Verfahren:
1. gespreiztes Spektrum (Radar) oder
2. Frequenzsprung (Radar), i. vorgesehen für Bodenbetrieb mit einem maximalen Er- fassungsbereich grösser als 185 km,
Anmerkung:
Unternummer 6A008i erfasst nicht:
a. Radarsysteme zur Überwachung von Fischereigebieten,
b. Bodenradarsysteme, besonders konstruiert für die Strecken(enroute) Flugsicherung, mit allen folgenden Eigenschaften:
1. maximaler Erfassungsbereich kleiner/gleich 500 km,
2. so konfiguriert, dass die Radarzieldaten nur in einer Richtung an eine oder mehrere zivile Flugsicherungszentralen übermittelt werden können, 3. keine Fernsteuerungsmöglichkeiten der Abtastgeschwindigkeit durch die Flugsicherungszentrale zur Luftraumüberwachung von Streckenflügen und

4. fest installiert, c. Wetterballon-Verfolgungsradare.

j. Laser- oder Lichtradar (LIDAR, Light Detection And Ranging) mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. weltraumgeeignet oder
2. Verwendung von kohärenten Überlagerungsverfahren (heterodyn oder homodyn) und einer Winkelauflösung kleiner (besser) als 20 µrad,

Anmerkung:
Unternummer 6A008j erfasst nicht Lichtradar (LIDAR), besonders entwickelt für die Landvermessung oder für meteorologische Beobachtung, einschliesslich Luftschadstoffmessung.

k. mit Subsystemen für die Signaldatenverarbeitung, die Impulskompression anwenden, mit einer der folgenden
Eigenschaften:
1. Impulskompressions-Verhältnis grösser als 150 oder
2. Impulsbreite kleiner als 200 ns oder l. mit Subsystemen für die Datenverarbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. automatische Zielverfolgung, bei der während jeder Antennenumdrehung die wahrscheinliche Zielposition
vor dem Zeitpunkt des nächsten Zieldurchgangs der
Antennenkeule geliefert wird,

Aussenhandel

174

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Unternummer 6A008l1 erfasst nicht die Kollisionswarnmöglichkeit in Flugsicherungssystemen, Marine- oder
Hafenradar.

2. Berechnung der Zielgeschwindigkeit aus den Signalen von Primärradarsystemen, die mit nichtperiodischer
(variabler) Abtastung arbeiten, 3. Aufbereitung für automatische Mustererkennung (Gewinnung von Merkmalen) und Vergleich mit in
Datenbanken gespeicherten Zielmerkmalen (Signaloder Bilddaten) zur Identifizierung oder Klassifizierung von Zielen oder 4. Überlagerung und Korrelation oder Verknüpfung von Zieldaten von zwei oder mehreren geografisch verteilten und miteinander verbundenen Radarsensoren
zur Verbesserung der Unterscheidung von Zielen.
Anmerkung:
Unternummer 6A008l4 erfasst nicht Systeme, Geräte und
Baugruppen, die für die Überwachung des Schiffsverkehrs
verwendet werden.

6A102
(M)

Strahlungsfeste «Detektoren», die nicht von Nummer
6A002 erfasst werden, zum Schutz gegen atomare Detonationswirkungen (z. B. elektromagnetischer Impuls
[EMP], Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und
Wärmewirkung) und geeignet für Flugkörper,
konstruiert oder ausgelegt, um einer Gesamtstrahlungsdosis von
grösser/gleich 5 × 105 Rad (Silizium) zu widerstehen.
A.4 OGB
T: 1000

Technische Anmerkung:
Im Sinne von Nummer 6A102 ist ein «Detektor» definiert als eine
mechanische, elektrische, optische oder chemische Vorrichtung,
die automatisch identifiziert, aufzeichnet oder ein Signal registriert, wie z. B. Änderungen von Umgebungstemperatur oder
-druck, elektromagnetische Signale oder die Strahlung eines radioaktiven Materials.

6A107
(M) Schwerkraftmesser (Gravimeter) und Bestandteile für
Schwerkraftmesser und für Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers) wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Schwerkraftmesser, die nicht von Unternummer 6A007b erfasst werden, konstruiert oder geändert für die Verwendung in Luftfahrzeugen oder auf See, mit einer statischen Genauigkeit oder Betriebsgenauigkeit kleiner
(besser)/gleich 0,7 mgal bei einer Zeit kleiner/gleich
2 min bis zur Stabilisierung des Messwerts;

Güterkontrollverordnung 175

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. ausschliesslich konstruierte Bestandteile für die von Unternummer 6A007b oder 6A107a erfassten Schwerkraftmesser oder die von Unternummer 6A007c erfassten Schwerkraftgradientenmesser.

6A108

Radarsysteme und Bahnverfolgungssysteme, die nicht
von Nummer 6A008 erfasst werden, wie folgt:
(M)

a. Radarsysteme und Laserradarsysteme, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen; A.4 OGB
T: 1000

(M)

b. Präzisionsbahnverfolgungssysteme, geeignet für Flug- körper, wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

1. Verfolgungssysteme mit einem Code-Umsetzer in Verbindung mit Boden- oder Luftreferenzsystemen
oder Navigationssatellitensystemen, zur Echtzeitmessung von Flugposition und Geschwindigkeit, 2. Vermessungsradare (range instrumentation radars) einschliesslich zugehöriger optischer/InfrarotZielverfolgungsgeräte mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Winkelauflösung kleiner (besser) als 3 mrad (0,5 mils),

b. Reichweite grösser/gleich 30 km mit einer Entfernungsauflösung besser als 10 m rms und

c. Geschwindigkeitsauflösung besser als 3 m/s.

6A202
(N) Fotoelektronenvervielfacherröhren mit allen folgenden
Eigenschaften:

A.4 OGB
T: 1000

a. einer Fotokathodenfläche grösser als 20 cm² und b. einer Pulsanstiegszeit an der Anode kleiner als 1 ns.

6A203
(N) Kameras und Bestandteile, die nicht von Nummer
6A003 erfasst werden, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. mechanische Drehspiegelkameras wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
1. Bildkameras mit einer Aufnahmegeschwindigkeit grösser als 225 000 Einzelbilder/s; 2. Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten grösser als 0,5 mm/

µs;

Anmerkung:
Im Sinne von Unternummer 6A203a schliessen besonders
konstruierte Bestandteile solcher Kameras deren Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen,
bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, ein.

Aussenhandel

176

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. elektronische Streakkameras, elektronische Bildkameras, Elektronenröhren und Vorrichtungen wie folgt:
1. elektronische Streakkameras mit einer Zeitauflösung kleiner/gleich 50 ns; 2. Streak-Elektronenröhren für Kameras, die von Unternummer 6A203b1 erfasst werden,

3. elektronische Bildkameras (oder Bildkameras mit elektronischem Verschluss) mit einer BildBelichtungszeit kleiner/gleich 50 ns, 4. Aufnahmeröhren und Halbleiter-Bildsensoren für die Verwendung in Kameras, die von Unternummer
6A203b3 erfasst werden, wie folgt:
a. Nahfokusbildverstärkerröhren mit kleiner Brennweite, die eine Fotokathode haben, die auf einem
durchsichtigen leitfähigen Belag aufgebracht ist,
zur Verkleinerung des FotokathodenFlächenwiderstands, b. Gate-SIT (silicon intensifier target)-VidiconRöhren, bei denen ein schnelles System das Steuern
der Fotoelektronen von der Fotokathode ermöglicht, ehe sie auf die SIT-Platte auftreffen, c. elektrooptische Kerr- oder Pockels-ZellenVerschlüsse,

d. andere Bildröhren und Halbleiter-Bildsensoren, die eine Schnellbild-Abtastzeit kleiner als 50 ns haben
und besonders konstruiert sind für Kameras, die
von Unternummer 6A203b3 erfasst werden; c. strahlungsfeste TV-Kameras oder Linsen hierfür, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen
Strahlungsbelastungen grösser als 50 × 103 Gy
(Silizium) (5 × 106 Rad (Silizium)) ohne betriebsbedingten Qualitätsverlust.
Technische Anmerkung:
Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joules pro
Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender
Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird.

6A205
(N) Laser, Laserverstärker und Oszillatoren, die nicht von
Nummer 6A005 erfasst werden, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Argonionen-Laser mit allen folgenden Eigenschaften: 1. einer Betriebswellenlänge grösser/gleich 400 nm und kleiner/gleich 515 nm 2. einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 40 W und;

Güterkontrollverordnung 177

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren für Single-Mode-Betrieb mit allen folgenden Eigenschaften:
1. einer Wellenlänge grösser/gleich 300 nm und kleiner/gleich 800 nm,

2. einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 1 W,
3. einer Pulsfrequenz grösser als 1 kHz und
4. einer Pulsdauer kleiner als 100 ns; c. abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker und -Oszillatoren mit allen folgenden Eigenschaften:
1. einer Wellenlänge grösser/gleich 300 nm und kleiner/gleich 800 nm,

2. einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 30 W,
3. einer Pulsfrequenz grösser als 1 kHz und
4. einer Pulsdauer kleiner als 100 ns;
Anmerkung:
Unternummer 6A205c erfasst nicht Single-Mode-Oszillatoren d. gepulste CO

2-Laser mit allen folgenden Eigenschaften: 1. einer Betriebswellenlänge grösser/gleich 9000 nm und kleiner/gleich 11 000 nm, 2. einer Pulsfrequenz grösser als 250 Hz,
3. einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 500 W und

4. einer Pulsdauer kleiner als 200 ns; e. Para-Wasserstoff-Raman-Shifter, entwickelt für Ausgangswellenlängen von 16

µm und eine Pulsfrequenz grösser als 250 Hz;

f. pulserregte, gütegeschaltete neodymdotierte (andere als Glas) Laser mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Ausgangswellenlänge grösser als 1000 nm und kleiner/gleich 1100 nm,

2. Pulsdauer grösser/gleich 1 ns und
3. mittlere Leistung in Multi-Mode-Betrieb (multipletransverse mode) grösser als 50 W.

6A225
(N) Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten
grösser als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10
µs.

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 6A225 schliesst Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten ein, wie z.B. VISAR's (Velocity interferometer
systems for any reflector) und DLI's (Doppler Laser Interferometer).

6A226

Drucksensoren wie folgt: A.4 OGB

(N)

a. Manganin-Sensorelemente für Drücke grösser als 10 GPa;

T: 1000

Aussenhandel

178

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Quarz-Messwertaufnehmer für Drücke grösser als 10 GPa.

6B

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen 6B004

Optik

A.4 frei

(W)

a. Ausrüstung zur Messung des absoluten Reflexionsgrads mit einer Genauigkeit von ± 0,1 % des tatsächlichen Reflexionsgrads; T: 5000

b. Ausrüstung, mit Ausnahme von Ausrüstung zur optischen Vermessung des Oberflächenstreueffekts, mit einem Messfenster grösser als 10 cm, besonders konstruiert für die berührungslose Vermessung von nichtplanaren Oberflächen mit einer Genauigkeit kleiner/gleich
2 nm bezogen auf das Referenzprofil.
Anmerkung:
Unternummer 6B004b erfasst nicht Mikroskope.

6B007
(W) Gravimeter
Ausrüstung für die Herstellung, Justierung und Kalibrierung von Landgravimetern mit einer statischen
Genauigkeit besser als 0,1 mgal.
A.4 frei
T: 5000

6B008
(W) Radar
Impulsradarmesseinrichtungen zur Bestimmung des
Rückstrahlquerschnitts mit einer Sendeimpulsbreite
kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 6B108.

6B108
(M) Messsysteme, die nicht von Nummer 6B008 erfasst werden, ausschliesslich konstruiert zur Bestimmung von
Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für Flugkörper
und Flugkörper-Subsysteme. A.4 OGB
T: 1000

6C

Werkstoffe und Materialien 6C002

Optische Sensormaterialien wie folgt: A.4 frei

(W)

a. Tellur (Te) mit einem Reinheitsgrad von 99,9995% oder grösser;

T: 5000

b. Einkristalle aus CdZnTe mit einem Gewichtsanteil an Zink von weniger als 6%, oder Einkristalle aus CdTe
oder HgCdTe jeden Reinheitsgrades einschliesslich hieraus gefertigter epitaktischer Wafer.

Güterkontrollverordnung 179

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

6C004

Optische Materialien wie folgt: A.4 frei

(W)

a. Durch CVD-Verfahren mit Zinkselenid (ZnSe) oder Zinksulfid (ZnS) bedampfte monolithische Substrate mit
einer der folgenden Eigenschaften:
1. Volumen grösser als 100 cm3 oder T: 5000

2. Durchmesser grösser als 80 mm und mit einer Dicke grösser/gleich 20 mm; b. birnenförmige Rohkristalle (boules) der folgenden elektrooptischen Materialien:
1. Kaliumtitanarsenat (KTA),
2. Silbergalliumselenid (AgGaSe2),
3. Thalliumarsenselenid (Tl3AsSe3, auch als TAS bezeichnet);

c. Materialien für nichtlineare Optik mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Suszeptibilität dritter Ordnung (Chi 3) grösser/gleich 10-6 m2/V2 und

2. Ansprechzeit kleiner als 1 ms; d. monolithische Substrate aus abgeschiedenem Siliciumkarbid oder Be/Be mit einem Durchmesser oder einer
Hauptachsenlänge grösser als 300 mm; e. optisches Glas einschliesslich geschmolzenen Quarzes, Phosphatglas, Fluorphosphatglas und Schwermetallfluoride (ZrF4 und HfF4) mit allen folgenden Eigenschaften:
1. einer OH-Ionen-Konzentration kleiner als 5 ppm,
2. einem Reinheitsgrad integrierter metallischer Bestandteile besser als 1 ppm und

3. hoher Homogenität (Varianz des Brechungsindex) kleiner als 5 × 10-6; f. synthetische Diamanten mit einer Absorption kleiner als 10-5 cm-1 bei einer Wellenlänge grösser als 200 nm und
kleiner/gleich 14 000 nm.

6C005

Laser A.4 frei

(W)

Synthetisches kristallines Grundmaterial für Laser in nicht
einbaufertiger Form wie folgt: T: 5000

a. titandotierte Saphire; b. Alexandrit.

Aussenhandel

180

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

6D

Datenverarbeitungsprogramme (Software) 6D001
(W, M) Software, besonders entwickelt für die Entwicklung oder
Herstellung
der von Nummer 6A004, 6A005, 6A008
oder 6B008 erfassten Ausrüstung.
A.4 OGB
T: keine

6D002
(W, M) Software, besonders entwickelt für die Verwendung der
von Unternummer 6A002b, Nummer 6A008 oder 6B008
erfassten Ausrüstung.
A.4 OGB
T: keine

6D003

Software wie folgt: A.4 OGB

(W)

a. Akustik

T: keine

1. Software, besonders entwickelt zur Formung akustischer Keulen zur Echtzeitverarbeitung akustischer
Daten für den passiven Empfang unter Verwendung
von Schlepp-Hydrophonanordnungen, 2. Quellcode zur Echtzeitverarbeitung akustischer Daten für den passiven Empfang unter Verwendung von
Schlepp-Hydrophonanordnungen, 3. Software, besonders entwickelt zur Formung akustischer Keulen für die Echtzeitverarbeitung akustischer
Daten für den passiven Empfang unter Verwendung
von Flachwasser-Messkabelsystemen (bottom or bay
cable systems),

4. Quellcode zur Echtzeitverarbeitung akustischer Daten für den passiven Empfang unter Verwendung von
Flachwasser-Messkabelsystemen (bottom or bay cable
systems).

b. Magnetometer 1. Software, besonders entwickelt für MagnetfeldKompensationssysteme für Magnetfeld-Sensoren,
entwickelt für den Betrieb auf mobilen Plattformen, A.4 frei
T: keine

2. Software, besonders entwickelt für die Erkennung magnetischer Anomalien auf mobilen Plattformen; c. Gravimeter

Software, besonders entwickelt zur Korrektur von Bewegungseinflüssen auf Schwerkraftmesser oder Schwerkraftgradientenmesser; A.4 frei
T: keine

d. Radar

1. Software (Anwendungsprogramme) für Flugsicherungszwecke, die auf Universalrechnern in Flugsicherungszentralen verwendet wird und über eine der folgenden Funktionen verfügt:

A.4 frei
T: keine

a. Möglichkeit zur gleichzeitigen Verarbeitung und Darstellung von mehr als 150 Systemzieldaten oder

Güterkontrollverordnung 181

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Möglichkeit zur Übernahme von Radarzieldaten von mehr als vier Primärradarsystemen, 2. Software für die Konstruktion oder Herstellung von Antennenkuppeln (Radome), die
a. besonders konstruiert sind zum Schutz der von Unternummer 6A008e erfassten Antennen mit
elektronisch phasengesteuerten Antennengruppen
und b. ein Antennen-Strahlungsdiagramm erzielen, bei dem der «mittlere Nebenkeulenpegel» mehr als
40 dB unter dem Spitzenwert des Hauptkeulenpegels liegt.
Technische Anmerkung:
Der «mittlere Nebenkeulenpegel» in Unternummer
6D003d2b wird über die gesamte Gruppe gemessen, wobei der Winkelbereich, der durch die Hauptkeule und die
ersten beiden Nebenkeulen auf jeder Seite der Hauptkeule
gebildet wird, ausgenommen ist.

6D102
(M) Software, ausschliesslich entwickelt für die Verwendung
der von Nummer 6A108 erfassten Waren. A.4 OGB
T: keine

6D103
(M) Software für die Verarbeitung von Daten, die während
des Fluges aufgezeichnet und durch von Unternummer
6A108b erfasste Systeme gewonnen wurden, zur nachträglichen Bestimmung der Position eines Flugkörpers
auf seiner Flugbahn. A.4 OGB
T: keine

6E

Technologie 6E001
(W, M)
(N)

Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Ausrüstung,
Werkstoffen oder Software,
die von Nummer 6A, 6B, 6C
oder 6D erfasst werden.
A.4 OGB
T: keine

6E002
(W, M)
(N)

Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Herstellung von Ausrüstung
oder Werkstoffen, die von Nummer 6A, 6B oder 6C erfasst werden.
A.4 OGB
T: keine

6E003

Technologie wie folgt: A.4 frei

(W)

a. 1.

Technologie für die optische Beschichtung und Oberflächenbehandlung, die erforderlich ist, um
für optische Beschichtungen von Gegenständen mit einem Durchmesser oder einer Hauptachsenlänge
grösser/gleich 500 mm eine Gleichförmigkeit
besser/gleich 99,5% und einen Gesamtverlust
(durch Absorption und Streuung) kleiner als 5 × 10 -3
zu erreichen,

T: keine

Aussenhandel

182

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Siehe auch Unternummer 2E003f.

2. Technologie für die Herstellung optischer Gegenstände mit Verfahren zum Einpunkt-Diamantdrehen
(SPDT, Single-Point Diamond Turning), mit denen
auf nichtplanaren Oberflächen mit einer Fläche von
mehr als 0,5 m2 effektive Oberflächengenauigkeiten
von besser als 10 nm rms erreicht werden; b. Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung besonders entwickelter
Diagnosegeräte oder Targets in Einrichtungen zum
Testen von Super-High Power Lasern (SHPL) oder zum
Testen oder Auswerten von durch SHPL-Strahlen bestrahlten Werkstoffen; c. Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung von Luftspalt-Magnetometern
(fluxgate magnetometers) oder Luftspalt-MagnetometerSystemen mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Rauschpegel kleiner (besser) als 50 pTrms/ √ Hz bei

Frequenzen kleiner als 1 Hz oder 2. Rauschpegel kleiner (besser) als 1 pTrms/ √ Hz bei

Frequenzen grösser/gleich 1 Hz.

6E101
(M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung
oder Software,
die von Nummer 6A002, Unternummer
6A007b, 6A007c, Nummer 6A008, 6A102, 6A107,
6A108, 6B108, 6D102 oder 6D103 erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Nummer 6E101 erfasst Technologie für Ausrüstung, die von
Nummer 6A008 erfasst wird, nur sofern sie für Anwendungen in
Luftfahrzeugen entwickelt wurde und in Flugkörpern verwendet
werden kann.

6E201
(N) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung,
erfasst von Nummer 6A003, Unternummer 6A005a1c,
6A005a2a, 6A005c1b, 6A005c2c2, 6A005c2d2b oder
Nummer 6A202 bis 6A226.
A.4 OGB
T: keine

Güterkontrollverordnung 183

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

7

Luftfahrzeuge, Luftfahrtelektronik und
Navigation

7A

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Anmerkungen:
1. Autopiloten für Unterwasserfahrzeuge: Siehe Kategorie 8. Radargeräte: Siehe Kategorie 6.

2. Trägheitsnavigationsgeräte für Schiffe oder Tauchfahrzeuge: Siehe Anhang 3.

7A001
(W, M) Beschleunigungsmesser, konstruiert für den Einsatz in
Trägheitsnavigationssystemen oder Lenksystemen, mit
einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 7A101.

a. Nullpunkt-Stabilität (bias stability) kleiner (besser) als 130

µg* über ein Jahr, bezogen auf einen festen Kalibrierwert,

b. Stabilität des Skalierungsfaktors kleiner (besser) als 130 ppm über ein Jahr, bezogen auf einen festen Kalibrierwert oder c. spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten grösser als 100 g*.

7A002
(W, M) Kreisel mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 7A102.

a. Stabilität der Driftrate, gemessen in einer 1 g*-Umgebung über einen Zeitraum von drei Monaten bezogen
auf einen festen Kalibrierwert, von:
1. kleiner (besser) als 0,1°/h, spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungspegeln kleiner als 10 g* oder 2. kleiner (besser) als 0,5°/h, spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungspegeln im Bereich von 10 g*
bis 100 g* oder

b. spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten grösser als 100 g*.

*

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2) *

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2) *

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2) *

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2) *

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2) *

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2) *

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2)

Aussenhandel

184

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

7A003
(W, M) Trägheitsnavigationssysteme (kardanisch oder
«strapdown») und Trägheitsgeräte, konstruiert für Lageregelung, Lenkung oder Steuerung von Luftfahrzeugen,
Land- oder Raumfahrzeugen, mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 7A103.

a. Navigationsfehler (trägheitsfrei) kleiner/gleich 0,8 nautische Meilen/h (CEP-Wert [Circular Error Probable] von
50 %) nach normaler Ausrichtung oder Anmerkung:
Die in Unternummer 7A003a genannten Parameter müssen
unter einer der folgenden Umgebungsbedingungen eingehalten werden: 1. Zufallsverteilte Vibration (input random vibration) mit einer Gesamtstärke von 7,7 g* rms in der ersten halben Stunde
und einer Gesamttestzeit von 1,5 Stunden in allen drei Achsen mit folgenden Schwingungseigenschaften:
a. Konstante spektrale Leistungsdichte (power spectral density, PSD) von 0,04 g2/Hz im Frequenzbereich 15 Hz bis
1000 Hz und

b. Spektrale Leistungsdichte von 0,04 g2/Hz bei 1000 Hz auf 0,01 g2/Hz bei 2000 Hz abfallend oder 2. Roll- und Gierrate grösser/gleich 2,62 rad/s (150°/s) oder
3. Nationale Prüfbedingungen equivalent den in 1. und 2. b eschriebenen Bedingungen.

b. spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten grösser als 10 g*.

Anmerkung:
Nummer 7A003 erfasst keine Trägheitsnavigationssysteme, die für
den Einsatz in zivilen Luftfahrzeugen von einer Zivilluftfahrtbehörde in einem Teilnehmerstaat zugelassen sind.

7A004
(W, M) Astro-Kreiselkompasse und andere Vorrichtungen, die
Position oder Orientierung durch automatisches Verfolgen von Himmelskörpern oder Satelliten bestimmen, mit
einer Azimutgenauigkeit kleiner (besser)/gleich 5 Bogensekunden.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 7A104.

7A005
(W, M) Empfangseinrichtungen für weltweite SatellitenNavigationssysteme (GPS oder GLONASS), mit einer
der folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 7A105.

*

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2) *

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2)

Güterkontrollverordnung 185

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Verwendung von Entschlüsselungsverfahren oder b. Verwendung einer null-steuernden (null-steerable) Antenne.

7A006
(W, M) Luftfahrzeughöhenmesser mit Betriebsfrequenzen
ausserhalb des Frequenzbereichs von 4,2 bis 4,4 GHz
und mit einer der folgenden Eigenschaften:
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 7A106.

a. Leistungsmanagement oder b. Anwendung von Phasensprungmodulation (PSK).

7A007
(W) Funkpeilgeräte mit Betriebsfrequenzen über 30 MHz
und mit allen folgenden Eigenschaften und besonders
konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 frei
T: 5000

a. Momentan-Bandbreite grösser/gleich 1 MHz, b. Parallele Verarbeitung von mehr als 100 Frequenzkanälen und

c. Verarbeitungsgeschwindigkeit von mehr als 1000 Funkpeilwerten pro Sekunde und pro Frequenzkanal.

7A099
(W) Luftfahrzeuge, besonders konstruiert oder abgeändert
für militärische Ausbildung, die über höchstens zwei
Aufhängepunkte verfügen sowie besonders konstruierte
Bestandteile hierfür.
A.4 OGB
T: 5000

7A101
(M) Beschleunigungsmesser, die nicht von Nummer 7A001
erfasst werden, konstruiert für den Einsatz in Trägheitsnavigationsystemen oder Lenksystemen jeder Art,
mit einem Ansprechschwellwert kleiner/gleich 0,05 g*
oder einem Linearitätsfehler innerhalb von 0,25% des
vollen Messbereichs, und ausschliesslich konstruierte
Bestandteile hierfür.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 7A101 erfasst nicht für Arbeiten an Bohrlöchern bestimmte Beschleunigungsmesser, konstruiert als Sensoren zur
Messung während des Bohrvorgangs.

7A102
(M) Jede Art von Kreiseln, die nicht von Nummer 7A002 erfasst werden, geeignet für Flugkörper mit einer NennStabilität der Driftrate kleiner (besser) als 0,5°/h (1 Sigma oder rms) in einer 1 g* Umgebung und ausschliesslich konstruierte Bestandteile hierfür. A.4 OGB
T: 1000

*

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2) *

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2)

Aussenhandel

186

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

7A103
(M) Navigationsausrüstung und -systeme, die nicht von
Nummer 7A003 erfasst werden, wie folgt, sowie ausschliesslich konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: 1000

a. Trägheits- oder sonstige Geräte, die von Nummer 7A001, 7A002, 7A101 oder 7A102 erfasste Beschleunigungsmesser oder Kreisel verwenden, und Systeme, in
denen solche Geräte eingebaut sind;
Anmerkung:
Unternummer 7A103a erfasst keine Ausrüstung, die von
Nummer 7A001 erfasste Beschleunigungsmesser enthält, sofern
diese Beschleunigungsmesser für Arbeiten an Bohrlöchern bestimmt und als MWD (Measurement While Drilling)-Sensoren
zur Messung während des Bohrvorgangs besonders konstruiert
sind.

b. Integrierte Fluginstrumentensysteme, die Stabilisierungskreisel oder Autopiloten enthalten, konstruiert oder
geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.

7A104
(M) Astro-Kreiselkompasse und andere Vorrichtungen, die
nicht von Nummer 7A004 erfasst werden, die Position
oder Orientierung durch automatisches Verfolgen von
Himmelskörpern oder Satelliten bestimmen, sowie ausschliesslich konstruierte Bestandteile hierfür.
A.4 OGB
T: 1000

7A105
(M) GPS-Empfangseinrichtungen (GPS = Global Positioning System) oder ähnliche Satellitenempfangseinrichtungen, die nicht von Nummer 7A005 erfasst werden, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von
Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von
Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen, die
Navigationsdaten unter allen folgenden Betriebsbedingungen ermitteln:
A.4 OGB
T: 1000

a. bei Geschwindigkeiten über 515 m/s und b. in Höhen über 18 km.

7A106
(M) Höhenmesser, die nicht von Nummer 7A006 erfasst
werden, die nach dem Radar- oder Laser
-Radarprinzip
arbeiten, konstruiert oder geändert zur Verwendung in
von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von
Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
A.4 OGB
T: 1000

Güterkontrollverordnung 187

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

7A115
(M) Passive Sensoren zur Ermittlung von Peilwinkeln zu
spezifischen elektromagnetischen Quellen (Peilgeräte)
oder Geländecharakteristiken, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten
Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 7A115 schliesst Sensoren für folgende Ausrüstung ein:
a. Ausrüstung für die Darstellung von Geländekonturen,
b. Bildsensorausrüstung,
c. Interferometerausrüstung.

7A116
(M) Flugsteuerungssysteme wie folgt, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten
Höhenforschungsraketen:
A.4 OGB
T: 1000

a. Hydraulische, mechanische, optronische oder elektromechanische Flugsteuerungssysteme einschliesslich «flyby-wire»-Systemen;

b. Ausrüstung zur Fluglageregelung.

7A117
(M) Steuerungssysteme, geeignet für Flugkörper, mit einer
erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich 3,33%
der Reichweite (z. B. ein CEP-Wert
kleiner/gleich 10 km
bei einer Reichweite von 300 km).
A.4 OGB
T: 1000

7B

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen 7B001
(W, M) Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, besonders
konstruiert für die von Nummer 7A erfasste Ausrüstung.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 7B001 erfasst nicht Ausrüstung für Wartung und Inspektion der Instandhaltungsstufe I oder der Instandhaltungsstufe II.
Technische Anmerkungen:
1. Instandhaltungsstufe I: Der Ausfall einer Einheit eines Trägheitsnavigationssystems
wird im Luftfahrzeug durch entsprechende Anzeigen an der
Überwachungs- und Anzeigeeinheit oder durch Statusmeldungen vom entsprechenden Subsystem gemeldet. Anhand des
Wartungshandbuchs kann die Ausfallursache bis auf die Ebene
der defekten auswechselbaren Einheit (LRU) lokalisiert werden. Die defekte LRU wird dann vom Bedienpersonal ausgewechselt.

Aussenhandel

188

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. Instandhaltungsstufe II: Die defekte LRU wird an die Reparaturwerkstatt (die des Herstellers oder die der für die Durchführung der Instandhaltungsstufe II zuständigen Stelle) geschickt. Dort wird die defekte
LRU mit entsprechenden Hilfsmitteln geprüft, um die für den
Ausfall verantwortliche wechselbare Baugruppe (SRA) zu lokalisieren. Die defekte SRA wird anschliessend durch eine
funktionierende Einheit ersetzt. Die defekte SRA (oder auch die
komplette LRU) wird dann zur Instandsetzung an den Hersteller eingesandt.
Ergänzende Anmerkung:
Wartung der Instandhaltungsstufe II schliesst nicht den Ausbau
erfasster Beschleunigungsmesser oder Kreiselsensoren aus einer
SRA ein.

7B002
(W, M) Ausrüstung wie folgt, besonders konstruiert für die
Charakterisierung von Spiegeln für Ringlaser
-Kreisel: A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 7B102.

a. Streustrahlungsmesser mit einer Messgenauigkeit kleiner (besser)/gleich 10 ppm; b. Profilmesser mit einer Messgenauigkeit kleiner (besser)/gleich 0,5 nm.

7B003
(W, M) Einrichtungen, besonders konstruiert für die Herstellung der von Nummer 7A erfassten Ausrüstung. A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 7B003 schliesst folgende Ausrüstung ein:
a. Prüfstände für Kreiselabstimmung,
b. dynamische Auswuchtvorrichtungen für Kreisel,
c. Kreisel-Einlaufprüfstände und -Motorprüfstände,
d. Vorrichtungen zum Evakuieren und Füllen von Kreiseln,
e. Zentrifugalvorrichtungen für Kreisellager,
f. Einrichtungen für die Achsenjustierungen von Beschleunigungsmessern.

7B102
(M) Reflektometer, ausschliesslich konstruiert zur Charakterisierung von Spiegeln für Ringlaser-Kreisel, mit einer
Messgenauigkeit kleiner (besser)/gleich 50 ppm.
A.4 OGB
T: 1000

7B103
(M) Herstellungsanlagen, ausschliesslich konstruiert für die
Herstellung der von Nummer 7A117 erfassten Steuerungssysteme.
A.4 OGB
T: 1000

7C

Werkstoffe und Materialien nicht belegt

7D

Datenverarbeitungsprogramme (Software) 7D001
(W, M) Software, besonders entwickelt oder geändert für die
Entwicklung
oder Herstellung der von Nummer 7A oder
7B erfassten Ausrüstung.
A.4 OGB
T: keine

Güterkontrollverordnung 189

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

7D002
(W, M) Software (nur Quellcode) für die Verwendung aller
Trägheitsnavigationssysteme, einschliesslich Trägheitsnavigationsgeräten, die von Nummer 7A003 oder 7A004
nicht erfasst werden, sowie für Fluglage- und Steuerkursreferenzsysteme (AHRS-Systeme).
A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Nummer 7D002 erfasst nicht Quellcode für die Verwendung kardanisch aufgehängter AHRS.
Technische Anmerkung:
AHRS unterscheidet sich im Allgemeinen von Trägheitsnavigationssystemen (INS) dadurch, dass AHRS die Fluglageinformationen liefert, aber normalerweise nicht die bei INS üblichen Informationen über Beschleunigung, Geschwindigkeit und Position.

7D003

Software wie folgt: (W)

a. Software, besonders entwickelt oder geändert zur Verbesserung des Betriebsverhaltens oder zur Verringerung
des Navigationsfehlers von Systemen auf die in Nummer
7A003 oder 7A004 angegebenen Werte; A.4 OGB
T: keine

b. Software (nur Quellcode) für hybride integrierte Systeme, die das Betriebsverhalten von Systemen verbessern
oder deren Navigations-Genauigkeit auf den in Nummer
7A003 spezifizierten Wert erhöhen, indem kontinuierlich Trägheitsnavigationsdaten mit einer Art der folgenden Navigationsdaten kombiniert werden: A.4 OGB
T: keine

1. Geschwindigkeitsdaten von Doppler-Radarsystemen,
2. Referenzdaten von weltweiten SatellitenNavigationssystemen (GPS oder GLONASS) oder

3. Datenbanken mit Geländedaten; c. Software (nur Quellcode) für integrierte Luftfahrtelektronik- oder Flugkontrollsysteme, die Sensordaten
kombinieren und wissensbasierte Expertensysteme verwenden; A.4 OGB
T: keine

d. Software (nur Quellcode) für die Entwicklung von: 1. digitalen Flugsteuerungssystemen zur vollautomati- schen Regelung eines Fluges, A.4 OGB
T: keine

2. integrierten Antriebs- und Flugregelsystemen,
3. Flugregelsystemen mit drahtgebundener («fly-bywire») oder lichtleitergebundener («fly-by-light»)
Steuerung,

4. fehlertoleranten oder selbstrekonfigurierenden aktiven Flugsteuerungssystemen, 5. automatischen Luftfahrzeugpeilanlagen,
6. Luftwertesystemen auf der Basis statischer Oberflächenwerte oder

Aussenhandel

190

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

7. nach dem Rasterverfahren arbeitenden «Head-updisplays» oder dreidimensionalen Anzeigen;

e. Software für den computergestützten Entwurf (CAD), besonders entwickelt für die Entwicklung von aktiven
Flugsteuerungssystemen,
mehrachsigen drahtgebundenen («fly-by-wire») oder lichtleitergebundenen («fly-bylight») Hubschraubersteuerungen oder Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssystemen mit regelbarer Zirkulation, deren Technologie von Unternummer
7E004b, 7E004c1 oder 7E004c2 erfasst wird.

A.4 frei
T: keine

7D101
(M) Software, ausschliesslich entwickelt für die Verwendung
der von Nummer 7A001 bis 7A006, 7A101 bis 7A106,
7A115, 7B002, 7B003, 7B102 oder 7B103 erfassten Au srüstung.
A.4 OGB
T: keine

7D102
(M) Software für die Integration der von Nummer 7A003
oder 7A103 erfassten Ausrüstung
(Integrationssoftware
). A.4 OGB
T: keine

7D103
(M) Software, ausschliesslich entwickelt für die Modelldarstellung oder Simulation von Steuerungssystemen, die
von Nummer 7A117 erfasst werden, oder für deren Integrationsplanung in von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Von Nummer 7D103 erfasste Software bleibt erfasst, wenn sie mit
der von Nummer 4A102 erfassten Hardwareausrüstung kombiniert
wird.

7E

Technologie 7E001
(W, M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Ausrüstung
oder Software,
die von Nummer 7A, 7B oder 7D erfasst
wird.

A.4 OGB
T: keine

7E002
(W, M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Herstellung von Ausrüstung, die
von Nummer 7A oder 7B erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

7E003
(W, M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Reparatur, Überholung oder
Wartung von Ausrüstung, die von den Nummern 7A001
bis 7A004 sowie 7A099 erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

Güterkontrollverordnung 191

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Nummer 7E003 erfasst nicht Wartungstechnologie, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kalibrierung, dem Entfernen
oder dem Auswechseln beschädigter oder nicht mehr instandsetzbarer auswechselbarer Einheiten (LRU) und auswechselbarer
Baugruppen (SRA) eines zivilen Luftfahrzeugs gemäss Definition
in der Wartung der Instandhaltungsstufe I oder der Wartung der
Instandhaltungsstufe II steht (siehe Technische Anmerkungen zu
Nummer 7B001).

7E004

Technologie wie folgt: a. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von: (W)

1. automatischen Luftfahrzeugpeilanlagen mit Betriebsfrequenzen grösser als 5 MHz,

A.4 frei
T: keine

(W)

2. Luftwertesystemen, die ausschliesslich auf der Basis statischer Oberflächenwerte arbeiten, d. h., die konventionelle Luftwertesensoren unnötig machen, A.4 frei
T: keine

(W)

3. nach dem Rasterverfahren arbeitenden «Head-updisplays» oder dreidimensionalen Anzeigen für Luftfahrzeuge,

A.4 frei
T: keine

(W, M)

4. Trägheitsnavigationssystemen oder AstroKreiselkompassen, die von Nummer 7A001 oder
7A002 erfasste Beschleunigungsmesser oder Kreisel
enthalten,

A.4 OGB
T: keine

(W)

5. elektrischen Stellmotoren (elektromechanische, elektrohydrostatische und in Stelleinheiten integrierte
Stellmotoren), besonders konstruiert zur Hauptsteuerung (primary flight control), A.4 frei
T: keine

(W)

6. optischen Sensor-Arrays für Flugsteuerungszwecke (flight control optical sensor array), besonders konstruiert zur Realisierung von aktiven Flugsteuerungssystemen; A.4 frei
T: keine

b. Technologie für die Entwicklung von aktiven Flugsteue- rungssystemen (einschliesslich «fly-by-wire» oder «flyby-light») wie folgt: (W)

1. Konfigurationsentwurf für die Verknüpfung zwischen mehreren mikroelektronischen Datenverarbeitungselementen (Bordcomputern), um eine Echtzeitverarbeitung zur Durchführung der Flugregelung zu erreichen, A.4 frei
T: keine

(W)

2. Kompensation der Flugregelung hinsichtlich Einbauart der Sensoren und dynamischer Zellenbelastung,
d. h. Kompensation von Schwingungen in der Umgebung der Sensoren oder von Veränderungen der Lage
der Sensoren zum Flugzeugschwerpunkt, A.4 frei
T: keine

Aussenhandel

192

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W)

3. elektronische Überwachung von Datenredundanz oder Systemredundanz für Fehlererkennung, Fehlerbewertung, Fehlerlokalisierung oder Neukonfiguration, A.4 frei
T: keine

Anmerkung:
Unternummer 7E004b3 erfasst nicht die Technologie zur
Entwicklung physikalischer (mechanischer, elektrischer,
hydraulischer) Redundanz.

(W)

4. Flugsteuerungen, die während des Fluges eine Neukonfiguration der Widerstandsgrösse des Steuergefühls erlauben, um eine autonome Steuerung von
Luftfahrzeugen in Echtzeit zu erreichen, A.4 frei
T: keine

(W, M)

5. Integration digitaler Flugregelungs-, Navigations- und Antriebssteuerdaten in ein digitales Flugmanagementsystem zur vollautomatischen Regelung eines Fluges. A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Unternummer 7E004b5 erfasst nicht:
1. Technologie für die Entwicklung der Integration von digitalen Flugsteuerungs-, Navigations- und Triebwerkssteuerungsdaten in ein digitales Flugmanagementsystem
zur Flugwegoptimierung. 2. Technologie für die Entwicklung von LuftfahrzeugFluginstrumentensystemen, die ausschliesslich für Navigation und Landeanflüge mit VOR, DME, ILS oder MLS
integriert wurden.

(W)

6. vollautomatische digitale Flugsteuerungssysteme oder mit mehreren Sensoren ausgerüstete vollautomatische
Flugführungssysteme, die wissensgestützte Expertensysteme beinhalten; A.4 frei
T: keine

Anmerkung:
Technologie für FADEC (full authority digital engine control): Siehe Unternummer 9E003a9.

(W)

c. Technologie für die Entwicklung von Hubschraubersystemen wie folgt:

A.4 frei
T: keine

1. mehrachsige «fly-by-wire»- oder «fly-by-light»Steuerungen für Hubschrauber, bei denen mindestens
zwei der folgenden Funktionen in einem Steuerungselement zusammengefasst sind:
a. kollektive Steuerung,
b. zyklische Steuerung,
c. Giersteuerung,

2. Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungs- systeme mit regelbarer Zirkulation, 3. Rotorblätter mit verstellbarer Blattprofilgeometrie, die in Systemen mit individueller Blattansteuerung
verwendet werden.

Güterkontrollverordnung 193

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

7E101
(M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung
oder Software,
erfasst von Nummer 7A001 bis 7A006,
7A101 bis 7A106, 7A115 bis 7A117, 7B002, 7B003,
7B102, 7B103 oder 7D101 bis 7D103.
A.4 OGB
T: keine

7E102
(M) Technologie zum Schutz flugelektronischer und elektrischer Bauteile gegen elektromagnetische Impulse (EMP)
und elektromagnetische Störungen (EMI) durch externe
Quellen wie folgt:
A.4 OGB
T: keine

a. Entwurfstechnologie für Abschirmungsvorrichtungen; b. Entwurfstechnologie für die Auslegung von gehärteten elektrischen Schaltkreisen und gehärteten Bauteilen; c. Entwurfstechnologie für die Ermittlung von Härtungskriterien für Unternummer 7E102a oder 7E102b.

7E104
(M) Technologie für die Integration von Flugsteuerungs-,
Lenk- und Antriebsdaten in ein Flugmanagementsystem zur Flugbahnoptimierung.
A.4 OGB
T: keine

8

Meeres- und Schiffstechnik 8A

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile 8A001

Tauchfahrzeuge und Überwasserfahrzeuge wie folgt: (W)

Anmerkung:
Wegen der Erfassung von Ausrüstung für Tauchfahrzeuge siehe
Kategorie 5, Teil 2 - Informationssicherheit für verschlüsselte
Nachrichtengeräte, Kategorie 6 für Sensoren, Kategorien 7 und 8
für Navigationsausrüstung, Nummer 8A für Unterwasserausrüstung.

a. bemannte, gefesselte Tauchfahrzeuge, konstruiert für Betriebstauchtiefen grösser als 1000 m; A.4 frei
T: 5000

b. bemannte, ungefesselte Tauchfahrzeuge mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

1. konstruiert für «autonomen Betrieb» und mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Hubkraft grösser/gleich 10% ihres Gewichts in Luft und

b. Hubkraft grösser/gleich 15 kN, 2. konstruiert für den Betrieb in Wassertiefen grösser als 1000 m oder

Aussenhandel

194

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3. mit allen folgenden Eigenschaften: a. konstruiert für eine Besatzung grösser/gleich vier Personen,

b. konstruiert für «autonomen Betrieb» grösser/gleich 10 Stunden,

c. «Reichweite» grösser/gleich 25 Nautische Meilen und

d. Länge kleiner/gleich 21 m; Technische Anmerkungen:
1. Im Sinne von Unternummer 8A001b bedeutet «autonomer Betrieb» vollständig untergetaucht, ohne Schnorchel, alle
Systeme in Betrieb und mit der für die sichere dynamische
Tiefensteuerung mittels Tiefenrudern geringstnötigen Geschwindigkeit, ohne Unterstützung durch ein Versorgungsschiff oder eine Versorgungsbasis auf der Meeresoberfläche,
dem Meeresboden oder an der Küste und mit einem Antriebssystem für den Unter- oder Überwassereinsatz.

2. Im Sinne von Unternummer 8A001b bedeutet «Reichweite» die Hälfte der grössten Entfernung, die ein Tauchfahrzeug
zurücklegen kann.

c. unbemannte, gefesselte Tauchfahrzeuge, konstruiert für den Einsatz in Tiefen grösser als 1000 m, mit einer der
folgenden Eigenschaften:
1. konstruiert zur Bewegung mit eigenem Antrieb unter Nutzung von Antriebsmotoren oder Strahlrudern
(thrusters), die von Unternummer 8A002a2 erfasst
werden oder

2. mit einer Datenübertragung über Lichtwellenleiter; A.4 OGB
T: 5000

d. unbemannte, ungefesselte Tauchfahrzeuge mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 1000

1. konstruiert zur Ermittlung des Kurses relativ zu einem beliebigen geografischen Bezugspunkt ohne Echtzeitunterstützung durch eine Bedienperson, 2. mit einer akustischen Daten- oder Steuerübertragung oder

3. mit einem Lichtwellenleiter-Daten- oder Steuerungsübertragungskabel länger als 1000 m;

e. Hochseebergungssysteme mit einer Hubkraft grösser als 5 MN zur Bergung von Objekten aus Tiefen grösser als
250 m und mit einer der folgenden Ausrüstungen: A.4 frei
T: 5000

1. dynamische Positionierungssysteme, die es dem Fahrzeug ermöglichen, eine Position innerhalb von 20 m
von einem Punkt zu halten, der vom Navigationssystem vorgegeben wird oder

Güterkontrollverordnung 195

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. Systeme für die Meeresbodennavigation und für die Integration von Navigationsdaten für Tiefen grösser
als 1000 m mit einer Positionierungsgenauigkeit bis
10 m Abstand von einem vorgegebenen Punkt; f. Oberflächeneffektfahrzeuge (vollständig mit Schürzen ausgerüstete Fahrzeuge) mit allen folgenden Eigenschaften:
1. konzipierte Höchstgeschwindigkeit, voll beladen, grösser als 30 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen
grösser/gleich 1,25 m (Seegang 3), A.4 frei
T: 5000

2. Luftkissendruck grösser als 3830 Pa und
3. Verdrängungsverhältnis des leeren zum vollbeladenen Schiff kleiner als 0,7; g. Oberflächeneffektfahrzeuge (mit festen Seitenwänden) mit einer konzipierten Höchstgeschwindigkeit, voll beladen, grösser als 40 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 3,25 m (Seegang 5); A.4 frei
T: 5000

h. Tragflügelboote mit automatisch gesteuerten aktiven Tragflügelsystemen mit einer konzipierten Höchstgeschwindigkeit, voll beladen, grösser/gleich 40 Knoten
bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 3,25 m
(Seegang 5);

A.4 frei
T: 5000

i. «SWATH»-(Small Waterplane Area Twin-Hull)-Schiffe (Fahrzeuge mit kleiner Wasserlinienfläche) mit einer der
folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 5000

1. Verdrängung, voll beladen, grösser als 500 t mit einer konzipierten Höchstgeschwindigkeit, voll beladen,
grösser als 35 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen
grösser/gleich 3,25 m (Seegang 5) oder 2. Verdrängung, voll beladen, grösser als 1500 t mit einer konzipierten Höchstgeschwindigkeit, voll beladen, grösser als 25 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 4 m (Seegang 6).
Technische Anmerkung:
Ein «SWATH-Schiff» ist durch folgende Formel definiert:
Wasserlinienfläche bei einem konzipierten Tiefgang kleiner
als 2× (verdrängtes Volumen bei einem konzipierten Tiefgang)2/3.

8A002

Systeme und Ausrüstung wie folgt: (W)

Anmerkung:
Unterwasserkommunikationssysteme: Siehe Kategorie 5, Teil 1 Telekommunikation.

Aussenhandel

196

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Systeme oder Ausrüstung, besonders konstruiert oder geändert für Tauchfahrzeuge, die für den Einsatz in
Tiefen grösser als 1000 m konstruiert sind, wie folgt: A.4 frei
T: 5000

1. Druckgehäuse oder Druckkörper mit einem maximalen Innendurchmesser der Kammer grösser als 1,5 m,

2. Gleichstrom-Antriebsmotoren oder -Strahlruder,
3. Versorgungskabel und Steckverbinder hierfür, die mit Lichtwellenleitern und Verstärkungselementen aus
synthetischem Material ausgerüstet sind; b. Systeme, besonders konstruiert oder geändert zur automatischen Bewegungssteuerung, für von Nummer
8A001 erfasste Tauchfahrzeuge, die Navigationsdaten
verwenden und über eine Rückkopplungs-Servosteuerung verfügen, um A.4 OGB
T: 5000

1. es dem Fahrzeug zu ermöglichen, sich innerhalb eines Abstands von 10 m von einem vorher bestimmten
Punkt in der Wassersäule zu bewegen, 2. die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Abstands von 10 m von einem vorher bestimmten Punkt in der
Wassersäule zu halten oder 3. die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Abstands von 10 m zu halten, während es einem Kabel auf oder
unter dem Meeresboden folgt; c. Schiffskörper-Durchführungen oder -Steckverbinder für Lichtwellenleiter;

A.4 frei
T: 5000

d. Unterwasser-Beobachtungssysteme wie folgt: 1. Fernsehsysteme und Fernsehkameras wie folgt: A.4 frei
T: 5000

a. Fernsehsysteme (die Kamera, Überwachungs- und Signalübertragungseinrichtungen enthalten) mit einer «Grenzauflösung» von mehr als 800 Linien,
gemessen in Luft, und besonders konstruiert oder
geändert für ferngesteuerte Operationen mit einem
Tauchfahrzeug,

b. Unterwasser-Fernsehkameras mit einer «Grenzauflösung» von mehr als 1100 Linien, gemessen in Luft, c. Restlichtverstärkende Fernsehkameras, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz, mit allen folgenden Eigenschaften:
1. mit von Unternummer 6A002a2a erfassten Bildverstärkerröhren und

2. mit mehr als 150 000 aktiven Bildelementen pro Halbleitersensoranordnung,

Güterkontrollverordnung 197

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Technische Anmerkung:
«Grenzauflösung» bedeutet beim Fernsehen ein Mass für die
horizontale Auflösung, die normalerweise ausgedrückt wird
als die maximale Anzahl von Linien pro Bildhöhe, die auf
einem Testbild unterschieden werden können nach IEEEStandard 208/1960 oder einer vergleichbaren Norm.

2. Systeme, besonders konstruiert oder geändert für ferngesteuerte Operationen mit einem Tauchfahrzeug,
die Verfahren verwenden, welche die Rückstreuungseffekte auf ein Minimum reduzieren, einschliesslich
Beleuchtungseinrichtungen mit Entfernungsgattern
(range-gated illuminators) oder Laser-Systemen; e. fotografische Stehbildkameras, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz in Wassertiefen grösser als 150 m, mit Filmbreiten grösser/gleich
35 mm und einer der folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 5000

1. Markieren des Films mit Daten, die von einer Datenquelle ausserhalb der Kamera geliefert werden,

2. automatische Angleichung der Brennweite,
3. automatische Kompensationssteuerung, besonders konstruiert für den Einsatz von Unterwasserkameragehäusen in Tiefen grösser als 1000 m; f. elektronische Abbildungssysteme, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz, die mehr als
50 belichtete Aufnahmen digital speichern können; A.4 frei
T: 5000

g. Beleuchtungssysteme wie folgt, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz: A.4 frei
T: 5000

1. Stroboskopleuchten mit einer Lichtausgangsenergie grösser als 300 J pro Blitz und einer Blitzfolgegeschwindigkeit von mehr als 5 Blitzen pro Sekunde, 2. Argon-Bogenlampen-Systeme, besonders konstruiert für den Einsatz in Wassertiefen grösser als 1000 m; h. Roboter, besonders konstruiert für den Unterwassereinsatz, die durch einen anwendungsspezifischen, speicherprogrammierbaren Rechner gesteuert werden, mit einer
der folgenden Eigenschaften: A.4 OGB
T: 5000

1. Einsatz von Systemen, die den Roboter mit Informationen von Sensoren steuern, welche die auf ein externes Objekt ausgeübte Kraft oder das auf ein solches
Objekt ausgeübte Drehmoment, die Entfernung von
einem externen Objekt oder den Tastsinn zwischen
dem Roboter und einem externen Objekt messen, oder

Aussenhandel

198

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. fähig zur Ausübung einer Kraft grösser/gleich 250 N oder eines Drehmoments grösser/gleich 250 Nm und
mit Bauteilen versehen, die Legierungen auf Titanbasis oder Verbundwerkstoffe aus faser- oder fadenförmigen Materialien enthalten; i. ferngesteuerte Gelenkmanipulatoren, besonders konstruiert oder geändert für den Einsatz mit Tauchfahrzeugen, mit einer der folgenden Eigenschaften:

A.4 frei
T: 5000

1. Einsatz von Systemen, die den Manipulator mit Informationen von Sensoren steuern, welche die auf ein
externes Objekt ausgeübte Kraft oder das auf ein solches Objekt ausgeübte Drehmoment oder den Tastsinn zwischen dem Manipulator und einem externen
Objekt messen oder

2. Steuerung durch proportionale Master-SlaveVerfahren oder durch einen anwendungsspezifischen,
speicherprogrammierbaren Rechner und mit
grösser/gleich 5 Freiheitsgraden der Bewegung;
Anmerkung:
Bei der Bestimmung der Anzahl der Freiheitsgrade werden
nur Funktionen mit Proportionalsteuerung gezählt, die Stellungsrückkoppelung oder einen anwendungsspezifischen,
speicherprogrammierbaren Rechner verwenden.

j. aussenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen, besonders konstruiert für Unterwassereinsatz, wie folgt:

A.4 OGB
T: 5000

1. Brayton- oder Rankine-Prozess-Motoren als aussenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen mit einer
der folgenden Eigenschaften:
a. Einsatz von chemischen Reinigungs- oder Absorber-Systemen, besonders konstruiert zur Beseitigung von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Pa rtikeln aus dem zurückgeführten Motorenabgas,

b. Einsatz von Systemen, besonders konstruiert zur Verwendung von monoatomarem Gas, c. Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur UnterwasserGeräuschminderung von Frequenzen kleiner als
10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur
Schockdämpfung oder

d. Einsatz von Systemen, besonders konstruiert 1. zur Verdichtung von Reaktionsstoffen oder zur Reformierung von Brennstoff, 2. zum Speichern von Reaktionsstoffen und
3. zum Abführen (discharge) der Reaktionsstoffe gegen einen Druck grösser/gleich 100 kPa,

Güterkontrollverordnung 199

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. Diesel-Motoren als aussenluftunabhängige Anlagen mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Einsatz von chemischen Reinigungs- oder Absorber-Subsystemen, besonders konstruiert zur Beseitigung von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und
Partikeln aus dem umgelaufenen Motorenabgas, b. Einsatz von Systemen, besonders konstruiert zur Verwendung von monoatomarem Gas, c. Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur UnterwasserGeräuschminderung von Frequenzen kleiner als
10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur
Schockdämpfung und

d. Einsatz von besonders konstruierten Abgassystemen, die Verbrennungsprodukte nicht kontinuierlich auslassen,

3. Brennstoffzellen zur aussenluftunabhängigen Energieerzeugung mit einer Leistung grösser als 2 kW mit
einer der folgenden Eigenschaften:
a. Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur UnterwasserGeräuschminderung von Frequenzen kleiner als
10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur
Schockdämpfung oder

b. Einsatz von Systemen, besonders konstruiert 1. zur Verdichtung von Reaktionsstoffen oder zur Reformierung von Brennstoff, 2. zum Speichern von Reaktionsstoffen und
3. zum Abführen (discharge) der Reaktionsstoffe gegen einen Druck grösser/gleich 100 kPa, 4. Stirling-Prozess-Motoren als aussenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur UnterwasserGeräuschminderung von Frequenzen kleiner als
10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur
Schockdämpfung und

b. Einsatz von besonders konstruierten Abgassystemen zum Abführen (discharge) von Verbrennungsprodukten gegen einen Druck grösser/gleich
100 kPa;

k. flexible Schürzen, Abdichtungen und Schürzenfinger mit einer der folgenden Eigenschaften: A.4 frei
T: 5000

Aussenhandel

200

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. konstruiert für Luftkissendrücke grösser/gleich 3830 Pa, für den Einsatz bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 1,25 m (Seegang 3) und besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge
(Fahrzeugvarianten, die voll mit Schürzen ausgerüstet
sind), die von Unternummer 8A001f erfasst werden
oder

2. konstruiert für Luftkissendrücke grösser/gleich 6224 Pa, für den Einsatz bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 3,25 m (Seegang 5) und besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge (mit
festen Seitenwänden), die von Unternummer 8A001g
erfasst werden;

l. Hubgebläse mit einer Leistung grösser als 400 kW, besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge, die
von Unternummer 8A001f oder 8A001g erfasst werden; A.4 frei
T: 5000

m. vollgetauchte, unterkavitierende oder superkavitierende Tragflügel, besonders konstruiert für Boote, die von
Unternummer 8A001h erfasst werden; A.4 frei
T: 5000

n. aktive Systeme, besonders konstruiert oder geändert für die automatische Steuerung der Stabilität von Fahrzeugen, die von Unternummer 8A001f, 8A001g, 8A001h
oder 8A001i erfasst werden; A.4 frei
T: 5000

o. Propeller, Leistungsübertragungssysteme, Energieerzeugungssysteme und Geräuschminderungssysteme wie
folgt:

A.4 frei
T: 5000

1. Wasserschraubenpropeller oder Leistungsübertragungssysteme wie folgt, besonders konstruiert für
Oberflächeneffektfahrzeuge (sowohl mit Schürzen als
auch mit festen Seitenwänden), Tragflügelboote oder
SWATH-(Small Waterplane Area Twin-Hull)-Schiffe,
die von Unternummer 8A001f, 8A001g, 8A001h oder
8A001i erfasst werden:
a. superkavitierende, superbelüftete, teilgetauchte oder die Oberfläche durchstossende Propeller mit
einer Leistung grösser als 7,5 MW, b. gegenläufige Propellersysteme mit einer Leistung grösser als 15 MW,

c. Systeme mit Anwendung von Pre-Swirl- oder PostSwirl-Techniken zur Glättung der Propelleranströmung,

d. Hochleistungsuntersetzungsgetriebe in Leichtbauweise (K-Faktor grösser als 300),

Güterkontrollverordnung 201

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

e. Leistungsübertragungs-Wellensysteme für Übertragungsleistungen von mehr als 1 MW, die Bestandteile aus Verbundwerkstoff enthalten,

2. Wasserschraubenpropeller, Energieerzeugungssysteme oder -übertragungssysteme, konstruiert für den
Einsatz auf Schiffen, wie folgt: A.4 frei
T: 5000

a. Verstellpropeller und Nabenbaugruppen mit einer Leistung grösser als 30 MW, b. innenflüssigkeitsgekühlte elektrische Antriebsmaschinen mit einer Ausgangsleistung grösser als
2,5 MW,

c. elektrische Antriebsmaschinen mit Supraleitung oder Permanentmagneten mit einer Leistung
grösser als 0,1 MW,

d. Leistungsübertragungs-Wellensysteme mit einer Übertragungsleistung grösser als 2 MW, die Bestandteile aus Verbundwerkstoff enthalten, e. belüftete oder basisbelüftete Propellersysteme mit einer Leistung grösser als 2,5 MW, 3. Geräuschminderungssysteme, konstruiert für den Einsatz auf Schiffen grösser/gleich 1000 Tonnen Wasserverdrängung, wie folgt:

A.4 OGB
T: 1000

a. Geräuschminderungssysteme, die bei Frequenzen kleiner als 500 Hz dämpfend wirken und aus zusammengesetzten, schalldämpfenden Halterungen für die
akustische Isolation von Dieselmotoren, Dieselgeneratorsets, Gasturbinen, GasturbinenGeneratorsets, Antriebsmotoren oder Antriebsuntersetzungsgetrieben bestehen, besonders konstruiert für die Isolierung gegen Schall oder Vibration,
mit einer Zwischenmasse grösser als 30% der Masse der Ausrüstung, die darauf montiert werden soll, b. aktive Geräuschminderungs- oder -tilgungsSysteme oder Magnetlager, besonders konstruiert
für Leistungübertragungssysteme, die elektronische
Steuerungen enthalten, welche aktiv die Vibration
der Ausrüstung durch die Erzeugung von AntiGeräusch- oder Anti-Vibrationssignalen direkt an
der Entstehungsstelle verringern können; p. Wasserstrahlantriebssysteme mit einer Leistung grösser als 2,5 MW, die divergierende Düsen und strömungsbeeinflussende Leitschaufeln ausnutzen, um die Antriebswirkung zu verstärken oder die durch den Antrieb erzeugten, unter Wasser ausgestrahlten Geräusche zu vermindern; A.4 OGB
T: 5000

Aussenhandel

202

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

q. Unabhängige Tauch- der Unterwasserschwimmgeräte mit geschlossener oder halbgeschlossener Atemlufterneuerung.

A.4 frei
T: 5000

8B

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen 8B001
(W) Wasserumlauftanks (water tunnels) mit einem Hintergrundgeräuschpegel kleiner als 100 dB (bezogen auf
1 Pa, 1 Hz) im Frequenzbereich von 0 bis 500 Hz, konstruiert für die Messung akustischer Felder, die durch
die Wasserströmung um Modelle von Antriebssystemen
erzeugt werden.

A.4 frei
T: 5000

8C

Werkstoffe und Materialien 8C001
(W) «Syntaktischer Schaum», konstruiert für den Einsatz
unter Wasser, mit allen folgenden Eigenschaften:
A.4 frei
T: 5000

a. konstruiert für Wassertiefen grösser als 1000 m und b. mit einer Dichte kleiner als 561 kg/m3.
Technische Anmerkung:
«Syntaktischer Schaum» besteht aus Hohlkugeln aus Kunststoff
oder Glas, die in eine Harzmatrix eingebettet sind.

8D

Datenverarbeitungsprogramme (Software) 8D001
(W) Software, besonders entwickelt oder geändert für die
Entwicklung, Herstellung
oder Verwendung der von
Nummer 8A, 8B oder 8C erfassten Ausrüstung oder
Werkstoffe.

A.4 OGB
T: keine

8D002
(W) Spezifische Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung, Reparatur,
Überholung oder Wiederaufarbeitung (remachining)
von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser.
A.4 OGB
T: keine

8E

Technologie 8E001
(W) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung oder Herstellung
von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Nummer 8A,
8B oder 8C erfasst werden.
A.4 OGB
T: keine

8E002

Technologie wie folgt: (W)

a. Technologie für die Entwicklung, Herstellung, Reparatur, Überholung oder Wiederaufarbeitung (remachining)
von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser; A.4 OGB
T: keine

Güterkontrollverordnung 203

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Technologie für die Überholung oder Wiederaufarbeitung von Ausrüstung, die von Nummer 8A001, Unternummer 8A002b, 8A002j, 8A002o oder 8A002p erfasst
wird.

A.4 frei
T: keine

9

Antriebssysteme, Raumfahrzeuge
und zugehörige Ausrüstung
9A

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Anmerkung:
Gegen Neutronenstrahlung oder kurzzeitige ionisierende Strahlung
konstruierte oder ausgelegte Antriebssysteme: Siehe Anhang 3.

9A001
(W, M) Gasturbinenflugtriebwerke, die von Unternummer
9E003a erfasste Technologien
enthalten, wie folgt: A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A101.

a. nicht zugelassen für die spezifischen Zivilluftfahrzeuge, für die sie bestimmt sind; b. zur zivilen Verwendung von keiner Zivilluftfahrtbehörde eines Teilnehmerstaates zugelassen; c. entwickelt für Reisegeschwindigkeiten grösser als Mach 1,2 für mehr als 30 Minuten.

9A002
(W) «Schiffsgasturbinen» mit einer ISOStandardnennleistung bei Dauerbetrieb grösser/gleich
24 245 kW und einem spezifischen Kraftstoffverbrauch
kleiner als 0,219 kg/kWh in jedem Punkt des Leistungsbereichs von 35% bis 100%, sowie besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile hierfür.
A.4 frei
T: 5000

Anmerkung:
Der Begriff «Schiffsgasturbinen» schliesst diejenigen Industriegasturbinen oder aus Flugtriebwerken abgeleiteten Gasturbinen
ein, die für den Schiffsantrieb oder die Stromerzeugung an Bord
angepasst wurden.

9A003
(W) Besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile,
die von Unternummer 9E003a erfasste Technologien
enthalten, für folgende Gasturbinenantriebssysteme: A.4 frei
T: 5000

a. erfasst von Nummer 9A001; b. entwicklungs- oder fertigungsmässige Herkunft ist entweder ein Nicht-Teilnehmerstaat oder dem Hersteller
unbekannt.

9A004
(W, M) Trägerraketen (für Raumfahrzeuge) oder Raumfahrzeuge. A.4 OGB
T: 5000

Aussenhandel

204

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
1. Nummer 9A004 erfasst nicht Nutzlasten.
2. Zum Erfassungsstatus von Erzeugnissen, die in den Nutzlasten von Raumfahrzeugen enthalten sind: Siehe die zutreffenden
Kategorien.

Ergänzende Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A104.

9A005
(W, M) Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, die eines der von
Nummer 9A006 erfassten Systeme oder Bestandteile
enthalten.

A.4 OGB
T: 5000

Anmerkung: Siehe auch Nummern 9A105 und 9A119.

9A006

Systeme und Bestandteile, besonders konstruiert für
Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, wie folgt:
Anmerkung: Siehe auch Nummern 9A106 und 9A108.

(W)

a. Kryogenkühler, Leichtbau-Dewar-Gefässe, kryogene Wärmeleitrohre oder kryogene Systeme, besonders konstruiert zur Verwendung in Trägerraketen, die Verluste
an kryogener Flüssigkeit auf weniger als 30% pro Jahr
beschränken können;

A.4 frei
T: 5000

(W)

b. kryogene Behälter oder Tiefkühlsysteme mit geschlossenem Kreislauf, die Temperaturen kleiner/gleich 100 K
(-173 °C) aufrechterhalten können, für Luftfahrzeuge
mit Dauerfluggeschwindigkeiten grösser als Mach 3,
Trägerraketen oder Raumfahrzeuge; A.4 frei
T: 5000

(W)

c. Lager- oder Umfüllsysteme für pastenförmigen Wasserstoff (slush hydrogen);

A.4 frei
T: 5000

(W, M) d. Hochdruckturbopumpen (über 17,5 MPa), Pumpenb estandteile oder zugehörige Gaserzeuger- oder Antriebssysteme der Entspannungsturbine;

A.4 OGB
T: 5000

(W, M) e. Hochdruckbrennkammern (über 10,6 MPa) und zugehörige Düsen;

A.4 OGB
T: 5000

(W)

f. Treibstofflagersysteme, die mit dem Prinzip der kapillaren Einlagerung oder der Druckförderung mit elastischen Bälgen (positive expulsion) arbeiten;

A.4 frei
T: 5000

(W)

g. Einspritzdüsen für flüssige Treibstoffe mit einer Austrittsöffnung kleiner als 0,381 mm im Durchmesser
(bzw. mit einer Fläche kleiner als 1,14 × 10-3 cm2 für
nicht kreisförmige Austrittsöffnungen), besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme; A.4 frei
T: 5000

(W)

h. aus einem Stück gefertigte Brennkammern oder Austrittsdüsen aus kohlenstofffaserverstärktem Kohlenstoff
mit einer Dichte grösser als 1,4 g/cm3 und einer Zugfestigkeit grösser als 48 MPa.

A.4 frei
T: 5000

Güterkontrollverordnung 205

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

9A007
(W, M) Feststoffraketenantriebssysteme mit einer der folgenden
Eigenschaften:

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A119.

a. Gesamtimpuls grösser als 1,1 MNs, b. massenspezifischer Impuls grösser/gleich 2,4 kNs/ kg bei auf atmosphärische Bedingungen in Meereshöhe entspannter Düsenströmung für einen auf 7 MPa korrigierten Brennkammerdruck, c. Stufenmassenanteile grösser als 88% und Festtreibstoffanteile grösser als 86%,

d. mit einem der von Nummer 9A008 erfassten Bestandteile oder

e. Einsatz von Isolierungs- und Klebesystemen für Festtreibstoffe, die eine direkt mit dem Motor verklebte
Konstruktion verwenden, um eine «feste mechanische
Verbindung» oder eine Sperrschicht gegen chemischen
Austausch zwischen Festtreibstoff und GehäuseIsolationsmaterial zu gewährleisten.
Technische Anmerkung:
Eine «feste mechanische Verbindung» im Sinne von Unternummer 9A007e weist eine Haftfestigkeit von mindestens der
Festigkeit des Treibstoffs auf.

9A008

Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A108.

(W, M) a. Isolierungs- und Klebesysteme für Festtreibstoffe, die Zwischenlager (liner) verwenden, um eine «feste mechanische Verbindung» oder eine Sperrschicht gegen chemischen Austausch zwischen Festtreibstoff und Gehäuse-Isolationsmaterial zu gewährleisten; A.4 OGB
T: 1000

Technische Anmerkung:
Eine «feste mechanische Verbindung» im Sinne von Unternummer 9A008a weist eine Haftfestigkeit von mindestens der
Festigkeit des Treibstoffs auf.

(W, M) b. Motorgehäuse aus fasergewickeltem Verbundwerkstoff mit einem Durchmesser grösser als 0,61 m oder einem
«strukturellen Wirkungsgrad (PV/W)» grösser als 25 km; A.4 OGB
T: 1000

Technische Anmerkung:
Der «strukturelle Wirkungsgrad (PV/W)» ist gleich dem
Berstdruck (P) mal dem Behältervolumen (V) geteilt durch das
Gesamtgewicht (W) des Druckbehälters.

Aussenhandel

206

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

(W, M) c. Schubdüsen für den Schubbereich grösser als 45 kN oder mit Düsenhalserosionsraten kleiner als 0,075 mm/s; A.4 OGB
T: 1000

(W, M) d. Schubvektorsteuersysteme mittels Schwenkdüsen oder Sekundäreinspritzung, die für eines der folgenden geeignet sind: A.4 OGB
T: 1000

1. Bewegungen in alle Richtungen von mehr als ± 5°,
2. Winkelgeschwindigkeiten grösser/gleich 20°/s oder
3. Winkelbeschleunigungen grösser/gleich 40°/s2.

9A009

Hybridraketenantriebssysteme mit: A.4 OGB

(W, M) Anmerkung: Siehe auch Nummern 9A109 und 9A119.

T: 1000

a. einem Gesamtimpuls grösser als 1,1 MNs oder b. einem Schub grösser als 220 kN bei Entspannung gegen Vakuum.

9A010
(W, M) Besonders konstruierte Bestandteile, Systeme und
Strukturbauteile für Trägerraketen, Trägerraketenantriebssysteme oder Raumfahrzeuge
wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummern 1A002 und 9A110.

a. Bestandteile und Strukturbauteile mit einem Gewicht grösser als 10 kg, besonders konstruiert für Trägerraketen, die aus von Nummer 1C007 oder 1C010 erfassten
Verbundwerkstoffen mit Metall-Matrix, aus organischen
Verbundwerkstoffen, aus Verbundwerkstoffen mit keramischer Matrix oder aus intermetallisch verstärkten
Werkstoffen hergestellt sind;
Anmerkung:
Die Gewichtsbeschränkung ist nicht relevant für Bugspitzen.

b. Bestandteile und Strukturbauteile, besonders konstruiert für von Nummer 9A005 bis 9A009 erfasste Trägerraketenantriebssysteme, die aus von Nummer 1C007 oder
1C010 erfassten Verbundwerkstoffen mit Metall-Matrix,
aus organischen Verbundwerkstoffen, aus Verbundwerkstoffen mit keramischer Matrix oder aus intermetallisch
verstärkten Werkstoffen hergestellt sind; c. Strukturbestandteile und einzelne Systeme, besonders konstruiert zur aktiven Kontrolle des dynamischen Verhaltens oder der Formänderungen von Raumfahrzeugstrukturen;

Güterkontrollverordnung 207

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

d. Gepulste Flüssigraketentriebwerke mit einem Verhältnis von Schub zu Gewicht grösser/gleich 1 kN/kg und einer
Ansprechzeit (Zeit, die erforderlich ist, um 90% des Gesamtschubs nach dem Start zu erreichen) kleiner als
30 ms.

9A011
(W, M) Staustrahltriebwerke, Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung oder Triebwerke mit Kombinationsantrieb sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummern 9A111 und 9A118.

9A101
(M) Kleine, treibstoffeffiziente Turbojet- und TurbofanTriebwerke (einschliesslich Turbo-CompoundTriebwerken) mit geringem Gewicht, die nicht von
Nummer 9A001 erfasst werden, geeignet für Flugkörper,
wie folgt: A.4 OGB
T: 1000

a. Triebwerke mit allen folgenden Eigenschaften: 1. Maximalschub grösser als 1000 N (erreicht in nicht eingebautem Zustand), ausser zivil zugelassene
Triebwerke mit einem Maximalschub von grösser als
8890 N (erreicht in nicht eingebautem Zustand), und 2. Spezifischer Treibstoffverbrauch kleiner/gleich 0,13 kg/N/h (Meereshöhe und Standardbedingungen)
oder

b. Triebwerke, konstruiert oder geändert für Flugkörper. 9A104
(M) Höhenforschungsraketen (sounding rockets), geeignet
für eine Reichweite von mindestens 300 km.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A004.

9A105

Flüssigkeitsraketentriebwerke wie folgt: A.4 OGB

(M)

Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A119.

T: 1000

a. Flüssigkeitsraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A005 erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls
grösser/gleich 1,1 MNs, geeignet für Flugkörper; b. Flüssigkeitsraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A005 oder Unternummer 9A105a erfasst werden, mit
einem Gesamtimpuls grösser/gleich 0,841 MNs, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte
Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens
300 km.

Aussenhandel

208

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

9A106
(M) Systeme oder Bestandteile, die nicht von Nummer
9A006 erfasst werden, geeignet für Flugkörper,
wie
folgt, ausschliesslich konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme:
A.4 OGB
T: 1000

a. Auskleidungen für Brennkammern; b. Raketendüsen;

c. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme; Technische Anmerkung:
Unternummer 9A106c schliesst Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:
1. flexible Düse,
2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung,
3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse,
4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden) oder

5. Verwendung von Schubklappen.

d. Regelungssysteme für Flüssig- oder Suspensionstreibstoffe (einschliesslich Oxidatoren), konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen von
mehr als 10 g* rms zwischen 20 Hz und 2000 Hz sowie
ausschliesslich konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung:
Unternummer 9A106d erfasst nur folgende Servoventile und
Pumpen:
a. Servoventile, konstruiert für einen Durchfluss grösser/gleich 24 l/min bei einem absoluten Druck grösser/gleich 7 MPa
und einer Stellzeit kleiner als 100 ms, b. Pumpen für Flüssigtreibstoff mit einer Drehzahl grösser/gleich 8000 U/min oder einem Pumpendruck grösser/gleich
7 MPa.

9A107
(M) Feststoffraketentriebwerke, die nicht von Nummer
9A007 erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls
grösser/gleich 0,841 MNs, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer
Reichweite von mindestens 300 km.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A119.

9A108
(M) Bestandteile, die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, geeignet für Flugkörper, wie folgt, ausschliesslich
konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
A.4 OGB
T: 1000

a. Raketenmotorgehäuse, deren Innenbeschichtung und Isolierung;

b. Raketendüsen;

*

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2)

Güterkontrollverordnung 209

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

c. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme.

Technische Anmerkung:
Unternummer 9A108c schliesst Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:
1. flexible Düse,
2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung,
3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse,
4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden) oder

5. Verwendung von Schubklappen.

9A109
(M) Hybridraketenmotoren, die nicht von Nummer 9A009
erfasst werden, geeignet für Flugkörper,
sowie ausschliesslich konstruierte Bestandteile hierfür. A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A119.

9A110
(M) Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, die nicht von Nummer 9A010 erfasst werden,
ausschliesslich konstruiert zur Verwendung in von
Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von
Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen,
oder in Subsystemen, erfasst von Nummer 9A005,
9A007, Unternummer 9A105a, Nummer 9A106 bis
9A108, 9A116 oder 9A119, und harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms
hierfür, hergestellt aus organischer Matrix
oder Metallmatrix unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer spezifischen Zugfestigkeit grösser
als 7,62

× 104 m und einem spezifischen Modul grösser als 3,18

× 106 m.

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung:
Nummer 9A110 erfasst nur harzimprägnierte Faser-Prepregs mit
solchen Harzen, die nach dem Aushärten eine Glasübergangstemperatur (Tg) von 418 K (145 °C) erreichen (bestimmt nach ASTM
D 4065 oder vergleichbaren nationalen Standards).
Ergänzende Anmerkung: Siehe auch Nummern 1A002, 1C010
und 1C210.

9A111
(M) Pulsostrahltriebwerke, geeignet für Flugkörper, und
ausschliesslich konstruierte Bestandteile hierfür.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummern 9A011 und 9A118.

9A115
(M) Startausrüstung, konstruiert oder geändert für von
Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen, wie folgt:
A.4 OGB
T: 1000

a. Geräte und Vorrichtungen für die Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start;

b. Fahrzeuge für Transport, Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start.

Aussenhandel

210

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

9A116
(M) Wiedereintrittsfahrzeuge, geeignet für Flugkörper, sowie dafür konstruierte oder abgeänderte Ausrüstung
wie folgt:

A.4 OGB
T: 1000

a. Wiedereintrittsfahrzeuge; b. Hitzeschilde und Bestandteile hierfür, hergestellt aus Keramik oder wärmeableitendem Material; c. Kühlkörper und Bestandteile hierfür, hergestellt aus leichtem Material mit hoher Wärmekapazität; d. Elektronische Ausrüstung, ausschliesslich konstruiert für Wiedereintrittsfahrzeuge.

9A117
(M) Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für Flugkörper. A.4 OGB
T: 1000

9A118
(M) Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung für Triebwerke, geeignet für von Nummer 9A011 oder 9A111 erfasste Flugkörper. A.4 OGB
T: 1000

9A119
(M) Einzelne Raketenstufen, die nicht von Nummer 9A005,
9A007, 9A009, 9A105, 9A107 oder 9A109 erfasst we rden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 300 km.
A.4 OGB
T: 1000

9B

Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen 9B001
(W) Besonders konstruierte Ausrüstung, Werkzeuge und
Vorrichtungen wie folgt für die Herstellung oder Vermessung von Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln
oder gegossenen Deckbändern (tip shroud castings):
a. Ausrüstung zum Giessen mit gerichteter Erstarrung oder mit monokristalliner Erstarrung; A.4 frei
T: 5000

b. Keramikkerne oder -schalen; A.4 OGB
T: 5000

c. Herstellungsausrüstung oder -werkzeuge für Keramikkerne;

A.4 frei
T: 5000

d. Ausrüstung zum Herstellen von Wachsmodellen für Keramikschalen.

A.4 frei
T: 5000

9B002
(W) On-line (Echtzeit-)Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschl. Sensoren) oder Ausrüstung für die automatische Datenerfassung und -verarbeitung, besonders konstruiert für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken, -baugruppen oder -bestandteilen, die von
Unternummer 9E003a erfasste Technologien
enthalten. A.4 frei
T: 5000

Güterkontrollverordnung 211

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

9B003
(W) Besonders konstruierte Ausrüstung für die Herstellung
oder Prüfung von Gasturbinenbürstendichtungen, die
für Schaufelspitzengeschwindigkeiten grösser als
335 m/s und für Betriebstemperaturen grösser als 773 K
(500 °C) ausgelegt sind, und besonders konstruierte Bestandteile oder besonders konstruiertes Zubehör hierfür.
A.4 frei
T: 5000

9B004
(W) Werkzeuge, Matrizen oder Vorrichtungen für das
Fügen im festen Zustand (solid state joining) von
Gasturbinenbauteilen, die in Unternummer 9E003a3
oder 9E003a6 beschrieben werden, aus Superlegierungen,
Titan oder intermetallischen Verbindungen. A.4 frei
T: 5000

9B005
(W, M) On-line (Echtzeit-)-Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschl. Sensoren) oder automatische Datenerfassungs- und -verarbeitungsgeräte, besonders konstruiert für die Verwendung an einem der folgenden Windkanäle oder einer der folgenden Einrichtungen: A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 9B105.

a. Windkanäle für Geschwindigkeiten grösser/gleich Mach 1,2, ausgenommen, besonders für Unterrichtszwecke konstruierte Kanäle mit einer «Abmessung des
Messquerschnitts» (quer gemessen) kleiner als 250 mm,
Technische Anmerkung:
Unter «Abmessung des Messquerschnitts» werden in Unternummer 9B005a der Durchmesser des Kreises, die Seitenlänge
des Quadrats oder die längste Seite des Rechtecks an der
grössten Ausdehnung des Messquerschnitts verstanden.

b. Einrichtungen zur Simulierung von Strömungsverhältnissen bei Geschwindigkeiten grösser als Mach 5, einschliesslich Lichtbogenwindkanälen, Plasmalichtbogenkanälen, Stosswellenrohren, Stosswellenkanälen, Gaskanälen und Leichtgaskanonen, oder

c. Windkanäle oder Einrichtungen, ausgenommen solche mit zweidimensionalen Querschnitten, mit denen Strömungsverhältnisse mit einer Reynoldszahl grösser als
25 × 106 simuliert werden können.

Aussenhandel

212

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

9B006
(W, M) Besonders konstruierte akustische Schwingungsprüfausrüstung, mit der Schalldruckpegel grösser/gleich
160 dB (bezogen auf 20
µPa) mit einem Nennausgang grösser/gleich 4 kW bei einer Prüfzellentemperatur
grösser als 1273 K (1000 °C) erzeugt werden können,
sowie besonders konstruierte Messwertgeber, Dehnungsmessstreifen, Beschleunigungsmesser, Thermoelemente oder Quarzheizelemente hierfür.
A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 9B106.

9B007
(W) Besonders konstruierte Ausrüstung zur Prüfung der Integrität von Raketenmotoren mit Hilfe anderer zerstörungsfreier Prüfverfahren (ZfP) als planares Röntgen
oder grundlegende physikalische oder chemische Analysen.
A.4 frei
T: 5000

9B008
(W) Besonders konstruierte Messwertgeber für die direkte
Messung der Wandreibung von Prüfströmungen mit einer Staupunkttemperatur grösser als 833 K (560 °C).
A.4 frei
T: 5000

9B009
(W) Werkzeuge, besonders konstruiert für die Fertigung von
pulvermetallurgischen Turbinenrotorkomponenten, die
bei einem Spannungsniveau grösser/gleich 60% der
Zugfestigkeit und Metalltemperaturen grösser/gleich
873 K (600 °C) betrieben werden können.
A.4 frei
T: 5000

9B105
(M) Windkanäle für Strömungsgeschwindigkeiten grösser/gleich Mach 0,9, geeignet für Flugkörper und deren
Subsysteme.

A.4 OGB
T: 1000

Anmerkung: Siehe auch Nummer 9B005.

9B106

Umweltprüfkammern und schalltote Räume wie folgt: A.4 OGB

(M)

a. Umweltprüfkammern für die Simulation folgender Flugbedingungen:

T: 1000

1. Vibrationsumgebungen grösser/gleich 10 g* rms zwischen 20 Hz und 2000 Hz und bei Übertragungskräften grösser/gleich 5 kN und entweder

2. Höhe grösser/gleich 15 000 m oder
3. Temperaturbereich von mindestens 223 K (-50 °C) bis 398 K (+125 °C);

b. schalltote Räume für die Simulation folgender Flugbedingungen:

*

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec 2)

Güterkontrollverordnung 213

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

1. akustische Umgebungsbedingungen mit einem Gesamt-Schalldruckpegel grösser/gleich 140 dB
(bezogen auf 20

µPa) oder mit einer Nennausgangsleistung grösser/gleich 4 kW und entweder

2. Höhe grösser/gleich 15 000 m oder
3. Temperaturbereich von mindestens 223 K (-50 °C) bis 398 K (+125 °C).

9B115
(M) Ausschliesslich konstruierte Herstellungsausrüstung für
die von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101,
9A105 bis 9A109, 9A111 oder 9A116 bis 9A119 erfas sten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile.
A.4 OGB
T: 1000

9B116
(M) Ausschliesslich konstruierte Herstellungsanlagen für die
von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von
den Nummern 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A104
bis 9A109, 9A111 oder 9A116 bis 9A119 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile.
A.4 OGB
T: 1000

9B117
(M) Prüfstände für den Test von Raketenmotoren oder von
Feststoff- oder Flüssigkeitsraketen mit einer der folgenden Eigenschaften:
A.4 OGB
T: 1000

a. ausgelegt für einen Schub grösser als 90 kN oder b. gleichzeitige Messung der drei Schubkomponenten.

9C

Werkstoffe und Materialien nicht belegt

9D

Datenverarbeitungsprogramme (Software) 9D001
(W, M) Software, besonders entwickelt oder geändert für die
Entwicklung von Ausrüstung oder Technologie,
die von
Nummer 9A, 9B oder 9E003 erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

9D002
(W, M) Software, besonders entwickelt oder geändert für die
Herstellung
von Ausrüstung, die von Nummer 9A oder
9B erfasst wird.

A.4 OGB
T: keine

9D003
(W) Software, besonders entwickelt oder geändert für die
Verwendung
von volldigitalen Triebwerksregelungen
(FADEC = Full Authority Digital Electronic Engine
Control) für Antriebssysteme, die von Nummer 9A erfasst werden, oder für Ausrüstung, die von Nummer 9B
erfasst wird, wie folgt:
A.4 frei
T: keine

a. Software in digitalen elektronischen Reglern für Antriebssysteme, Luft- und Raumfahrtprüfeinrichtungen
oder Prüfeinrichtungen für luftatmende Flugtriebwerke;

Aussenhandel

214

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. fehlertolerante Software, die in FADEC-Systemen für Antriebssysteme und zugehörige Prüfeinrichtungen verwendet wird.

9D004

Software wie folgt: (W)

a. Software für zwei- oder dreidimensionale viskose Strömung, die für die gezielte Modellierung der Triebwerkströmung nötig und mit Windkanal- oder Flugprüfdaten
validiert ist;

A.4 OGB
T: keine

(W, M) b. Software für die Prüfung von Gasturbinenflugtriebwerken, -baugruppen oder -bestandteilen, die besonders
entwickelt ist, Daten in Echtzeit zu erfassen, zu verarbeiten und zu analysieren mit während des Prüfvorgangs
selbsttätiger Regelung einschliesslich dynamischer Einstellungen an Prüflingen oder Prüfbedingungen; A.4 OGB
T: keine

(W)

c. Software, besonders entwickelt für die Steuerung des Vorgangs beim Giessen mit gerichteter Erstarrung und
mit monokristalliner Erstarrung; A.4 OGB
T: keine

(W)

d. Software in der Form von Quellcode, Objektcode oder Maschinencode, die für die Verwendung aktiver Ausgleichssysteme für die Spaltregelung von Laufschaufelspitzen nötig ist.

A.4 frei
T: keine

Anmerkung:
Unternummer 9D004d erfasst nicht Software, die in nicht erfasster
Ausrüstung integriert ist oder die für Wartungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Kalibrierung, Instandsetzung oder Aktualisierung des aktiven Spaltregelungssystems nötig ist.

9D101
(M) Software, ausschliesslich entwickelt für die Verwendung
von Ausrüstung, erfasst von Nummer 9B105, 9B106,
9B116 oder 9B117.

A.4 OGB
T: keine

9D103
(M) Software, ausschliesslich entwickelt für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von
Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von
Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder
von Subsystemen, erfasst von Nummer 9A005, 9A007,
Unternummer 9A105a, Nummer 9A106, 9A108, 9A116
oder 9A119.

A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Die von Nummer 9D103 erfasste Software bleibt erfasst, auch
wenn sie mit der von Nummer 4A102 erfassten Hardwareausrüstung kombiniert wird.

Güterkontrollverordnung 215

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

9E

Technologie
Anmerkung:
Von Nummer 9E001 bis 9E003 erfasste Entwicklungs- oder Herstellungs-Technologie für Gasturbinentriebwerke bleibt erfasst,
wenn sie als Verwendungs-Technologie für Instandsetzung, Modernisierung und Überholung verwendet wird. Von der Erfassung
ausgenommen sind: technische Daten, Zeichnungen oder Dokumentation für Wartungstätigkeiten, die unmittelbar mit der Kalibrierung, dem Ausbau oder Austausch von beschädigten oder nicht
betriebsfähigen, am Einsatzstützpunkt ersetzbaren Teilen (LRUs)
verbunden sind, einschliesslich des Austausches ganzer Triebwerke oder Triebwerkmodule.

9E001
(W, M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Ausrüstung
oder Software,
die von Unternummer 9A001c, Nummer
9A004 bis 9A011, 9B oder 9D erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

9E002
(W, M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Herstellung von Ausrüstung, die
von Unternummer 9A001c, Nummer 9A004 bis 9A011
oder 9B erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Technologie für die Instandsetzung von erfassten Strukturen, Laminaten oder Werkstoffen: Siehe Unternummer 1E002f.

9E003

Technologie wie folgt: (W)

a. Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung von einem der folgenden Gasturbinentriebwerkbestandteile oder -systeme:
1. Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder Deckbänder (tip shrouds) aus gerichtet erstarrten (DS)
oder Einkristall (SC)-Legierungen, die bei 1273 K
(1000 °C) und einer Spannung von 200 MPa eine
Zeitstandfestigkeit (in der kristallografischen Orientierung 001) von mehr als 400 Stunden aufweisen,
wobei die mittleren Materialkennwerte zu Grunde
gelegt werden,

A.4 OGB
T: keine

2. Mehrfachdombrennkammern mit einer mittleren Brenneraustrittstemperatur grösser als 1813 K
(1540 °C) oder Brennkammern mit thermisch entkoppelten Flammrohren (combustion liner), nichtmetallischen Flammrohren oder nichtmetallischen Ummantelungen, A.4 OGB
T: keine

Aussenhandel

216

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3. aus organischen Verbundwerkstoffen gefertigte Bestandteile für Betriebstemperaturen grösser als 588 K
(315 °C), oder Bestandteile aus Verbundwerkstoffen
mit Metall-Matrix, Werkstoffen mit Keramik-Matrix
und intermetallischen oder intermetallisch verstärkten
Werkstoffen, die von Nummer 1A002 oder 1C007
erfasst werden,

A.4 OGB
T: keine

4. ungekühlte Turbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln, Deckbänder (tip shrouds) oder andere Bestandteile,
die für den Betrieb bei Gastemperaturen im Schaufelkanal grösser/gleich 1323 K (1050 °C) ausgelegt
sind,

A.4 OGB
T: keine

5. gekühlte Turbinenschaufeln, -leitschaufeln oder Deckbänder (tip shrouds), andere als die in Unternummer 9E003a1 beschriebenen, die Gastemperaturen im Schaufelkanal grösser/gleich 1643 K (1370 °C)
ausgesetzt sind,

A.4 OGB
T: keine

6. durch Fügen im festen Zustand (solid state joining) verbundene Schaufelblatt/Scheiben-Kombinationen, A.4 frei
T: keine

7. Gasturbinentriebwerksbestandteile, bei denen von Unternummer 2E003b erfasste DiffusionsschweissTechnologie verwendet wird, A.4 frei
T: keine

8. schadenstolerante rotierende Bestandteile von Gasturbinentriebwerken, bei denen von Unternummer
1C002b erfasste pulvermetallurgische Werkstoffe
verwendet werden,

A.4 OGB
T: keine

9. FADEC (Full Authority Digital Electronic Engine Control) für Gasturbinentriebwerke und Kombinationsantriebe sowie zugehörige Diagnosebauteile,
Sensoren und besonders entwickelte Bestandteile, A.4 OGB
T: keine

10. Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie und zugehörige Regelsysteme für A.4 frei
T: keine

a. Gasgeneratorturbinen,
b. Fans oder Arbeitsturbinen,
c. Schubdüsen,
Anmerkung:
1. Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie und zugehörige Regelsysteme in Unternummer 9E003a10
schliessen Eintrittsleitschaufeln, verstellbare Fans, verstellbare Leitkränze oder Abblasventile für Verdichter
nicht ein.

2. Unternummer 9E003a10 erfasst nicht Entwicklungs- oder Herstellungs-Technologie für Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie für Umkehrschub.

11. Laufschaufelspitzen-Spaltregelsysteme mit aktiver Gehäuseausgleichs-Technologie, die auf Auslegungsund Entwicklungsdaten beschränkt ist oder A.4 frei
T: keine

Güterkontrollverordnung 217

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

12. hohle Fanlaufschaufeln grosser Profiltiefe ohne gegenseitige Abstützung der Schaufeln;

A.4 frei
T: keine

b. Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung von: A.4 frei
T: keine

1. Flugmodellen für Windkanäle mit nicht störend auf den Luftstrom wirkenden Sensoren, die Daten von
den Sensoren zum Datenerfassungssystem übertragen
können, oder

2. Propellerblättern und Propfanblättern aus Verbund- werkstoffen, die mehr als 2000 kW bei Fluggeschwindigkeiten grösser als Mach 0,55 aufnehmen können; c. Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung von Bestandteilen für Gasturbinentriebwerke unter Verwendung von Laser-, Wasserstrahl-, elektrochemischen oder funkenerosiven Bohrverfahren zur Herstellung von Löchern mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften: A.4 frei
T: keine

1. Mit allen folgenden Eigenschaften: a. Tiefen grösser als das 4-fache ihres Durchmessers,
b. Durchmesser kleiner als 0,76 mm und
c. Bohrwinkel kleiner/gleich 25° oder 2. Mit allen folgenden Eigenschaften: a. Tiefen grösser als das 5-fache ihres Durchmessers,
b. Durchmesser kleiner als 0,4 mm und
c. Bohrwinkel über 25°; Technische Anmerkung:
Im Sinne von Unternummer 9E003c wird der Bohrwinkel von einer Ebene aus gemessen, die tangential zur Schaufelblattoberfläche an dem Punkt verläuft, an dem die Mittellinie der Bohrung in
die Blattoberfläche eintritt.

d. Technologie, die unverzichtbar ist für: A.4 frei

1. Entwicklung von Leistungsübertragungssystemen für Hubschrauber oder Schwenkrotor- oder KippflügelLuftfahrzeuge oder T: keine

2. Herstellung von Leistungsübertragungssystemen für Hubschrauber oder Schwenkrotor- oder KippflügelLuftfahrzeuge; e. 1. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von Dieselmotor-Antriebssystemen für Landfahrzeuge
mit allen folgenden technischen Daten: A.4 frei
T: keine

a. «Boxvolumen» kleiner/gleich 1,2 m3,
b. Gesamtleistung grösser als 750 kW, basierend auf 80/1269/EEC, ISO 2534 oder gleichwertigen n ationalen Normen und

Aussenhandel

218

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

c. Leistungsdichte grösser als 700 kW/m3 «Boxvolumen»,
Technische Anmerkung:
Das «Boxvolumen» wird als das Produkt aus drei wie
folgt gemessenen, aufeinander senkrecht stehenden Abmessungen definiert:
Länge: die Länge der Kurbelwelle von der Motorstirnseite bis zur Flanschfläche des Schwungrads,

Breite: die grösste der folgenden Abmessungen: a. das Aussenmass zwischen den Ventildeckeln,
b. das Mass zwischen den Aussenkanten der Zylinderköpfe oder

c. der Durchmesser des Schwungradgehäuses, Höhe:

die grössere der folgenden Abmessungen:
a. das Mass zwischen der KurbelwellenMittellinie und der Oberkante des Ventildeckels (oder Zylinderkopfes) zuzüglich des
doppelten Hubs oder

b. der Durchmesser des Schwungradgehäuses.

2. Technologie, die unverzichtbar ist für die Herstellung von besonders entwickelten Bestandteilen wie folgt
für Hochleistungsdieselmotoren:
a. Technologie, die unverzichtbar ist für die Herstellung von Motorensystemen, bei denen für alle folgenden
Bauteile keramische Werkstoffe verwendet werden,
die von Nummer 1C007 erfasst werden:
1. Zylinderlaufbuchsen,
2. Kolben,
3. Zylinderköpfe und
4. ein oder mehrere weitere Bauteile (einschl. Auslassöffnungen, Turboladern, Ventilführungen, Ventilbaugruppen oder isolierter Kraftstoffeinspritzdüsen),

b. Technologie, die unverzichtbar ist für die Herstellung von Turboladersystemen mit Einstufenkompressoren
mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Betrieb bei Druckverhältnissen von 4:1 oder höher,
2. Massendurchsatz im Bereich von 30 bis 130 kg/min und

3. Veränderbarkeit des Strömungsquerschnitts innerhalb des Kompressor- oder Turbinenbereichs,

Güterkontrollverordnung 219

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

c. Technologie, die unverzichtbar ist für die Herstellung von Kraftstoffeinspritzsystemen, die eine besonders
konstruierte Eignung zur Verwendung verschiedener
Kraftstoffe (z. B. Diesel- oder Düsenkraftstoff) au fweisen, die den Viskositätsbereich von Dieselkraftstoff (2,5 cSt bei 310,8 K (37,8 °C)) bis zu Benzin
(0,5 cSt bei 310,8 K (37,8 °C)) abdecken, mit allen
folgenden Eigenschaften:
1. Einspritzmenge grösser als 230 mm3 pro Einspritzung pro Zylinder und

2. Einsatz von besonders konstruierten elektronischen Regeleinrichtungen zum automatischen Umschalten
der Drehzahlreglercharakteristiken in Abhängigkeit
von den Kraftstoffeigenschaften, um eine gleichbleibende Drehmomentcharakteristik mit Hilfe geeigneter Sensoren zu erzielen, 3. Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwick- lung oder Herstellung von
«Hochleistungsdieselmotoren» mit Fest-, Gasphasenoder Flüssigfilmschmierung (auch in Kombination)
der Zylinderwand für den Betrieb bei Temperaturen
grösser als 723 K (450 °C), die an der Zylinderwand
an der oberen Grenze des Wegs des obersten Kolbenringes gemessen werden.
Technische Anmerkung:
«Hochleistungsdieselmotoren» sind Dieselmotoren mit einem mittleren, spezifischen Effektivdruck grösser/gleich
1,8 MPa bei einer Drehzahl von 2300 min-1, sofern die
Nenndrehzahl mindestens 2300 min-1 beträgt.

9E101
(M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung oder Herstellung
von Ausrüstung, die von Nummer 9A101, 9A104 bis
9A111 oder 9A115 bis 9A119 erfasst wird.
A.4 OGB
T: keine

9E102
(M) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung der von Nummer
9A004 erfassten Trägerraketen oder der von Nummer
9A005 bis 9A011, 9A101, 9A104 bis 9A111, 9A115 bis
9A119, 9B105, 9B106, 9B115 bis 9B117, 9D101 oder
9D103 erfassten Güter.
A.4 OGB
T: keine

Aussenhandel

220

946.202.1

Anhang 327

Liste der besonderen militärischen Güter
Anmerkung: Von den in diesem Anhang aufgeführten Gütern fallen die folgenden unter den Geltungsbereich des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 199628 über das Kriegsmaterial: a.

Waffen, Waffensysteme, Munition sowie militärische Sprengmittel; b.

Ausrüstungsgegenstände, die spezifisch für den Kampfeinsatz oder für die Gefechtsführung konzipiert oder abgeändert worden sind und die in der Regel nicht auch für
zivile Zwecke verwendbar sind.

Ebenfalls unter den Geltungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes fallen nachfolgend aufgeführte
Einzelteile und Baugruppen, auch teilweise bearbeitete, sofern erkennbar ist, dass diese Teile
in derselben Ausführung nicht auch für zivile Zwecke verwendbar sind.

In Zweifelsfällen erteilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) Auskunft.

Inhaltsverzeichnis Listen-Nr.

Güterbezeichnung

Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATM) für besondere militärische
Güter

Allgemeine Software-Anmerkung (ASA)

ML 1

Feuerwaffen

ML 2

Geschütze, Haubitzen, Kanonen, Mörser usw.

ML 3

Munition für die in ML 1, 2 oder 12 erfassten Waffen ML 4

Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper ML 5

Feuerleitsysteme

ML 6

Fahrzeuge

ML 7

Toxische Wirkstoffe, Reizstoffe, zugehörige Ausrüstung, Substanzen, Materialien und Technologie ML 8

Spreng- und Treibstoffe für militärische Zwecke ML 9

Kriegsschiffe, Spezialausrüstung für die Marine ML 10

Bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge, Bordausrüstung, Fallschirme,
für militärische Zwecke ML 11

Elektronische Ausrüstung für militärische Zwecke, die nicht von anderen
in Anhang 3 aufgeführten Nummern erfasst werden (z. B. Ausrüstung für
elektronische Gegenmassnahmen [ECM] und Schutzmassnahmen
[ECCM], Identifizierungs-, Authentisierungs- und Kennungsladegeräte
sowie Schlüsselmanagement) ML 12

Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie ML 13

Spezialpanzer- oder Schutzausrüstungen ML 14

Spezialisierte Ausrüstung für die militärische Ausbildung (Simulatoren,
Drohnen, Waffenübungsgeräte, Zieldarstellungsausrüstung usw.) 27

Fassung gemäss Ziff. I der V des EVD vom 31. Aug. 1999, in Kraft seit 1. Jan. 2000
(AS 1999 3148).

28

SR 514.51

Güterkontrollverordnung 221

946.202.1

Listen-Nr.

Güterbezeichnung

ML 15

Bildausrüstung (z. B. Infrarot-, Bildverstärkungs- und Wärmebildausrüstung) oder Ausrüstung für Gegenmassnahmen (ECM) und zum Schutz
von Gegenmassnahmen (ECCM) für militärische Zwecke ML 16

Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse ML 17

Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Materialien und Bibliotheken ML 18

Ausrüstung und Technologie für die Herstellung der in Anhang 3 erfassten
Gütern

ML 19

Strahlenwaffensysteme (z. B. Lasersysteme) ML 20

Kryogenische und supraleitende Ausrüstung ML 21

Software

ML 22

Technologie

1.0Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATM) für besondere
militärische Güter
(gültig im Zusammenhang mit den relevanten Listenpositionen im Anhang 3) Die Erfassung von Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der vom Anhang 3 erfassten Güter unverzichtbar ist, erfolgt entsprechend den
Vorgaben in den Listenpositionen.

Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von erfassten
Gütern unverzichtbar ist, bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter
einsetzbar ist.

Nicht erfasst ist Technologie, die das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau,
Betrieb, Wartung und Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht erfasst sind
oder für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.

Die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von Technologie gelten nicht für allgemein zugängliche Informationen, wissenschaftliche Grundlagenforschung oder
für die für Patentanmeldungen erforderlichen Informationen. 2.0Allgemeine Software-Anmerkung (ASA) für besondere militärische
Güter

Es gilt die im Anhang 2 enthaltene Allgemeine Software Anmerkung (ASA) Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Liste der besonderen militärischen Güter
Anmerkung:
Durch kursive Schrift gekennzeichnete Begriffe: Siehe Begriffsbestimmungen (Anhang 1).

ML 1

Feuerwaffen und Zubehör wie folgt sowie besonders
konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: keine

Aussenhandel

222

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. eindeutig erkennbare Jagd- und Sportwaffen, die in derselben Ausführung nicht auch Kampfwaffen sind;

b. Einzellader und Vorderlader; c. Faustfeuerwaffen und Repetiergewehre für Randfeuermunition;

d. alte Waffen, für die keine verwendbare Munition mehr hergestellt wird oder im öffentlichen Handel erhältlich
sind;
Anmerkung:
Unternummer ML 1d erfasst nicht folgende Waffen;
1. Musketen, Gewehre und Karabiner, die vor 1938 hergestellt wurden;

2. Nachbildungen von Musketen, Gewehren und Karabinern, deren Originale vor 1890 hergestellt wurden; 3. Revolver, Pistolen und Maschinenwaffen, die vor 1890 hergestellt wurden, und ihre Nachbildungen.

Anmerkung:
Unternummern ML 1a bis ML 1d erfassen nicht für Exeziermunition besonders konstruierte Waffen, die keine von Nummer ML 3
erfasste Munition verschiessen können.

ML 2

Bewaffnung oder Waffen, andere als von ML 1 erfasst,
mit einem Kaliber grösser als 12,7 mm, Werfer und Zubehör wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: keine

a. Geschütze, Haubitzen, Kanonen, Mörser, Panzerabwehrwaffen, Einrichtungen zum Abfeuern von Geschossen und Raketen, militärische Flammenwerfer, rückstossfreie Waffen und Tarnvorrichtungen (signature reduction devices) hierfür;
Anmerkung:
Unternummer ML 2a schliesst Injektoren, Messgeräte, Speichertanks und besonders konstruierte Bestandteile für den Einsatz von flüssigen Treibladungen für einen der von Unternummer ML 2a erfassten Ausrüstungsgegenstände ein.

b. militärische Nebel- und Gaswerfer, militärische pyrotechnische Werfer oder Generatoren.
Anmerkung:
Unternummer ML 2b erfasst nicht Signalpistolen.

c. Waffenzielgeräte, besonders konstruiert für die von Unternummer ML 2a erfassten Waffen.

ML 3

Munition für die von Nummer ML 1, ML 2 oder ML 12
erfassten Waffen sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: keine

Güterkontrollverordnung 223

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkungen:
1. Besonders konstruierte Bestandteile schliessen ein: a. Metall- oder Kunststoffbestandteile, z. B. Ambosse in Zündhütchen, Geschossmäntel, Patronengurtglieder, Führungsringe und andere Munitionsbestandteile aus Metall;

b. Sicherungseinrichtungen, Zünder, Sensoren und Anzündvorrichtungen;

c. Stromquellen für die einmalige Abgabe einer hohen Leistung;

d. abbrennbare Hülsen für Treibladungen;
e. Submunition einschliesslich Bomblets, Minelets und endphasengelenkter Geschosse.

2. Nummer ML 3 erfasst nicht Munition ohne Geschoss (Manöver-, Signalmunition) und Exerziermunition mit gelochter Pulverkammer.

ML 4

Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper sowie zugehörige Ausrüstung und Zubehör wie folgt, besonders konstruiert für militärische Zwecke, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: A.4 OGB
T: keine

a. Bomben, Torpedos, Granaten, Rauch- und Nebelbüchsen, Raketen, Minen, Flugkörper, Wasserbomben,
Sprengkörper-Ladungen, -Vorrichtungen und Zubehör,
militärische Pyrotechnika, Leuchtpatronen und Darstellungsmunition (d. h. Ausrüstung, welche die Eigenschaften einer der von Unternummer ML 4a erfassten
Waren simuliert);
Anmerkung:
Unternummer ML 4a schliesst ein:
1. Rauch- und Nebelgranaten, Feuerbomben, Brandbomben und Sprengkörper;

2. Antriebsdüsen für Flugkörper und Bugspitzen für Wiedereintrittskörper.

b. Ausrüstung, besonders konstruiert für das Handhaben, Überwachen, Scharfmachen, Stromversorgen bei einmaliger Abgabe einer hohen Leistung, Abfeuern, Legen,
Räumen, Ausstossen, Täuschen, Stören, Zünden oder
Orten der von Unternummer ML 4a erfassten Waren.
Anmerkung:
Unternummer ML 4b schliesst ein:
1. fahrbare Gasverflüssigungsanlagen mit einer Produktionskapazität von mindestens 1000 kg Flüssiggas pro Tag;

2. schwimmfähige elektrisch leitende Kabel zum Räumen magnetischer Minen.

Aussenhandel

224

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

ML 5

Feuerleiteinrichtungen, zugehörige Überwachungs- und
Alarmierungsausrüstung sowie verwandte Systeme und
Ausrüstung für Gegenmassnahmen wie folgt, besonders
konstruiert für militärische Zwecke, sowie besonders
konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes
Zubehör hierfür:

A.4 OGB
T: keine

a. Waffenzielgeräte, Bombenzielrechner, Rohrwaffenrichtgeräte und Waffensteuersysteme;

b. Zielerfassungs-, Zielzuordnungs-, Zielentfernungsmess-, Zielüberwachungs- oder Zielverfolgungssysteme, Ortungs-, Datenverknüpfungs(data fusion)-, Erkennungsoder Identifizierungs-Vorrichtungen und Ausrüstung zur
Sensorintegration (sensor integration equipment); c. Ausrüstung für Gegenmassnahmen gegen die von den Unternummern ML 5a und ML 5b erfasste Ausrüstung.

d. Prüf- oder Justierausrüstung, besonders konstruiert für die Instandsetzung oder Wartung der von Unternummer
ML 5a oder ML 5b erfassten Ausrüstung.

ML 6

Landfahrzeuge und Bestandteile hierfür, besonders
konstruiert oder geändert für militärische Zwecke.
Technische Anmerkung:
«Landfahrzeuge» im Sinne der Nummer ML 6 schliessen auch
Anhänger ein.
Anmerkungen:
1. Nummer ML 6 schliesst ein: a. Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer
ML 4 erfassten Waffen; b. gepanzerte Fahrzeuge;
c. amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge;
d. Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme.

2. Die Änderung eines Landfahrzeuges für militärische Zwecke bedeutet eine bauliche, elektrische oder mechanische Änderung, die ein oder mehrere besonders konstruierte militärische
Bestandteile betrifft. Solche Bestandteile schliessen ein:
a. Luftreifendecken in beschussfester oder bei abgelassener Luftfahrtauglicher Spezialbauart; b. Reifendruck-Regelvorrichtungen, die aus dem Inneren des fahrenden Fahrzeugs bedient werden können; c. Panzerschutz von wichtigen Teilen (z. B. Kraftstofftanks oder Fahrzeugkabinen); d. besondere Verstärkungen für die Aufnahme von Waffen;
e. Mehrfarben-Tarnlackierung des Fahrzeuges.

3. Nummer ML 6 erfasst keine zivilen Sonderschutzlimousinen und Werttransporter mit Schutzpanzerung.

Güterkontrollverordnung 225

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

4. Nummer ML 6 erfasst nicht die folgenden militärischen Bestandteile:
a. Beleuchtungseinrichtungen einschliesslich Tarnbeleuchtung,
b. Gewehr- bzw. Waffenhalterungen,
c. Tarnnetzhalterungen,
d. NATO-Kupplungen,
e. Dachluken, rund, mit schwenk- oder klappbarem Deckel.

ML 7

Chemische oder biologische Agenzien, Reizstoffe, radioaktive Stoffe, zugehörige Ausrüstung, Bestandteile, Materialien und Technologie wie folgt: A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Die CAS-Nummern sind nur beispielhaft. Sie umfassen nicht alle
Chemikalien und Mischungen, die von Nummer ML 7 erfasst
werden.

a. Biologische Agenzien und radioaktive Stoffe für den Kriegsgebrauch (zur Aussergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, zur Funktionsbeeinträchtigung von
Geräten oder zur Vernichtung von Ernten oder der Umwelt) und chemische Kampfstoffe;
Anmerkung:
Die Ausfuhr der Güter unter ML 7a für den Kriegsgebrauch ist
gemäss Art. 7 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 199629
über das Kriegsmaterial verboten.

b. Komponenten für Binärkampfstoffe und Schlüsselvorprodukte wie folgt:
1. Alkyl(Me, Et, n-Pr oder i-Pr)-phosphonsäuredifluoride, wie: DF: Methylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 676-99-3);

2. O-Alkyl(H oder

≤ C10 einschliesslich Cycloalkyl)-O2-Dial-kyl(Me, Et, n-Pr oder iPr)aminoethylalkyl(Me, Et, n-Pr oder iPr)phosphonite und entsprechende alkylierte und
protonierte Salze, wie: QL: O-Ethyl-O-2diisopropylaminoethylmethylphosphonit
(CAS-Nr. 57856-11-8);

3. Chlor-Sarin: O-Isopropylmethyl-phosphonochlorid (CAS-Nr. 1445-76-7);

4. Chlor-Soman: O-Pinakolylmethyl-phosphonochlorid (CAS-Nr. 7040-57-5);

c. Tränengase und andere Reizstoffe zur Bekämpfung von Unruhen einschliesslich:
1. CA: Brombenzylcyanid (CAS-Nr. 5798-79-8);
2. CS: o-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CAS-Nr. 2698-41-1);

29

SR 514.51

Aussenhandel

226

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

3. CN:

ω-Chloracetophenon (CAS-Nr. 532-27-4); 4. CR: Dibenz(b,f)-1,4-oxazepin (CAS-Nr. 257-07-8);

d. Ausrüstung, besonders konstruiert oder modifiziert zum Ausbringen der von Unternummer ML 7a erfassten
Stoffe oder Agenzien und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
Anmerkung:
Die Ausfuhr der Güter unter ML 7d für den Kriegsgebrauch ist
gemäss Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember
199630 über das Kriegsmaterial verboten.

e. Ausrüstung, besonders konstruiert zur Abwehr der von Unternummer ML 7a erfassten Materialien und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
Anmerkung:
Unternummer ML 7e schliesst Schutzkleidung ein.
Ergänzende Anmerkung:
Zivilschutzmasken und Schutzausrüstung: Siehe Anhang 2,
Nummer 1A004

f. Ausrüstung, besonders konstruiert zur Feststellung oder Identifizierung der von Unternummer ML 7a erfassten
Materialien und besonders konstruierte Bestandteile
hierfür;
Anmerkung:
Unternummer ML 7f erfasst nicht Strahlendosimeter für den
persönlichen Gebrauch.
Ergänzende Anmerkung:
Zivilschutzmasken und Schutzausrüstung: Siehe Anhang 2,
Nummer 1A004.

g. Biopolymere, besonders entwickelt oder aufgebaut für die Feststellung oder Identifizierung der von Unternummer ML 7a erfassten chemischen Kampfstoffe und
spezifische Zellkulturen zu ihrer Herstellung; h. Biokatalysatoren für die Dekontamination und den Abbau chemischer Kampfstoffe und biologische Systeme
hierfür, wie folgt:
1. Biokatalysatoren, besonders entwickelt für die Dekontamination und den Abbau der von Unternummer
ML 7a erfassten chemischen Kampfstoffe, die durch
gezielte Laborauslese oder genetische Manipulation
biologischer Systeme erzeugt werden; 30

SR 514.51

Güterkontrollverordnung 227

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. biologische Systeme wie folgt: Expressions-Vektoren, Viren oder Zellkulturen, die eine spezifische genetische Information zur Herstellung der von Unternummer ML 7h1 erfassten Biokatalysatoren enthalten; i. Technologie wie folgt: 1. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der von Unternummer ML 7a bis ML 7f
erfassten toxischen Wirkstoffe, zugehörigen Ausrüstung oder Bestandteile; 2. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der von Unternummer ML 7g erfassten
Biopolymere oder spezifischen Zellkulturen; 3. Technologie, ausschliesslich bestimmt für die Inkorporation der von Unternummer ML 7h1 erfassten
Biokatalysatoren in militärische Trägersubstanzen
oder militärische Materialien.

Anmerkung:
1. Unternummer ML 7a schliesst die folgenden chemischen Kampfstoffe ein:
a. Nervenkampfstoffe:

1. O-Alkyl(

≤ C10 einschliesslich Cycloalkyl)alkyl-(Me, Et, n-Pr oder i-Pr)-phosphonofluoride, wie:
Sarin: O-Isopropylmethylphosphonofluorid
(CAS-Nr. 107-44-8); und
Soman: O-Pinakolylmethylphosphonofluorid
(CAS-Nr. 96-64-0);

2. O-Alkyl(

≤ C10 einschliesslich Cycloalkyl)N,Ndialkyl(Me, Et, n-Pr oder i-Pr)-phosphoramido-cyanide,
wie:
Tabun: O-Ethyl-N,N-dimethylphosphoramidocyanid
(CAS-Nr. 77-81-6);

3. O-Alkyl(H oder

≤ C10 einschliesslich Cycloalkyl)-S-2dialkyl(Me, Et, n-Pr oder i-Pr)phosphonothiolate sowie
entsprechende alkylierte und protonierte Salze, wie:
VX: O-Ethyl-S-2-diisopropylaminoethyl-methylphosphonothiolat (CAS-Nr. 50782-69-9); b. Hautkampfstoffe:

1. Schwefelloste, wie: 2-Chlorethylchlormethylsulfid
(CAS-Nr. 2625-76-5);
Bis(2-chlorethyl)-sulfid (CAS-Nr. 505-60-2);
Bis(2-chlorethylthio)-methan
(CAS-Nr. 63869-13-6);
1,2-Bis-(2-chlorethylthio)-ethan
(CAS-Nr. 3563-36-8);
Bis-1,3-(2-chlorethylthio)-n-propan
(CAS-Nr. 63905-10-2);
Bis-1,4-(2-chlorethylthio)-n-butan
(CAS-Nr. 142868-93-7);
Bis-1,5-(2-chlorethylthio)-n-pentan
(CAS-Nr. 142868-94-8);

Aussenhandel

228

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Bis-(2-chlorethylthiomethyl)-ether
CAS-Nr. 63918-90-1);
Bis-(2-chlorethylthioethyl)-ether
(CAS-Nr. 63918-89-8);

2. Lewisite, wie:

2-Chlorvinyldichlorarsin (CAS-Nr. 541-25-3),
Bis(2-chlorvinyl)-chlorarsin
(CAS-Nr. 40334-69-8);
Tris(2-chlorvinyl)-arsin
(CAS-Nr. 40334-70-1);

3. Stickstoffloste, wie: HN1: N-Ethyl-bis(2-chlorethyl)-amin (CAS-Nr. 538-07-8);

HN2: N-Methyl-bis(2-chlorethyl)-amin (CAS-Nr. 51-75-2);

HN3: Tris-(2-chlorethyl)-amin (CAS-Nr. 555-77-1);

c. Psychokampfstoffe, wie: BZ: 3-Chinuclidinylbenzilat (CAS-Nr. 6581-06-2); d. Entlaubungsmittel, wie: 1. Butyl-(2-Chlor-4-Fluorphenoxy-)acetat (LNF);
2. 2,4,5-trichlorphenoxyessigsäure gemischt mit 2,4dichlorphenoxyessigsäure (Agent Orange);

2. Unternummer ML 7e schliesst Luftreinigungsanlagen ein, besonders konstruiert oder hergerichtet zum Filtern von radioaktiven, biologischen und chemischen Stoffen;

3. Unternummern ML 7a und ML 7c erfassen nicht: a. Chlorcyan;
b. Cyanwasserstoffsäure;
c. Chlor;
d. Carbonylchlorid (Phosgen);
e. Perchlorameisensäuremethylester (Diphosgen);
f. Bromessigsäureethylester;
g. Xylylbromide;
h. Benzylbromid;
i. Benzyljodid;
j. Bromaceton;
k. Bromcyan;
l. Brommethylethylketon;
m. Chloraceton;
n. Jodessigsäureethylester;
o. Jodaceton;
p. Chlorpikrin;

4. Unternummern ML 7g, ML 7h2 und ML 7i3 erfassen nur spezifische Technologie, Zellkulturen und biologische Systeme.
Technologie, Zellkulturen und biologische Systeme für zivile
Zwecke, z. B. für Landwirtschaft, Pharmazie, Medizin, Tierheilkunde, Umwelt und Nahrungsmittelindustrie, werden nicht
erfasst.

5. Unternummer ML 7c erfasst nicht einzeln abgepackte Tränen- gase oder andere Reizstoffe für persönliche Selbstverteidigungszwecke.

6. Unternummern ML 7d, ML 7e und ML 7f erfassen Ausrüstung, besonders konstruiert oder modifiziert für militärische Zwecke
(d. h. die Ausrüstung erfüllt Mil-Standard).

7. Siehe auch Anhang 2, Nummer 1A004

Güterkontrollverordnung 229

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

8. Ausgangsstoffe für die Herstellung toxischer Wirkstoffe: Siehe Anhang 2, Nummer 1C350.

9. Zugehörige biologische Wirkstoffe: Siehe Anhang 2, Nummern 1C351 bis 1C354. Die dort genannten biologischen Wirkstoffe
werden nur dann von Unternummer ML 7a erfasst, wenn diese
dem Begriff «für den Kriegsgebrauch» entsprechen.

ML 8

Militärische Explosivstoffe und Brennstoffe, einschliesslich Treibstoffe, und zugehörige Stoffe wie folgt: A.4 OGB
T : keine

a. Stoffe wie folgt und Mischungen daraus: 1. kugelförmiges Aluminiumpulver (CAS-Nr. 7429-90-5) mit einer Partikelgrösse kleiner/gleich 60 µm, hergestellt aus Material mit einem Aluminiumgehalt von mindestens 99%; 2. metallische Brennstoffe in Partikelform (kugelförmig, staubförmig, flockenförmig oder gemahlen), hergestellt aus Material, das zu mindestens 99% aus einem
der folgenden Materialien besteht:
a. Metalle und Mischungen daraus: 1. Beryllium (CAS-Nr. 7440-41-7) mit einer Partikelgrösse kleiner als 60

µm;

2. Eisenpulver (CAS-Nr. 7439-89-6) mit einer Partikelgrösse kleiner/gleich 3

µm, hergestellt durch Reduktion von Eisenoxid mit Wasserstoff; b. Mischungen, die einen der folgenden Stoffe enthalten:
1. Zirkonium (CAS-Nr. 7440-67-7), Magnesium (CAS-Nr. 7439-95-4) und Legierungen dieser
Metalle mit Partikelgrössen kleiner als 60 µm;

2. Bor (CAS-Nr. 7440-42-8) oder Borcarbid (CAS-Nr. 12069-32-8) mit einer Reinheit
grösser/gleich 85 % und einer Partikelgrösse
kleiner als 60

µm;

3. Perchlorate, Chlorate und Chromate, die mit Metallpulver oder anderen energiereichen Brennstoffen gemischt sind;

4. Nitroguanidin (NQ) (CAS-Nr. 556-88-7);
5. Verbindungen, die aus Fluor und einem oder mehreren der folgenden Elemente zusammengesetzt sind:
sonstige Halogene, Sauerstoff, Stickstoff; 6. Carborane, Decaboran (CAS-Nr. 17702-41-9), Pent aboran und Derivate daraus;

7. Oktogen (Cyclotetramethylentetranitramin [HMX]) (CAS-Nr. 2691-41-0);

8. Hexanitrostilben (HNS) (CAS-Nr. 20062-22-0);

Aussenhandel

230

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

9. Diaminotrinitrobenzol (DATB) (CAS-Nr. 1630-08-6);

10. Triaminotrinitrobenzol (TATB) (CAS-Nr. 3058-38-6);

11. Triaminoguanidinnitrat (TAGN) (CAS-Nr. 4000-16-2);

12. Titansubhydrid mit der stöchiometrischen Zusammensetzung TiH 0,65-1,68;

13. Dinitroglycoluril (DNGU, DINGU) (CAS-Nr. 5551004-8), Tetranitroglycoluril (TNGU, SORGUYL)
(CAS-Nr. 55510-03-7);

14. Tetranitrobenzotriazolobenzotriazol (TACOT) (CASNr. 25243-36-1);

15. Diaminohexanitrodiphenyl (DIPAM) (CAS-Nr.

17215-44-0);

16. Picrylaminodinitropyridin (PYX) (CAS-Nr. 38082-89-2), 17. 3-Nitro-1,2,4,-triazol-5-on (NTO oder ONTA) (CASNr. 932-64-9);

18. Hydrazin (CAS-Nr. 302-01-2) mit einer Mindestkonzentration von 70 %, Hydrazinnitrat (CAS-Nr. 3783627-4), Hydrazinperchlorat (CAS-Nr. 27978-54-7), u nsymmetrisches Dimethylhydrazin (CAS-Nr. 57-14-7),
Monomethylhydrazin (CAS-Nr. 60-34-4) und symmetrisches Dimethylhydrazin (CAS-Nr. 540-73-8); 19. Ammoniumperchlorat (CAS-Nr. 7790-98-9);
20. Cyclotrimethylenetrinitramin (RDX) (CAS 121-824); Cyclonit; T4; Hexahydro-1,3,5-trinitro-1,3,5triazin; 1,3,5-trinitro-1,3,5-triaza-cyclohexan
(Hexogen);

21. Hydroxylammoniumnitrat (HAN) (CAS-Nr. 1346508-2), Hydroxylammoniumperchlorat (HAP)
(CAS-Nr. 15588-62-2);

22. 2-(5-Cyanotetrazolato) pentaaminkobalt(III)perchlorat (CP) (CAS-Nr. 70247-32-4); 23. Cis-bis (5-nitrotetrazolato) tetraaminkobalt(III)perchlorat (BNCP);

24. 7-Amino-4,6-dinitrobenzofurazan-1-oxid (ADNBF) (CAS-Nr. 97096-78-1), Amino-dinitrobenzo-furoxan; 25. 5,7-Diamino-4,6-dinitrobenzofurazan-1-oxid (CL-14) (CAS-Nr. 117907-74-1) oder Diamino-dinitrobenzofurozan; 26. 2,4,6-Trinitro-2,4,6-triaza-cyclo-hexanon (K-6 oder Keto-RDX) (CAS-Nr. 115029-35-1);

Güterkontrollverordnung 231

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

27. 2,4,6,8-Tetranitro-2,4,6,8-tetraaza-bicyclo-3,3,0octanon-3 (CAS-Nr. 130256-72-3)
(Tetranitrosemigly-couril, K55 oder keto-bicyclisches
HMX);

28. 1,1,3-Trinitroazetidin (TNAZ) (CAS-Nr. 97645-24-4); 29. 1,4,5,8-Tetranitro-1,4,5,8-tetraazadecalin (TNAD) (CAS-Nr. 135877-16-6); 30. Hexanitrohexaazaisowurtzitan (CAS-Nr. 135285-90-4) (CL-20 oder HNIW) und dessen Clathrate; 31. Polynitrocubane mit mehr als vier Nitrogruppen;
32. Ammoniumdinitramid (ADN oder SR12) (CAS-Nr. 140456-78-6); 33. Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl) (CAS-Nr. 479-45-8);

b. Explosivstoffe und Treibstoffe, welche die folgenden Leistungsparameter erfüllen:
1. Explosivstoffe mit einer Detonationsgeschwindigkeit grösser als 8700 m/s oder einem Detonationsdruck
grösser als 34 GPa (340 kbar); 2. andere in Nummer ML 8 nicht genannte organische Explosivstoffe, die einen Detonationsdruck grösser/gleich 25 GPa (250 kbar) ergeben und bei Temperaturen grösser/gleich 250 °C (523 K) für die Dauer von
5 min oder länger stabil bleiben; 3. andere in Nummer ML 8 nicht aufgeführte Feststofftreibmittel der UN-Klasse 1.1 mit einem theoretisch
erreichbaren spezifischen Impuls (bei Standardbedingungen) von mehr als 250 s bei metallfreien oder
mehr als 270 s bei aluminiumhaltigen Mischungen; 4. andere Feststofftreibmittel der UN-Klasse 1.3 mit einem theoretisch erreichbaren spezifischen Impuls von
mehr als 230 s bei halogenfreien, 250 s bei metallfreien und 266 s bei metallhaltigen Mischungen; 5. andere in Nummer ML 8 nicht aufgeführte Schiesspulver mit einer Kraftkonstante grösser als
1200 kJ/kg;

6. andere in Nummer ML 8 nicht aufgeführte Explosivstoffe, Treibstoffe oder pyrotechnische Stoffe, die eine
stabile gleichförmige Abbrandgeschwindigkeit von
mehr als 38 mm/s bei 6,89 MPa (68,9 bar) und 21 °C
(294 K) aufweisen; oder

Aussenhandel

232

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

7. elastomermodifizierte gegossene zweibasige Treibmittel (EMCDB), die bei -40 °C (233 K) eine Dehnungsfähigkeit von mehr als 5 % bei grösster Beanspruchung aufweisen;

c. militärische Pyrotechnika; d. andere Stoffe wie folgt: 1. Luftfahrzeug-Treibstoffe, besonders konstruiert für militärische Zwecke;

2. militärische Materialien, die für die Verwendung in Flammenwerfern oder Brandbomben besonders entwickelte Verdicker für Kohlenwasserstoff-Brennstoffe
enthalten, wie Metallstearate oder Palmitate (Oktal)
(CAS-Nr. 637-12-7) und M1,M2,M3-Verdicker; 3. flüssige Oxidationsmittel, die aus inhibierter rauchender Salpetersäure (IRFNA) oder Sauerstoffdifluorid
bestehen oder diese Stoffe enthalten; e. Additive und Vorprodukte wie folgt: 1. Azidomethylmethyloxetan (AMMO) und -Polymere;
2. basisches Kupfersalicylat (CAS-Nr. 62320-94-9); Bleisalicylat (CAS-Nr. 15748-73-9); 3. Bis-(2,2-dinitropropyl)formal (CAS-Nr. 5917-61-3) oder Bis-(2,2-dinitropropyl)acetal
(CAS-Nr. 5108-69-0);

4. Bis(2-fluoro-2,2-dinitroethyl)formal (FEFO) (CAS-Nr. 17003-79-1); 5. Bis-(2-hydroxyethyl)glycolamid (BHEGA) (CAS-Nr. 17409-41-5); 6. Bis(2-methylaziridinyl)-methylaminophosphinoxid (Methyl BAPO) (CAS-Nr. 85068-72-0); 7. Bis(azidomethyl)oxethan und dessen Polymere (CAS-Nr. 17607-20-4); 8. Bis(chlormethyl)oxethan (BCMO) (CAS-Nr. 142173-26-0); 9. Butadiennitriloxid (BNO); 10. Butantrioltrinitrat (BTTN) (CAS-Nr. 6659-60-5);
11. Catocen (CAS-Nr. 37206-42-1)(2,2-Bisethylferrocenylpropan); Ferrocencarbonsäuren,
N-Butylferrocen (CAS-Nr. 319904-29-7), Butacen
(CAS-Nr. 125856-62-4) und andere verwandte polymere
Ferrocenderivate;

12. Dinitroazetidin-t-butylsalz;

Güterkontrollverordnung 233

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

13. energetisch wirksame Monomere, energetisch wirksame Plastifiziermittel und energetisch wirksame Polymere, die
Nitro-, Azido-, Nitrat-, Nitraza- oder Difluoraminogruppen enthalten; 14. FPF-1: Poly-2,2,3,3,4,4-Hexafluoropentan-1,5-diolformal;

15. FPF-3: Poly-2,4,4,5,5,6,6-heptafluoro-2-trifluoromethyl3-oxaheptan-1,7-diol-formal;

16. Glycidylazidpolymer (GAP) (CAS-Nr. 143178-24-9) und dessen Derivate;

17. Hexabenzylhexaazaisowurtzitan (HBIW) (CAS-Nr. 124782-15-6); 18. hydroxylterminiertes Polybutadien (HTPB) mit einer Hydroxylfunktionalität grösser/gleich 2,2 und kleiner/gleich 2,4, einem Hydroxylwert kleiner als
0,77 meq/g und einer Viskosität bei 30 °C (303 K) kleiner als 47 Poise (CAS-Nr. 69102-90-5); 19. superfeines Eisenoxid (Fe2O3 Hämatit) mit einer spezifischen Oberfläche grösser als 250 m2/g und einer durchschnittlichen Partikelgrösse kleiner/gleich 0,003

µm

(CAS-Nr. 1309-37-1); 20. Blei-Beta-Resorcylat (CAS-Nr. 20936-32-7);
21. Bleistannat (CAS-Nr. 12036-31-6) , Bleimaleat (CAS-Nr. 19136-34-6), Bleicitrat
(CAS-Nr. 14450-60-3);

22. Blei-Kupfer-Chelate von Beta-Resorcylat und/oder Salicylat (CAS-Nr. 68411-07-4); 23. Nitratomethylmethyloxethan oder Poly-(3nitratomethyl-3-methyloxethan) (Poly-NIMMO,
NMMO) (CAS-Nr. 84051-81-0); 24. 3-Nitraza-1,5-pentan-diisocyanat (CAS-Nr. 7406-61-9);

25. N-Methyl-p-Nitroanilin (CAS-Nr. 100-15-2);
26. metallorganische Kupplungsreagentien, insbesondere Titan-IV-Verbindungen: a. 2,2-[Bis-2-propenolat-methyl-butanolattris(dioctyl) phosphat-O] (LICA 12) (CAS-Nr. 103850-22-2); b. [(2-Propenolat-1)methyl-N-propenolatomethyl] butanolat-1-tris(dioctyl)-pyrophosphat (KR3538); c. [(2-Propenolat-1)methyl-N-propenolatomethyl] butanolat-1-tris(dioctyl)phosphat;

27. Polycyanodifluoraminoethylenoxid (PCDE);

Aussenhandel

234

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

28. polyfunktionelle Aziridinamide mit Isophthal-, Trimesin-, Butylenimintrimesamidisocyanur-(BITA) oder Trimethyladipin-Grundstrukturen und 2-Methyl- oder
2-Ethylsubstituenten am Aziridinring; 29. Polyglycidylnitrat oder Poly(Nitratomethyloxiran), (PolyGLYN, PGN) (CAS-Nr. 27814-48-8);

30. Polynitroorthocarbonate;
31. Propylenimid, 2-Methylaziridin (CAS-Nr. 75-55-8);
32. Tetraacetyldibenzylhexaazaisowurtzitan (TAIW);
33. Tetraethylenpentaaminacrylnitril (TEPAN) (CASNr. 68412-45-3), cyanethyliertes Polyamin und seine Salze;

34. Tetraethylenpentaaminacrylnitrilglycidol (TEPANOL) (CAS-Nr. 68412-46-4), cyanethylierte PolyaminAddukte mit Glycidol und seinen Salzen; 35. Triphenylwismut (TPB) (CAS-Nr. 603-33-8);
36. Tris-1-(2-methyl)aziridinylphosphinoxid (MAPO) (CAS-Nr. 57-39-6), Bis(2-methylaziridinyl)-2-(2hydroxypropanoxy)-propylamino-phosphinoxid
(BOBBA 8) und andere MAPO-Derivate; 37. 1,2,3-Tris [(1,2-bis-difluoramino)ethoxy]propan (TVOPA) (CAS-Nr. 53159-39-0); 38. 1,3,5-Trichlorbenzol (CAS-Nr. 108-70-3);
39. 1,2,4-Butantriol (1,2,4-Trihydroxybutan);
40. 1,3,5,7 Tetraacetyl-1-3,5,7-tetraazacyclooktan (TAT) (CAS-Nr. 41378-98-7); 41. 1,4,5,8-Tetraazadekalin (CAS-Nr. 5409-42-7);
42. niedermolekulares (Molekulargewichte kleiner als 10 000) Polyepichlorhydrin mit funktionellen Alkoholgruppen und Polyepichlorhydrindiol.

Anmerkungen:
1. Explosiv- und Treibstoffe für militärische Zwecke, welche die in den Unternummern ML 8a1 und ML 8a2 aufgeführten Metalle und Legierungen enthalten, werden auch dann erfasst,
wenn die Metalle und Legierungen in Aluminium, Magnesium,
Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind. Siehe auch Anhang 2, Nummer 1C011.

2. Nummer ML 8 erfasst nicht Bor und Borcarbid, das mit Bor-10 angereichert ist (Bor-10-Gehalt grösser als 20 Gewichtsprozent
des Gesamt-Borgehalts).

3. Luftfahrzeug-Treibstoffe, die von Unternummer ML 8d1 erfasst werden, sind Fertigprodukte und nicht deren Einzelkomponenten.

4. Nummer ML 8 erfasst nicht Perforatoren, besonders konstruiert für die Erdölexploration.

5. Nummer ML 8 erfasst die nachstehend aufgeführten Stoffe nur dann, wenn sie als Verbindungen oder Mischungen mit militärischen Explosivstoffen oder Metallpulvern vorliegen, d. h., sie
werden nicht erfasst, wenn sie in reiner Form oder als Mischungen untereinander vorliegen:

Güterkontrollverordnung 235

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Ammoniumpikrat;
b. Schwarzpulver;
c. Hexanitrodiphenylamin;
d. Difluoramin (HNF2);
e. Nitrostärke;
f. Kaliumnitrat;
g. Tetranitronaphthalin;
h. Trinitroanisol;
i. Trinitronaphthalin;
j. Trinitroxylol;
k. rauchende Salpetersäure, nicht inhibiert und nicht angereichert;

l. Acetylen;
m. Propan;
n. flüssiger Sauerstoff;
o. Wasserstoffperoxid in Konzentrationen von weniger als 85 Prozent;

p. Mischmetall;
q. N-Pyrrolidinon, 1-Methyl-2-pyrrolidinon;
r. Dioctylmaleat;
s. Ethylhexylacrylat;
t. Triethylaluminium (TEA), Trimethylaluminium (TMA) und sonstige pyrophore Metallalkyle der Elemente Lithium,
Natrium, Magnesium, Zink und Bor sowie Metallaryle derselben Elemente; u. Nitrozellulose;
v. Nitroglycerin (Glycerinnitrat);
w. 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT);
x. Ethylendiamindinitrat (EDDN);
y. Pentaerythrittetranitrat (PETN); aa. Bleiazid, normales und basisches Bleistyphnat und sonstige Anzünder oder Anzündermischungen, die Azide oder komplexe Azide enthalten; bb. Triethylenglykoldinitrat (TEGDN);
cc. 2,4,6-Trinitroresorcin (Styphninsäure);
dd. Diethyldiphenylharnstoff, Dimethyldiphenylharnstoff, Methylethyldiphenylharnstoff (Centralite); ee. N,N-Diphenylharnstoff (unsymmetrischer Diphenylharnstoff);

ff. Methyl-N,N-Diphenylharnstoff (unsymmetrischer Methyldiphenylharnstoff);

gg. Ethyl-N,N-Diphenylharnstoff (unsymmetrischer Ethyldiphenylharnstoff);

hh. 2-Nitrodiphenylamin (2-NDPA);
ii. 4-Nitrodiphenylamin (4-NDPA);
jj. 2,2-Dinitropropanol;
kk. Chlortrifluorid.

ML 9

Kriegsschiffe, Marine-Spezialausrüstung und Zubehör
wie folgt sowie Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke:
A.4 OGB
T: keine

Aussenhandel

236

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Kampfschiffe oder Schiffe, besonders konstruiert oder besonders geändert für Angriffs- oder Verteidigungshandlungen (über oder unter Wasser), auch wenn für
nichtmilitärische Zwecke umgebaut, und ungeachtet
ihres derzeitigen Reparaturzustands oder ihrer Betriebsfähigkeit oder ob sie Waffeneinsatzsysteme oder Panzerungen enthalten, sowie Schiffskörper oder Teile von
Schiffskörpern für solche Schiffe; b. Motoren wie folgt: 1. Dieselmotoren, besonders konstruiert für U-Boote, mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Leistung grösser/gleich 1,12 MW und
b. Drehzahl grösser/gleich 700 U/min; 2. Elektromotoren, besonders konstruiert für U-Boote, mit allen folgenden Eigenschaften: a. Leistung grösser als 0,75 MW;
b. schnell umsteuerbar;
c. flüssigkeitsgekühlt; und
d. vollständig gekapselt;
3. nichtmagnetische Dieselmotoren mit einer Leistung grösser/gleich 37,3 kW und mit einem nichtmagnetischen Anteil von mehr als 75 % des Gesamtgewichts; c. Unterwasserortungsgeräte, besonders konstruiert für militärische Zwecke, und Steuereinrichtungen hierfür;

d. U-Boot- und Torpedonetze; e. Lenk- und Navigationsausrüstung, besonders konstruiert für militärische Zwecke; f. Schiffskörperdurchführungen und -steckverbinder, besonders konstruiert für militärische Zwecke, die das Zusammenwirken mit Ausrüstung ausserhalb eines Schiffes
ermöglichen;
Anmerkungen:
1. Unternummer ML9f schliesst Steckverbinder für Schiffe in Einzelleiter-, Mehrfachleiter-, Koaxial- und Hohlleiterausführung sowie Schiffskörperdurchführungen ein, die jeweils
unbeeinflusst bleiben von (eventuellem) Leckwasser von
aussen und die geforderten Merkmale in Meerestiefen von
mehr als 100 m beibehalten, sowie faseroptische Steckverbinder und optische Schiffskörperdurchführungen, besonders konstruiert für den Durchgang von Laserstrahlen, unabhängig von der Wassertiefe.

2. Die Unternummer ML 9f umfasst nicht übliche Schiffskörperdurchführungen für Antriebswellen und Ruderschäfte.

Güterkontrollverordnung 237

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

g. geräuscharme Lager, besonders konstruiert für militärische Zwecke, mit aerodynamischer/aerostatischer
Schmierung oder magnetischer Aufhängung, aktiv kontrollierter Signatur- oder Schwingungsunterdrückung,
und Ausrüstung, die solche Lager enthält.

ML 10

Luftfahrzeuge, unbemannte Luftfahrzeuge, Triebwerke,
Luftfahrzeug
-Ausrüstung, Zusatzausrüstung und
Bestandteile, besonders konstruiert oder geändert für
militärische Zwecke, wie folgt:
A.4 OGB
T: keine

a. Kampfflugzeuge und -hubschrauber und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;

b. andere Luftfahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, einschliesslich militärischer Aufklärung, militärischen Angriffs, militärischer
Ausbildung, Beförderung und Luftlandung von Truppen
oder militärischer Ausrüstung, logistische Unterstützung
sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
Anmerkung: Siehe auch Anhang 2, Nummer 7A099.

c. Triebwerke, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;

d. unbemannte Luftfahrzeuge und zugehörige Ausrüstung, besonders konstruiert oder geändert für militärische
Zwecke, wie folgt, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
1. unbemannte Luftfahrzeuge einschliesslich ferngelenkter Flugkörper (remotely piloted air vehicles RPVs -) und autonome programmierbare Fahrzeuge,

2. zugehörige Startgeräte und unterstützende Bodengeräte,

3. zugehörige Ausrüstung für die Steuerung; e. Bordausrüstung einschliesslich der Einrichtungen für Luftbetankung, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Unternummer ML 10a oder ML 10b
erfassten Luftfahrzeugen oder in den von Unternummer
ML 10c erfassten Triebwerken, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;

Aussenhandel

238

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

f. Tankwagen und Ausrüstung zum Druckbetanken, besonders konstruierte Ausrüstung zur Erleichterung von
Operationen in begrenzten Abschnitten und Bodengeräten, besonders entwickelt für die von Unternummer
ML 10a oder ML 10b erfassten Luftfahrzeuge oder für
die von Unternummer ML 10c erfassten Triebwerke; g. nach dem Überdruckprinzip arbeitende Atemgeräte und Überdruckanzüge für einzelne Körperteile zur Verwendung in Luftfahrzeugen, Anti-g-Anzüge, militärische
Sturzhelme und Schutzmasken, Geräte zum Umwandeln
von flüssigem in gasförmigen Sauerstoff für Luftfahrzeuge oder Flugkörper, katapult- und patronenbetätigte
Einrichtungen zum Notausstieg der Besatzung aus Luftfahrzeugen; h. Fallschirme für Kampftruppen oder zum Absetzen von Lasten oder Bremsschirme für Luftfahrzeuge wie folgt:
1. Fallschirme für

a. Punktziel-Absprung von Einzelkämpfern;
b. Absprung von Fallschirmjägern; 2. Lastenfallschirme;
3. Para-Gleiter, Bremsschirme, Steuerschirme zur Stabilisierung und Steuerung der Fluglage fallender Körper
(z. B. Rettungskapseln, Schleudersitze, Bomben); 4. Steuerschirme für die Verwendung in Schleudersitzsystemen zur Steuerung des Entfaltungs- und Füllungsablaufs von Notfallschirmen;

5. Bergungsfallschirme für Lenkflugkörper, Drohnen und Raumfahrzeuge; 6. Landeanflugbremsschirme und Landebremsschirme;
7. andere militärische Fallschirme; i. automatische Lenksysteme für Fallschirmlasten, für militärische Zwecke besonders konstruierte oder besonders
geänderte Geräte für das gesteuerte Entfalten bei Absprüngen aus beliebiger Höhe einschliesslich Sauerstoffgeräten.

Anmerkungen:
1. Unternummer ML 10b erfasst nicht Luftfahrzeuge, oder Varianten dieser Luftfahrzeuge, besonders konstruiert für militärische Zwecke, die:
a. nicht für eine militärische Verwendung konfiguriert sind (mit höchstens zwei Aufhängevorrichtungen) und die nicht
mit technischen Ausrüstungen oder Zusatzeinrichtungen
versehen sind, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind; und

Güterkontrollverordnung 239

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. von einer Zivilluftfahrtbehörde eines Teilnehmerstaates für die zivile Verwendung zugelassen sind.

2. Unternummer ML 10c erfasst nicht: a. Triebwerke, konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, die von einer Zivilluftfahrtbehörde eines Teilnehmerstaates
für die Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen zugelassen
sind, sowie deren besonders konstruierte Bestandteile, b. Kolbentriebwerke oder deren besonders konstruierte Bestandteile.

3. Die Erfassung in Unternummern ML 10b und ML 10c von besonders konstruierten Bestandteilen und zugehöriger Ausrüstung für nichtmilitärische Luftfahrzeuge oder Triebwerke, die
für militärische Zwecke geändert sind, erstreckt sich nur auf
solche militärischen Bestandteile und zugehörige militärische
Ausrüstung, die für die Änderung für militärische Zwecke nötig
sind.

ML 11

Elektronische Ausrüstung, soweit nicht anderweitig von
Anhang 3 erfasst, besonders konstruiert für militärische
Zwecke, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Nummer ML 11 schliesst folgende Ausrüstung ein:
a. Ausrüstung für elektronische Gegenmassnahmen (ECM) und elektronische Schutzmassnahmen (ECCM), einschliesslich
elektronischer Ausrüstung zum Stören und Gegenstören, d. h.
Geräte, konstruiert, um in Radar- oder Funkgeräten Störsignale
oder verfälschende Signale zu erzeugen oder auf andere Weise
den Empfang, den Betrieb oder die Wirksamkeit gegnerischer
Empfänger einschliesslich der Geräte für Gegenmassnahmen zu
stören;

b. schnell abstimmbare Röhren (frequency agile tubes);
c. elektronische Systeme oder Ausrüstung, konstruiert entweder für die Überwachung und Beobachtung des elektromagnetischen Spektrums für Zwecke des militärischen Nachrichtenwesens bzw. der militärischen Sicherheit oder um derartigen
Überwachungs- und Beobachtungsmassnahmen entgegenzuwirken; d. Ausrüstung für Unterwassergegenmassnahmen einschliesslich akustischer und magnetischer Störung und Täuschung, die in
Sonarempfängern Störsignale oder verfälschende Signale erzeugen; e. Geräte zum Schutz der Datenverarbeitung, Datensicherungsgeräte und Geräte zur Sicherung der Datenübertragung und Zeichengabe, die Verschlüsselungsverfahren verwenden,

f. Identifizierungs-, Authentisierungs- und Kennungsladegeräte (keyloader) sowie Schlüssel-Management, -Generierungs- und
-Verteilungsausrüstung.

ML 12

Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie (high velocity kinetic energy weapon systems) und zugehörige
Ausrüstung wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: keine

Aussenhandel

240

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

a. Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie (kinetic energy weapon systems), besonders konstruiert für die
Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts; b. besonders konstruierte Mess- und Auswertungsvorrichtungen sowie Versuchsmodelle einschliesslich Diagnoseinstrumentierungen und Diagnoseobjekten für die dynamische Prüfung von Geschossen und Systemen mit
hoher kinetischer Energie.

Anmerkungen:
1. Nummer ML 12 schliesst folgende Ausrüstung ein, sofern sie besonders konstruiert ist für Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie:
a. Startantriebssysteme, die Massen grösser als 0,1 g auf Geschwindigkeiten über 1,6 km/s in den Betriebsarten Einzelfeuer oder Schnellfeuer beschleunigen können;

b. Ausrüstung für die Erzeugung von Primärenergie, Elektroschutz (electric armour), Energiespeicherung, Kontrolle des
Wärmehaushalts und Klimatisierung, Schaltvorrichtungen
und Ausrüstung für die Handhabung von Treibstoffen, elektrische Schnittstellen zwischen Stromversorgung, Geschütz
und anderen elektrischen Richtfunktionen des Turms; c. Zielerfassungs-, Zielverfolgungs-, Feuerleitsysteme und Systeme zur Wirkungsermittlung;

d. Zielsuch-, Zielansteuerungssysteme und Systeme zur Umlenkung des Vortriebs (seitliche Beschleunigung) für Geschosse.

2. Nummer ML 12 erfasst Systeme, die eine der folgenden Antriebsarten verwenden:
a. elektromagnetisch;
b. elektrothermisch;
c. Plasmaantrieb;
d. Leichtgasantrieb; oder
e. chemisch (sofern in Kombination mit den zu a bis d aufgeführten Antriebsarten verwendet).

3. Nummer ML 12 erfasst nicht die Technologie für die magnetische Induktion zum Dauerantrieb ziviler Transporteinrichtungen.

4. Waffen, die Unterkalibermunition verwenden oder allein mit chemischem Antrieb arbeiten, und Munition hierfür: Siehe
Nummern ML 1, ML 2, ML 3 und ML 4.

ML 13

Spezialpanzer- oder Schutzausrüstung und Konstruktionen sowie Bestandteile wie folgt: A.4 OGB
T: keine

a. Panzerplatten wie folgt: 1. hergestellt, um einen militärischen Standard oder eine militärische Spezifikation zu erfüllen; oder 2. geeignet für militärische Zwecke;

Güterkontrollverordnung 241

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Konstruktionen aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen oder Kombinationen hieraus, besonders
konstruiert, um militärische Systeme beschussfest zu
machen;

c. militärische Helme; d. Körperpanzer (z. B. Panzerwesten, Panzeranzüge), die gemäss militärischen Standards bzw. Spezifikationen
oder hierzu gleichwertigen Leistungsanforderungen hergestellt sind, und besonders konstruierte Bestandteile
hierfür.

Anmerkungen:
1. Unternummer ML 13b schliesst Werkstoffe ein, besonders konstruiert zur Bildung einer explosionsreaktiven Panzerung oder
zum Bau militärischer Unterstände (shelters); 2. Unternummer ML 13c erfasst nicht herkömmliche Stahlhelme, die weder mit Zusatzgeräten ausgerüstet noch für die Ausrüstung mit Zusatzgeräten geändert oder konstruiert sind; 3. Unternummer ML 13d erfasst nicht einzelne Körperschutzwesten und Zubehör hierfür, wenn diese von ihren Benutzern
zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden.

Ergänzende Anmerkung:
Siehe auch Anhang 2, Nummer 1A005.

ML 14

Spezialisierte Ausrüstung für die militärische Ausbildung oder für die Simulation militärischer Szenarien
sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür.
A.4 OGB
T: keine

Technische Anmerkung:
Der Begriff spezialisierte Ausrüstung für die militärische Ausbildung schliesst militärische Ausführungen von folgender Ausrüstung ein:
Angriffssimulatoren;
Einsatzflug-Übungsgeräte;
Radar-Zielübungsgeräte;
Radar-Zielgeneratoren;
Feuerleit-Übungsgeräte;
Übungsgeräte für die U-Boot-Bekämpfung;
Flugsimulatoren, einschliesslich der für das Training von Piloten
oder Astronauten ausgelegten Zentrifugen;
Radartrainer;
Instrumentenflug-Übungsgeräte;
Navigations-Übungsgeräte;
Übungsgeräte für den Flugkörperstart;
Zieldarstellungsgeräte;
Drohnen;
Waffen-Übungsgeräte;
Geräte für Übungen mit unbemannten Luftfahrzeugen;
bewegliche Übungsgeräte.

Aussenhandel

242

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Anmerkung:
Nummer ML 14 schliesst Systeme zur Bilderzeugung (image generating) oder zum Dialog mit der Umgebung für Simulatoren ein,
sofern sie für militärische Zwecke besonders konstruiert oder besonders geändert sind.

ML 15

Bildausrüstung oder Ausrüstung für Gegenmassnahmen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, wie
folgt, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
A.4 OGB
T: keine

a. Aufzeichnungsgeräte und Bildverarbeitungsausrüstung; b. Kameras, fotografische Ausrüstung und Filmverarbeitungsausrüstung;

c. Bildverstärkerausrüstung; d. Infrarot- oder Wärmebild-Ausrüstung; e. Kartenbildradar-Sensorausrüstung; f. Ausrüstung für Gegenmassnahmen (ECM) und zum Schutz vor Gegenmassnahmen (ECCM) für die von den
Unternummern ML 15a bis ML 15e erfasste Ausrüstung.
Anmerkung:
Unternummer ML 15f schliesst Ausrüstung ein, konstruiert zur
Beeinträchtigung des Betriebs oder der Wirksamkeit militärischer Bildsysteme oder zur Reduzierung solcher Beeinträchtigungen auf ein Minimum.

Anmerkungen:
1. Der Begriff «besonders konstruierte Bestandteile» schliesst folgende Einrichtungen ein, sofern sie für militärische Zwecke besonders konstruiert sind:
a. IR-Bildwandlerröhren;
b. Bildverstärkerröhren (andere als solche der ersten Generation);

c. Mikrokanalplatten;
d. Restlichtfernsehkameraröhren;
e. Detektorgruppen (einschliesslich elektronischer Kopplungsoder Ausgabesysteme);

f. pyroelektrische Fernsehkameraröhren;
g. Kühler für Bildsysteme;
h. photochrome oder elektrooptische elektrisch ausgelöste Verschlüsse mit einer Verschlussgeschwindigkeit kleiner als
100

µs, ausgenommen Verschlüsse, die ein wesentlicher Teil einer Hochgeschwindigkeitskamera sind, i. faseroptische Bildinverter;
j. Verbindungshalbleiter-Fotokathoden.

2. Nummer ML 15 erfasst nicht Bildverstärkerröhren der ersten Generation oder Ausrüstung, besonders konstruiert für den Einsatz von Bildverstärkerröhren der ersten Generation.
Ergänzende Anmerkung:
Zur Erfassung von Waffenzielgeräten mit Bildverstärkerröhren
der ersten Generation: Siehe Unternummern ML 1d, ML 2c und
ML 5a.

Güterkontrollverordnung 243

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

Ergänzende Anmerkung:
Siehe auch Anhang 2, Unternummern 6A002a2 und 6A002b.

ML 16

Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse, deren Verwendung in einer erfassten Ware
anhand von Materialzusammensetzung, Geometrie oder
Funktion bestimmt werden kann und die für eine der
von Nummern ML 1, ML 2, ML 3, ML 4, ML 6, ML 9,
ML 10, ML 12 oder ML 19 erfassten Waren besonders
konstruiert sind.

A.4 OGB
T: keine

ML 17

Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Materialien und
Bibliotheken wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: keine

a. unabhängige Tauch- und Unterwasserschwimmgeräte wie folgt:
1. Atemgeräte mit geschlossener und halbgeschlossener Atemlufterneuerung, besonders konstruiert für militärische Zwecke (z. B. besondere amagnetische Konstruktion); 2. besonders konstruierte Bestandteile zur Umrüstung von Geräten mit offenem Kreislauf in solche für militärische Zwecke; 3. Gegenstände, ausschliesslich konstruiert für die militärische Verwendung mit von Unternummer ML 17a
erfassten Geräten;

b. Bauausrüstung, besonders konstruiert für militärische Zwecke;

c. Halterungen (fittings), Beschichtungen und Behandlungen für die Unterdrückung von Signaturen, besonders
konstruiert für militärische Zwecke; d. Ausrüstung für technische Betreuung, besonders konstruiert für den Einsatz in einer Kampfzone;

e. Roboter, Robotersteuerungen und RoboterEndeffektoren mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. besonders konstruiert für militärische Zwecke;
2. ausgestattet mit Mitteln zum Schutz der Hydraulikleitungen gegen Beschädigungen von aussen durch
umherfliegende Munitionssplitter (z. B. selbstdichtende Leitungen) und konstruiert für die Verwendung
von Hydraulikflüssigkeiten mit einem Flammpunkt
über 839 K (566 °C) oder 3. besonders konstruiert oder ausgelegt für einen Einsatz in einer EMP-Umgebung (EMP = elektromagnetischer Puls);

Aussenhandel

244

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

f. Bibliotheken (parametrische technische Datenbanken), besonders entwickelt für militärische Zwecke in Verbindung mit Ausrüstung, die von Anhang 3 erfasst wird; g. Nukleare Energieerzeugungs- oder Antriebsausrüstung, einschliesslich Kernreaktoren, besonders konstruiert für
militärische Zwecke, sowie besonders für militärische
Zwecke konstruierte oder geänderte Bestandteile; h. Ausrüstung und Material, beschichtet oder behandelt für die Unterdrückung von Signaturen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, soweit nicht anderweitig
von Anhang 3 erfasst;
Anmerkung:
Unternummer ML 17h erfasst nicht einzelne Erzeugnisse aus
vorgenanntem Material einschliesslich Bekleidung, wenn diese
von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichem Gebrauch
mitgeführt werden.

i. Simulatoren, besonders konstruiert für militärische Kernreaktoren; j. mobile Reparaturwerkstätten, besonders konstruiert zur Wartung militärischer Ausrüstung; k. mobile Stromerzeugeraggregate, besonders konstruiert für militärische Zwecke; l. Container, besonders konstruiert für militärische Zwecke.
Technische Anmerkung:
«Besonders konstruiert für militärische Zwecke» im Sinne von
Unternummer ML 17l ist die Ausstattung mit einer der folgenden militärspezifischen Eigenschaften:
a. Schutz gegen EMP (EMP = elektromagnetischer Puls),
b. ABC-Schutz,
c. Beschichtung zur Signaturunterdrückung (Infrarot oder Radar) oder

d. ballistischer Schutz.

Technische Anmerkung:
«Bibliothek» (parametrische technische Datenbank) im Sinne von
Nummer ML 17 ist eine Sammlung technischer Informationen
militärischer Natur, deren Ausnutzung die Leistungsfähigkeit militärischer Ausrüstung oder Systeme erhöhen kann.

ML 18

Ausrüstung und Technologie für die Herstellung der in
Anhang 3 genannten Waren wie folgt:
A.4 OGB
T: keine

a. besonders konstruierte oder besonders geänderte Ausrüstung für die Herstellung der von Anhang 3 erfassten
Waren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;

Güterkontrollverordnung 245

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. besonders konstruierte Umweltprüfeinrichtungen für die Zulassungs- und Eignungsprüfung der von Anhang 3
erfassten Waren und besonders konstruierte Ausrüstung
hierfür;

c. spezifische Technologie für die Herstellung der von Anhang 3 erfassten Waren, auch wenn die Ausrüstung, bei
der diese Technologie angewendet wird, nicht erfasst
wird;

d. spezifische Technologie für Konstruktion, Bestandteilmontage, Betrieb, Wartung und Instandsetzung vollständiger Herstellungsanlagen, auch wenn die Bestandteile
selbst nicht erfasst werden.

Anmerkungen:
1. Unternummern ML 18a und ML 18b schliessen folgende Ausrüstung ein:
a. kontinuierlich arbeitende Nitrieranlagen;
b. Prüfzentrifugen mit einer der folgenden Eigenschaften: 1. Antrieb durch einen oder mehrere Motoren mit einer Gesamtnennleistung grösser als 298 kW;

2. Nutzlast grösser/gleich 113 kg; oder
3. Ausübung einer Zentrifugalbeschleunigung von mindestens 8 g auf eine Nutzlast grösser/gleich 91 kg (g = Erdbeschleunigung [9,81 m/sec2]);

c. Trockenpressen;
d. Schneckenstrangpressen, besonders konstruiert oder geändert für militärische Treibstoffe;

e. Schneidmaschinen zum Ablängen stranggepresster Treibstoffe;

f. Dragierkessel (Taumelmischer) mit Durchmessern grösser/gleich 1,85 m und einem Produktionsvermögen grösser als 227 kg; g. Stetigmischer für Festtreibstoffe;
h. Strahlmühlen (fluid energy mills) zum Zerkleinern oder Mahlen der Bestandteile von militärischen Treibstoffen; i. Ausrüstung zur Erzeugung von Kugelform mit einheitlicher Partikelgrösse bei den in Unternummer ML 8a1 aufgeführten Metallpulvern; j. Konvektionsströmungskonverter (convection current converters) für die Konversion der in Unternummer ML 8a6
aufgeführten Stoffe.

2. a. Der Begriff «in Anhang 3 genannte Waren» schliesst ein: 1. Waren, die nicht erfasst sind, weil sie geringere als die spezifizierten Konzentrationen haben, wie folgt:
a. Hydrazin (siehe Unternummer ML 8a18);
b. militärische Explosivstoffe (siehe Nummer ML 8).

Aussenhandel

246

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

2. supraleitende Werkstoffe, die gemäss Anhang 2, Nummer 1C005 von der Erfassung ausgenommen sind, supraleitende Elektromagnete, die gemäss Anhang 2, Unternummer 3A001e3 von der Erfassung ausgenommen
sind, supraleitende elektrische Ausrüstung, die gemäss
Unternummer ML 20b von der Erfassung ausgenommen
ist;

3. metallische Treibstoffe und Oxidationsmittel, die in laminarer Form aus der Dampfphase abgeschieden sind
(siehe Unternummer ML 8a2); b. Der Begriff «in Anhang 3 genannte Waren» schliesst nicht ein:
1. Signalpistolen (siehe Unternummer ML 2b);
2. Stoffe, die gemäss Anmerkung 3 zu Nummer ML 7 von der Erfassung ausgenommen sind; 3. Strahlendosimeter für den persönlichen Gebrauch und Arbeitsschutzmasken gegen bestimmte Gefahren im gewerblichen Bereich (siehe Unternummer ML 7f); 4. Acetylen, Propan, flüssigen Sauerstoff, Difluoramin (HNF2), rauchende Salpetersäure und Kaliumnitratpulver
(siehe Anmerkung 5 zu Nummer ML 8); 5. Flugtriebwerke, die gemäss Nummer ML 10 von der Erfassung ausgenommen sind;

6. herkömmliche Stahlhelme, die weder mit Zusatzgeräten ausgerüstet noch für die Ausrüstung mit Zusatzgeräten
geändert oder konstruiert sind (siehe Anmerkung 2 zu
Nummer ML 13);

7. Ausrüstung, die mit nicht erfassten industriellen Maschinen versehen ist, wie nicht anderweitig genannte Beschichtungseinrichtungen und Geräte zum Giessen von
Kunststoffen;

8. Musketen, Gewehre und Karabiner, die vor 1938 hergestellt wurden, Nachbildungen von Musketen, Gewehren
und Karabinern, deren Originale vor 1890 hergestellt
wurden, Revolver, Pistolen und Maschinenwaffen, die
vor 1890 hergestellt wurden, und ihre Nachbildungen
(hierdurch wird nicht die Ausfuhr von Technologie oder
Herstellungsausrüstung für übliche Schusswaffen freigestellt, auch wenn sie zur Herstellung von Nachbildungen
von antiken Schusswaffen eingesetzt wird).

3. Unternummer ML 18d erfasst keine Technologie für zivile Zwecke, z. B. für Landwirtschaft, Pharmazie, Medizin, Tierheilkunde, Umwelt und Nahrungsmittelindustrie (siehe Anmerkung 5 zu Nummer ML 7).

ML 19

Strahlenwaffen-Systeme, zugehörige Ausrüstung, Ausrüstung für Gegenmassnahmen oder Versuchsmodelle
wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
A.4 OGB
T: keine

a. Laser-Systeme, besonders konstruiert für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines
gegnerischen Objekts;

Güterkontrollverordnung 247

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

b. Teilchenstrahl-Systeme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts; c. energiereiche Hochfrequenzsysteme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts; d. Ausrüstung, besonders konstruiert für die Entdeckung, Identifizierung oder Abwehr der von Unternummern
ML 19a, ML 19b oder 19c erfassten Systeme; e. physische Versuchsmodelle und zugehörige Dokumentation für die von Nummer ML 19 erfassten Systeme,
Ausrüstung und Bestandteile.

f. Dauerstrich- oder gepulste Laser-Systeme, besonders konstruiert, um eine dauerhafte Erblindung bei einer Beobachtung ohne vergrössernde Optik zu verursachen,
d.h. bei einer Beobachtung mit unbewaffnetem Auge
oder mit korrigierender Sehhilfe.

Anmerkungen:
1. Von Nummer ML 19 erfasste Strahlenwaffen schliessen Systeme ein, deren Leistungsfähigkeit bestimmt wird durch den
kontrollierten Einsatz von
a. Lasern mit einer Dauerstrich- oder Impulsenergie, die eine mit herkömmlicher Munition vergleichbare Vernichtungswirkung erreichen; b. Teilchenbeschleunigern, die einen geladenen oder ungeladenen Strahl mit Vernichtungswirkung aussenden;

c. Hochfrequenzsendern mit hoher Impulsenergie oder hoher Durchschnittsenergie, die ein ausreichend starkes Feld erzeugen, um elektronische Schaltungen in einem entfernt liegenden Ziel ausser Betrieb zu setzen.

2. Nummer ML 19 schliesst folgende Ausrüstung ein, sofern sie besonders konstruiert ist für Strahlenwaffensysteme:
a. Geräte für die Erzeugung von Primärenergie, Energiespeicher, Schaltvorrichtungen, Geräte für die Energiekonditionierung und Geräte für die Handhabung von Treibstoffen;

b. Zielerfassungs- und Zielverfolgungssysteme;
c. Systeme für die Auswertung der Schadenswirkung, Zerstörung oder Einsatzunterbrechung;

d. Geräte für die Strahllenkung, -ausbreitung und -ausrichtung;
e. Geräte für die rasche Strahlschwenkung zur schnellen Bekämpfung von Mehrfachzielen;

f. anpassungsfähige Optiken oder Phasenkonjugatoren (phase conjugators);

g. Strominjektoren für negative Wasserstoffionenstrahlen;
h. weltraumgeeignete Beschleuniger-Bestandteile (accelerator components);

i. negative Ionenstrahl-Ausweitungs-Ausrüstung (negative ion beam funnelling equipment);

Aussenhandel

248

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

j. Ausrüstung zur Steuerung und Schwenkung eines energiereichen Ionenstrahls;

k. weltraumgeeignete Folien zur Neutralisierung von negativen Wasserstoffisotopenstrahlen.

ML 20

Kryogenische (Tieftemperatur-) und supraleitende Ausrüstung wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür: A.4 OGB
T: keine

a. Ausrüstung, besonders konstruiert oder ausgelegt für den Einbau in ein militärisches Land-, See-, Luft- oder
Raumfahrzeug, und fähig, während der Fahrt eine Temperatur kleiner als 103 K (-170 °C) zu erzeugen oder
aufrechtzuerhalten;
Anmerkung:
Unternummer ML 20a schliesst mobile Systeme ein, die Zubehör und Bestandteile enthalten oder verwenden, die aus nichtmetallischen oder nicht elektrisch leitenden Werkstoffen, z. B.
aus Kunststoffen oder epoxidharzimprägnierten Werkstoffen,
hergestellt sind.

b. supraleitende elektrische Ausrüstung (rotierende Maschinen und Transformatoren), besonders konstruiert
oder besonders ausgelegt für den Einbau in ein militärisches Land-, See-, Luft- oder Raumfahrzeug und betriebsfähig während der Fahrt.
Anmerkung:
Unternummer ML 20b erfasst nicht hybride, homopolare
Gleichstromgeneratoren mit einem einpoligen, normal ausgelegten Metallanker, der in einem Magnetfeld rotiert, das mit
Hilfe supraleitender Wicklungen erzeugt wird, vorausgesetzt,
dass diese Wicklungen die einzige supraleitende Baugruppe im
Generator sind.

ML 21

Software wie folgt: A.4 OGB

a. Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Anhang 3 erfasst
werden;

T: keine

b. Software wie folgt: 1. Software, besonders entwickelt für: a. Modellierung, Simulation oder Auswertung militärischer Waffensysteme;

b. Entwicklung, Überwachung, Wartung oder Umrüstung (updating) von in militärischen Waffensystemen integrierter Software;

c. Modellierung oder Simulation militärischer Operationsszenarien, sofern nicht von Nummer ML 14
erfasst;

Güterkontrollverordnung 249

946.202.1

Listen-Nr.
(Regime)

Güterbezeichnung

Erleichterungen

d. Anwendungen im Rahmen von Führungs-, Informations- und Aufklärungssystemen (C3I);

2. Software für die Ermittlung der Wirkung herkömmlicher, atomarer, chemischer oder biologischer Kampfmittel.

ML 22

Technologie, die nicht von Nummer ML 7 oder ML 18
erfasst wird, entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für militärische Güter für die Entwicklung, Herstellung
oder Verwendung von Gütern, die von
Anhang 3 erfasst werden.
A.4 OGB
T: keine

Anmerkung:
Nummer ML 22 erfasst nicht Technologie-Information, deren
Weitergabe im Rahmen von Angebotsverfahren unbedingt erforderlich ist.

Aussenhandel

250

946.202.1

Anhang 431

Liste der Länder nach Artikel 8 und 13: Argentinien
Australien
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Grossbritannien
Irland
Italien
Japan
Kanada
Luxemburg
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigte Staaten von Amerika 31

Fassung gemäss Ziff. I der V des EVD vom 31. Aug. 1999, in Kraft seit 1. Jan. 2000
(AS 1999 3148).

Güterkontrollverordnung 251

946.202.1

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen Abkürzungen, für die eine Definition vorliegt:
siehe Begriffsbestimmungen
ABEC

Qualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Wälzlagerhersteller (Annular Bearing Engineers Committee) ABEC

Qualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Wälzlagerhersteller (Annular Bearing Engineers Committee) AGMA

Qualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Getriebehersteller (American Gear Manufacturers' Association) AHRS

Lage- und Kurs-Referenzsystem (attitude and heading reference
systems)

ALU

Arithmetisch-Logische Einheit (arithmetic logic unit) ATC

Luftverkehrskontrolle (air traffic control) AVLIS

Isotopentrennung nach dem atomaren Laserverfahren (Atomic
Vapour Laser Isotope Separation) C3I

Führung, Information und Aufklärung (command, communications, control & intelligence) CAD

Rechnerunterstützter Entwurf (computer-aided-design) CAS

Chemical Abstracts Service CDU

Bedienungs- und Anzeigeeinheit (control and display unit) CEP

CEP-Wert (circular error probable) CNTD

Thermische Zersetzung mit geregelter Keimbildung (controlled
nucleation thermal deposition) CRISLA

Laserangeregtes chemisches Verfahren (Chemical Reaction by
Isotope Selective Laser Activation) CVD

Chemische Beschichtung aus der Gasphase (chemical vapour
deposition)

CW

Chemische Kampfführung (chemical warfare) CW (für Laser) Dauerstrich (continuous wave)
DEW

Waffensysteme mit gerichteter Energie (directed energy weapon
systems)

DME

Entfernungsmesseinrichtung (distance measuring equipment) DS

Gerichtete Erstarrung (directionally solidified) EB-PVD

Physikalische Beschichtung aus der Gasphase durch thermisches
Verdampfen (electron beam physical vapour deposition) EBU

European Broadcasting Union ECM

Elektrochemische Abtragung (electro-chemical machining) ECR

Elektronenzyklotonresonanz (electron cyclotron resonance) EDM

Funkenerosionsmaschinen (electrical discharge machines) EEPROMS

Elektrisch programmierbarer und löschbarer Festwertspeicher
(electrically erasable programmable read only memory) EIA

Verband der Elektronikindustrie (Electronic Industries Association) EMC

Elektromagnetische Verträglichkeit (electromagnetic compatibility) FFT

Schnelle Fouriertransformation (Fast Fourier Transform) GLONASS

Globales Satellitennavigationssystem (global navigation satellite
system)

Aussenhandel

252

946.202.1

GPS

Globales Positionierungssystem (global positioning system) HBT

Hetero-Bipolartransistor (hetero-bipolar transistors) HDDR

Digitale Aufzeichnung hoher Dichte (high density digital recording) HEMT

Transistor auf der Basis hoher Elektronenbeweglichkeit (high
electron mobility transistors) ICAO

Internationale zivile Luftfahrtorganisation (International Civil
Aviation Organisation) IEC

Internationale Elektrotechnische Kommission IEEE

Institute of Electrical and Electronic Engineers IFOV

Momentaner Bildfeldwinkel (instantaneous-field-of-view) ILS

Instrumentenlandesystem (instrument landing system) IRIG

Ausschuss zur Normung von Aufzeichnungsmethoden (inter-range
instrumentation group) ISAR

Radar mit inverser künstlicher Apertur (inverse synthetic aperture
radar)

ISO

Internationale Organisation für Standardisierung (International Organization for Standardization) ITU

Internationale Fernmeldeunion (International Telecommunication
Union)

JIS

Japanischer Industriestandard (Japanese Industrial Standard) JT

Joule-Thomson (Joule-Thomson) LIDAR

Laser- oder Lichtradar (light detection and ranging) LRU

Auswechselbare Einheit (line replaceable unit) MAC

Datensicherungscode (message authentication code) Mach

Verhältnis der Geschwindigkeit eines Objektes zu der von Schall
[nach Ernst Mach] (ratio of speed of an object to speed of sound
[after Ernst Mach])

MLIS

Isotopentrennung nach dem molekularen Laserverfahren
(Molecular Laser Isotope Separation) MLS

Mikrowellenlandesystem (microwave landing systems) MOCVD

CVD-Verfahren auf der Basis metallorganischer Verbindungen
(metal organic chemical vapour deposition) MRI

Magnetresonanzbilderzeugung (magnetic resonance imaging) MTBF

Mittlere ausfallfreie Zeit (mean-time-between-failures) Mtops

Millionen theoretischer Operationen pro Sekunde (million theor etical operations per second) MTTF

Mittlere Zeit bis zum beobachteten Fehler (mean-time-to-failure) NBC

ABC (Nuclear, Biological and Chemical) NDT

Zerstörungsfreier Test (non-destructive test) PAR

Präzisionsanflugradar (precision approach radar) PIN

Persönliche Identifikationsnummer (personal identification number) ppm

Entspricht 1 x 10

-6 (parts per million) PSD

Spektrale Leistungsdichte (power spectral density) QAM

Quadratur-Amplituden-Modulation (quadrature-amplitudemodulation) RF

Hochfrequenz (radio frequency)

Güterkontrollverordnung 253

946.202.1

RPV

Ferngesteuerte Flugobjekte (remotely piloted air vehicles) SACMA

Qualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Hersteller von
modernen Verbundwerkstoffen (Suppliers of Advanced Composite
Materials Association) SAR

Radar mit künstlicher Apertur (synthetic aperture radar) SC

Einkristall [monokristallin] (single crystal) SLAR

Seitensicht-Luftfahrzeug-Bordradarsystem (sidelooking airborne
radar)

SMPTE

Society of Motion Picture & Television Engineers SRA

Auswechselbare Baugruppe (shop replaceable assembly) SRAM

Statischer Schreib-Lese-Speicher (static random access memory) SRM

Ausschuss zur Normung von Materialprüfmethoden (SACMA Recommended Methods) SSB

Einseitenband (single sideband) SSR

Sekundärüberwachungsradar (secondary surveillance radar) TCSEC

Amerikanische Beurteilungsnorm für die Informationssicherheit
von Rechnersystemen (trusted computer system evaluation criteria) TIR

Gesamtmessuhrausschlag (total indicated reading) UTS

Zugfestigkeit (ultimate tensile strength) VOR

UKW-Drehfunkfeuer (very high frequency omni-directional range) YAG

Yttrium-Aluminium-Granat (yttrium/aluminum garnet)

Aussenhandel

254

946.202.1

Stichwortverzeichnis Das Stichwortverzeichnis soll eine praktische Hilfe für den Benutzer sein, gehört
aber nicht zum Text der Ausfuhrliste und hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Etwaige Unvollständigkeiten des Stichwortverzeichnisses können die unterlassene Beantragung einer erforderlichen Ausfuhrgenehmigung unter keinen Umständen rechtfertigen.

Zeichenerklärung:

DEF

= Fundstelle ist in den Begriffsbestimmungen Anmerkung:
Vorschläge oder Anmerkungen zum Stichwortverzeichnis senden Sie bitte an
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
Industrieprodukte
Effingerstrasse 1
3003 Bern

Stichwort

Index

1,1,3-Trinitroazetidin (TNAZ) ML 8a

1,2-Bis-(2-chlorethylthio)-ethan ML 7

1,2,3-Tris [(1,2-bis-difluoramino)ethoxy]propan (TVOPA) ML 8e

1,2,4-Butantriol

ML 8e

1,2,4-Trihydroxybutan ML 8e

1,3,5-Trichlorbenzol ML 8e

1,3,5,7-Tetraacetyl-1-3,5,7-tetraazacyclooktan (TAT) ML 8e

1,4,5,8-Tetraazadekalin ML 8e

1,4,5,8-Tetranitro-1,4,5,8-tetraazadecalin (TNAD) ML 8a

[(2-Propenolat-1)methyl-N-propenolatomethyl] butanolat1-tris(dioctyl)phosphat ML 8e

[(2-Propenolat-1)methyl-N-propenolatomethyl] butanolat1-tris(dioctyl)-pyrophosphat (KR3538) ML 8e

2-(5-Cyanotetrazolato) pentaaminkobalt(III)perchlorat (CP) ML 8a

2-Chlorethanol

1C350

2-Chlorethylchlormethylsulfid ML 7

2-Chlorvinyldichlorarsin ML 7

2-Methylaziridin

ML 8e

2-Nitrodiphenylamin 1C111c

2,2-[Bis-2-propenolat-methyl-butanolattris(dioctyl)-phosphat-O] (LICA 12) ML 8e

2,2-Bis-ethylferrocenylpropan ML 8e

2,4,5-trichlorphenoxyessigsäure gemischt mit 2,4-dichlorphenoxyessigsäure ML 7

2,4,6,8-Tetranitro-2,4,6,8-tetraaza-bicyclo-3,3,0-octanon-3 ML 8a

2,4,6-Trinitro-2,4,6-triaza-cyclo-hexanon (K-6 oder KetoRDX) ML 8a

3-Chinuclidinol

1C350

3-Chinuclidinylbenzilat ML 7

3-Chinuclidon

1C350

3-Hydroxy-I-methylpiperidin 1C350

3-Nitraza-1,5-pentan-diisocyanat ML 8e

3-Nitro-1,2,4,-triazol-5-on (NTO oder ONTA) ML 8a

5,7-Diamino-4,6-dinitrobenzofurazan-1-oxid (CL-14) ML 8a

7-Amino-4,6-dinitrobenzofurazan-1-oxid (ADNBF) ML 8a

Abbildungssysteme, elektronische 8A002f

ABC-Ausrüstung

1A004

Güterkontrollverordnung 255

946.202.1

Stichwort

Index

Abfülleinrichtungen, fernbedienbare 2B350f

Abgassysteme

8A002j

Absolut-Drehwinkelgeber 3A001f

Absorber

1C001, 1C101

Absorber-Systeme

8A002j

Absorptionskolonnen 2B350e

Absorptionsmittel f. elektromagn. Wellen 1C001, 1C101

Abstimmbare Laser

6A005c

Abstrahlungsunterdrückung 5A002a

Abtastkameras

6A003b

Abtastkamerasysteme 6A003b

Adaptive Steuerung

2D002b, DEF

Adaptive Steuerung, Software für 2D002b

Additive

ML 8e, DEF

Additive für Treibstoffe 1C111c

Aerosolprüfkammern

2B352g

Affenpockenvirus

1C351a

Afrikanisches Schweinepest-Virus 1C352a

Agent Orange

ML 7

Agenzien

1A004, 1C111c, ML 7a,
ML 7d, ML 7e, ML 7f, ML 7g Agenzien, biologische 1A004, ML 7a

AHRS-Systeme, Software für 7D002

Aktives Bildelement 6A003b, 8A002d, DEF

Aktives Flugsteuerungssystem 7D003d, 7D003e, 7E004a,
7E004b, DEF

Akustik

6A001

Akustik, Software für 6D003a

Akustik, Technologie für 6E001, 6E002

Akustik-Wandler

6A001a

Akustikprojektoren

6A001a

Akustiksysteme

6A001a

Akustikwellenvorrichtungen 3A001c

Alexandrit

6C005b

Alexandrit(Cr:BeAl2O4)-Laser 6A005c

Algorithmen, symmetrische, asymmetrische Anmerkung zu Kat. 5, Teil 2,
5A002a

Alkylphenylether

1C006b

Alkyl(Me, Et, n-Pr oder i-Pr)-phosphonsäuredio-fluoride ML 7b

Allgemeine Elektronik 3

Alphastrahler

1C236

Aluminid-Beschichtung, Technologie 2E003f

Aluminide

1C002a

Aluminium

2B230, 3C003a

Aluminiumlegierungen 1C002a, 1C002b, 1C202a,
2B228c, 2B230

Aluminiumoxidfasern 1C010c

Aluminiumpulver

ML 8a, 1C111a

Amalgamelektrolysezellen 1B233b

Amalgampumpen

1B233b

Amino-dinitrobenzo-furoxan ML 8a

Ammoniak-Synthese

1B227

Ammoniumdinitramid (ADN oder SR12) ML 8a

Ammoniumhydrogendifluorid 1C350

Ammoniumperchlorat

ML 8a

Analog-Digital-Umwandlung 4A003e

Analog-Digital-Wandler 3A001a, 3A101a, 4A002b

Aussenhandel

256

946.202.1

Stichwort

Index

Analogmagnetbandgeräte 3A002a

Analogrechner

4A001, 4A101

Angereichertes Uran DEF

Angriffssimulatoren ML 14

Anhängefahrzeuge

ML 6

Anhänger, amphibische ML 6

Anisotropes Trockenätzen, Ausrüstung für 3B001c

Anlagenteile für chem. Herstellungseinrichtungen 2B350

Anordnungen, fotovoltaische 6A002a

Anorganische Auflageschichten, Ausrüstg.

2B005

Antennen, phasengesteuerte 5A001d, 6A008e

Antennengruppen, phasengesteuerte 5A001d, 6A008e

Antennenkuppeln, Software zur Konstruktion von 6D003d

Anti-g-Anzüge

ML 10g

Antiidiotypische Antikörper DEF

Antimonhydride

3C004

Antimonverbindungen, organische 3C003b

Antriebe

9

Antriebe, Software für 9D

Antriebe, Technologie für 9E

Antriebsausrüstung, Herstellungsausrüstung 9B115

Antriebsdaten, Technologie für Integration 7E104

Antriebsdüsen für Flugkörper ML 4a

Antriebsmaschinen, elektrische 8A002o

Antriebssysteme

9A

Antriebssysteme für Flugkörper 9A005, 9A007, 9A009,
9A105, 9A107, 9A109

Antriebssysteme, Software für 7D003d, 9D001, 9D002,
9D003, 9D103

Anwenderzugängliche Programmierbarkeit 6A001a, DEF

Apparate für Chemieanlagen 2B350

Aramid

1C210a

Arbeitsschutzmasken ML 18

Arc-Verdampfen, Technologie 2E003f

Argon-Bogenlampen-Systeme 8A002g

Argonionen-Laser

6A005a, 6A205a

Array-Rechner

4A003, 4A004a

Arrays

6A002a

Arsenhydride

3C004

Arsentrichlorid

1C350

Arsenverbindungen, organische 3C003b

Artillerietransporter ML 6

Astro-Kreiselkompasse 7A004, 7A104

Astro-Kreiselkompasse, Technologie für 7E001, 7E002, 7E003,
7E004a, 7E101

Asynchronous Transfer Mode (ATM) 5D001d, 5E001c, DEF

Atemgeräte

ML 10g, ML 17a

Atemlufterneuerung, Unterwasserschwimmgeräte mit 8A002q

ATM (Asynchronous Transfer Mode)-Verfahren 5B001b

Atomfrequenznormale 3A002g

Aufklärungssoftware, militärische ML 21b

Auflageschichten, Technologie 2E003f

Aufnahmeröhren

6A203b

Aufzeichnungsgeräte ML 15a, 3A002a

Aujeszky-Virus

1C352a

Ausgangsmaterialien, keramische 1C007

Ausgangsmaterialien, Technologie für 1E002c

Güterkontrollverordnung 257

946.202.1

Stichwort

Index

Ausgangsstoffe

ML 7, 1C350

Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe ML 7, 1C350

Ausrüstung für biologische Stoffe 2B352

Ausrüstung für militärische Ausbildung ML 14

Ausrüstung für militärische Zwecke ML 17

Ausrüstung für toxische Gase 2B351

Aussen-/Innenrund-Schleifmaschinen 2B001c

Aussenluftunabhängige Energieanlagen 8A002j

Austauschkolonnen

1B229, 1B233

Austrittsdüsen für Raketenantriebssysteme 9A006h

Auswertungsvorrichtungen, militärische ML 12b

Auswuchtmaschinen, rotierende Mehrebenen 2B229, 2D201

Auswuchtvorrichtungen für Kreisel 7B003b

Authentisierung

5A002a

Authentisierungsgeräte ML 11

Autoklaven, Technologie 1E103

Autokollimatoren

2B006b

Automatische Vorwahl und Auswahl der Frequenzen 5A001b2

Automatische Zielverfolgung 6A008l, DEF

Autopiloten

7A103b

Aviäre Influenza Virus 1C352a

Azidomethylmethyloxetan (AMMO) und -Polymere ML 8e

Aziridinamide, polyfunktionelle ML 8e

Bacillus anthracis

1C351c

Bahnsteuerung

2B001a, 2B001b, 2B001c,
2B001d, 2B001e, 2B009a,
2B109, 2B201, 2D002a, DEF Bahnsteuerung, Software für 2D001, 2D002a

Bahnverfolgungssysteme 6A008, 6A108

Bakterien

1C351c, 1C352b, 1C353,
1C354a

Bandbreite

5A001b3

Bandbreitenfilter

3A002c

Bandlegemaschinen

1B001b, 1B101b

Bandlegemaschinen, Software für 1D001b, 1D101b

Bandpassfilter

3A001b

Bandsperrfilter

3A001b

Bankautomaten, Kryptoeinrichtungen für 5A002

Bankgeräte, Kryptoeinrichtungen für 5A002

Barium(Ba)-Laser

6A005a

Bartonella quintana 1C351b

Barverkauf

Anmerkung zu Kat. 5, Teil 2 Batterien

3A001e

Bauausrüstung für militärische Zwecke ML 17b

Beleuchtungseinrichtungen 8A002d

Beleuchtungssysteme, Unterwassereinsatz 8A002g

Benzilsäure

1C350

Bergungsfahrzeuge

ML 6

Bergungsfallschirme ML 10h

Bergungssysteme, Hochsee 8A001e

Beryllium

ML 8a, 1C111a, 1C230,
6C004d

Berylliumverbindungen 1C230

Beschichtung mittels Elektronenstrahl (PVD) 2B005c

Beschichtungsausrüstung (CVD) 1B001d, 1B101c, 2B005a,
2B104, 3B001d, 2E003f

Beschichtungsausrüstung (VD) 1B101c

Aussenhandel

258

946.202.1

Stichwort

Index

Beschichtungseinrichtungen ML 18

Beschleuniger

3A101b, 3A201c

Beschleuniger-Bestandteile, weltraumgeeignet ML 19

Beschleunigungsmesser 7A001, 7A101, 7A103a

Beschleunigungsmesser, Achsenjustierung 7B003f

Beschleunigungsmesser, Technologie für 7E001, 7E002, 7E003,
7E004a, 7E101

Betriebssystem-Software in Quellcode 4D003a

Betriebssysteme zur Echtzeitverarbeitung 4D003d

Bewaffnung

ML 2

Bewegungsmelder

6A002c

Bewegungssteuerung für Tauchfahrzeuge 8A002b

Bibliotheken

ML 17, ML 17f

Bildausrüstung

6A002c

Bildausrüstung für militärische Zwecke ML 15

Bilderzeugung für militärische Zwecke ML 14

Bildinverter

ML 15

Bildkameras

6A003b, 6A203a, 6A203b,
6A203c

Bildkameras, elektronische 6A003a, 6A203b

Bildkameras, mechanische 6A203a

Bildröhren

6A203b

Bildsensorausrüstung 7A115

Bildsensoren

6A203b

Bildsensoren, monospektrale 6A002b

Bildsensoren, multispektrale 6A002b

Bildverarbeitung

4A003, DEF

Bildverarbeitung, Geräte für 4A003

Bildverarbeitungsausrüstung ML 15a

Bildverstärkerausrüstung ML 15c

Bildverstärkerröhren ML 15, 6A002a, 6A002c,
6A203b, 8A002d

Bildwandlung, Ausrüstung zur 6A002c

Bildwandlung, direkte 6A002c

Binärkampfstoffe

ML 7b

Biokatalysatoren

ML 7h, DEF

Biokatalysatoren, Technologie für ML 7i

Biologische Sicherheitsbereiche 2B352a

Biologische Stoffe, Ausrüstung für 2B352

Biologische Systeme ML 7, ML 7h

Biopolymere

ML 7g, DEF

Biopolymere, Technologie für ML 7i

Bioreaktoren

2B352b

Biphenylen

1C008b, 1C008e

Bis-1,3-(2-chlorethylthio)-n-propan ML 7

Bis-1,4-(2-chlorethylthio)-n-butan ML 7

Bis-1,5-(2-chlorethylthio)-n-pentan ML 7

Bis(2-chlorethyl)-sulfid ML 7

Bis(2-chlorethylthio)-methan ML 7

Bis-(2-chlorethylthiomethyl)-ether ML 7

Bis-(2-chlorethylthioethyl)-ether ML 7

Bis(2-chlorvinyl)-chlorarsin ML 7

Bis(2-fluoro-2,2-dinitroethyl)formal (FEFO) ML 8e

Bis-(2-hydroxyethyl)glycolamid (BHEGA) ML 8e

Bis(2-methylaziridinyl)-2-(2-hydroxypropanoxy)-propylaminophosphinoxid (BOBBA 8) ML 8e

Güterkontrollverordnung 259

946.202.1

Stichwort

Index

Bis(2-methylaziridinyl)-methylaminophosphin-oxid
(Methyl BAPO)

ML 8e

Bis-(2,2-dinitropropyl)acetal ML 8e

Bis-(2,2-dinitropropyl)formal ML 8e

Bis(azidomethyl)oxethan und dessen Polymere ML 8e

Bis(chlormethyl)oxethan (BCMO) ML 8e

Bismaleimide

1C008a

Blei-Beta-Resorcylat ML 8e

Blei-Kupfer-Chelate ML 8e

Blei-Zirkon-Titanat 6A001a

Bleiglas, Strahlenschutzfenster 1A227

Bleicitrat

ML 8e

Bleilanthanzirkoniumtitanat 6A002a

Bleimaleat

ML 8e

Bleisalicylat

ML 8e

Bleiselenid

6A002a

Bleistannat

ML 8e

Bleisulfid

6A002a

Bluetongue-Virus

1C352a

Bodenfahrzeuge für den Start von Flugkörpern 9A115

Bodengeräte

ML 10d, ML 10f

Bogenentladungs-Beschichtung, Ausrüstung 2B005f

Bomben

ML 4, ML 4a

Bombenzielrechner

ML 5a

Bomblets

ML 3

Bor und Borverbindungen ML 8a, 1C011b, 1C111,
1C225

Borcarbid

ML 8a, 1C011b

Bordausrüstung

ML 10e

Bordwaffen-Steuersysteme ML 5a

Borfasern

1C010c

Boules

6C004b

Brandbomben

ML 4a, ML 8d

Brayton-Motor

8A002j

Bremsschirme

ML 10h

Brennkammern für Raketenantriebssysteme 9A006h

Brennkammern, Auskleidungen für 9A106a

Brennkammern, Technologie für 9E001, 9E002, 9E003a,
9E101, 9E102

Brennstoffblasen

1A001a

Brennstoffe, militärisch ML 8, ML 8a

Brennstoffzellen

8A002j

Bridge

5A001b

Brombenzylcyanid

ML 7c

Brucella abortus

1C351c

Brucella melitensis 1C351c

Brucella suis

1C351c

Brückenzünder

3A232a, 3A232

Brückenzünderdraht

3A232a

Bugspitzen

1C107b, 9A010a

Bugspitzen für Wiedereintrittskörper ML 4a, 1C107, 2B104

Burkholderia mallei 1C351c

Burkholderia pseudomallei 1C351c

Butacen

ML 8e, 1C111c

Butadiennitriloxid (BNO) ML 8e

Butantrioltrinitrat (BTTN) ML 8e

CAD-Software

3D003, 7D003e

Aussenhandel

260

946.202.1

Stichwort

Index

CAD-Software zur Fertigung von Halbleiterbauelementen 3D003

Calzium

1C227

Calziumfluorid

2A225a

Calziummetazirkonat 2A225a

Carborane

ML 8a

Carboxyl-terminiertes Polybutadien 1C111b

Catocen

ML 8e

CdHgTe-Einkristalle 6C002b

CdTe-Einkristalle

6C002b

CdZnTe-Einkristalle 6C002b

CE, Rechenelement

4, 4A003c, 4A003c, DEF CEP-Wert, Circular Error Probability 7A003a, 7A117, DEF

Cersulfid

2A225a

Chargenmischer

1B115

Chemieanlagen, Teile für 2B350

Chemikalien

1C350

Chemische Beschichtung (CVD), Ausrüstung 1B001d, 1B101d, 2B005a,
2B104, 3B001d

Chemische Beschichtung (CVD), Technologie 2E001, 2E002, 2E003f

Chemische Herstellungseinrichtungen 2B350

Chemische Kampfführung, Ausgangsstoffe für die 1C350

Chemische Kampfstoffe ML 7, ML 7a, ML 7g,
ML 7h, 1A004

Chemische Kampfstoffe,Verbrennungseinrichtungen 2B350j

Chemische Laser

6A005a

Chemostate

2B352b

Chiffriergeräte (s.a. Kryptotechnik) 5A002

Chikungunya-Virus

1C351a

Chlamydia psittaci

1C351c

Chlortrifluorid

1C238

Chlor-Sarin

ML 7b

Chlor-Soman

ML 7b

Chlorate, mit Metallpulver gemischt ML 8a

Chromate, mit Metallpulver gemischt ML 8a

Cis-bis(5-nitrotetrazolato)tetraaminkobalt(III)-perchlorat
(BNCP)

ML 8a

Closed-Loop-Testausrüstung 2B116a

Clostridium botulinum 1C351c

Clostridium-botulinum-Toxine 1C351d

Clostridium-perfringens-Toxine 1C351d

CNTD (thermische Zersetzung mit geregelter Keimbildung) 2B005a

CO-Laser

6A005a

CO2-Laser

6A005a, 6A205d

Cochliobolus miyabeanus 1C354b

CoCrAlY-Schichten

2E003f

CoCrAlY-Schichten, Technologie 2E003f

Code-Wandler (Transcoder) 5A001b

Colletotrichum coffeanum var. virulans 1C354b

Colour centre-Laser 6A005c

Common channel signalling DEF

Compiler

4D003a

Computer (s.a. Digitalrechner) 4A001, 4A002a, 4A003,
4A003a, 4A003b, 4A003g,
4A101, 5

Conotoxin

1C351d

Container für Chemieanlagen 2B350c

Container für militärische Zwecke ML 17l

Güterkontrollverordnung 261

946.202.1

Stichwort

Index

Copolymere, piezoelektrische 1A001b

Coprozessoren

3A001a

Coxiella burnetii

1C351b

Cross-Field-Verstärkerröhren 3A001b

CTP, Berechnung

4

CTP, Composite Theoretical Performance 3A001a, 4, 4A003b, 4A003c,
DEF

CVD-Beschichten, Ausrüstung 1B001d, 1B101d, 2B005a,
2B104, 3B001d

CVD-Beschichten, Technologie 2E003f

Cyanwasserstoff

ML7

Cyclotetramethylentetranitramin (HMX) ML 8a

Cyclotrimethylentrinitramin (RDX) ML 8a

Dämpfungsflüssigkeiten 1C006c

Darstellungsmunition ML 4a

Daten-Verarbeitungsausrüstung, Akustik 6A001a

Datenbanken für militärische Zwecke ML 17f

Datenbus

3A001a

Datengerät

DEF

Datenkompressionstechniken 5A002a

Datensicherungsgeräte ML 11

Datenübertragungsrate 5A001b, 5A001c, DEF

Datenverarbeitung, Radar 6A008l

Decarboran

ML 8a

Deckbänder

9B001

Deckbänder, Technologie für 9E001, 9E002, 9E003a

Dekontamination, Ausrüstung für ML 7h, 1A004

Dengue-Fiebervirus

1C351a

Destillationskolonnen 2B350e

Destillationskolonnen, Füllstoffe1A226

Destillationskolonnen, Tieftemperatur1B228

Detektorelemente

6A002a

Detektoren

6A102

Detektoren, optische 6A002a, 6A102

Detektoren, pyroelektrische 6A002a

Detektoren, strahlungsfeste 6A002, 6A102

Detektorgruppen

ML 15

Detonatoren

3A229, 3A232

Deuteriumfluorid(DF)-Laser 6A005a

Deuteriumfluorid-Kohlendioxid-Laser 6A005a

Dewar-Gefässe

9A006a

Diagnose

6A006

Diagnoseausrüstung für Optik 6A005f

Diamanten, synthetische 6C004f

Diamino-dinitrobenzo-furozan ML 8a

Diaminohexanitrodiphenyl (DIPAM) ML 8a

Diaminotrinitrobenzol (DATB) ML 8a

Dibenz(b,f)-1,4-oxazepin ML 7c

Dibromtetrafluorethan 1C006c

Dichtungen für Luftfahrzeuge 1A001a, 1A001c

Dichtungen, Gasturbinenbürsten9B003

Dichtungen, Mehrfach2B350g, 2B350i, 2B352c

Diesel-Motoren

8A002j, 8A002o

Dieselmotor-Antriebssysteme, Technologie 9E003e

Dieselmotoren für U-Boote ML 9b

Dieselmotoren, nichtmagnetische ML 9b

Diethylaminoethanol 1C350

Aussenhandel

262

946.202.1

Stichwort

Index

Diethylenglykoldinitrat 1C111c

Diethylphosphit

1C350

Differentialanalysatoren 4A101

Diffusionsschweissen 1B003, 2E003b, 9E003a, DEF Diffusionsschweissen, Ausrüstung für 1B003

Diffusionsschweissen, Technologie für 2E001, 2E003b, 9E003a Digital-Analog-Wandler 3A001a, 4A002b

Digitale Funkempfänger 5A001b

Digitale Signatur

5A002a

Digitale Übertragungsrate 5A001b, 5A001c, DEF

Digitalrechner

4A001, 4A002a, 4A003,
4A003a, 4A003b, 4A003g,
4A101, 5, DEF

Diisopropylamin

1C350

Dimethylamin

1C350

Dimethylaminhydrochlorid 1C350

Dimethylhydrazin, symmetrisches ML 8a

Dimethylhydrazin, unsymmetrisches ML 8a

Dimethylphosphit

1C350

Dinitroazetidin-t-butylsalz ML 8e

Dinitroglycoluril (DNGU, DINGU) ML 8a

Diskretes Bauelement DEF

Distickstoffpentoxid 1C111a

Distickstofftetroxid 1C111a

Distickstofftrioxid 1C111a

Doppelleiter, supraleitende 1C005

Doppler-Laser-Interferometer 6A225

Dorne

1B101, 1B201, 2B209, 2B228 Dragierkessel

ML 18

Drehmaschinen

2B001a, 2B001f

Drehmomentausgleichssysteme 7D003e, 7E004c, DEF

Drehmomentcharakteristik 9E003e

Drehspiegelkameras

6A203a

Drehzahlreglercharakteristiken 9E003e

Dreidimensionale (3-D) Vektorrate 4A003d, DEF

Driftrate (Gyroskop) 7A002a, 7A102, DEF

Drohnen

ML 10h, ML 14

Druckbetanken, Ausrüstung zum ML 10f

Druckgehäuse

8A002a

Druckkörper

8A002a

Drückmaschinen

2B009, 2B209

Druckmessgeräte

2B230

Drucksensoren

2B230, 6A226

Dünnfilm-SQUIDS

6A006h

Durchlaufmischer

1B115

Düsen f. pyrolyt. erzeugte Materialien 1B116

Düsen für Hochdruckbrennkammern 9A006e

Düsen für Raketenantriebe 1C107a, 9A006e, 9A008c,
9A106b, 9A108b

Dynamisch adaptive Leitweglenkung 5B001b, 5E001b,
DEF

Dynamisch adaptive Leitweglenkung, Software für 5D001c

Dynamisch adaptive Leitweglenkung, Technologie für 5E001b

Dynamische Signalanalysatoren 3A002c, DEF

Eastern Equine Enzephalitis-Virus 1C351a

Ebola-Virus

1C351a

Echolotsyteme, Fächer6A001a

Güterkontrollverordnung 263

946.202.1

Stichwort

Index

Echtzeit-Bandbreite 3A002c, DEF

Echtzeit-Betriebssysteme 4D003d

Echtzeit-Überwachungssysteme 9B002

Echtzeit-Überwachungssysteme, Windkanäle 9B005

Echtzeitverarbeitung 2D002b, 4D003d, 6D003a,
7E004b, DEF

Echtzeitverarbeitung, Software für 2D002, 4D003d, 6D003a EEPROMs

3A001a

Effektives Gramm

1C012a, DEF

Eigenleitfähige Polymere 1C001

Einbruch-Alarmanlagen 6A002c

Einkristallaufschaufeln, Technologie für 9E003a

Einmaliges Kopieren (one-time copying) 5A002a

Einsatzflug-Übungsgeräte ML 14

Einschrumpfvorrichtungen 2B228a

Einspritzdüsen für Raketenantriebssysteme 9A006g

Einzelschritt-Packbeschichtung, Technol.

2E003f

Eisenoxid, superfeines (Fe2O3 Hämatit) ML 8e

Eisenpulver

ML 8a

Elektrolysezellen, Lithiumamalgam 1B233b

Elektrolytische Zellen für Fluorerzeug.

1B225

Elektromagnete, supraleitende 3A001e, 3A201b

Elektromagnetische Signaturen 1C001, 1C101

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 5A002a

Elektromotoren für U-Boote ML 9b

Elektronenbeschleuniger 3A201c

Elektronenröhren

6A203b

Elektronenspektrometer 3B002d

Elektronenstoss-Massenspektrometer 3A233d

Elektronenstrahlöfen 2B227b, 2D201

Elektronenstrahlsysteme 3B002d

Elektronenzyklotronresonanz 3B001c, 3B001d

Elektronik, allgemeine 3

Elektronik, allgemeine, Software für 3D

Elektronik, allgemeine, Technologie für 3E

Elektronikkühlflüssigkeit 1C006d

Elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen 5A001d, 6A008e, 6D003d,
DEF

Elektronische Ausrüstung, militärische ML 11

Elektronische Bauelemente, Software für 3D001, 3D002

Elektronische Baugruppen 3A001, 3B002b, 4, 4A001,
4A002, 4A003, 4A003c,
4A004, 5, 5A002a, DEF

Elektronische Rechner 4A001

Elektronische Rechner, Baugruppen für 4A001

Elektronische Rechner, verwandte Geräte 4A001

Elektronische Schaltungen 3A001a

Elektronische Streak-Kameras 6A003a, 6A203b

EMI, Technologie für 7E102

EMP, Technologie für 7E102

EMP-Umgebung

ML 17e

Empfangssysteme, Akustik 6A001a

End-Effektoren

ML 17e, 2B007, 2B207, DEF End-zu-End-Verschlüsselung 5A002a

Endgeräte-Schnittstellen 4A003f, DEF

Energieerzeugung

8A002j

Energieerzeugungsausrüstung, nuklear ML 17g

Aussenhandel

264

946.202.1

Stichwort

Index

Energieerzeugungssysteme 8A002o

Energiespeicher

ML 19

Energieübertragungssysteme 8A002o

Energieversorgungsanlagen 8A002j

Entlaubungsmittel

ML 7

Entschlüsselung, digitale 5A002

Entwicklungssoftware, militärische ML 21a

Entwicklungstechnologie 1E001, 1E002, 1E102,
1E202, 1E203, 2E001,
2E003, 3E001, 3E002,
3E102, 4E001, 5E001,
5E002, 5E101, 6E001,
6E003, 7E001, 7E004,
8E001, 8E002a, 9E001,
9E003, 9E101

Entwicklungstechnologie, militärisch ML 7i, ML 22

Epitaktischer Wafer 6C002b

Epitaxieausrüstung

3B001a

Erbiumoxid

2A225a

Erkennungs-Vorrichtungen ML 5b

Erreger, human- und tierpathogene 1C351

Erreger, pflanzenpathogene 1C354

Erreger, tierpathogene 1C351, 1C352

Erzeugnisse, unfertige ML 16

Ethylphosphonigsäuredichlorid 1C350

Ethylphosphonigsäuredifluorid 1C350

Ethylphosphonsäuredichlorid 1C350

Ethylphosphonsäurediethylester 1C350

Ethylphosphonsäuredifluorid ML 7b, 1C350

Ethylphosphonsäuredimethylester 1C350

Excimer-Laser

6A005a

Exerziermunition

ML 3

Expansions-Kompressionsturbinen 1B232

Expansionsturbinen

1B232

Expertensysteme

4D003b, 7D003c, 7E004b,
DEF

Expertensysteme, Technologie 2E003e

Explosionsgefährliche Umgebung 2B007b, 2B207

Explosivstoffdetonatoren 3A229a

Explosivstoffe

ML 18, 1C239

Explosivstoffe, militärische ML 8, ML 18

Expressions-Vektoren ML 7h, DEF

Extraktions-Kolonnen 1B233b

Extraktoren

1B229

Fächer-Echolotsysteme 6A001a

FADEC

7E004b, 9D003, 9E003a FADEC, fehlertolerante Software für 9D003b

FADEC, Software für 9D003

FADEC, Technologie für 9E003a

Fadenförmige Materialien 1A002b, 1A202, 1C010,
1C210

Fadenförmige Materialien, Ausrüstung 1B101c

Fahrzeug-Radarsysteme 6A008

Fahrzeuge für militärische Zwecke ML 6

Fahrzeuge, amphibisch ML 6

Fahrzeuge, autonome ML 10d

Fahrzeuge, bewaffnet ML 6

Güterkontrollverordnung 265

946.202.1

Stichwort

Index

Fahrzeuge, gepanzert ML 6

Fahrzeuge, tiefwatfähig ML 6

Faksimile-Geräte

5A002a

Faktorisierung

5A002a1b

Fallschirme

ML 10h

Fallschirmlasten, Lenksysteme für ML 10i

Faltenbalgpumpen

2B350i

Faltenbalgventile

2B350g

Fanlaufschaufeln, Technologie für 9E003a

Farbmitten-Laser

6A005c

Farbstoff-(Dye-)-Laser 6A005d

Farbstoff-(Dye-)-Laserverstärker 6A205c

Farbstoff-(Dye-)-Oszillatoren 6A205b

Faser- oder fadenförmige Materialien 1A002b, 1A202, 1B001a,
1B101a, 1B101c, 1B201,
1C010, 1C210, 8A002h, DEF Faser-Preforms

9A110

Faser-Prepregs

9A110

Faserförmige Materialien 1A002b, 1A202, 1C010,
1C210

Faserförmige Materialien, Ausrüstung 1B101c

Fasern, Herstellungsausrüstung 1B001

Faseroberflächenbehandlung 1B101d

Faserwickelmaschinen 1B001a, 1B101a, 1B201,
1B901

Faserwickelmaschinen, Software für 1D001, 1D101, 1D201

Faserwickelmaschinen, Steuereinrichtung 1B001a, 1B101a, 1B201,
1B901

Fast Fourier Transformation 3A001a, 6A001a

Federbalgventile

2A226

Fehlertoleranz

4A003a, DEF

Fermentationssysteme 2B352b

Fermenter

2B352b

Fernlenk-Manipulatoren 2B225

Fernmessausrüstung für Flugkörper 5A101

Fernseheinrichtungen, Pay-TV 5A002

Fernsehgeräte, zivile 3A001c

Fernsehkameraröhren ML 15

Fernsehkameras

8A002d

Fernsehsysteme

8A002d

Fernsteuerungsausrüstung für Flugkörper 5A101

Ferrocencarbonsäuren ML 8e

Ferrocenderivate, polymere 1C111c

Festkörper-Laser

6A005c

Festkörperverbinden, Werkzeuge für 9B004

Feststoffraketenantriebssysteme 9A007, 9A107

Feststoffraketenantriebssysteme, Teile 9A008, 9A108

Feststofftreibmittel ML 8b

Festtreibstoffanteil 9A007c

Festwertspeicher

3A001a

Feuerbomben

ML 4a

Feuerleit-Übungsgeräte ML 14

Feuerleiteinrichtungen ML 5

Feuerleitsysteme

ML 12

FFT-Prozessoren (Fast Fourier Transform) 3A001a

Filamente, supraleitende 1C005

Filmkameras

6A003a, 6A203

Aussenhandel

266

946.202.1

Stichwort

Index

Filmverarbeitungsausrüstung ML 15b

Filter, Kreuzstrom2B352d

Flachwasser-Messkabelsysteme 6A001a, 6D003a

Flammenwächter

6A002c

Flammenwerfer

ML 2a, ML 8d

Flechtmaschinen

1B001c

Fliessdrückmaschinen 2B009, 2B109, 2B209

Fliessdrückmaschinen, Software für 2D001, 2D101, 2D201

Flotationsflüssigkeiten 1C006c

Flug-Managementsystem, Technologie für 7E104

Flugbahnoptimierung, Technologie für 7E104

Fluginstrumentensysteme 7A103b

Flugkontrollsysteme, Software für 7D003c

Flugkörper

ML 4, ML 4a, ML 4a,
ML 10d, ML 10g, 1C101,
3A101a, 5A101, 6A102,
6A108b, 6B108, 6D103,
6E101, 7A102, 7A117,
9A101, 9A105a, 9A106,
9A108, 9A109, 9A111,
9A116, 9A117, 9A118,
9B105, DEF

Flugkörper

1A001c, 1B001b

Flugkörper, Herstellungsanlagen 9B116

Flugkörper, Herstellungsausrüstung 9B115

Flugkörper, Simulationssoftware für 9D103

Flugkörpertreibstoffe, Ausrüstung 1B115

Fluglagereferenzsysteme 7D002

Fluglageregelung, Ausrüstung zur 7A116b

Flugmodelle, Technologie für 9E003b

Flugregelsysteme, Software für 7D003d

Flugsicherungszwecke, Software für 6D003d

Flugsimulatoren

ML 14

Flugsteuerungssysteme 7A116

Flugsteuerungssysteme, CAD-Software für 7D003e

Flugsteuerungssysteme, Software für 7D003d

Flugsteuerungssysteme, Technologie für 7E004a, 7E004b

Flugtriebwerke

ML 18, 9A

Flugtriebwerke, Gasturbinen 9A001, 9A101

Flugwegoptimierung

7E004b, DEF

Fluorchlorkohlenstoffe 1C006a

Fluorelastomer-Verbindg., Technologie 1E002b

Fluorelastomere

1A001c

Fluorglas

6C004e

Fluoridfaserverstärker (PDFFA) 5E001

Fluorierte flüssige Silikone 1C006b

Fluorierte Phosphazen-Elastomere 1C009c

Fluorierte Polyimide 1C009b

Fluorierte Verbindungen 1C009

Fluorierte Verbindungen, Bauteile aus 1A001

Fluorphosphatglas

6C004e

Fluorwasserstoff

1C350

Flüssigkeiten und Schmiermittel 1C006

Flüssigkeits-Laser

6A005d

Flüssigkeitsraketenantriebssyst., Teile 9A006, 9A106

Flüssigkeitsraketenantriebssysteme 9A005, 9A006, 9A010d,
9A105

Güterkontrollverordnung 267

946.202.1

Stichwort

Index

Flüssigkeitsraketentriebwerke 9A005, 9A105a, 9A106

Flüssigkristall-Copolymere 1C008b

Flüssigoxidatoren

1C111a

Fly Cutting Maschinen 2B002b

Fly-by-Light-Systeme, Technologie für 7E004b, 7E004c

Fly-by-Wire-Systeme 7A116a

Fly-by-Wire-Systeme, Technologie für 7E004b, 7E004c

Focal-plane-arrays

6A002a, 6A002c, 6A002e,
6A003b, DEF

Folienzünder

3A232a, 3A232

Formen für Luft- und Raumfahrt 1B003

Fotokathoden, multialkalische 6A002a

Fotovoltaisch Generatoren 3A001e

FPGA (field programmable gate array) 3A001a

Francisella tularensis 1C351c

Fräsmaschinen

2B001b, 2B201a

Frequenz-Synthesizer 3A002b, DEF

Frequenz-Synthesizer-Baugruppen 3A002b

Frequenzselektion

3A001d

Frequenzsprung (Radar) 6A008h, DEF

Frequenzsprungverfahren 5A001b, 5A002a, 5E001b,
DEF

Frequenzsprungverfahren, Technologie für 5E001b

Frequenzsynthese

3A002d

Frequenzumschaltzeit 3A002b, 3A002d, 5A001b4,
DEF

Frequenzumwandler

3A225

Führungsinformationssysteme ML 21b

Führungsringe

ML 3

Füllkörperaustauschkolonnen 1B233b

Füllstoffe aus Phosphorbronze-Geflecht 1A226

Funkempfänger, digitale 5A001b4

Funkenerosionsmaschinen 2B001d

Funkgeräte

ML 11, 5A001b

Funkgeräte, Sofware für 5D001d

Funkpeilgeräte

7A007

Funksysteme, zellulare 5A002a

Funktelefone, mobile 5A002

Funktionsarm

2B225

GaAs-Fotokathoden

6A002a, 6A002c

GaInAs-Fotokathoden 6A002a, 6A002c

Gallium

3C001c, 3C003a

Gas-Laser

6A005a

Gasentladungs-Laser 6A005a

Gaskanäle

9B005b

Gaslaser

6A005a

Gasmasken

1A004

Gasturbinenantriebssysteme 9A003

Gasturbinenbürstendichtungen 9B003

Gasturbinenflugtriebwerke 9A001, 9A101

Gasturbinenflugtriebwerke, Prüfsoftware 9D004b

Gasturbinenleitschaufeln, Ausrüstung für 9B001

Gasturbinenschaufeln, Ausrüstung für 9B001

Gasturbinenschaufeln, Technologie für 9E003a

Gasturbinenschaufeln, Werkzeuge für 9B001

Gasturbinentriebwerke 9B002

Gasturbinentriebwerke, Technologie für 9E003a

Aussenhandel

268

946.202.1

Stichwort

Index

Gasturbinentriebwerksteile, Technologie 9E003c

Gasverflüssigungsanlagen, fahrbare ML 4b

Gaswerfer

ML 2b

Gaszerstäubung

1C002b, DEF

Gate-Arrays

3A001a

Gate-SIT-Vidicon-Röhren 6A203b

Gatter

3A001a, 3A001d

Gefriertrocknungsanlagen 2B352e

Gegenmassnahmen, Ausrüstung für ML 5, ML 5c, ML 11,
ML 15, ML 15f, ML 19

Gegenstromextraktoren 1B229

Gehäuse-Isolationsmaterial 9A007e

Gehäuseausgleichs-Technologie 9E003a

Geheimer Parameter

DEF

Gelbfieber-Virus

1C351a

Geldtransaktionen

5A002a

Gelenkmanipulatoren 8A002i

Generatoren

3A225

Generatoren, fotovoltaisch 3A001e

Generatoren, militärische pyrotechnische ML 2b

Genetisch modifizierte Mikroorganismen 1C353

Geräuschminderungssysteme für Schiffe 8A002j, 8A002o

Germanium

3C001b

Gesamte digitale Übertragungsrate 5B001b, DEF

Gesamtstrahlungsdosis 4A001a

Gesamtstromdichte

3A001e, DEF

Geschosse

ML 3

Geschossmäntel

ML 3

Geschütze

ML 2a

Geschütze, selbstfahrende ML 6

Gesenke

2B004, 2B204, 2B228c,
2E003b

Gespreiztes Spektrum 5A001b, 5A002a, 5E001b,
DEF

Gespreiztes Spektrum (Radar) 6A008h, DEF

Gespreiztes-Spektrum-Verfahren, Technologie für 5D001b

Gewehre

ML 1a, ML 18

Giessausrüstung, gerichtete Erstarrung 9B001a

Giessausrüstung, monokristall. Erstarrung 9B001a

Giessöfen

2B227a, 2D201

Gleichstrom-Antriebsmotoren 8A002a

Gleichstromversorgungsgeräte, Hochenergie 3A226

Gleichstromversorgungsgeräte, Hochspannungs3A227

Glockenböden

1B229

GLONASS

5A002, 7A005, 7A105
7D003b

Glühentladungs-Massenspektrometer 3A233b

Glycidylazidpolymer (GAP) und dessen Derivate ML 8e

Gold(Au)-Laser

6A005a

GPS = Global Positioning System 5A002, 7A005, 7A105,
7D003b

GPS-Empfangseinrichtungen 7A005, 7A105

Grafik-Coprozessoren 4A003d

Grafikbeschleuniger 4A003d

Granaten

ML 4a

Graphite

1C107, 1C107a

Graphitmaterialien für Flugkörper 1C107

Güterkontrollverordnung 269

946.202.1

Stichwort

Index

Gravimeter

6A007, 6A107, 6B007 Gravimeter, Software für 6D003c

Gravimeter, Technologie für 6E001, 6E002

Grundmaterial, kristallines für Laser 6C005

Guanidinnitrat

1C011c

Gussstücke

ML 16

Gütegeschalteter Laser 6A005c, 6A205f, DEF

Haemorrhagisches Kongo-Krim-Fieber-Virus 1C351a

Hafnium

1C231

Hafniumfluoridglas

6C004e

Hafniumoxid

2A225a

Halbleiter-Bildsensoren 6A002, 6A203b

Halbleiter-Farbkameras 6A003b

Halbleiter-Laser

6A005b

Halbleiterbauelemente, Ausrüstung für 3B

Halbleiterbauelemente, Herstellungsanlagen 3B001

Halbleiterbauelemente, Technologie für 3E002b

Halbleitermikrowellenverstärker 3A001b

Halbleiterwafer

2B226

Haltevorrichtungen

2B228a

Handfeuerwaffen

ML 1, ML 1e

Hantaan-Virus

1C351a

Haubitzen

ML 2a

Hauptbestandteil

4A003, DEF

Hauptkampfstoffe

ML 7

Hauptspeicher

4, 4A003a, DEF

Hauptsteuerung

7E004a, DEF

Hautkampfstoffe

ML 7

HDDR, high density digital recording 3A002a

Head-up-displays, Software für 7D003d

Head-up-displays, Technologie für 7E004a

Heiss-Isostatische Pressen 2B004

Heiss-Isostatische Pressen, Software für 2D001, 2D201

Heissisostatisches Verdichten, Technolog.

2E003b, DEF

Heissschmelz-Verfahren 1B001e

Helium

1C232

Helium-Kälteaggregate 1B231

Helme, militärische ML 13c

Herstellung

DEF

Herstellungsanlagen 9B116, DEF

Herstellungsanlagen für Antriebssysteme 9B116

Herstellungsanlagen, milit., Technologie ML 7, ML 18d, ML 22

Herstellungsausrüstung 1B115, 2B005

Herstellungsausrüstung 9B115, DEF

Herstellungsausrüstung für Antriebssysteme 9B115

Herstellungsausrüstung, Informationssich.

5B002

Herstellungsausrüstung, militärische ML 18a

Herstellungseinrichtungen, chemische 2B350

Herstellungseinrichtungen, Telekomm.

5B001

Herstellungssoftware, militärische ML 21a

Herstellungstechnologie 1E001, 1E002, 2E003,
3E001, 3E002, 4E001,
5E001, 5E002, 5E101,
6E002, 6E003, 7E002,
7E004, 8E001, 8E002a,
9E002, 9E003, 9E101

Herstellungstechnologie, militärische ML 18, ML 22

Aussenhandel

270

946.202.1

Stichwort

Index

Hetero-epitaxiale Werkstoffe 3C001

Heterodyne Techniken 5B001b2

Hexabenzylhexaazaisowurtzitan (HBIW) ML 8e

Hexanitrohexaazaisowurtzitan (CL-20 oder HNIW) ML 8a

Hexanitrostilben (HNS) ML 8a

Hexogen

ML 8a

Hitzeschilde für Flugkörper 9A116b

Hochdruckbrennkammern 9A006e

Hochdruckturbopumpen 9A006d

Hochenergie-Gleichstromversorgungsgeräte 3A226

Hochenergie-Speicherkondensatoren 3A001e, 3A201a

Hochfrequenzsender, militärische ML 19

Hochfrequenzsysteme, energiereiche ML 19c

Hochgeschwindigkeits-Impulsgeneratoren 3A230

Hochgeschwindigkeitsbeschleunigungssysteme 2B232

Hochgeschwindigkeitsfilmkameras 6A003a, 6A203

Hochgeschwindigkeitskameras ML 15

Hochgeschwindigkeitskameras, mechanische 6A003a

Hochgeschwindigkeitsplasmaspritzen 2E003f

Hochleistungsdieselmotoren, Technologie 9E003e

Hochseebergungssysteme 8A001e

Hochspannungs-Gleichstromversorgungsger.

3A227

Hochstrom-Impulsgeneratoren 3A230

Höhenforschungsraketen 9A104, 9D101

Höhenmesser, Luftfahrzeug7A006, 7A106

Hohlleiter

3A001b

Homodyne Techniken

5B001b2

Hubgebläse für Oberflächeneffektfahrzeuge 8A002l

Hubschrauber, Technologie für 9E003d

Hubschraubersteuerungen, Software für 7D003e

Hubschraubersysteme, Technologie für 7E004c

Hülsen für Treibladungen ML 3

Humanpathogene Erreger 1C351

Hybrid-Schaltungen

3A001a

Hybridraketenantriebssysteme 9A009

Hybridraketenmotoren 9A009, 9A109

Hybridrechner

4A002, 4A102, DEF

Hydraulische Flüssigkeiten 1C006a

Hydraulische Streckziehpressen, Technol.

2E003c

Hydrazin

ML 8a

Hydrazinnitrat

ML 8a

Hydrazinperchlorat

ML 8a

Hydride

3C004

Hydroklaven, Technologie 1E103

Hydrophone

6A001a

Hydrophoneinheit

6A001a

Hydrostatisches Umformen, Technologie 2E003b

Hydroxyl-terminiertes Polybutadien (HTPB) ML 8e,1C111b

Hydroxylammoniumnitrat (HAN) ML 8a

Hydroxylammoniumperchlorat (HAP) ML 8a

Identifikationsnummer (PIN) 5A002a

Identifizierungs-Vorrichtungen ML 5, ML 7f

Identifizierungsgeräte ML 11

Immunotoxin

1C351, DEF

Impfstoff

1C351, 1C352, DEF

Impulsgeneratoren

3A229b, 3A230

Impulskompression

6A008k, DEF

Güterkontrollverordnung 271

946.202.1

Stichwort

Index

Impulsradarsysteme, Messgeräte für 6B008, 6B108

Indium

3C001c, 3C003a

Induktionsöfen

2B226

Induktionsspulen

2B226

Induktionsspulen-Magnetometer 6A006b

Inertgase

3C004

Informationskanal

5A001b

Informationssicherheit 4, 4A001b, 4D003c, 5, 5A002,
5A002a, 5B002b, DEF

Informationssicherheit, Ausrüstung für 4A001b, 5A002

Informationssicherheit, Software für 4D003c, 5D002

Informationssicherheit, Technologie für 5E002

Informationssicherheitsfunktionen 5B002b

Informationssoftware, militärische ML 21b

Infrarot-Ausrüstung ML 15d, 6A002, 6A108b Injektoren

ML 2a

Innenrundschleifmaschinen 2B001c

Instrumenten-Landesysteme 5A001e

Instrumentenflug-Übungsgeräte ML 14

Instrumentierung

9B002, 9B005

Integrations-Software, Technologie 2E003e

Integrationssoftware f. Navigationssyst.

7D102

Integrierte Hybrid-Schaltung 3A001a, DEF

Integrierte Multichip-Schaltung 3A001a, DEF

Integrierte optische Schaltung 3A001a, 3A001a, DEF

Integrierte Schaltungen 3A, 3A001a, 3A001b, 3A001d Integrierte Schichtschaltung 3A001a, DEF

Interaktive Graphiken, Technologie 2E003a

Interferometer

2B006b, 6A225, 7A115 Interferometerausrüstung 7A115

Interferometersysteme 2B006b

Intrinsische Magnetfeldgradientenmesser 6A006, 6A006e, 6A006f, DEF Inverter

3A225

Ionen-Laser

6A005a

Ionenimplantation, Ausrüstung zur 2B005b, 3B001b

Ionenimplantation, Technologie 2E001, 2E002, 2E003,
3E001

Ionenplattieranlagen 2B005g

Ionenplattieren, Technologie 2E001, 2E002, 2E003f

Ionenquellen

1B226, 3A233

Ionenstrahl-Ausweitungs-Ausrüstung ML 19

IR-Bildwandlerröhren ML 15

IR-Signatur

1C001, 1C101

ISAR (Radar mit inverser künstlicher Apertur) 6A008d

ISAR (Inverse-Synthetic-Aperture Radar) 6A008d

ISDN

5E001b, DEF

ISDN, Technologie für 5E001b

Isolierte lebende Kulturen 1C351, 1C352, 1C354

Isolierung

8A002o

Isolierungssysteme für Festtreibstoffe 9A008a

Isostatische Pressen 2B004, 2B104, 2B204, DEF Isotopentrennung, elektromagnetische 1B226

Jagdwaffen

ML 1

Japan-B-Enzephalitis-Virus 1C351a

Josephson-Elemente

6A006h

Joule-Thomson-Miniaturkühler 6A002d

Junin-Virus

1C351a

Aussenhandel

272

946.202.1

Stichwort

Index

Justiereinrichtungen für Luftfahrtelekt.

7B001

Kabel, Lichtwellenleiter5A001d, 5B001, 5C001,
5E001b

Kabel, schwimmfähige ML 4b

Kabelplazierungsmaschinen 1B001b

Kabelplazierungsmaschinen, Software für 1D001

Kadmiumtellurid

6C002b

Kadmiumzinktellurid 6C002b

Kalibriereinrichtungen für Luftfahrtelekt.

7B001

Kaliumamid-Katalysatoren 1B230

Kaliumcyanid

1C350

Kaliumfluorid

1C350

Kaliumhydrogendifluorid 1C350

Kaliumtitanarsenat

6C004b

Kaltkathodenröhren

3A228a

Kameraausrüstung

6A003a, 6A203

Kameras

ML 15b, 6A003, 6A203,
8A002d, 8A002e

Kameras für Unterwassereinsatz 8A002d, 8A002e

Kameras, elektronische 6A003a, 6A203b

Kameras, Technologie für 6E001, 6E002, 6E201,
8E001

Kampfflugzeuge

ML 10a

Kampfhubschrauber

ML 10a

Kampfschiffe

ML 9a

Kampfstoffe, chemische ML 7, ML 7a, ML 7g,
ML 7h, 1A004

Kanonen

ML 2a

Karabiner

ML 1a, ML 18

Kardanische Aufhängung 6A004d

Kartenbildradar-Sensorausrüstung ML 15e

Katalysatoren zur Schwerwasserproduktion 1A225

Katalysatoren zur Tritiumrückgewinnung 1A225

Katalysatoren, platinierte 1A225

Kathoden

3A001b

Kathodenheizelemente 3A001b

Kathodenzerstäubung, Technologie 2E003f

Kathodenzerstäubungsbeschichtung 2E003f

Kathodenzerstäubungsbeschichtung, Ausrüst.

2B005e

Kegelrollenlager

2A001

Kennungsladegeräte

ML 11

Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe 1C007c, 1C007d, 1C007f Keramiken

2B001

Keramikfasern

1C010c

Keramikkerne

9B001b, 9B001c

Keramikmaterialien für Flugkörper 1C107

Keramikmaterialien, Technologie für 1E002c

Keramikschalen

9B001b, 9B001d

Keramische Ausgangsmaterialien 1C007, 1C107

Keramische Nicht-Verbundwerkstoffe 1C007

Keramische Werkstoffe für Bugspitzen 1C107

Kernreaktoren

ML 17g, ML 17i, DEF Kerr-Zellen-Verschlüsse 6A203b

Kfz-Elektronik

3A001a

Kippflügel-Luftfahrzeuge, Technologie 9E003d

Klebesysteme für Festtreibstoffe 9A007e, 9A008a

Klimakammern

9B106a

Güterkontrollverordnung 273

946.202.1

Stichwort

Index

Kodierung, Einrichtungen mit 5A002

Kodierungstechniken 5A002a

Kohlenmonoxyd

8A002j

Kohlenstoff

1C006a

Kohlenstoff-Kohlenstoff-Werkstoffe 1A102

Kohlenstoff-Matrix

1A002b, 1C010

Kohlenstoffaser-Preforms 1C010e, DEF

Kohlenstoffasern

1B001d, 1B101d

Kohlenstoffmaterialien 1C010b

Kohlenwasserstoff-Brennstoffe ML 8d

Kohlenwasserstofföle, synthetische 1C006a

Kolben, keramische, Technologie für 9E003e

Kolbentriebwerke

ML 10

Kollektoren

1B226

Kombinationsantriebe 9A011

Kombinierter Schwenkrundtisch 2B008c, DEF

Kommunikations-Kabelsysteme 5A002a

Kommunikations-Schnittstellen 3A001a, 4A003f, 4A003g Kommunikationskanalsteuerungen DEF

Kompasse, Astro-Kreisel 7A004, 7A104

Kompensationssysteme 6A006

Kondensatoren

3A001e, 3A201a

Kondensatoren für Chemieanlagen 2B350d

Konvektionsströmungskonverter ML 18

Konverter

3A225

Konverter für die Ammoniak-Synthese 1B227

Koordinatenmessmaschinen oder -geräte 2B006, 2B206

Koordinatenmessmaschinen, Software für 2D001, 2D201

Koordinatenschleifmaschinen 2B001c

Kopieren, einmaliges (one-time copying) 5A002a

Körperpanzer

ML 13d, 1A005

Körperpanzer, Technologie für 1E001

Körperschutzwesten

ML 13d, 1A005

Kraftstoffeinspritzsysteme, Technologie 9E003e

Kreisel

7A002, 7A102, 7A103a,
7B003

Kreisel für Flugkörper 7A102

Kreisel-Einlaufprüfstände 7B003c

Kreisel-Motorprüfstände 7B003c

Kreiselkompasse, Astro7A004, 7A104

Kreiselsensoren

7B001

Kreuzstromfilter

2B352d

Kriegsschiffe

ML 9

Kritische Temperatur 1C005b, 3A001d, 6A006h,
DEF

Kryogene Behälter

9A006b

Kryogene Systeme

9A006a

Kryogene Wärmeleitrohre 9A006a

Kryogenische Ausrüstung ML 20

Kryogenische Kühler 6A002d

Kryogenkühler

9A006a

Krypto-Software

5A002, 5D002

Kryptoanalytische Funktionen 5A002a

Kryptoeinrichtungen 5A002, 5A002

Kryptonionen-Laser

6A005a

Kryptographische Funktionalität Anmerkung zu Kat. 5, Teil 2,
5A002

Aussenhandel

274

946.202.1

Stichwort

Index

Kryptotechnik

5A002, 5A002a, DEF

Kryptotechnik, analoge 5A002a

Kryptotechnik, digitale 5A002a

Krytrons

3A228a

Kugel- oder Rollenlager, andere 2A001

Kugelförmiges Aluminiumpulver ML 8a, 1C111a

Kugellager

2A001b

Kühler für Bildsysteme ML 15

Kühler, kryogenische 6A002d

Kühlkörper für Wiedereintrittsfahrzeuge 9A116c

Kundenspezifische integrierte Schaltungen 3A001a

Kupfer(Cu)-Laser

6A005a

Kupfersalicylat, basisches ML 8e

Kupplungsreagentien, metallorganische ML 8e

Ladestreifen

ML 1d

Lafetten

ML 6

Lager, geräuscharme ML 9g

Lagersysteme für Wasserstoff 9A006c

Lagersysteme

2A001

Lagersysteme, Software für 2D001

Lagertanks

2B350c

Laminate

1A002, 1A202, 1C010,
1C010b, 9A110

Laminate, Software für 1D002

Landeanflugbremsschirme ML 10h

Landebremsschirme

ML 10h

Landfahrzeuge für militärische Zwecke ML 6

Landgravimeter

6A007a, 6B007

Landgravimeter, Ausrüstung für 6B007

Laser

ML 19a, 2B001e, 2B005c,
2B006b, 2B008a, 2B008b,
2E003f, 3A001a, 3B001f,
3B002d, 5, 5B001b,
5E001b, 6A005, 6A008j,
6A108a, 6A205, 6C005,
6E003b, 7A106, 7B002,
7B102, 8A002d, 9E003c, DEF Laser, abstimmbare

6A005c

Laser, chemische

6A005a

Laser, gepulste

6A005

Laser, gütegeschaltete 6A005c, 6A205f

Laser, impulserregte 6A005

Laser, kontinuierlich angeregte 6A005c

Laser, militärische ML 19

Laser, neodym-dotierte 6A005c

Laser, nichtabstimmbare 6A005c

Laser, nichtgütegeschaltete 6A005c

Laser, Software für 6D001

Laser, Technologie für 6E001, 6E002, 6E003b,
6E201

Laser-Dioden

3A001a, 6A005b

Laser-Kommunikationstechniken, Technologie für 5E001b

Laser-Radar-Höhenmesser 7A106

Laser-Systeme

ML 19a

Laser-Verdampfung, Technologie 2E003f

Laserradar

6A008j, 6A108a

Laserstrahlsysteme

3B002d

Güterkontrollverordnung 275

946.202.1

Stichwort

Index

Laserverstärker

6A205

Lassa-Virus

1C351a

Lastenfallschirme

ML 10h

Laufschaufelspitzen-Spaltregel., Technol.

9E003a

Lebende Kulturen, isolierte 1C351, 1C352, 1C354

Legieren, mechanisches 1C002b

Legierte Aluminid-Beschichtung, Technol.

2E003f

Legierte Werkstoffe 1C002, 1C202

Legierte Werkstoffe, Herstellung 1B002

Legierungen, amorphen 1C003c

Legierungen, magnetostriktive 1C003b

Legierungen, nanokristalline 1C003c

Leichtbau-Dewar-Gefässe 9A006a

Leichtgaskanonen

2B232, 9B005b

Leichtspiegel, monolithische 6A004a

Leistungsmanagement 7A006a, DEF

Leistungsübertragungs-Wellensyteme 8A002o

Leistungsübertragungssysteme 8A002o

Leistungsübertragungssysteme, Technologie 8E001, 8E002b, 9E003d Leistungsverstärker

5A001b

Leitungen, selbstdichtende ML 17e

Leitweglenkung, dynamisch adaptive 5B001b, 5D001c3, 5E001b Lenkausrüstung

ML 9e

Lenkdaten, Technologie für Integration 7E104

Lenkflugkörper

ML 10h

Lenksysteme

7A001, 7A101

Lenksysteme für Fallschirmlasten ML 10i

Leuchtpatronen

ML 4a

Lewisite

ML 7

Lichtbogenöfen

2B227a, 2D201

Lichtbogenwindkanäle 9B005b

Lichtradar

6A008j

Lichtwellenleiter

5A001c, 5B001, 5C001,
5E001b, 6A001a, 6A006,
8A001, 8A002

Lichtwellenleiter, Herstellungseinrichtungen für 5B001

Lichtwellenleiter, Technologie für 5E001b

Lichtwellenleiter-Magnetometer 6A006c

Lichtwellenleiterkabel 5A001c

Lichtwellenleiterkabel für Unterwasserbetrieb 5A001c

LIDAR

6A008j

Linear-Leistungsverstärker 5A001b

Linearität

2B006b, DEF

Linearmesseinrichtungen 2B006b

Lithium

1C233

Lithium-6

1C233

Lithium-Amalgampumpen 1B233b

Lithiumamalgame

1B233b

Lithiumisotopen-Trennung, Ausrüstung 1B233

Lithiumtantalat

6A002a

Lithographieanlagen 3B001f

Local Area Network

4, 4A003f, DEF

Logic-Arrays

3A001a

Logikrechner

4A003

Lokalisierungssysteme 6A001a

Luftbetankung

ML 10e

Luftfahrtelektronik 7

Aussenhandel

276

946.202.1

Stichwort

Index

Luftfahrtelektronik, Prüfeinrichtungen 7B

Luftfahrtelektronik, Reparaturtechnologie 7E003

Luftfahrtelektronik, Software für 7D

Luftfahrtelektronik, Technologie für 7E

Luftfahrtelektronik, Testeinrichtungen 7B

Luftfahrtelektronik, Überholungstechnologie 7E003

Luftfahrtelektronik, Wartungstechnologie 7E003

Luftfahrtelektroniksysteme, Software für 7D003c

Luftfahrzeug-Ausrüstung ML 10

Luftfahrzeug-Strukturen 1A002, 1C010b, 1C010e Luftfahrzeug-Treibstoffe ML 8, ML 8d

Luftfahrzeuge

ML 10, 1A001a, 1A001c,
1B003b, 7A003, 7A099,
7E004a, 9A006b, 9E003d,
DEF

Luftfahrzeughöhenmesser 7A006, 7A106

Luftfahrzeugpeilanlagen, Software für 7D003d

Luftfahrzeugpeilanlagen, Technologie für 7E004a

Luftfahrzeugzellen

1B101b

Luftreferenzsysteme 6A108b

Luftreifendecken, beschussfeste ML 6

Luftreinigungsanlagen ML 7

Luftspalt-Magnetometer, Technologie für 6E003c

Luftwertesysteme

7E004a

Luftwertesysteme, Software für 7D003d

Lyphozytäre Choriomeningitis-Virus 1C351a

Lyssa-Virus

1C352a

Machupo-Virus

1C351a

Magnaporthe grisea

1C354b

Magnesium

ML 8a, 1C011a, 1C111a,
1C228

Magnesiumlegierungen ML 8a, 1C002a, 1C002b Magnesiumoxid

2A225a

Magnetband-Aufzeichnungsgeräte 3A002a

Magnete

3A201b

Magnetfeld-Kompensationssysteme 6A006g

Magnetfeld-Kompensationssysteme, Software für 6D003b

Magnetfeldgradientenmesser 6A006, 6A006d, DEF

Magnetfeldgradientenmesser, intrinsische 6A006, 6A006e, 6A006f Magnetische Metalle

1C003

Magnetkupplungspumpen 2B350i

Magnetlager

8A002o

Magnetlagersysteme, aktive 2A001c

Magnetometer

6A006, 6D003b, 6E003c, DEF Magnetometer, Software für 6D003b

Magnetometer, Technologie für 6E001, 6E002, 6E003c

Magnetostriktive Legierungen 1C003b

Mangan-Sensorelemente 6A226a

Manipulatoren

2B225, 8A002i

Manövermunition

ML 3

MAPO-Derivate

ML 8e

Marburg-Virus

1C351a

Marine-Akustiksysteme 6A001a

Marine-Spezialausrüstung ML 9

Martensitaushärtender Stahl 1C116, 1C216

Maschinen mit Fliess- und Drückfunktion 2B109, 2B209

Maschinengewehre

ML 1

Güterkontrollverordnung 277

946.202.1

Stichwort

Index

Maschinenpistolen

ML 1

Maschinenwaffen

ML 1, ML 18

Masken für integrierte Schaltungen 3B001g

Maskenherstellungsanlagen 3B001f

Massenspektrometer

3A233, 2B351

Materialpartikel, feine 1C002a, 1C002b, 1C002c Matrix

1A002a, 1A002b, 1C004,
1C005a, 1C007, 1C007c,
1C007d, 1C010, 1C010e,
1C210, 1D002, 2E003f,
8C001, 9A010a, 9A010b,
9A110, 9E003a, DEF

Matrix, organische

1A002a

Matrizen für Luft- und Raumfahrt 1B003

Maul-und-Klauenseuche-Virus 1C352a

Mechanische Kameras 6A003a, 6A203

Mechanisches Legieren 1C002b, DEF

Medienzugriffseinheit 5A001b, DEF

Meerestechnik

8

Meerestechnik, Software für 8D

Meerestechnik, Technologie für 8E

Mehrebenenauswuchtmaschinen 2B229, 2D201

Mehrfachdatenstromverarbeitung 4D003a, DEF

Mehrfachdatenstromverarbeitung, Technol.

4E001

Mehrfachdombrennkammern 9A003

Mehrfachdombrennkammern, Technologie für 9E003a

Mehrfachsignale

5A001b

Mehrfachzündersysteme 3A232

Mehrkammer-Leichtgaskanonen 2B232

Mehrschichten-Abscheidungen, Technologie 2E003f

Mehrstufige Sicherheit 5A002a, DEF

Mehrstufige Sicherheit, Ausrüstung für 5A002a

Membranpumpen

2B350i

Membranventile

2B350g

Mess-/Datenaufzeichnungsmagnetbandgeräte 3A002a

Messeinrichtungen, Informationssicherheit 5B002b

Messgeräte

ML 2a, ML 11, 2B006,
2B206, 2B230, 3A002e,
3A002f, 6A225, 6B008,
6B108

Messgeräte für Oberflächenunebenheiten 2B006c

Messgeräte, lineare 2B006b

Messgeräte, militärische ML 11

Messgeräte, Optik

6B004

Messinstrumente mit Lasern 2B006b

Messmagnetbandgeräte 3A002a

Messmaschinen

2B006b

Messsonden

2B228b

Messsysteme für Radarrückstrahlung 6B008, 6B108

Messsysteme, berührungslose 2B006b

Messvorrichtungen, militärische ML 12b

Messwertgeber

9B008

Metall, Partikel

1C011

Metall-Matrix

1A002b, 1C010, 2E003f,
9A010a, 9A010b, 9E003a Metallbearb. Fertigungsverfahren, Technol.

2E003b

Metallbeschichtete Faser-Preforms 9A110

Aussenhandel

278

946.202.1

Stichwort

Index

Metalldampf-Laser

6A005a

Metalle, magnetische 1C003

Metalllegierungen

1C002, 1C002, 1C003, 1C004,
1C111a, 1C116, 1C117,
1C202, 1C226, 1C230, 1C231,
1C233, 1C234

Metalllegierungen, Herstellungsausrüstung 1B002

Metalllegierungen, Technologie 1E001

Metalllegierungspulver 1C002, 1C002b, 1C002c,
1C011, 1C111a

Metalllegierungspulver, Herstellung 1B002

Metallgiessöfen

2B227

Metallische Brennstoffe ML 8

Metallische Treibstoffe ML 18, 1C011, 1C111

Metallische Treibstoffzusätze 1C011, 1C111a

Metallorganische Kupplungsreagentien ML 8e

Metallorganische Verbindungen 3C003a

Metallschmelzofen

2B227, 2D201

Methylbenzilat

1C350

Methylphosphonigsäuredichlorid ML 7b, 1C350

Methylphosphonigsäurediethylester 1C350

Methylphosphonigsäuredifluorid 1C350

Methylphosphonsäuredichlorid 1C350

Methylphosphonsäuredifluorid 1C350, ML 7b

Methylphosphonsäuredimethylester 1C350

Methylphosphorsäuredifluorid 1C350

Micricyclus ulei

1C354b

Microcystin

1C351d

Mikrocomputer

3A, 3A001a, DEF

Mikrocontroller

3A001a

Mikrofluorierungs-Ionenquelle 3A233f

Mikrokanalanoden

6A002a

Mikrokanalplatten

ML 15

Mikroorganismen

1C353, 2B352b, 2B352g, DEF Mikroorganismen, genetisch modifiziert 1C353

Mikroprogramm

DEF

Mikroprozessor

3A001a, DEF

Mikroprozessor-Karten mit Kryptotechnik 5A002

Mikroprozessor-Karten, personenbezogene 5A002a

Mikrowellen-Landesysteme 5A001d

Mikrowellenbauteile 3A001b

Mikrowellenmessempfänger 3A002f

Mikrowellenschaltungen 3A001b

Mikrowellenschaltungen, Prüfgeräte für 3B002c

Mikrowellentransistoren 3A001b

Mikrowellenverstärker 3A001b

Militärische Brennstoffe ML 8

Militärische Explosivstoffe ML 8, ML 8b, ML 18, DEF Militärische Pyrotechnika ML 4a, ML 8c, DEF

Militärische Sprengstoffe ML 8, ML 8b, ML 18

Millimeterwellenbauteile 3A001b

Minelets

ML 3

Minen

ML 4a, ML 4b

Minenlegen, Ausrüstung zum ML 6

Mischer zur Frequenzbereichserweiterung 3A001b

Mit den Isotopen 235 oder 233 anger. Uran DEF

Miteinander verbundene Radarsensoren 6A008l, DEF

Güterkontrollverordnung 279

946.202.1

Stichwort

Index

Mobile Funktelefone 5A002a

Mobilfunkeinrichtungen mit Kryptobetrieb 5A002

Mobilfunkeinrichtungen, Software für 5D001c

Mobilfunksysteme, Technologie für 5E001b

MOCVD-Reaktoren

3B001a

Modellierungssoftware, militärische ML 21b

Molekularstrahl-Epitaxie 3B001a

Molekularstrahl-Epitaxie, Ausrüstung für 3B001a

Molekularstrahl-Massenspektrometer 3A233e

Molybdän

1C010c, 1C117

Molybdänlegierungen 1C010c

Momentan-Bandbreite 3A001b, 5A001b, 7A007a,
DEF

Monoklonale Antikörper DEF

Monolithisch integrierte Schaltung 3A001a, 3A001b, DEF

Monolithische Leichtspiegel 6A004a

Monolithische Substrate 6C004a, 6C004d, DEF

Monomere, energetisch wirksame ML 8e

Monomethylhydrazin

ML 8a

Monospektrale Bildsensoren 6A002b

Mörser

ML 2a

Motoren

ML 9b, 8A002

Motorenabgas

8A002j

Motorgehäuse aus Verbundwerkstoff 9A008b

Multichip-Schaltungen 3A001a

Multifilament-Doppelleiter 1C005a

Multilayer-Masken

3B001h

Multilayer-Technologie 3E001

Multiplex, Wellenlängen5E001c

Multispektrale Bildsensoren 6A002b, DEF

Mündungsfeuerdämpfer ML 1d

Munition

ML 3

Munitionstransporter ML 6

Mycoplasma mycoides 1C352b

N-Butylferrocen

ML 8e

N-Ethyl-bis(2-chlorethyl)-amin ML 7

N-Methyl-bis(2-chlorethyl)-amin ML 7

N-Methyl-p-Nitroanilin ML 8e

N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan 1C350

N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-Hydrochlorid 1C350

N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol 1C350

N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol 1C350

N,N-Dimethylaminodiethylphosphat 1C350

Nabenbaugruppen

8A002o

Nachweisausrüstung

1A004

Nahfokusbildverstärkerröhren 6A203b

Nanokristalline Legierungen 1C003c

Naphthalin

1C008b

Natrium(Na)-Laser

6A005a

Natriumcyanid

1C350

Natriumfluorid

1C350

Natriumhydrogendifluorid 1C350

Natriumsulfid

1C350

Navigation

7

Navigation, Prüfeinrichtungen für 7B

Navigation, Software für 7D

Navigation, Technologie für 7E

Aussenhandel

280

946.202.1

Stichwort

Index

Navigation, Testeinrichtungen für 7B

Navigations-Übungsgeräte ML 14

Navigationsausrüstung ML 9e, 7A003, 7A103,
8A001, 8A001e

Navigationssysteme

7A003, 7A103

Navigationssysteme, Integrationssoftware 7D102

Nebelbüchsen

ML 4a

Nebelgranaten

ML 4a

Nebelwerfer

ML 2b

Neodym-Glas-Laser

6A005c

Neodymdotierte Laser 6A005c, 6A205f

Neptunium-237

1C012b

Nervenkampfstoffe

ML 7

Network-Schnittstellen 4A003f

Netzsteuerung, Technologie für 5E001b

Netzübergang

5A001b, DEF

Netzwerkanalysatoren 3A002e

Netzwerke, neuronale 3A001a

Netzzugangssteuerungen 4A003f, 5A001b, 5A001c,
DEF

Neuronale Netze, integrierte Schaltungen für 3A001a

Neuronale Rechner

4A004b, DEF

Neutronengeneratorröhren 3A231

Neutronengeneratorsysteme 3A231

Newcastle-Virus

1C352a

Nicht-Verbundwerkstoffe, keramische 1C007

Nichtfluorierte Polymere 1C008

Nichtfluorierte polymere Substanzen 1A003

Nickel

2B230

Nickel-Aluminide

1C002a

Nickellegierungen

1C002a, 1C002b, 2B230 Nickelmetall

1C240

Nickelpulver

1C240

NiCrAlY-Schichten, Technologie 2E003f

Niederdruckplasmaspritzen, Technologie 2E003f

Nioblegierungen

1C002a, 1C002b, 2A225a Nitratomethylmethyloxethan ML 8e

Nitridhaltige Niob-Titan-Wolfram-Legierungen 2A225a

Nitrieranlagen

ML 18

Nitroguanidin

ML 8a

Notfallschirme

ML 10h

Nukleare Antriebsausrüstung ML 17g

Nukleare Energieerzeugungsausrüstung ML 17g

Nukleare Wärmequellen 1C012

Nullpunkt (Beschleunigungsmesser) 7A001a, DEF

Numerische Steuerungen 2B, 2B001, 2B002, 2B003,
2B006a, 2B009, 2B109a,
2B209, 2D002,2E003, DEF Numerische Steuerungen für Werkzeugmasch.

2B001, 2B201

Numerische Steuerungen, Software für 2D001, 2D002

o-Alkyl(

≤ C10 einschliesslich Cycloalkyl)-alkyl-(Me, Et, n-Pr oder i-Pr)-phosphonofluoride ML 7

o-Alkyl(

≤ C

10 einschliesslich Cycloalkyl)-N,N-dialkyl-(Me, Et, n-Pr oder i-Pr)-phosphoramido-cyanide ML 7

o-Alkyl(H oder

≤ C10 einschliesslich Cycloalkyl)-S-2dialkyl (Me, Et, n-Pr oder i-Pr)-phosphonothiolate

ML 7

Güterkontrollverordnung 281

946.202.1

Stichwort

Index

o-Alkyl(H oder

≤ C10 einschliesslich Cycloalkyl)-O-2dialkyl (Me, Et, n-Pr oder i-Pr)aminoethylalkyl-(Me, Et,
n-Pr oder i-Pr)phosphonite ML 7b

o-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril ML 7c

o-Ethyl-2-diisopropylaminoethylmethylphosphonit 1C350, ML 7b

o-Ethyl-N,N-dimethylphosphoramidocyanid ML 7

o-Ethyl-S-2-diisopropylaminoethyl-methylphosphonothiolat ML 7

o-Isopropylmethyl-phosphonochlorid ML 7b

o-Isopropylmethylphosphonofluorid ML 7

o-Pinakolylmethyl-phosphonochlorid ML 7b

o-Pinakolylmethylphosphonofluorid ML 7

Oberflächeneffektfahrzeuge 8A001f, 8A001g, 8A002k,
8A002l, 8A002o

Objektcode

9D004d, DEF

Objekterfassungssysteme 6A001a

Öfen

2B226, 2B227, 2D201 Öfen zur chemischen Beschichtung (CVD) 2B104

Öfen, Vakuum

2B226, 2B227, 2D201 Ofensysteme

2B226, 2B227, 2D201 Oktogen

ML 8a

On-line-Überwachungssysteme 9B002

On-line-Überwachungssysteme, Windkanäle 9B005

Optik

6A004

Optik, Materialien

6C004

Optik, Messgeräte

6B004

Optik, Technologie für 6E001, 6E002, 6E003a

Optiken, anpassungsfähige ML 19

Optische Ausrüstung 6A005f

Optische Beschichtung, Technologie für 6E003a

Optische Detektoren 6A002a, 6A102

Optische Elemente

6A004b, 6A004c, 6A004d,
6A005

Optische Fasern

5A001c1

Optische Fasern für Sensorzwecke 6A002d3

Optische Rechner

4A004c, DEF

Optische Sensor-Arrays für Flugsteuerungszwecke 7E004a, DEF

Optische Sensoren

6A002, 6A102, 6C002 Optische Sensoren, Werkstoffe 6C002

Optische Spiegel

6A004a

Optische Systeme, Bauelemente 6A004c

Optische Techniken

5B001b

Optische Vermittlung 5B001b, 5E001a, 5E001c,
DEF

Optische Vermittlung, Software für 5D001d

Optische Verstärkung 5B001b, 5E001c, DEF

Organisch-anorganische Verbindungen 3C003

Ortungs-Vorrichtungen ML 5b

Oszillatoren

6A205, 6A205c

Out-of-Pack-Verfahren, Technologie 2E003f

Oxidationsmittel

ML 18

Oxidationsmittel, flüssige ML 8d

Oxidatoren

9A106d

Oxidformteile

1C230b

Pack-Beschichten, Technologie 2E003f

Panzer

ML 6

Panzerabwehrwaffen

ML 2a

Aussenhandel

282

946.202.1

Stichwort

Index

Panzeranzüge

ML 13d

Panzerplatten

ML 13a

Panzerung

ML 13

Panzerwesten

ML 13d

Para-Gleiter

ML 10h

Para-Wasserstoff-Raman-Shifter 6A205e

Parallelprozessoren 3A001a

Passwörter

5A002a

Pathogene Erreger

1C351, 1C352, 1C353a,
1C354

Patronen

ML 3

Patronengurtglieder ML 3

Pay-TV

5A002

PDFFA

5E001c2

PECVD, Ausrüstung für 3B001d

Peilanlagen, Software für 7D003d

Peilanlagen, Technologie für 7E004a

Pentaboran

ML 8a

Perchlorate, mit Metallpulver gemischt ML 8a

Perfluorelastomer-Verbindg., Technologie 1E002b

Permanentmagneten

8A002o

Personenbezogene Mikroprozessor-Karten 5A002a, DEF

Personenschutzausrüstung ML 13

Pflanzenpathogene Erreger, Bakterien oder Pilze 1C354

Phasengesteuerte Antennengruppen 5A001e, 6A008e

Phasenkonjugatoren

ML 19

Phenylen

1C008b

Phenylether

1C006b

Phosgen

ML 7

Phosphatglas

6C004e

Phosphazen-Elastomere, fluorierte 1C009c

Phosphorbronze-Geflecht, Füllstoffe aus 1A226

Phosphorhydride

3C004

Phosphoroxidchlorid 1C350

Phosphorpentachlorid 1C350

Phosphorpentasulfid 1C350

Phosphortrichlorid

1C350

Phosphorverbindungen, organische 3C003b

Fotoelektronenvervielfacherröhren 6A202

Photoresists

3C002

Physikalische Beschichtung 2B005c

Physikalische Beschichtung, (TE-PVD) 2E003f

Picrylaminodinitropyridin (PYX) ML 8a

Pilze, pflanzenpathogene Erreger 1C354b

PIN, Identifikationsnummer 5A002a

Pinakolon

1C350

Pinakolylalkohol

1C350

Pistolen

ML 1, ML 18

Planlaufabweichung

2B002a, 2B002b, DEF Plasma-Massenspektrometer 3A233a

Plasma-Schmelz-Öfen 2B227b, 2D201

Plasma-Zerstäubungsschmelzöfen 2B227b, 2D201

Plasmaantrieb

ML 12

Plasmalichtbogenkanäle 9B005b

Plasmaspritzen, Herstellungsausrüstung 2B005d

Plasmaspritzen, Technologie 2E003f

Plastifiziermittel, energetisch wirksame ML 8e

Güterkontrollverordnung 283

946.202.1

Stichwort

Index

Platinierte Katalysatoren 1A225

Plutonium

1C012a

Plutonium-238

1C012a

Pockels-Zellen-Verschlüsse 6A203b

Poly-2,2,3,3,4,4-Hexafluoropentan-1,5-diol-formal ML 8e

Poly-2,4,4,5,5,6,6-heptafluoro-2-trifluoromethyl-3oxaheptan-1,7-diol-formal ML 8e

Poly-(3-nitratomethyl-3-methyloxethan) ML 8e

Polyacrylnitril

1B001d, 1B101c

Polyamin, cyanethyliertes ML 8e

Polyamin-Addukte, cyanethylierte ML 8e

Polyamidfasern, Technologie für 1E002d

Polyamidimide

1C008a

Polyanilin

1C001c

Polybenzothiazolen, Technologie 1E002a

Polybenzoxazolen, Technologie 1E002a

Polybiphenylenethersulfon 1C008f

Polybromtrifluorethylen 1C006c

Polybutadien, hydroxylterminiertes (HTPB) ML 8e

Polybutadien-Akrylsäure 1C111b

Polybutadien-Akrylsäure-Akrylnitril 1C111b

Polycarbosilan

1B001d, 1B101c

Polycarbosilazane

1C007e

Polychlortrifluorethylen 1C006c

Polycyanodifluoraminoethylenoxid (PCDE) ML 8e

Polydiorganosilane

1C007e

Polyepichlorhydrin, niedermolekulares ML 8e

Polyepichlorhydrindiol ML 8e

Polyetheretherketon 1C008c

Polyetherimide

1C008a, 1C010d

Polyetherketon

1C008c

Polyetherketone, aromatische 1C008c

Polyetherketonetherketonketon 1C008c

Polyetherketonketon 1C008c

Polyethylen

1C010a

Polyfunktionelle Aziridinamide ML 8e

Polyglycidylnitrat

ML 8e

Polyimide

1C008a

Polyimide, fluorierte 1C009b

Polyketone, aromatische 1C008d

Polyklonale Antikörper DEF

Polymere

1C001, 1C111b

Polymere Substanzen, nichtfluorierte 1A003

Polymere Werkstoffe 1C001c

Polymere, energetisch wirksame ML 8e

Polymere, nichtfluorierte 1C008

Polymere, piezoelektrische 1A001b

Polymerfasern

1B001d, 1B101c

Poly(Nitratomethyloxiran) ML 8e

Polynitrocubane mit mehr als vier Nitrogruppen ML 8a

Polynitroorthocarbonate ML 8e

Polyphenylenvinylen 1C001c

Polypyrrol

1C001c

Polysilazane

1C007e

Polysulfide, aromatische 1C008e

Polythienylenvinylen 1C001c

Polythiophen

1C001c

Aussenhandel

284

946.202.1

Stichwort

Index

Polyvinylidenfluorid 6A002a

Positions-Rückmeldeeinheiten, lineare 2B008a

Positionsbestimmung, Ausrüstung zur 7A005, 7A105

Positionsbestimmung, Software zur 6D103

Positiv-Fotoresists 3C002a

Post-Swirl-Technik Systeme 8A002o

Praseodym-dotierter Fluoridfaserverstärker (PDFFA) 5E001c

Präzisionsanflug-Radarsysteme 6A008f

Präzisionsbahnverfolgungssysteme 6A108b

Präzisionsdorne

1B201, 2B228a

Präzisionsmesssonden 2B228b

Pre-Swirl-Technik Systeme 8A002o

Preforms

1C010e, 9A110

Preforms, Herstellungsausrüstung 1B001, 1B101d

Prepregs

1C010e, 1C210, 9A110 Prepregs, Herstellungsausrüstung 1B001, 1B101d

Pressen

ML 18, 2B004, 2B104,
2B204

Pressen, isostatische 2B004, 2B104, 2B204

Primärzellen

3A001e

Profilmesser

7B002b

Projektionsteleskope 6A005f

Propeller

8A002o

Propeller, Software für die Geräuschminderung bei 8D002

Propeller, Technologie für die Geräuschminderung bei 8E002a

Propellerblätter, Technologie für 9E003b

Propellersysteme

8A002o

Propfanblätter, Technologie für 9E003b

Propylenimid

ML 8e

Prozess-Reaktionszeit 4D003d, DEF

Prozesssteuerungen zur Pyrolyse 2B104

Prozesssteuerungen zur Verdichtung 2B104

Prüfausrüstung, Informationssicherheit 5B002

Prüfeinrichtungen f. Luftfahrtelektronik 7B

Prüfeinrichtungen für Navigation 7B

Prüfgeräte für Halbleiterbauelemente 3B002

Prüfgeräte für integrierte Schaltungen 3B002b

Prüfgeräte für Telekomm.-Einrichtungen 5B001

Prüfkammern, Aerosol2B352g

Prüfstände für Kreiselabstimmung 7B003a

Prüfstände für Raketen und -motore 9B117

Prüfzentrifugen

ML 18

Pseudomonas mallei

1C351c

Pseudomonas pseudomallei 1C351c

Psychokampfstoffe

ML 7

Puccinia graminis

1C354b

Puccinia striiformis 1C354b

Pulsdauer

6A005a, 6A005c, 6A005d,
DEF

Pulsostrahltriebwerke 9A111

Pulsostrahltriebwerke, Bestandteile für 9A111

Pulverisierung

1C002b, DEF

Pump-Laserquellen

6A005

Pumpen

1B230, 1B233b, 2B231,
2B350i, 9A006d, 9A106d Pumpen für Chemieanlagen 2B350i

Pumpen für Flüssigtreibstoff 9A106d

Güterkontrollverordnung 285

946.202.1

Stichwort

Index

Pumpen mit Mehrfachdichtung 2B350i

Pumpen, Amalgam1B233b

Pumpen, Faltbalg

2B350i

Pumpen, Hochdruckturbo9A006d

Pumpen, Lithium-Amalgam 1B233b

Pumpen, Magnetkupplungs2B350i

Pumpen, Membran

2B350i

Pumpen, Quecksilber-Amalgam 1B233b

Pumpen, Spaltrohrmotor 2B350i

Pumpen, Vakuum2B231, 2B350i

Pumpenbestandteile

9A006d

PVD-Beschichten, Technologie 2E003f

Pyrolyseausrüstung

2B104

Pyrolyseausrüstung, Software für 2D101

Pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Werkstoffe 1A102

Pyrolytisch erzeugte Materialien,Technol.

1E104

Pyrotechnika, militärische ML 4a, ML 8c

QAM-Techniken, Entwicklungstechnologie 5E001b

Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) 5B001b4

Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM), Software für 5D001d

Quarz-Messwertaufnehmer 6A226b

Quecksilber-Amalgampumpen 1B233b

Quell-Programmiersprache 4D003a, 5D001c, 6D003a,
7D002, 7D003b, 7D003c,
7D003d, 9D004d, DEF

Quellcode

4D003a, 5D001c, 6D003a,
7D002, 7D003b, 7D003c,
7D003d, 9D004d, DEF

Radar mit inverser künstlicher Apertur (ISAR) 6A008d

Radar mit künstlicher Apertur (SAR) 6A008d

Radar, -geräte, -systeme ML 5, ML 11, 6A008, 6A108,
6A108

Radar, Software für 6D001, 6D002, 6D003d,
6D102

Radar-Höhenmesser

7A006, 7A106

Radar-Zielgeneratoren ML 14

Radar-Zielübungsgeräte ML 14

Radarreflexion

1C101

Radartrainer

ML 14

Radioaktive Stoffe

ML 7, ML 7a, 1A004

Radionuklide

1C236

Radium-226

1C237

Radome, Software für 6D003d

Raketen

ML 2a, ML 4, ML 4a, 1A001,
1B001b, 1C107a, 1C117,
9A004, 9A005, 9A006,
9A007, 9A008, 9A009,
9A010, 9A104, 9A105,
9A106, 9A107, 9A108,
9A109, 9A119, 9B007, 9B117 Raketenantriebssysteme, Bestandteile 9A006, 9A008, 9A106, 9A108 Raketenantriebssysteme, Feststoff9A007, 9A107

Raketenantriebssysteme, Flüssigkeits9A005, 9A006, 9A010d,
9A105, 9A106

Raketenantriebssysteme, Hybrid9A009, 9A109

Raketendüsen

1C107a, 2B104, 9A006e,
9A008c, 9A106b, 9A108b

Aussenhandel

286

946.202.1

Stichwort

Index

Raketenmotoren, Prüfausrüstung 9B007, 9B117

Raketenmotorgehäuse 9A108a

Raketenstartausrüstung 9A115a

Raketenstufen

9A005, 9A007, 9A009,
9A105, 9A107, 9A109, 9A119 Raketensysteme, Werkstoffe 1A102

Raketentriebwerke

9A005, 9A006, 9A007,
9A009, 9A010d, 9A105,
9A107, 9A109

Raman-Laser

6A005

Rankine-Prozess-Motor 8A002j

Rasterelektronenmikroskope 3B002d

Rauchbüchsen

ML 4a

Raumfahrtanwendungen 1A001a, 1A001c

Raumfahrzeuge

ML 10h, 7A003, 9, 9A004,
9A006, 9A010, DEF

Raumfahrzeuge, Software für 9D

Raumfahrzeuge, Technologie für 9E

Rauschpegel

6A006b, 6A006c, 6A006e,
6A006f, DEF

Read-only media

5A002a

Reaktionsbehälter

2B350a

Reaktoren für Chemieanlagen 2B350a

Rechenelement

4, 4A003c, DEF

Rechner

4, 4A001, 4A002, 4A003,
4A004, 4A101, 4A102

Rechner, Baugruppen für 4A001, 4A002, 4A003, 4A004 Rechner, Hybrid

4A002, 4A102

Rechner, neuronale

4A004b

Rechner, optische

4A004c

Rechner, ruggedized 4A001, 4A101

Rechner, Software

4D

Rechner, systolische Array 4A004a

Rechner, Technologie 4E

Reflektometer für Ringlaserkreisel 7B102

Reflektoren (Optische Spiegel) 6A004a

Regelkreise

2B006b

Regelungssysteme für Flüssigtreibstoffe 9A106d

Regelungssysteme, Suspensionstreibstoffe 9A106d

Reifendruck-Regelvorrichtungen ML 6

Reinigungssysteme, Wasserstoffisotopen 1B231b

Reizstoffe

ML 7, ML 7c, DEF

Reparaturwerkstätten, mobile ML 17j

Resaturierte, pyrolysierte Werkstoffe 1A102

Resonatoren

3A001b

Restlichtfernsehkameraröhren ML 15

Reticles

3B001g

Rettungskapseln

ML 10h

Revolver

ML 1, ML 18

Richtfunkausrüstung 5A001b

Ricin

1C351d

Rickettsia prowasecki 1C351b

Rickettsia quintana 1C351b

Rickettsia rickettsii 1C351b

Rickettsiae

1C351b

Rift-Valley-Fieber-Virus 1C351a

Rinderpest-Virus

1C352a

Güterkontrollverordnung 287

946.202.1

Stichwort

Index

Ringlaser-Kreisel, Charakterisierung 7B002, 7B102

Roboter

ML 17e, 2B007, 2B207,
8A002h, DEF

Roboter für Unterwassereinsatz 8A002h

Roboter, Software für 2D001, 2D201

Roboter, strahlungsgehärtet 2B007c

Roboter-Endeffektoren ML 17e, 2B007, 2B207

Robotersteuerungen

ML 17e, 2B007, 2B207 Rohkristalle, birnenförmige 6C004b

Rohre, mehrwandige, für Chemieanlagen 2B350h

Röhren

3A001b, 3A001e

Röhren, schnell abstimmbare ML 11

Rohrwaffen-Lafetten ML 1d

Rohrwaffenrichtgeräte ML 5a

Rollenlager

2A001

Röntgenblitzgeneratoren 3A201c

Röntgentomographie

1B001f

Rotationszerstäubung 1C002b, DEF

Rotorbauteile

2B229b

Rotoren

2B209, 2B229a

Rotorfertigungsausrüstung 2B228

Rotormontageausrüstung 2B228a

Rotorrichtausrüstung 2B228b

Rotorteile

2B228b

RPVs (remotely piloted air vehicles) ML 10d

RSA-Verfahren

5A002a

Rückkopplungs-Servosteuerung 8A002b

Rückkopplungs-Testausrüstung 2B116a

Rückschlagventile

2B350g

Rührer

2B350a, 2B350b

Rundfunkempfänger

5A002a

Rundlaufabweichung

2B002a, 2B002b, DEF Salmonella typhi

1C351c

Saphire, titandotierte 6C005a

SAR (Radar mit künstlicher Apertur 6A008d

SAR, Synthetic-Aperture Radar 6A008d

Sarin

ML 7

Satellitenempfangseinrichtungen 7A005, 7A105

Satellitenfunk

5A001b

Satellitenkommunikation, Technologie 5E001b

Sauerstoff-Jod(O2-J)-Laser 6A005a

Sauerstoffgeräte

ML 10i

Saxitoxin

1C351d

Schafpocken-Virus

1C352a

Schalldämpfer

ML 1d

Schalltote Räume

9B106b

Schaltelemente

3A228

Schaltfunkenstrecken 3A228

Schaltungen

3A001b

Schaltungselement

DEF

Schaufelblatt/Scheiben, Technologie für 9E003a

Schaufelkanal

9E003a

Schaum, syntaktischer 8C001

Schiesspulver

ML 8b

Schiffe

ML 9a, ML 9f, 8A001, 8A002 Schiffsgasturbinen

9A002

Schiffskörper

ML 9a

Aussenhandel

288

946.202.1

Stichwort

Index

Schiffskörper-Durchführungen ML 9f, 5A001c, 8A002c Schiffstechnik

8

Schiffstechnik, Software für 8D

Schiffstechnik, Technologie für 8E

Schleifmaschinen

2B001c, 2B201b

Schleifmittel

1C007b

Schlepp-Hydrophonanordnungen 6A001a

Schleudersitze

ML 10h

Schleudersitzsysteme ML 10h

Schlickerbeschichten, Technologie für 2E003f

Schlüssellänge

Anmerkung zu Kat. 5, Teil 2 Schmelzextraktion

1C002b, 1C002c, DEF Schmelzöfen

2B227, 2D201

Schmelzspinnen

1C002b, 1C002c, DEF Schmiedestücke

ML 16

Schmiermittel

1C006b

Schneckenstrangpressen ML 18

Schneideinrichtungen 1B101d

Schneidmaschinen

ML 18

Schnurlose Telefone 5A002a

Schubdüsen

9A008c

Schubdüsen, Technologie für 9E003a

Schubvektorsteuersysteme 9A008d

Schubvektorsteuerungs-Subsysteme 9A106c, 9A108c

Schürzen, flexible

8A002k

Schürzenfinger

8A002k

Schutzanzüge

1A004b

Schutzanzüge, fremdbelüftete 2B352f

Schutzausrüstung

ML 13, 1A004

Schutzausrüstung, Technologie für 1E001

Schutzgas-Induktionsöfen 2B226

Schutzgas-Metallschmelz-Öfen 2B227, 2D201

Schutzgasöfen

2B226, 2B227

Schutzgaszerstäubung 1C002b

Schutzkleidung

ML 7e

Schutzmasken

ML 10g,

Schwarzpulver

ML 8

Schwefeldichlorid

1C350

Schwefelloste

ML 7

Schwefelmonochlorid 1C350

Schwefelwasserstoff-Wasser-Austauschverfahren 1B229

Schweine-Entero-Virus vom Typ 9 1C352a

Schweinepest-Virus

1C352a

Schwenk-Rundtische

2B008c

Schwenkdüsen

9A008d

Schwenkrotor-Luftfahrzeuge, Technologie 9E003d

Schwenkspindel

2B, 2B008c, DEF

Schweres Wasser, Trennanlagen 1A226

Schwerkraftgradientenmesser 6A007c, 6A107

Schwerkraftgradientenmesser, Software für 6D003c

Schwerkraftmesser

6A007

Schwerkraftmesser, Bestandteile für 6A107

Schwerkraftmesser, Herstellungsausrüstung für 6B007

Schwerkraftmesser, Software für 6D003c

Schwermetallfluoride 6C004e

Schwerwasserproduktion, Katalysatoren 1A225

Schwingerreger für Vibrationsprüfung 2B116c

Güterkontrollverordnung 289

946.202.1

Stichwort

Index

Schwingungsprüfausrüstung, akustische 9B006

Seitensicht-Luftfahrzeug-Bordradarsystem (SLAR) 6A008d

Sekundär-Überwachungsradarsysteme 6A008

Sende-/Empfangs-Systeme, Akustik 6A001a

Senkerodiermaschinen 2B001d

Sensor-Elemente, Akustik 6A001a

Sensorausrüstung, passive 7A115

Sensoren

6A001a, 6A002, 6A003,
6A006, 6A226, 7A115

Sensoren, optische

6A002, 6A102, 6C002 Sensoren, optische, Teile für 6A002d

Sensoren, Software für 6D, 7D101

Sensoren, supraleitende elektromagn.

6A006h

Sensoren, Technologie für 6E, 7E101

Separatoren

1B226

Separatoren zur Isotopentrennung 1B226

Servoventile

9A106d

Shiga-Toxin

1C351d

Shigella dysenteriae 1C351c

SHPL, Super-High Power Laser 6A005f, 6E003b, DEF

Sicherheit, mehrstufige 5A002a

Sicherheitsbereiche 2B352a

Sicherheitswerkbänke 2B352f

Sicherungseinrichtungen ML 3

Siebböden

1B229

Signal-Digitalisierer 3A002a

Signal-Prozessoren

3A001a

Signalanalysatoren

3A002c, DEF

Signaldatenverarbeitung 3A001a, 3A001c, 4A003,
5A001b, 5D001, 6A001, DEF Signaldatenverarbeitung, Akustik 6A001a

Signaldatenverarbeitung, digitale 5A001b

Signaldatenverarbeitung, Radar 6A008k

Signaldatenverarbeitungs-Vorrichtungen 3A001c

Signaldatenverarbeitungsrechner 4A003

Signalgeneratoren

3A002d

Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal 5B001b, 5E001c, DEF

Signalisierungssysteme 5A001c

Signallaufzeit des Grundgatters 3A001a, DEF

Signalmunition

ML 3

Signalübertragungseinrichtungen 8A002d

Signaturen

ML 17c, ML 17 h, 1C001,
1C101

Signaturen, digitale 5A002a

Sila-Kohlenwasserstofföle 1C006a

Silbergalliumselenid 6C004b

Silicium

3C001a

Siliciumcarbid

6C004d

Siliciumcarbidfasern 1B001d

Silikone

1C006b

Silizium

3C001a

Siliziumkarbid

6C004d

Siliziumkarbidfasern 1B001d

Silylierte Photoresists 3C002d

Simulationssoftware 5D002c

Simulationssoftware für Steuerungssysteme 7D103

Simulationssoftware, militärische ML 21b

Aussenhandel

290

946.202.1

Stichwort

Index

Simulatoren für militärische Kernreaktoren ML 17i

Single-Mode-Oszillatoren 6A205c

Skalierungsfaktor

7A001b, DEF

Slapperzünder

3A232a

SLAR (Seitensicht-Luftfahrzeug-Bordradarsystem) 6A008d

SLAR, Side Looking Airborne Radar 6A008d

Smart cards

5A002

Software

siehe Abschnitt D in jeder
Kategorie, DEF

Software für Akustik 6D003a

Software für allgemeine Elektronik 3D

Software für Antriebe 9D

Software für die Geräuschminderung von Propellern 8D002

Software für die Werkstoffbearbeitung 2D

Software für dynamische adaptive Leitweglenkung 5D001c

Software für Hochleistungswerkstoffe 1D

Software für Informationssicherheit 4D003c, 5D002

Software für Laser

6D001

Software für Luftfahrtelektronik 7D

Software für Meerestechnik 8D

Software für militärische Waffensysteme ML 21b

Software für militärische Zwecke ML 21

Software für Mobilfunkeinrichtungen 5D001c

Software für Radar

6D001, 6D002, 6D003, 6D102 Software für Rechner

4D

Software für Schiffstechnik 8D

Software für Sensoren 6D, 7D101

Software für Telekommunikationssysteme 5D

Software für Trägheitsnavigation 7D002, 7D003b

Software für Transportausrüstung 9D

Software zur Positionsbestimmung 6D103

Software zur Verringerung des Navigationsfehlers 7D003a

Software-Entwicklungswerkzeuge 4D003a

Softwareentwicklung, Technologie 1E102, 1E203

Solargeneratoren

3A001e

Solarzellen, weltraumgeeignet 3A001e

Solenoid-Elektromagnete, supraleitende 3A201b

Soman

ML 7

Sonar-Korrelationsausrüstung 6A001b

Sonarausrüstung

6A001

Spaltrohrmotorpumpen 2B350i

Spannvorrichtungen

1B003

Speicher, (SRAM)

3A001a

Speicherkondensatoren, Hochenergie3A001e, 3A201a

Speicherprogrammierbar 2B005, 3B001, 3B002, 3D002,
DEF

Speicherprogrammierbare Vermittlungseinrichtungen 5B001b

Speicherschaltungen 3A001a

Speichersysteme für Wasserstoffisotopen 1B231b

Speichertanks für flüssige Treibladungen ML 2a

Spektralanalyse

3A001c

Spektrometer zur Halbleiterprüfung 3B002d

Spektrum, gespreiztes 5A001b, 5A002a, 5E001b Spezial-Tankfahrzeuge ML 6

Spezialpanzerausrüstung ML 13

Spezifische Zugfestigkeit 1A002b, 1C010, 1C210, DEF Spezifischer Modul

1A002b, 1C010, 1C210, DEF

Güterkontrollverordnung 291

946.202.1

Stichwort

Index

Spiegel mit kardanischer Aufhängung 6A004d

Spiegel, gekühlte, Bauteile für 6A005e

Spiegel, optische (Reflektoren) 6A004a

Spiegel, optische, Bauteile für 6A005e

Spiegel, Steuereinrichtungen für 6A004d

Spiegel, strahllenkende 6A004a

Spiegel, verformbare 6A004a

Spiegel, weltraumgeeignet 6A004c

Spitzenleistung

6A005, DEF

Sportwaffen

ML 1

Sprach-Codierung

5A001b

Spreizungscode

5A001b, 5A002a

Sprengkörper

ML 4a

Sprengkörper-Ladungen ML 4a

Sprengstoffe

ML 18, 1C239

Sprengstoffe, militärische ML 8, ML 8, ML 8b, ML 18 Sprytrons, Vakuum

3A228a

Sputterbeschichtung, Ausrüstung 2B005e

Sputtern/Aufstäuben, Technologie 2E003f

SQUIDs

6A006h

SRAM

3A001a

SSR (Sekundär-Überwachungsradarsysteme) 6A008

SSR, Secondary Surveillance Radar 6A008

Stabilisierungskreisel 7A103b

Stabilität

7A001a, 7A001b, 7A002a,
7A102, DEF

Stahl, martensitaushärtender 1C116, 1C216

Stahlhelme

ML 13, ML 18

Stanzformen

1B101d

Staphylococcus-aureus-Toxine 1C351d

Startantriebssysteme ML 12

Startausrüstung für Flugkörper 9A115

Starteinrichtungen

ML 6

Startgeräte

ML 10d

Staustrahltriebwerke 9A011

Stealth-Technologie 1A002, 1C001, 1C001a,
1C101, 1C107

Steckverbinder

5A001c, 8A002a, 8A002c Steckverbinder für Schiffe ML 9f

Stehbildkameras

8A002e

Stellmotorentechnologie für Flugsteuerungen 7E004a

Step-and-repeat-Belichtungsanlagen 3B001f

Stetigmischer

ML 18

Steuerbefehlsgeneratoren, Technologie 2E003d

Steuereinrichtung für optische Elemente 6A004d

Steuereinrichtungen ML 9c

Steuereinrichtungen f. Faserwickelmasch.

1B001a, 1B101a, 1B201,
1B901

Steuerkursreferenzsysteme 7D002

Steuerkurssensoren

6A001a

Steuerschirme

ML 10h

Steuerungen

2B003, 2B004, 2B009, 2B109,
2B116, 2B204

Steuerungen für Roboter 2B007, 2B207

Steuerungen, digit., f.Vibrationsprüfung 2B116b

Steuerungsausrüstung ML 10d

Steuerungssysteme für Flugkörper 7A117, 7D103, DEF

Aussenhandel

292

946.202.1

Stichwort

Index

Steuerungssysteme, Herstellungsanlagen 7B103

Steuerungssysteme, Software für 7D103

Stickstoffdioxid/Distickstofftetroxid 1C111a

Stickstofflaser

6A005a

Stickstoffloste

ML 7

Stirling-Prozess-Motor 8A002j

Störstrahlung

5A001a

Stosswellenkanäle

9B005b

Stosswellenrohre

9B005b

Strahlausbreitung

ML 19

Strahlausrichtung

ML 19

Strahlendosimeter

ML 7f, ML 18

Strahlenschutzfenster 1A227

Strahlenwaffen

ML 19

Strahlenwaffen-Systeme ML 19, ML 19

Strahlführungselemente, optische 3A001a

Strahllenkende Spiegel 6A004a

Strahllenkung

ML 19

Strahlmühlen

ML 18

Strahlruder

8A002a

Strahlsteuerungstechniken 5A001b

Strahlungsbelastung 4A001a

Strahlungsdosisleistung, kritische 4A001a

Strahlungsfeste Detektoren 6A002, 6A102

Strahlungsfeste integrierte Schaltungen 3A001a

Strahlungsfeste Sensoren 6A002

Strahlungsfeste TV-Kameras 6A203c

Strahlungsfestigkeit 3A001a

Strahlungsgehärtete Roboter 2B007c

Strangpressen

1C

Streak-Elektronenröhren 6A203b

Streakkameras

6A003a, 6A203a, 6A203b Streckeinrichtungen

1B101d

Streckziehpressen, Technologie 2E003c

Streustrahlungsmesser 7B002a

Stroboskopleuchten

8A002g

Stromerzeugungsaggregate, mobile ML 17k

Strominjektoren

ML 19

Stromquellen für hohe Leistungen ML 3, ML 4b

Stromschalter

3A001d

Strömungskanäle, Technologie für 9E003a

Strontiumbariumniobat 6A002a

Stufenverbindungen für Flugkörper 9A117

Stufungsmechanismen für Flugkörper 9A117

Sturzhelme

ML 10g

Submunition

ML 3

Substrat

3B001b, 3C001, 3C002, DEF Substrate mit Photoresists 3C002

Substrate, monolithische 6C004a, 6C004d

Super-High-Power-Laser 6A005f, 6E003b, DEF

Superkavitierende Propeller 8A002o

Superkavitierende Tragflügel 8A002m

Superlegierungen

2E003b, 2E003f, 9B004, DEF Superplastisches Umformen, Ausrüstung 1B003, 2E003b

Superplastisches Verformen, Technologie 2E003b

Güterkontrollverordnung 293

946.202.1

Stichwort

Index

Supraleitend

ML 18, ML 20, 1C005,
3A001d, 3A001e, 3A201b,
3E002c, 6A006a, 6A006h,
8A002o, DEF

Supraleitende Ausrüstung ML 20

Supraleitende Bauelemente 3A001d

Supraleitende Bauelemente, Technologie 3E001, 3E002c

Supraleitende Doppelleiter 1C005

Supraleitende Elektromagnete 3A001e, 3A201b

Supraleitende Filamente 1C005b

Supraleitende Schaltungen 3A001d

Supraleitende Solenoid-Elektromagnete 3A201b

Supraleitende Werkstoffe ML 18, 3A001d

Supraleitende Zylinderspulen 3A001e

SWATH-Schiff

8A001i, 8A002o

Symmetrische Algorithmen Anmerkung zu Kat. 5, Teil 2,
5002a

Syntaktischer Schaum 8C001

Synthetische Diamanten 6C004f

Systeme, automatische Bewegungssteuerung 8A002b

Systemzieldaten

6D003d, DEF

Systolischer Array-Rechner 4A004a, DEF

Tabun

ML 7

Tankwagen

ML 10f

Tauchfahrzeuge

8A001, 8A001a, 8A001b,
8A001c, 8A001d, 8A002a,
8A002b

Tauchfahrzeuge, bemannte, gefesselte 8A001a

Tauchfahrzeuge, bemannte, ungefesselte 8A001b

Tauchfahrzeuge, unbemannte, gefesselte 8A001c

Tauchfahrzeuge, unbemannte, ungefesselte 8A001d

Tauchgeräte

ML 17a, 8A002q

Taumelmischer

ML 18

TCSEC-Kriterien (Trusted Computer System Evaluation
Criteria)

5A002a

TE-PVD-Beschichten, Technologie 2E003f

Technologie

siehe Abschnitt E in jeder
Kategorie, DEF

Technologie für allgemeine Elektronik 3E

Technologie für Antriebe 9E

Technologie für die Geräuschminderung von Propellern 8E002a

Technologie für die Werkstoffbearbeitung 2E

Technologie für Fernmessausrüstung 5E001, 5E101

Technologie für Fernsteuerungsausrüstung 5E001, 5E101

Technologie für Hochleistungswerkstoffe 1E

Technologie für Informationssicherheit 5E002

Technologie für Luftfahrtelektronik 7E

Technologie für Meerestechnik 8E

Technologie für militärische Zwecke ML 7, ML 18, ML 22

Technologie für Navigation 7E

Technologie für Rechner 4E

Technologie für Schiffstechnik 8E

Technologie für Sensoren 6E, 7E101

Technologie für Telekommunikationssyteme 5E001

Technologie für toxische Wirkstoffe ML 7i

Technologie für Transportausrüstung 9E

Teilchenbeschleuniger ML 19

Aussenhandel

294

946.202.1

Stichwort

Index

Teilchenstrahl-Systeme ML 19b

Teilmantelgeschoss

ML 3

Teilnehmerstaat

ML 10b, ML 10c, 7A003,
9A001b, 9A003b, DEF

Teiloktavenfilter

3A002c

Telefone, schnurlose 5A002a

Telefonverkauf

Anmerkung zu Kat. 5, Teil 2 Telekommunikation

5

Telekommunikationseinrichtungen zur Verwendung
in Satelliten, Technologie für 5E001b

Telekommunikations, Entwicklungseinrichtungen 5B001

Telekommunikations, Herstellungseinrichtungen 5B001

Telekommunikations, Verwendungseinrichtungen 5B001

Telekommunikationsgeräte 5A001a

Telekommunikationssoftware 5D001

Telekommunikationssyteme, Technologie 5E001

Telekommunikationsübertragungseinrichtungen 5A001b

Telekommunikationsübertragungssysteme 5A001b

Tellur

6C002a

Terephthalsäure

1C008b

Teschen-Virus

1C352a

Test-Magnetbänder

3A002a

Testanlagen für Raketen 9B117

Testanlagen für Raketenmotoren 9B117

Testeinrichtungen für Luftfahrtelektron.

7B

Testeinrichtungen für Navigation 7B

Tetraacetyldibenzylhexaazaisowurtzitan (TAIW) ML 8e

Tetraethylenpentaaminacrylnitril (TEPAN) ML 8e

Tetraethylenpentaaminacrylnitrilglycidol (TEPANOL) ML 8e

Tetranitrobenzotriazolobenzotriazol (TACOT) ML 8a

Tetranitroglycoluril (TNGU, SORGUYL) ML 8a

Tetrodotoxin

1C351d

Textilmaschinen

1B001c

Thalliumarsenselenid 6C004b

Thermoionisations-Massenspektrometer 3A233c

Thermolumineszens-Dosimeter 1C233

Thermoplastische Flüssigkristall-Copolymere 1C008b

Thiodiglykol

1C350

Thioether

1C006b

Thionylchlorid

1C350

Thulium-YAG(Tm:YAG)-Laser 6A005c

Thulium-YSGG(Tm:YSGG)-Laser 6A005c

Tiefenmesser, akustische 6A001a

Tiefkühlsysteme

9A006b

Tieflochbohrmaschinen 2B001f

Tieflochdrehmaschinen 2B001f

Tieftemperatur-Ausrüstung ML 20

Tieftemperaturdestillationskolonnen 1B228

Tiegel

2A225

Tierpathogene Erreger 1C351, 1C352

Titan-IV-Verbindungen ML 8e

Titan-Aluminide

1C002a

Titan-Saphir(Ti:Al2O3)-Laser 6A005c

Titanbasislegierungen 1C002a

Titanlegierungen

1C002a, 1C002b, 1C202b,
2A225a

Titansubhydrid

ML 8a

Güterkontrollverordnung 295

946.202.1

Stichwort

Index

Torpedonetze

ML 9d

Torpedos

ML 4, ML 4a

Toxine

1C351, 1C351d, 1C353b,
2B352b, 2B352g, DEF

Toxinuntereinheit

1C351d, 1C353b, DEF Toxische Gase

2B351

Toxische Gase, Ausrüstung für 2B351

Toxische Wirkstoffe ML 7, 1C350

Toxische Wirkstoffe, Technologie für ML 7i

Trägerfrequenz

5A001b

Trägerraketen

9A004

Trägerraketen, Bestandteile 9A010, 9A110

Trägerraketen, Strukturen 9A010

Trägerraketen, Systeme 9A010

Trägerraketenantriebssysteme, Teile 9A010, 9A110

Tragflügel

8A002m

Tragflügelboote

8A001h, 8A002o

Trägheitsgeräte

7A003, 7A103a

Trägheitsnavigationsgeräte, Software für 7D001, 7D002, 7D003b,
7D101, 7D102

Trägheitsnavigationssysteme 7A001, 7A003, 7A101, 7A103 Trägheitsnavigationssysteme, Software für 7D001, 7D002, 7D003b

Trägheitsnavigationssysteme, Technologie 7E001, 7E002, 7E003,
7E004a, 7E101

Tränengase

ML 7, ML 7c, DEF

Transcoder

5A001b

Transfer-Laser

6A005a, DEF

Transientenrekorder 3A002a

Transportausrüstung 9

Transportausrüstung, Software für 9D

Transportausrüstung, Technologie für 9E

Treibladungen, flüssige ML 2a

Treibmittel, zweibasige ML 8b

Treibstoffe

1C011, 1C111

Treibstoffe, militärische ML 8, ML 8b, ML 18

Treibstofflagersysteme 9A006f

Treibstoffregelungssysteme 9A106d

Treibstoffzusätze, Herstellungsausr.

1B115

Treibstoffzusätze, metallische 1C011, 1C111a

Trennmechanismen für Flugkörper 9A117

Triaminoguanidinnitrat (TAGN) ML 8a

Triaminotrinitrobenzol (TATB) ML 8a

Triebwerke

ML 10, ML 10c, 9A001,
9A010, 9A011, 9A101,
9A105, 9A107, 9A111, 9A118 Triethanolamin

1C350

Triethanolamin-Hydrochlorid 1C350

Triethylenglykoldinitrat 1C111c

Triethylphosphit

1C350

Triglycinsulfat

6A002a

Trimethylphosphit

1C350

Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl) ML 8a

Triphenylen

1C008e

Triphenylwismut (TPB) ML 8e

Tris-1-(2-methyl)aziridinylphosphinoxid (MAPO) ML 8e

Tris-(2-chlorethyl)-amin ML 7

Tris(2-chlorvinyl)-arsin ML 7

Aussenhandel

296

946.202.1

Stichwort

Index

Tritium

1C235

Tritium, Herstellungsausrüstung 1B231a

Tritium, Rückgewinnungsausrüstung 1B231a

Tritium-Anlagen

1B231

Tritiumerzeugnisse

1C235

Tritiumrückgewinnung, Katalysatoren für 1A225

Tritiumverbindungen 1C235

Trockenätzen im Plasma 3B001c

Trockenpressen

ML 18

Turbinenrotorkomponenten, Werkzeuge für 9B009

Turbinenschaufeln, Technologie für 9E003a

Turbo-Compound-Triebwerke 9A001, 9A101

Turbofan-Triebwerke 9A001, 9A101

Turbogridböden

1B229

Turbojet-Triebwerke 9A001, 9A101

Turboladersysteme, Technologie für 9E003e

TV-Kameras, strahlungsfeste 6A203c

U-Boote

ML 9b, 8A001, 8A002 U-Bootnetze

ML 9d

Überdruckanzüge

ML 10g

Übertragungsrate, digitale 5B001b, DEF

Übertragungsrate, gesamte, digitale 5A001b2, 5B001b, DEF

Überwachungssysteme 2B227, 2D201, 9B002, 9B005 Überwachungssysteme für toxische Gase 2B351

Überwasserfahrzeuge 8A001

Übungsgeräte für die U-Boot-Bekämpfung ML 14

Übungsgeräte für Flugkörperstarts ML 14

UF6-resistente Werkstoffe 3A233d

Ultraschalltomographie 1B001f

Umfüllsysteme für Wasserstoff 9A006c

Umsetzer zur Frequenzbereichserweiterung 3A001b

Umwälzpumpen für Kaliumamid-Katalysator 1B230

Umweltprüfeinrichtungen, für militärische Waren ML 18b

Umweltprüfkammern

9B106

Unterdrückung der Signatur ML 17c, ML 17h

Unterkavitierende Tragflügel 8A002m

Unterstände, militärische ML 13b

Unterstützungssoftware für Technologie 5D002b

Unterwasser-Beobachtungssysteme 8A002d

Unterwasser-Fernsehkameras 8A002d

Unterwasser-Geräuschminderung, Geräte zur 8A002j

Unterwasser-Kommunikationssysteme 5A001b1, 8A002

Unterwasserausrüstung 8A001

Unterwassergegenmassnahmen, Ausrüstung ML 11

Unterwasserortungsgeräte ML 9c, 6A001

Unterwasserschwimmgeräte ML 17a, 8A002q

Uran-Titanlegierungen 1C004

Urheberrechte

5A002a

UV-Signatur

1C001, 1C101

Vakuum-Destillationskolonnen 1A226

Vakuum-Induktionsöfen 2B226

Vakuum-Sprytrons

3A228a

Vakuum-Zerstäubung

1C002b, DEF

Vakuumbauelemente, Technologie für 3E002a

Vakuumöfen

2B226, 2B227, 2D201 Vakuumpumpen

2B231, 2B350i

Vakuumröhren

3A001b, 3A228

Güterkontrollverordnung 297

946.202.1

Stichwort

Index

Vakuumzerstäubung

1C002b, DEF

Variola-Virus

1C351a

Vektorprozessoren

3A001a

Vektorrate

4A003d, DEF

Vektorrechner

4A003

Venezuelan Equine Enzephalitis-Virus 1C351a

Ventilböden

1B229

Ventile

2A226, 2B350g, 9A106d Ventile mit Federbalgabdichtung 2A226

Ventile mit Mehrfachdichtung 2B350g

Ventile, Faltenbalg 2B350g

Ventile, Membran

2B350g

Ventile, Servo-, für Treibstoff 9A106d

Verbindungen, fluorierte 1C009

Verbindungen, fluorierte, Bauteile 1A001

Verbindungen, metallorganische 3C003a

Verbindungen, organisch-anorganische 3C003

Verbindungshalbleiter 3A001a

Verbindungshalbleiter-Fotokathoden ML 15, 6A002a

Verbrennungseinrichtungen für chem. Kampfstoffe 2B350j

Verbrennungsregelung für Triebwerke 9A118

Verbundwerkstoff-Strukturen 1A002, 1A202, 1B001a,
1B001c, 1B101, 1B201,
1B901, 1C010, 6A004a

Verbundwerkstoff-Strukturen für Raumfahrzeuge 9A110

Verbundwerkstoffe

1A002, 1A202, 1B001, 1B101,
1B201, 1B901, 1C007, 1C010,
1C107b, 1C210, 1D002,
1E002c, 1E103, 2B001,
2B104, 2B201, 2E003f,
6A004, 8A002h, 8A002o,
9A008b, 9A010, 9A110,
9E003, DEF

Verbundwerkstoffe für Flugkörperradome 1C107b

Verbundwerkstoffe in Rohrform 1A202

Verbundwerkstoffe, Herstellungsausrüst.

1B001, 1B101, 1B201 Verbundwerkstoffe, Software 1D002

Verbundwerkstoffe, Technologie für 1E001

Verdampfer für Lithiumhydroxidlösung 1B233

Verdichtungsausrüstung 2B104

Verdicker

ML 8d

Verfolgungssysteme

6A008, 6A108b

Verformbare Spiegel 6A004a, DEF

Vermessungsradare

6A008, 6A108b

Vermittlung, optische 5B001b3, 5E001c

Vermittlungseinrichtungen, speicherprogrammierbare 5B001b

Vernetzung von Rechnern 4A003g

Verotoxin

1C351d

Versandverkauf

Anmerkung zu Kat. 5, Teil 2 Verkauf über elektronische Medien Anmerkung zu Kat. 5, Teil 2 Verschlüsse für Luftfahrzeuge 1A001a, 1A001c

Verschlüsselungsverfahren ML 11, 5A002

Versorgungskabel für Tauchfahrzeuge 8A002a

Verstärker

3A001b

Verstärker, regenerative 5A001b

Verstärkung, optische 5B001b, 5E001c

Verstärkungsfasern, Herstellungsausrüst.

1B001d

Aussenhandel

298

946.202.1

Stichwort

Index

Verstellbare Blattprofilgeometrie 7E004c, DEF

Verstellpropeller

8A002o

Versuchsmodelle, physische ML 19e

Verteilungs-Schlüsselgeräte ML 11

Verwendungssoftware, militärische ML 21a

Verwendungstechnologie, Ausrüstung 1E101, 2E101, 2E201, 2E101 Verwendungstechnologie, militärische ML 7i, ML 22

Vesikuläre Stomatitis-Virus 1C352a

Vibrationsprüfausrüstung 2B116

Vibrationsprüfsysteme 2B116

Vibrationsprüfsysteme, Software für 2D101

Vibrio cholerae

1C351c

Videobandgeräte

3A002a

Videokameras

6A003b

Videokameras mit Halbleitersensoren 6A003b

Videomagnetbandgeräte 3A002a

Vidicon-Röhren

6A203b

Vinylidenfluorid

1A001b, 1C009a

Viren

ML 7h, 1C351a, 1C352a Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer 1C352a

Virus der russischen Frühjahr-/Sommerenzephalitis 1C351a

Viskose Strömung, Software für 9D004a

Vollautomatische Regelung eines Fluges 7D003d, 7E004b, DEF

Volldigitale Triebwerksregelung (FADEC) 7E004b, 9D003, DEF

Volldigitale Triebwerksregelung, Software für 9D003

Volumenwellenvorrichtungen, akustische 3A001c

Vormaterialien

1C007e

Vormaterialien, keramische 1C007

Vorprodukte

ML 8e, DEF

Vorwahl, automatische 5A001b

w-Chloracetophenon

ML 7c

Wafer

3A001a

Wafer, epitaktische 6C002b

Wafer, Mehrprozessverarbeitung 3B001e

Waferfertigung

3B001f

Waferhandlingsysteme 3B001e

Waffen für Exerziermunition ML 1d

Waffen für hülsenlose Munition ML 1c

Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen ML 1c

Waffen grösseren Kalibers ML 2

Waffen mit glattem Lauf ML 1b

Waffen, rückstossfreie ML 2a

Waffen-Übungsgeräte ML 14

Waffensteuersysteme ML 5a

Waffensysteme, hohe kinetische Energie ML 12, ML 12a

Waffensysteme, Software für ML 21b

Waffenzielgeräte

ML 5a

Wälzlager

2A001

Wälzlager-Systeme

2A001

Wanderfeldröhren

3A001b

Wandler

6A001a

Wandlerschaltungen

3A001a

Wandlungselemente

6A001a

Wärmebild-Ausrüstung ML 15d

Wärmeleitrohre

9A006a

Wärmequellen, nukleare 1C012

Wärmetauscher

2B350d

Güterkontrollverordnung 299

946.202.1

Stichwort

Index

Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen 1B229

Wasserbomben

ML 4a

Wasserschraubenpropeller 8A002o

Wasserstoff-Fluorid(HF)-Laser 6A005a

Wasserstoff-Kälteaggregate 1B231b

Wasserstoffionenstrahlen ML 19

Wasserstoffisotopen-Reinigungssysteme 1B231b

Wasserstoffisotopen-Speichersysteme 1B231b

Wasserstoffisotopenstrahlen ML 19

Wasserstrahlantriebssysteme 8A002p

Wasserumlauftanks, Prüfeinrichtungen für 8B001

Webmaschinen

1B001c

Wellenlängen-Multiplex-Techniken 5E001c2

Weltraumgeeignet

ML 19, 3A001, 3A002a,
6A002, 6A004, 6A008, DEF Weltraumgeeignete Bauteile 3A001, 6A004c

Weltraumgeeignete Detektoren 6A002a

Weltraumgeeignete Geräte 3A002a, 3A002g, 6A008j Wendelröhren

3A001b

Werfer

ML 2

Werfer, pyrotechnische ML 2b

Werkstoffbearbeitung 2

Werkstoffbearbeitung, Software 2D

Werkstoffbearbeitung, Technologie 2E

Werkstoffe

1

Werkstoffe, Software für 1D

Werkstoffe, Technologie für 1E

Werkzeugmaschinen

2B, 2B001, 2B201

Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung 2B001b, 2B201a

Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung 2B001c, 2B201b

Werkzeugmaschinen, Baueinheiten für 2B008

Werkzeugmaschinen, Baugruppen für 2B008

Werkzeugmaschinen, Einsätze für 2B008

Werkzeugmaschinen, Zahnradbearbeitung 2B003

Werkzeugschärfmaschinen 2B001c

Werkzeugschleifmaschinen 2B001c

Western Equine Enzephalitis-Virus 1C351a

Wetterradarsysteme

6A008

Whitepox-Virus

1C351a

Wiedereintrittsfahrzeuge für Flugkörper 9A116

Wiedereintrittsfahrzeuge, elektronische Ausrüstung für 9A116d

Wiedereintrittsfahrzeuge, Herstellungsausrüstung 9B115

Wiedereintrittskörper ML 4a, 1C107a, 2B104

Windkanäle

9B005, 9B105

Winkel-Positions-Rückmeldeeinheiten 2B008b

Winkelmesseinrichtungen 2B006b, 2B206b

Winkelmessgeräte

2B006b, 2B206b

Winkelpositionsabweichung 2B006b, 2B206b, DEF

Wirkstoffe, toxische ML 7

Wismut

1C229

Wolfram

1C117, 1C226

Wolframcarbid

1C226

Wolframlegierungen

1C004, 1C226, 2A225a Xanthomonas albilineans 1C354a

Xanthomonas campestries 1C354a

Xanthomonas citri

1C354a

Xenon-Blitzlampentreiber 3A229b

Aussenhandel

300

946.202.1

Stichwort

Index

Yersinia pestis

1C351c

Yttriumoxid

2A225a

Zeckenenzephalitis-Virus 1C351a

Zeichengabekanal, zentraler (CCS) 5B001b, 5E001c

Zeitkonstante

6A002a, DEF

Zellkulturen

ML 7, ML 7g, ML 7h

Zellkulturen, Technologie für ML 7i

Zellulare Funksysteme 5A002a

Zentraleinheiten

4, 4A003a

Zentrifugalseparatoren 2B352c

Zentrifugalvorrichtung für Kreisellager 7B003e

Zerstörungsfreie Prüfverfahren 1B001f, 9B007

Zertifizierungssoftware 5D002c

Ziegenpockenvirus

1C352a

Zielansteuerungssysteme ML 12

Zieldarstellungsgeräte ML 14

Zielentfernungsmesssysteme ML 5b

Zielerfassungssysteme ML 5b, ML 19, ML 12

Zielsuchsysteme

ML 12

Zielüberwachungssysteme ML 5b

Zielverfolgungssysteme ML 5b, ML 12, ML 19,
6A008l, 6A108b

Zielzuordnungssysteme ML 5b

Zinkselenid

6C004a

Zinksulfid

6C004a

Zirkondioxid

2A225a

Zirkonium

ML 8a, 1C011a, 1C111a,
1C234

Zirkoniumfluoridglas 6C004e

Zirkoniumlegierungen ML 8a, 1C234

Zirkoniumverbindungen 1C234

Zivile Luftfahrzeuge ML 10, 1E002f, 7A003,
7A099, 7E003, 9A001a, DEF Zugangskontrolle

5A002a

Zugmaschinen

ML 6

Zünder

ML 3, 3A232a, 3A232b Zündhammer

3A232

Zündhütchen

ML 3

Zündvorrichtungen

3A229

Zusammenges. theor. Verarbeitungsrate 3A001a, 4, 4A003b, 4A003c,
DEF

Zusatzausrüstung für Luftfahrzeuge ML 10

Zylinderköpfe, keramische, Technologie 9E003e

Zylinderlaufbuchsen, keramische, Technologie 9E003e

Zylinderspulen, supraleitende 3A001e