01.01.2024 - * / In Kraft
01.09.2023 - 31.12.2023
01.04.2023 - 31.08.2023
01.01.2022 - 31.03.2023
01.07.2020 - 31.12.2021
01.03.2018 - 30.06.2020
01.01.2018 - 28.02.2018
01.07.2017 - 31.12.2017
01.01.2017 - 30.06.2017
01.07.2016 - 31.12.2016
01.02.2015 - 30.06.2016
01.08.2013 - 31.01.2015
01.01.2012 - 31.07.2013
01.08.2011 - 31.12.2011
01.01.2011 - 31.07.2011
01.01.2010 - 31.12.2010
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1

Verordnung

über die militärischen Informationssysteme (MIV) vom 16. Dezember 2009 (Stand am 1. Januar 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 186 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008 0

1

über die militärischen Informationssysteme (MIG), verordnet: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Gegenstand Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln der Armee und der Militärverwaltung durch: a. Behörden des Bundes und der Kantone; b. Kommandanten und Kommandostellen der Armee (militärische Kommandos);

c. die übrigen Angehörigen der Armee; d. Dritte, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Militärwesen erfüllen.


Art. 2

Grundsätze der Bearbeitung von nicht besonders schützenswerten Personendaten Die Bestimmungen des MIG gelten sinngemäss auch für: a. die Bearbeitung von nicht besonders schützenswerten Personendaten nach dieser Verordnung;

b. die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme und Überwachungsmittel.

AS 2009 6667 1 SR

510.91

510.911

Organisation und Verwaltung 2

510.911

2. Kapitel: Personalinformationssysteme 1. Abschnitt: Personalinformationssystem der Armee

Art. 3

Kostentragung 1 Der Bund trägt die Kosten: a. des Betriebs und der Wartung des Personalinformationssystems der Armee (PISA);

b. der Benützung des PISA durch die beteiligten Organe des Bundes; c. der gesicherten und verschlüsselten Datenübermittlung zwischen dem Bund und den übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG.

2

Die übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG tragen die Kosten, die ihnen durch die Anwendung und den Weiterausbau des PISA entstehen.


Art. 4

Daten 1 Die im PISA enthaltenen Personendaten sind im Anhang 1 aufgeführt.

2

Die Daten nach Anhang 1 Ziffern 98-103 werden nur mit Einwilligung der betreffenden Personen erhoben.


Art. 5

Datenbeschaffung 1 Der Führungsstab der Armee und die Kreiskommandanten beschaffen die Daten für das PISA bei den Stellen und Personen nach Artikel 15 MIG.

2

Verwaltungseinheiten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, militärische Kommandos sowie Dritte, die Daten nach Militärrecht, Wehrpflichtersatzabgaberecht, Militärversicherungsrecht, Militärstrafrecht oder Zivildienstrecht bearbeiten, sind verpflichtet, diese Daten dem Führungsstab der Armee kostenlos zu melden.

3

Die für die Einwohnerkontrollen oder vergleichbaren kantonalen Personenregister zuständigen Behörden melden dem zuständigen Kreiskommandanten zuhanden des Führungsstabs der Armee bezüglich der Stellungspflichtigen und der Meldepflichtigen nach Artikel 27 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952 (MG): a. am Ende eines Jahres die Schweizer Bürger, die während des Jahres das 17. Altersjahr vollendet haben; b. die Hinterlegung oder die Herauslösung der Ausweisschriften; c. die Änderung der Wohnadresse innerhalb der Gemeinde; d. die Aufnahme von Männern im wehrpflichtigen Alter in das Schweizer Bürgerrecht;

e. Änderungen des Namens; 2 SR

510.10

Militärische Informationssysteme.V 3

510.911

f.

Änderungen im Bürgerrecht; g. den Eintritt des Todes; h. Unteroffiziere, Offiziere und Fachoffiziere, die unter Vormundschaft gestellt werden.

4

Die schweizerischen Vertretungen im Ausland melden dem Führungsstab der Armee:

a. die Stellungspflichtigen im Ausland; b. den Eintritt des Todes im Ausland von Schweizern im wehrpflichtigen Alter.

5

Die Betreibungs- und die Konkursämter melden dem Führungsstab der Armee unverzüglich Unteroffiziere, Offiziere und Fachoffiziere, die leichtsinnig oder betrügerisch in Konkurs fallen oder fruchtlos gepfändet werden. Sie geben dem Führungsstab der Armee auf Anfrage Auskunft über bisherige und hängige Betreibungs- und Konkursverfahren gegen Militärdienstpflichtige.

6

Die Untersuchungsbehörden und die Gerichte geben auf Anfrage dem Führungsstab der Armee zur Erwägung eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung, einer Mutation oder einer Einberufung zu Ausbildungsdiensten für einen höheren Grad Auskunft über hängige und abgeschlossene Strafverfahren gegen Angehörige der Armee.

7

Das Oberauditorat meldet dem Führungsstab der Armee über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige: a. angeordnete militärgerichtliche Voruntersuchungen und vorläufige Beweisaufnahmen;

b. rechtskräftige

Einstellungsverfügungen; c. rechtskräftige militärgerichtliche Urteile; d. die Aufhebung von Abwesenheitsurteilen; e. von der Militärjustiz verhängte Disziplinarstrafen.

8

Das Bundesamt für Justiz meldet dem Führungsstab der Armee über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige unverzüglich:

a. die rechtskräftigen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit wegen eines Verbrechens oder Vergehens sowie die freiheitsentziehenden Massnahmen; b. den Widerruf eines bedingten oder teilbedingten Strafvollzuges; c. die Aufhebung einer freiheitsentziehenden Massnahme, deren Ersatz durch eine andere solche Massnahme sowie den Vollzug einer Reststrafe.

9

Die mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen betrauten Institutionen melden dem Führungsstab der Armee unverzüglich den Eintritt und die Entlassung von Stellungspflichtigen oder Militärdienstpflichtigen.

Organisation und Verwaltung 4

510.911

2. Abschnitt: Medizinisches Informationssystem der Armee

Art. 6

Daten Die im Medizinischen Informationssystem der Armee (MEDISA) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 2 aufgeführt.


Art. 7

Datenbeschaffung Die für den Sanitätsdienst der Armee zuständige Stelle beschafft die Daten für das MEDISA bei: a. den Stellungspflichtigen aus ärztlichen Fragebogen am Orientierungstag; aus psychologischen und psychiatrischen Fragebogen sowie weiteren medizinischen Befragungen und Untersuchungen am Rekrutierungstag, aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen; b. den Militärdienst-, Zivildienst- und Schutzdienstpflichtigen aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen; c. den Militärärzten und Militärärztinnen der Untersuchungskommissionen aus sanitätsdienstlichen Formularen; d. den Truppenärzten und Truppenärztinnen aus sanitätsdienstlichen Formularen;

e. den angestellten Ärzten und Ärztinnen, Waffenplatz-Ärzten und -Ärztinnen sowie Waffenplatz-Spezialärzten und -ärztinnen aus ärztlichen Unterlagen und sanitätsdienstlichen Formularen; f. den zivilen Ärzten und Ärztinnen, die Stellungspflichtige, Militärdienstpflichtige und Zivildienstpflichtige behandeln, aus ärztlichen Unterlagen;

g. der Vollzugsstelle für den Zivildienst und den von ihr beigezogenen Vertrauensärzten und -ärztinnen;

h. der Militärversicherung aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen; i.

dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen.

3. Abschnitt: Daten weiterer Personalinformationssysteme

Art. 8

Informationssystem Rekrutierung

(Art. 20 MIG)

Die im Informationssystem Rekrutierung (ITR) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 3 aufgeführt.

Militärische Informationssysteme.V 5

510.911


Art. 9

Informationssysteme Patientenerfassung

(Art. 32 MIG)

Die in den Informationssystemen Patientenerfassung (ISPE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 4 aufgeführt.


Art. 10

Falldokumentationsdatenbank Psychologisch-pädagogischer Dienst (Art. 38 MIG) Die in der Falldokumentationsdatenbank des Psychologisch-pädagogischen Dienstes (FallDok PPD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 5 aufgeführt.


Art. 11

Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement (Art. 50 MIG) Die im Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement (EAAD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 6 aufgeführt.


Art. 12

Informationssystem Sozialer Bereich (Art. 56 MIG) Die im Informationssystem Sozialer Bereich (ISB) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 7 aufgeführt.


Art. 13

Informationssystem Personal Verteidigung (Art. 62 MIG) Die im Informationssystem Personal Verteidigung (IPV) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 8 aufgeführt.


Art. 14

Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze (Art. 68 MIG) Die im Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze (PERAUS) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 9 aufgeführt.

4. Abschnitt: Informationssystem Auslandkontakte

Art. 15

Zweck und verantwortliches Organ 1

Das Informationssystem Auslandkontakte (OpenIBV) dient dem Bewilligungsverfahren für alle Auslandkontakte von Personen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung vom 24. Juni 20093 über internationale militärische Kontakte sowie der Auswertung dieser Kontakte und der Reiseberichte.

2

Der Armeestab betreibt das OpenIBV.

3 SR

510.215

Organisation und Verwaltung 6

510.911


Art. 16

Daten Die im OpenIBV enthaltenen Personendaten sind im Anhang 10 aufgeführt.


Art. 17

Datenbeschaffung Der Armeestab beschafft die Daten für das OpenIBV bei den direkten und indirekten Vorgesetzten der betroffenen Person.


Art. 18

Datenbekanntgabe Der Armeestab macht die Daten des OpenIBV den für die Auslandkontakte zuständigen Stellen und Personen, den direkten und indirekten Vorgesetzten der betroffenen Person sowie der Bundesreisezentrale durch Abrufverfahren zugänglich.


Art. 19

Datenaufbewahrung Die Daten des OpenIBV werden nach Abschluss des Auslandkontakts längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

5. Abschnitt: Informationssystem Humanitäre Minenräumung

Art. 20

Zweck und verantwortliches Organ 1

Das Informationssystem Humanitäre Minenräumung (IHMR) dient der Bewirtschaftung des Personalpools für Einsätze in der humanitären Minenräumung.

2

Der Armeestab betreibt das IHMR.


Art. 21

Daten Die im IHMR enthaltenen Personendaten sind im Anhang 11 aufgeführt.


Art. 22

Datenbeschaffung Der Armeestab beschafft die Daten für das IHMR bei den Kandidatinnen und Kandidaten für die Aufnahme in den Personalpool.


Art. 23

Datenbekanntgabe Der Armeestab macht die Daten des IHMR dem Chef oder der Chefin Humanitäre Minenräumung durch Abrufverfahren zugänglich.


Art. 24

Datenaufbewahrung Die Daten des IHMR werden bis zum Ausscheiden aus dem Personalpool aufbewahrt.

Militärische Informationssysteme.V 7

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6. Abschnitt: Informationssystem Verifikationseinsätze

Art. 25

Zweck und verantwortliches Organ 1

Das Informationssystem Verifikationseinsätze (IVE) dient dem Einsatz von Personen, die für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder die Vereinten Nationen Verifikationseinsätze leisten.

2

Der Armeestab betreibt das IVE.


Art. 26

Daten Die im IVE enthaltenen Personendaten sind im Anhang 12 aufgeführt.


Art. 27

Datenbeschaffung Der Armeestab beschafft die Daten für das IVE bei den Personen, die sich für Verifikationseinsätze zur Verfügung stellen.


Art. 28

Datenbekanntgabe Der Armeestab macht die Daten des IVE nur seinen für die Einsätze zuständigen Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich.


Art. 29

Datenaufbewahrung Die Daten des IVE werden nach dem Ausscheiden aus dem Personalpool längstens fünf Jahre aufbewahrt.

7. Abschnitt: Informationssystem Pontoniere

Art. 30

Zweck und verantwortliches Organ 1

Das Informationssystem Pontoniere (IPont) dient der Ausstellung militärischer Leistungsausweise, der Kontrollführung über die Leistungsprüfungen der Pontonierkurse 1-4 und über den militärischen Schiffsführerausweis, der Kontrolle von Entschädigungen im Bereich der vordienstlichen Ausbildung sowie der Rekrutierung als Pontonier.

2

Das Heer betreibt das IPont.


Art. 31

Daten Die im IPont enthaltenen Personendaten sind im Anhang 13 aufgeführt.

Organisation und Verwaltung 8

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Art. 32

Datenbeschaffung Das Heer beschafft die Daten für das IPont über die freiwillige vordienstliche Ausbildung der angehenden Pontoniere bei den Pontonier- und Wasserfahrvereinen und den angehenden Pontonieren.


Art. 33

Datenbekanntgabe 1 Das Heer gibt die Daten des IPont auf Anfrage den für das Pontonierwesen zuständigen Kommandos, den Pontonier- und Wasserfahrvereinen, den Pontonieroffizieren, den Pontonierinstruktoren und den Rekrutierungszentren bekannt. 2

Es kann die Daten durch Abrufverfahren zugänglich machen.


Art. 34

Datenaufbewahrung Die Daten des IPont werden während zehn Jahren aufbewahrt.

3. Kapitel: Führungsinformationssysteme 1. Abschnitt: Daten der Führungsinformationssysteme nach MIG

Art. 35

Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (Art. 74 MIG) 1

Die im Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 14 aufgeführt.

2

Die Daten des IES-KSD werden im Rahmen der Tauglichkeitsbeurteilung in Rekrutierungszentren den zuständigen externen Gutachterinnen und Gutachtern bekannt gegeben.


Art. 36

Informationssystem Kontrolle der Angehörigen der Armee (Art. 80 MIG) Die im Informationssystem Kontrolle der Angehörigen der Armee (AdA-Kontrolle) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 15 aufgeführt.


Art. 37

Informationssystem Kommandantenbüro

(Art. 86 MIG)

Die im Informationssystem Kommandantenbüro (Mil Office) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 16 aufgeführt.


Art. 38

Informationssystem Kaderentwicklung

(Art. 92 MIG)

Die im Informationssystem Kaderentwicklung (ISKE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 17 aufgeführt.

Militärische Informationssysteme.V 9

510.911


Art. 39

Informationssystem Karriere- und Einsatzplanung (Art. 98 MIG) Die im Informationssystem Karriere- und Einsatzplanung (KEP) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 18 aufgeführt.


Art. 40

Führungsinformationssystem Heer

(Art. 104 MIG)

Die im Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 19 aufgeführt.


Art. 41

Führungsinformationssystem Luftwaffe

(Art. 110 MIG)

Die im Führungsinformationssystem Luftwaffe (FIS LW) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 20 aufgeführt.


Art. 42

Führungsinformationssystem Soldat

(Art. 116 MIG)

Die im Führungsinformationssystem Soldat (IMESS) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 21 aufgeführt.

2. Abschnitt: Informationssystem Bereitschaftscontrolling Luftwaffe

Art. 43

Zweck und verantwortliches Organ 1

Das Informationssystem Bereitschaftscontrolling Luftwaffe (BERCO LW) dient der Sicherstellung der Bereitschaft der Luftwaffe.

2

Die Luftwaffe betreibt das BERCO LW.


Art. 44

Daten Die im BERCO LW enthaltenen Personendaten sind in Anhang 22 aufgeführt.


Art. 45

Datenbeschaffung Die für das Bereitschaftscontrolling der Luftwaffe zuständigen Stellen und Personen beschaffen die Daten für das BERCO LW bei den betreffenden Angehörigen der Armee.


Art. 46

Datenbekanntgabe Die Luftwaffe macht die Daten von BERCO LW den für die Führung der Luftwaffe zuständigen Stellen zugänglich.

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Art. 47

Datenaufbewahrung Die Daten des BERCO LW werden während zehn Jahren aufbewahrt.

3. Abschnitt: Auftragsinformationssystem

Art. 48

Zweck und verantwortliches Organ 1

Das Auftragsinformationssystem (AIS) dient der Verwaltung der Benutzer und deren Konten des Datennetzwerkes des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

2

Die Führungsunterstützungsbasis der Armee (FUB) betreibt das AIS.


Art. 49

Daten Die im AIS enthaltenen Personendaten sind in Anhang 23 aufgeführt.


Art. 50

Datenbeschaffung Die FUB beschafft die Daten für das AIS aus dem PISA und bei den Personen und Stellen, die Angehörige der Armee einsetzen.


Art. 51

Datenbekanntgabe Die FUB macht die Daten des AIS zugänglich: a. den Benutzern des Datennetzwerkes VBS: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 1-26;

b. den für die Verwaltung des Datennetzwerkes VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 27-31.


Art. 52

Datenaufbewahrung Die Daten des AIS werden längstens während zehn Jahren nach Erlöschen des Benutzungsrechtes aufbewahrt.

4. Abschnitt: Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure

Art. 53

Zweck und verantwortliches Organ 1

Das Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure (SD-PKI) dient der Verwaltung der Zertifikate und Schlüssel der Benutzerinnen und Benutzer:

Militärische Informationssysteme.V 11

510.911

a. der Informatik der Waffensysteme und der Führungs- und Einsatzssysteme der Armee, und

b.4 der übrigen militärischen Informationssysteme.

2

Die FUB betreibt das SD-PKI.


Art. 54

Daten Die im SD-PKI enthaltenen Personendaten sind in Anhang 24 aufgeführt.


Art. 55

Datenbeschaffung Die FUB beschafft die Daten für das SD-PKI aus dem PISA und dem AIS.


Art. 56

Datenbekanntgabe 1 Die FUB macht die Daten des SD-PKI den für die Authentisierung der Benutzer und die Ausstellung des persönlichen Schlüsselträger zuständigen Personen und Stellen durch Abrufverfahren zugänglich.

2

Die Benutzerinnen und Benutzer erhalten einen persönlichen Schlüsselträger, der ihren Namen, Vornamen und die Zertifikate enthält.


Art. 57

Datenaufbewahrung Die Daten des SD-PKI werden längstens während zehn Jahren nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats aufbewahrt.

4. Kapitel: Ausbildungsinformationssysteme 1. Abschnitt: Daten der Ausbildungsinformationssysteme nach MIG

Art. 58

Informationssysteme von Simulatoren (Art. 122 MIG) Die in Informationssystemen von Simulatoren enthaltenen Personendaten sind im Anhang 25 aufgeführt.


Art. 59

Informationssystem Ausbildungskontrolle

(Art. 128 MIG)

Die im Informationssystem Ausbildungskontrolle (OpenControl) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 26 aufgeführt.

4 Gilt

längstens

bis

am 30. Juni 2011.

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Art. 60

Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis (Art. 134 MIG) Die im Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis (ISGMP) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 27 aufgeführt.


Art. 61

Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen (Art. 140 MIG) Die im Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen (MIFA) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 28 aufgeführt.

2. Abschnitt: Informationssystem Führungsausbildung

Art. 62

Zweck und verantwortliches Organ 1

Das Informationssystem Führungsausbildung (ISFA) dient der Ausbildungskontrolle und der Analyse der Ausbildungsresultate.

2

Der Führungsstab der Armee betreibt das ISFA.


Art. 63

Daten Die im ISFA enthaltenen Personendaten sind im Anhang 29 aufgeführt.


Art. 64

Datenbeschaffung Der Führungsstab der Armee beschafft die Daten für das ISFA: a. bei der betreffenden Person; b. bei den militärischen Vorgesetzten der betreffenden Person; c. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung; d. aus dem PISA.


Art. 65

Datenbekanntgabe 1 Der Führungsstab der Armee macht die Daten des ISFA den Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich: a. die für die Eingabe der Daten in das ISFA zuständig sind; b. die für die Koordination der Prüfungen für die Module 1-5 nach Anhang 29 zuständig sind.

2

Die Daten des ISFA werden bekannt gegeben: a. der für die Ausstellung des Zertifikats über die erfolgreiche Absolvierung der Module 1-5 zuständigen zivilen Stelle; b. den im ISFA erfassten Personen als persönlicher Ausbildungsnachweis.

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Art. 66

Datenaufbewahrung

Die Daten der ISFA werden während fünf Jahren aufbewahrt.

5. Kapitel: Sicherheitsinformationssysteme

Art. 67

Informationssystem Personensicherheitsprüfung (Art. 146 MIG)

Die im Informationssystem Personensicherheitsprüfung (SIBAD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 30 aufgeführt.


Art. 68

Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (Art. 152 MIG)

1

Die im Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (ISK) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 30 Ziffern 1-14 und 19-20, die enthaltenen Firmendaten im Anhang 31 aufgeführt.

2

Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen dem Geheimschutzbeauftragten des Arbeitgebers die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten bekannt gegeben werden (Anhang 30 Ziff. 1-10).


Art. 69

Informationssystem Besuchsanträge

(Art. 158 MIG)

1

Die im Informationssystem Besuchsanträge (SIBE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 32 aufgeführt.

2

Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen den für die Bearbeitung der Besuchsanträge zuständigen Sicherheitsbehörden des zu besuchenden Landes die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten bekannt gegeben werden (Anhang 32 Ziff. 1-10).


Art. 70

Informationssystem Zutrittskontrolle

(Art. 164 MIG)

Die im Informationssystem Zutrittskontrolle (ZUKO) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 33 aufgeführt.

6. Kapitel: Übrige Informationssysteme

Art. 71

Informationssystem Schadenzentrum VBS (Art. 170 MIG) Die im Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAWE) enthalten Personendaten sind im Anhang 34 aufgeführt.

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Art. 72

Strategisches Informationssystem Logistik (Art. 176 MIG) Die im Strategisches Informationssystem Logistik (SISLOG) enthalten Personendaten sind im Anhang 35 aufgeführt.

7. Kapitel: Aufhebung von Informationssystemen

Art. 73

Das Informationssystem Flugmedizin (FAI-PIS; Art. 42-47 MIG) ist aufgehoben.

8. Kapitel: Überwachungsmittel

Art. 74

Zulässige Überwachungsmittel

1

Die Armee und die Militärverwaltung dürfen nur Überwachungsmittel einsetzen, die ordentlich beschafft wurden oder sich in der Evaluation, Truppenerprobung oder Einführung befinden und deren Einsatz zum konkreten Auftrag verhältnismässig ist.

2

Die zivilen Behörden erbringen bei der Einreichung eines Gesuches um Einsatz von luftgestützten Überwachungsmitteln den Nachweis, dass die Rechtsgrundlagen nach Artikel 183 Absatz 2 MIG bestehen. Die Gruppe Verteidigung überprüft den Nachweis. Fehlen die Rechtsgrundlagen, so wird das Gesuch nicht bewilligt.

3

Die Gruppe Verteidigung berichtet dem VBS jährlich zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte über:

a. die Art, Dauer und Anzahl der Einsätze nach Artikel 181 Absatz 2 MIG; b. die Art der verwendeten Überwachungsmittel; c. die Behörden, zugunsten derer die Einsätze erfolgt sind.


Art. 75

Verdeckter Einsatz

Überwachungsmittel dürfen verdeckt eingesetzt werden, wenn sonst die Erfüllung der Aufgaben gefährdet wäre; insbesondere: a. wenn Informationen beschafft werden müssen, die bei einem offenen Einsatz nicht preisgegeben würden;

b. zum Schutz der Personen und Stellen, die die Überwachungsmittel einsetzen;

c. wenn ein offener Einsatz unmöglich ist.


Art. 76

Datenbekanntgabe Als für die Strafverfolgung von Bedeutung gelten Daten über: a. Handlungen, die strafbar sein könnten;

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b. Informationen, die zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten beitragen könnten.

9. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 77

Änderung bisherigen Rechts Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang 36 geregelt.


Art. 78

Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

2

Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b gilt längstens bis am 30. Juni 2011.

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Anhang 1

(Art. 4)

Daten des PISA Personalien

1. AHV-Versichertennummer 2. Name 3. Vorname 4. Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters) 5. Geschlecht 6. Ausgeübter Beruf

7. Wohnadresse 8. Wohngemeinde 9. Heimatgemeinde(n) 10. Heimatkanton(e) 11. Muttersprache 12. Datum der Änderungen der Personalien 13. Einbürgerung nach dem 20. Altersjahr mit Datum Kontrolldaten

14. Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde

15. Nachforschung über den Aufenthalt 16. Frühere Wohngemeinde(n) 17. Auslandurlaub 18. Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) bei unbekanntem Aufenthalt

19. Status als Grenzgänger/in 20. Vermisstenerklärung Rekrutierungsdaten 21. Daten zur Ausstellung des Marschbefehls für den Orientierungstag und die Rekrutierung

22. Wunschzeitpunkt der Rekrutierung 23. Rekrutierungsdatum 24. Rekrutierungskanton 25. Tauglichkeit, mit Datum und Angabe der Marsch-, Trag- und Hebefähigkeit

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26. Bestandener Sehtest 27. Kaderempfehlung Stufe I 28. Truppengattung, Dienstzweig oder Dienst sowie Funktion 29. Verwaltende Stelle 30. Zeitpunkt der Rekrutenschule und Zuteilung in eine Rekrutenschule 31. Information über die Absolvierung des Orientierungstages 32. Anzahl geleistete Rekrutierungstage 33. Tauglichkeit für den Zivilschutz, mit Datum und Angabe der Grundfunktion im Zivilschutz

Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung 34. Zugehörigkeit zu einer Truppengattung, einem Dienst oder einem Dienstzweig sowie zum Generalstab oder Rotkreuzdienst, mit Datum

35. Einteilungsformation mit Datum der Einteilung 36. Formationsdaten, Gliederung mit Bezeichnung, Texten und Nummern, Funktionen, Graden, Sollbeständen 37. Einheitsdaten mit Sprachcode, Angabe der kontrollführenden Stelle, der Militärleitzahl sowie der für die besonderen Aufgaben zuständigen Kantone

38. Zugseinteilung in der Formation 39. Grad oder Offiziersfunktion mit Datum der Beförderung oder Ernennung 40. Stellendaten bei höheren Unteroffizieren und Offizieren 41. Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim 42. Funktion mit Datum der Übernahme 43. Neueinteilung und Versetzung, mit Datum 44. Besondere militärische Ausbildung 45. Besondere Ausrüstung, mit Angabe allfälliger Nummer der Gegenstände 46. Hinterlegung oder Abnahme der Ausrüstung (inkl. Taschenmunition) mit Datum

47. Militärische Fach- oder Fähigkeitsausweise, mit Jahr des Erwerbs oder der Erneuerung

48. Erstmalige Verleihung einer Auszeichnung 49. Kaderempfehlung Stufen II-IV und Z 50. Eignungsprüfung und Personensicherheitsprüfung mit Art und Datum der Prüfung

51. Daten zur Ausstellung des militärischen Führerausweises sowie Ausschluss vom Erwerb oder Besitz eines militärischen Führerausweises

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52. Besondere Bezeichnung der Angehörigen der Armee, die Einsätze im Friedensförderungsdienst leisten

53. Zugehörigkeit zu den nicht in Formationen Eingeteilten nach Artikel 3 der Verordnung vom 26. November 20035 über die Organisation der Armee 54. Status der Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht 55. Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission 56. Verfügungen Sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit nach der Rekrutierung

57. Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst oder zum Zivildienst, mit Datum des Eingangs des Gesuches bei der Entscheidstelle 58. Prüfung eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung oder einer Enthebung vom Kommando oder von der Funktion (Ausschluss pendent)

59. Daten für die Vorbereitung der Entlassung aus der Militärdienstpflicht 60. Entlassung aus der Militärdienstpflicht oder aus dem Rotkreuzdienst 61. Verlust des Schweizer Bürgerrechts 62. Tod Dienstleistungen 63. Daten für die Ausstellung des Marschbefehls (militärisches Aufgebotstableau und Detailangaben)

64. Verschiebung und Dispensation von Dienstleistungen mit Angabe des Grundes und des Jahres der Verschiebung oder der Dispensation

65. Nichteinrücken in Dienstleistungen, Entlassung am Einrückungstag oder vorzeitige Entlassung, mit Angabe des Grundes 66. Nicht bestandener Ausbildungsdienst mit Angabe der Art des Dienstes und des Grundes des Nichtbestehens 67. Dienstleistungen im Einzelnen, mit Angaben über: Datum, Schule, Lehrgang, Kurs oder Übung sowie Art des Dienstes, Anzahl der geleisteten und der anrechenbaren Tage sowie Grund für die nicht anrechenbaren Tage, Nachholung, Vorausleistung oder freiwillige Dienstleistung

68. Vorschlag für die Ausbildung zu einem höheren Grad oder für eine neue Funktion, mit Angaben über Art, Herkunft und Datum des Vorschlags, Zeitpunkt, Art und Verlauf der Weiterausbildung (Planungsmodul unteres Milizkader), vorgesehene Schule oder Lehrgang sowie Funktion, Grad und Einteilung im höheren Grad 69. Gesamtnote der Qualifikationen von Angehörigen der Armee mit Mannschaftsgraden sowie von Unteroffizieren

5 SR

513.11

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510.911

70. Anzahl der Diensttage, die der Militärdienstpflichtige bereits geleistet hat und noch leisten muss 71. Schulungsprogramme, Kontingente, Kursanmeldung, -übersicht und Warteliste

72. Karriere- und Laufbahnplanung, -ziele, -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile

Status nach Militärgesetz 73. Befreiung von der Militärdienstpflicht nach den Artikeln 4, 18, und 49 Absatz 2 MG6; bei Artikel 18 MG mit Angabe der Nummer des Antragstellers 74. Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern nach Artikel 5 MG 75. Zuteilung und Zuweisung von Personen an die Armee nach Artikel 6 MG 76. Befreiung von der Rekrutierung nach Artikel 8 MG 77. Verlängerung der Militärdienstpflicht oder Status als Spezialist nach Artikel 13 MG

78. Zulassung zum waffenlosen Militärdienst nach Artikel 16 MG 79. Befreiung vom Ausbildungsdienst und vom Assistenzdienst nach Artikel 17 MG

80. Ausschluss von der Militärdienstleistung nach den Artikeln 21-24 MG 81. Enthebung vom Kommando oder von der Funktion nach Artikel 24 MG 82. Dienstuntauglichkeit 83. Freistellung vom Militärdienst nach Artikel 61 MG 84. Dispensation vom Assistenz- und Aktivdienst nach Artikel 145 MG, mit Angabe des Datums der Anordnung, der Nummer des Antragstellers und der unentbehrlichen Tätigkeit 85. Zulassung zum Zivildienst nach Artikel 10 des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 19957

86. Aufhebung einer Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern oder einer Befreiung von der Militärdienstpflicht 87. Wiederzulassung zur Militärdienstpflicht 88. Status als militärisches Personal oder als Richter oder Ersatzrichter nach Militärstrafprozess vom 23. März 19798 89. Datum der Statusbegründung oder -änderung 6 SR

510.10

7 SR

824.0

8 SR

322.1

Organisation und Verwaltung 20

510.911

Strafen, Nebenstrafen und strafrechtliche Massnahmen 90. Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler, die ausserhalb der Dienstzeit begangen werden, mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass 91. Militärgerichtliche Handlungen (Beweisaufnahmen, Voruntersuchungen) 92. Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzuges und Vollzugskanton

93. Ausschluss aus der Armee gestützt auf das Militärstrafgesetz9 94. Degradation 95. Antritt des Strafvollzuges und Entlassung aus dem Strafvollzug 96. Datum des Urteils 97. Aufgebotsstopp nach Artikel 22 oder 66 Absatz 2 der Verordnung vom 19. November 200310 über die Militärdienstpflicht Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten 98. Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung) 99. Telefon- und Telefaxnummern 100. E-Mail-Adresse 101. Postzustelladresse 102. Freiwillige Verlängerung der Militärdienstpflicht 103. Sperrung der Weitergabe von Daten nach Artikel 147 Absatz 4 MG Geschäftskontrolle und Korrespondenzverwaltung 104. Geschäftskontrolle, mit Datum der einzelnen Geschäftsvorfälle und mutierender Dienststelle

105. Elektronisches Dokumenten-Management 9 SR

321.0

10 SR

512.21

Militärische Informationssysteme.V 21

510.911

Anhang 2

(Art. 6)

Daten des MEDISA Immer:

1. Personalien:

a. Name;

b. Vorname; c. Adresse; d. AHV-Versichertennummer.

2. Daten des ärztlichen Fragebogens vom Orientierungstag (Selbstdeklaration): a. familiäre

Krankheiten;

b. schulische und berufliche Situation; c. Suchtanamnese; d. Krankheiten und Unfälle; e. persönliche Einschätzung der Fähigkeit, Militärdienst zu leisten; f.

Name des aktuellen Hausarztes oder der Hausärztin.

3. Daten der medizinischen Befragungen und Untersuchungen, die bei der Rekrutierung erfasst werden: a. anamnestische Angaben (in Ergänzung zu den im ärztlichen Frage-

bogen [Formular 3.4] erwähnten medizinischen Problemen); b. Körpermasse (Gewicht, Grösse); c. Hör- und Sehfähigkeit; d. medizinischer Status (Untersuchung von: Skelettapparat, Weichteilen, Herz-Lungenorganen, Abdomen, Geschlechtsorgan [nur bei Männern]); e. EKG; f. Lungenfunktionstest; g. psychologische und psychiatrische Daten: Resultate der Tests (Resultate in Zahlen, keine Fragebogen),

medizinischer Untersuchungsbefund der Fachpersonen;

h. körperliche Leistungsfähigkeit (Sportresultate).

Wenn vorhanden:

4. freiwillige Untersuchungen bei der Rekrutierung: a. Laboruntersuchung (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiologie);

b. Thoraxröntgen; c. Röntgen anderer Strukturen (bei Indikation); d. Impfungen.

Organisation und Verwaltung 22

510.911

5. Zusatzuntersuchungen bei der Rekrutierung (problemorientiert: z. B. ausführlicher medizinischer Status zu einem Organ, Belastungs-EKG).

6. Zeugnisse und Gutachten von militärischen und zivilen Ärzten und Ärztinnen: a. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch Stel-

lungspflichtige/Angehörige der Armee oder eingefordert durch militärische Ärzte und Ärztinnen und durch den Militärärztlichen Dienst der LBA; b. medizinische Unterlagen der militärischen Ärzte und Ärztinnen aus Schulen und Kursen.

7. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen: a. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Psychologen und Psychologinnen, Sozialdienst usw.;

b. Familienangehörige, Arbeitgeber, Rechtsbeistand usw.

8. amtliche Dokumente (Auswahl): a. Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen, Auditorat (Anfragen zu Tauglichkeit zur Zeit der Tat); b. Polizeirapport, Kreiskommando (Anfrage zu Waffenrückgabe).

9. Korrespondenz mit dem Stellungspflichtigen und mit Militär- oder Schutzdienstpflichtigen: a. zu Diensttauglichkeit oder Dienstfähigkeit; b. bei medizinischer Anfrage des Stellungspflichtigen/des oder der Ange-

hörigen der Armee an den Militärärztlichen Dienst der LBA.

10. Korrespondenz mit offiziellen Stellen (Auswahl): a. medizinische Anfrage der Militärversicherung; b. Wehrpflichtersatz; c. Zivilschutz.

11. Daten, die notwendig sind für die medizinische und psychologische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von zivildienstpflichtigen Personen: a. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch die

Vollzugsstelle für den Zivildienst oder durch die zivildienstpflichtige Person oder eingefordert durch Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle; b. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen nach Ziffer 7;

c. Korrespondenz mit der zivildienstpflichtigen Person zur Arbeitsfähigkeit;

d. Befund der Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle über das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der zivildienstpflichtigen Person und Angaben über die sich aufdrängenden Massnahmen.

Militärische Informationssysteme.V 23

510.911

Anhang 3

(Art. 8)

Daten des ITR 1. Name 2. Vorname 3. AHV-Versichertennummer 4. Adresse 5. Beruf 6. Heimatort 7. Truppengattung 8. Rekrutierungsdatum 9. Rekrutierungszone 10. Rekrutierungskreis 11. Aufbietender Kanton 12. Leistungsfähigkeit 13. Militärische Funktion 14. Zivilschutzfunktion

Organisation und Verwaltung 24

510.911

Anhang 4

(Art. 9)

Daten des ISPE 1. Personalien 2. Art der Visite 3. Diagnose 4. Entscheid über den Ort der Behandlung 5. Ein- und Austrittsdaten der Patientinnen und Patienten 6. verfügte Dispensationen

7. durchgeführte

Untersuchungen

Militärische Informationssysteme.V 25

510.911

Anhang 5

(Art. 10)

Daten der FallDok PPD 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. Geburtsdatum 5. AHV-Versichertennummer 6. Einteilung 7. Grad 8. Funktion 9. Ausbildung in der Armee 10. Arbeitsort 11. Ausbildung 12. Beruf 13. Familie 14. sanitätsdienstliche Daten psychologischer oder psychiatrischer Herkunft 15. Finanzielle Situation 16. Sprachkenntnisse 17. Resultate von psychologischen Tests 18. Aktuelle Situation Rekrutenschule 19. Schulen

Organisation und Verwaltung 26

510.911

Anhang 6

(Art. 11)

Daten des EAAD 1. Name 2. Vorname 3. Grad 4. AHV-Versichertennummer 5. militärische Einteilung

6. Truppengattung, Dienst oder Dienstzweig 7. Funktion 8. Besondere militärische Ausbildung 9. Wohnadresse und -gemeinde 10. Geburtsdatum und -ort 11. Heimatgemeinde und -kanton 12. Muttersprache 13. Erlernter und ausgeübter Beruf 14. Zivilstand 15. Resultate der Eignungsprüfungen AAD mit Datum 16. Daten über die Durchführung und das Ergebnis von Personensicherheitsüberprüfungen

17. Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 200011

Zusätzlich bei einer Anstellung im AAD 10: 18. Angaben zum Arbeitsverhältnis, insbesondere Arbeitsvertrag 19. Arbeitsort 20. Daten der Grundbereitschaft für Auslandeinsätze (Impfstatus, Blutgruppe), die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind 21. Daten über die Verwendung im AAD, insbesondere Teilnahme an Auslandeinsätzen, Kurse und Auslandkommandierungen

22. Daten über die erworbenen Brevets und Ausbildungen im AAD mit Erwerbsdatum, Resultat und Verfalldatum 23. Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst 11 SR

172.220.1

Militärische Informationssysteme.V 27

510.911

Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten: 24. Detailangaben über Personaldokumente (Pass, ID, Führerschein, Fahrzeugausweis, Personalausweis etc.)

25. besondere zivile Kenntnisse und Ausweise (wie Sprachen, Spezialausbildung)

26. Notfalladressen der engsten Angehörigen 27. Telefon- und Telefaxnummern 28. E-Mail-Adresse 29. Adressen des Zahn- und Hausarztes 30. Daten der Karriere- und Nachfolgeplanung 31. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

Organisation und Verwaltung 28

510.911

Anhang 7

(Art. 12)

Daten des ISB 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. Geburtsdatum 5. AHV-Versichertennummer 6. Einteilung 7. Grad 8. Funktion 9. Sprachkenntnisse 10. Geschlecht 11. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

Militärische Informationssysteme.V 29

510.911

Anhang 8

(Art. 13)

Daten des IPV 1. Personalien 2. Daten über das Arbeitsverhältnis, den Arbeitsort, die Personalkategorie und die Funktionsbewertung 3. Daten über Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, Qualifikation und Ausrüstung in der Armee und im Zivilschutz

4. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz 5. Daten über den militärischen Status und über die Zulassung zum Zivildienst 6. Daten über die berufliche Laufbahn sowie Daten zur Nachfolgeeignung und Nachfolgeplanung

7. Daten über die beruflichen Aus- und Weiterbildungen sowie Assessments 8. Daten über die Fremdsprachenkenntnisse 9. Dienstleistungsplanung mit den geplanten Einsätzen, Ausbildungen und ferienbedingten Abwesenheiten

10. Daten für die Lohnberechnung 11. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden 12. Daten über die Organisation der Gruppe Verteidigung und den Stellenplan

Organisation und Verwaltung 30

510.911

Anhang 9

(Art. 14)

Daten des PERAUS 1. Ergebnisse der Rekrutierung für den Friedensförderungsdienst 2. Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung und Qualifikation in der Armee und im Zivilschutz

3. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz 4. medizinische und psychologische Daten über den Gesundheitszustand 5. Resultate von medizinisch-technischen Untersuchungen und medizinischpsychologischen Tests

6. andere personenbezogene Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden oder zu behandelnden Person beziehen

7. Passnummer 8. beruflicher und militärischer Lebenslauf 9. Angaben zu den Arbeitsverhältnissen, insbesondere Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung oder auf einer Personalbeurteilung beruhende Entscheide

10. von Partnerorganisationen abgegebene Qualifikationen der betreffenden Person

11. Daten über die Durchführung und das Ergebnis der Personensicherheitsprüfung

12. Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 200012

13. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden 14. Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst 15. Religionszugehörigkeit 12 SR

172.220.1

Militärische Informationssysteme.V 31

510.911

Anhang 10

(Art. 16)

Daten des OpenIBV 1. Organisationseinheit 2. Reiseteilnehmer/in (Grad, Name, Vorname) 3. Anlass 4. ausländische Stelle

5. Ziel und Zweck des Auslandanlasses 6. Begründung, Mehrwert

7. Konsequenzen bei Nichtgenehmigung 8. Kosten 9. Reisemittel 10. Bekleidung (Uniform, zivil) 11. Reisebericht

Organisation und Verwaltung 32

510.911

Anhang 11

(Art. 21)

Daten des IHMR 1. nicht besonders schützenswerte Daten aus dem Lebenslauf 2. Name 3. Vorname 4. Grad 5. Geburtsdatum 6. Einteilung 7. Schule 8. Sprachkenntnisse 9. zivile Weiterbildungen

10. militärische Weiterbildungen

Militärische Informationssysteme.V 33

510.911

Anhang 12

(Art. 26)

Daten des IVE 1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum 4. Grad 5. Adresse 6. AHV-Versichertennummer 7. Arbeitsort 8. Beruf 9. Sprachkenntnisse 10. Passdaten 11. bisherige Einsätze 12. absolvierte Ausbildungskurse für Verifikatoren/Verifikatorinnen

Organisation und Verwaltung 34

510.911

Anhang 13

(Art. 31)

Daten des IPont 1. Personalien 2. Adresse 3. Telefonnummer 4. Nationalität und Heimatort 5. Rekrutierungsvorschlag 6. Pontonierkurs 7. Entschädigungen 8. Militärdiensttauglichkeit (ja/nein)

9. Personalien, Adressen, Telefonnummern und AHV-Versichertennummern der Inspektoren und Inspektorinnen der Leistungsprüfungen

Militärische Informationssysteme.V 35

510.911

Anhang 14

(Art. 35)

Daten des IES-KSD 1. Zivile und militärische Daten, die zur Planung, Vorbereitung oder im Einsatz des KSD notwendig sind.

2. Zivile und militärische Daten der am KSD beteiligten Personen: a. Daten über Fähigkeiten, Aufgaben und Verfügbarkeit für den KSD; b. Daten über den Einsatz.

3. Zivile und militärische Daten der Medizinalpersonen: a. Daten über die zivile oder militärische Funktion und Ausbildung; b. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz; c. Daten über den militärischen Status sowie über die Zulassung zum Zivildienst;

d. Daten nach Artikel 51 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006

1

13

, die für die Sicherstellung des medizinischen und technischen Betriebs von sanitäts- und veterinärdienstlichen Einrichtungen sowie der Rettungs- und Blutspendedienste des Gesundheitswesens unentbehrlich sind; e. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden.

4. Zivile und militärische Daten der Patienten: a. Personenstatus (vermisst, unverletzt, verletzt, tot); b. sanitätsdienstliche Daten;

c. Patientendaten der elektronischen Patientenkarte sowie des Patientenleitsystems (PLS);

d. Transportprotokoll; e. Signalement; f. Änderungsjournal.

13 SR

811.11

Organisation und Verwaltung 36

510.911

Anhang 15

(Art. 36)

Daten der AdA-Kontrolle 1. Personalien 2. Entscheide über die Militärdiensttauglichkeit, das Leistungsprofil und die Zuteilung

3. Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, Qualifikation und Ausrüstung 4. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

Militärische Informationssysteme.V 37

510.911

Anhang 16

(Art. 37)

Daten des Mil Office 1. Personalien 2. Einteilung 3. Grad 4. Funktion 5. Ausbildung 6. Daten über die Qualifikation 7. Daten zu Sold- und Spesenabrechnungen 8. sanitätsdienstliche Befunde über Einschränkungen der Dienstfähigkeit 9. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

Organisation und Verwaltung 38

510.911

Anhang 17

(Art. 38)

Daten des ISKE 1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum 4. AHV-Versichertennummer 5. Geschlecht 6. Adresse 7. E-Mail-Adresse 8. Telefonnummern 9. Staatsangehörigkeit 10. Bürgerort 11. Religionszugehörigkeit 12. Familienstand 13. schulische und akademische Ausbildung 14. gegenwärtige sowie frühere berufliche Funktionen und ausserberufliche Tätigkeiten

15. Sprachkenntnisse 16. Einteilung 17. Grad 18. Funktion 19. Militärische und zivile Ausbildung 20. Werdegang in der Armee 21. Mitarbeiterprofile 22. Daten zur Nachfolgeeignung und -planung Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten 23. digitales Passfoto

Militärische Informationssysteme.V 39

510.911

Anhang 18

(Art. 39)

Daten des KEP 1. Name 2. Vorname 3. Geschlecht 4. Adresse 5. AHV-Versichertennummer 6. Arbeitsort 7. Personalkategorie 8. Funktionsbewertung 9. Beruf 10. Sprachkenntnisse 11. Einteilung 12. Grad 13. Funktion 14. Ausbildung in der Armee 15. Einsatz-/Karriereplanung 16. Interessen der betreffenden Person hinsichtlich der künftigen beruflichen Verwendung, Ausbildung und Weiterbildung 17. Daten, die für die Karriere- und Einsatzplanung des militärischen Personals notwendig sind

Organisation und Verwaltung 40

510.911

Anhang 19

(Art. 40)

Daten des FIS HE 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Geburtsdatum 6. Geschlecht 7. Religionszugehörigkeit 8. Einteilung 9. Grad 10. Funktion 11. Ausbildung 12. sanitätsdienstliche Daten, die für den Einsatz relevant sind 13. Daten des Führungsinformationssystems Soldat (IMESS) 14 Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden

Militärische Informationssysteme.V 41

510.911

Anhang 20

(Art. 41)

Daten des FIS LW 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Geschlecht 6. Einteilung 7. Grad 8. Funktion 9. Ausbildung 10. Passnummer 11. Daten, die von der betreffenden Person gemeldet werden

Organisation und Verwaltung 42

510.911

Anhang 21

(Art. 42)

Daten des IMESS 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Geschlecht 6. Einteilung 7. Grad 8. Funktion 9. Ausbildung 10. Daten über den physischen Zustand 11. Leistungsprofile 12. taktische Einsatzdaten und Bilder

Militärische Informationssysteme.V 43

510.911

Anhang 22

(Art. 44)

Daten des BERCO LW 1. Personalien 2. Grad 3. Funktion 4. Ausbildung 5. Qualifikation

Organisation und Verwaltung 44

510.911

Anhang 23

(Art. 49)

Daten des AIS 1. Name 2. Vorname 3. Initialen 4. E-Mail-Adresse 5. Personalnummer 6. Funktion 7. Anrede 8. Benutzergruppe 9. Benutzertyp 10. Büro 11. Telefonnummern 12. Fax 13. Pager 14. Adresse 15. Verwaltungseinheit 1. Stufe 16. Verwaltungseinheit 2.+3. Stufe 17. Land 18. Staat 19. Benutzerstatus 20. AHV-Versichertennummer 21. Ressourcen (Zugriffsberechtigungen auf gemeinsame Datenablagen und Anwendungen)

22. Öffentliche Zertifikate 23. Verwalter/in 24. Nummern der persönlichen Geräte 25. Netzstandort 26. Ort des persönlichen Verzeichnisses 27. Geburtsdatum 28. Konto Gültigkeitsdauer

Militärische Informationssysteme.V 45

510.911

29. Datum letzte Anmeldung 30. Anzahl Anmeldungen 31. Datum letzte Passwortänderung 32. Passwort

Organisation und Verwaltung 46

510.911

Anhang 24

(Art. 54)

Daten des SD-PKI 1. Name 2. Vorname 3. E-Mail-Adresse 4. Personalnummer 5. AHV-Versichertennummer 6. Adresse 7. Verwaltungseinheit 8. Zertifikate

Militärische Informationssysteme.V 47

510.911

Anhang 25

(Art. 58)

Daten der Informationssysteme von Simulatoren 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Einteilung 6. Grad 7. Funktion 8. Ausbildung 9. Qualifikation 10. Ausrüstung in der Armee 11. Daten über die an den Simulatoren absolvierten Ausbildungen und deren Ergebnisse

Organisation und Verwaltung 48

510.911

Anhang 26

(Art. 59)

Daten des OpenControl 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Einteilung 6. Grad 7. Funktion 8. Dienstleistungen in der Armee 9. Sprachkenntnisse 10. Ausbildungsresultate 11. Leistungsverzeichnis 12. Spezialausbildung 13. Waffenloser Dienst 14. Status des/der Angehörigen der Armee (Aktiv, Reserve, Entlassen) 15. Beruf

Militärische Informationssysteme.V 49

510.911

Anhang 27

(Art. 60)

Daten des ISGMP 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Beruf 6. Funktion 7. Einsatzbereich 8. Daten über die Absolvierung der Aus- und Weiterbildung

Organisation und Verwaltung 50

510.911

Anhang 28

(Art. 61)

Daten des MIFA 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Ausbildung 6. Beruf 7. Heimatort 8. Muttersprache 9. Fahrberechtigungskategorien

Militärische Informationssysteme.V 51

510.911

Anhang 29

(Art. 63)

Daten des ISFA 1. Militäradresse 2. Beginn der

Dienstleistung

3. Ende der Dienstleistung 4. Kandidatennummer 5. AHV-Versichertennummer 6. Geschlecht 7. Grad 8. Name 9. Vorname 10. Wohnadresse 11. Wohnort 12. Heimatort 13. Heimatkanton 14. Geburtsdatum 15. Sprachkenntnisse 16. Prüfungsdatum 17. Prüfungsergebnis Modul 1 (bestanden/nicht bestanden/nicht teilgenommen) 18. Prüfungsergebnis Modul 2 (bestanden/nicht bestanden/nicht teilgenommen) 19. Prüfungsergebnis Modul 3 (bestanden/nicht bestanden/nicht teilgenommen) 20. Prüfungsergebnis Modul 4 (bestanden/nicht bestanden/nicht teilgenommen) 21. Prüfungsergebnis Modul 5 (bestanden/nicht bestanden/nicht teilgenommen)

Organisation und Verwaltung 52

510.911

Anhang 30

(Art. 67 und 68)

Daten des SIBAD 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Nationalität 6. Heimatort 7. Arbeitgeber und dessen Adresse 8. Zivilstand 9. Geburtsort 10. Geburtsdatum 11. Datum der Einbürgerung 12. Aufenthalt in der Schweiz seit 13. Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin 14. Funktion 15. die für die Personensicherheitsprüfung erhobenen Daten nach Artikel 20 des Bundesgesetzes vom 21. März 199714 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit 16. die Risikoanalyse 17. Prüfergebnis 18. Geschäftskontrolle 19. Auftraggeber und dessen Adresse 20. Projekt 14 SR 120

Militärische Informationssysteme.V 53

510.911

Anhang 31

(Art. 68)

Daten des ISK Firma

1. Dossiernummer 2. Name 3. Adresse 4. Telefon 5. Fax 6. E-Mail-Adresse 7. Internetadresse Geheimschutzbeauftragter 8. Anrede 9. Name 10. Vorname 11. Geschlecht 12. E-Mail-Adresse Prüfungsdaten

13. Datum der Vorabklärung 14. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (Noga-Code) 15. Besuch (Datum, chronologisch mit Textvermerk) 16. Kontrolle (Datum, chronologisch mit Textvermerk) 17. Betriebssicherheitserklärung (Datum, Ausstellung, Widerruf, Rückgabe) 18. Sicherheitsprotokoll (Datum chronologisch) Akten

19. Exemplarnummer 20. Absender/in 21. Aktendatum 22. Versanddatum 23. Kontrolldatum 24. Rückgabedatum 25. Bezeichnung

Organisation und Verwaltung 54

510.911

Aufträge

26. Bezeichnung (Hauptauftrag) 27. Auftraggeber/in 28. Bezeichnung (Aufträge) 29. Klassifikation 30. Meldungsdatum 31. Gültigkeitsbeginn 32. Gültigkeitsende 33. Kurzbezeichnung (Branche) 34. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (Noga-Code)

Militärische Informationssysteme.V 55

510.911

Anhang 32

(Art. 69)

Daten des SIBE 1. Name 2. Vorname 3. AHV-Versichertennummer 4. Nationalität 5. Arbeitgeber und dessen Adresse 6. Geburtsort 7. Geburtsdatum 8. Funktion 9. Passnummer 10. Entscheid über die Personensicherheitsprüfung

Organisation und Verwaltung 56

510.911

Anhang 33

(Art. 70)

Daten des ZUKO Daten im Personenstamm 1. Name 2. Vorname 3. Nationalität 4. AHV-Versichertennummer 5. ausländische Sozialversicherungsnummer 6. Geburtsdatum 7. Datum der

Personensicherheitsprüfung 8. Schutzzonenprüfungsstufe 9. Militärischer Grad

10. Militärische Einteilung 11. Departement 12. Organisation 13. Firma 14. besondere biometrische Personenmerkmale wie Irisbild, Fingerabdruck, Handabdruck oder Stimmerkennung Daten im ZUKO Personenstamm 15. Personen Nummer 16. Ausweis Nummer 17. Ausweis Nummer Besucher (Besucherausweis) Smartcard Nummer 18. Biomerkmal(e) 19. Foto 20. Personenkategorie 21. Dienst bei (Einteilung) 22. Funktion 23. Stammsatzverwaltung Daten im berechtigten ZUKO-Personenstamm 24. Zutrittsberechtigung

Militärische Informationssysteme.V 57

510.911

Daten im bewilligten ZUKO-Personenstamm 25. Zutrittsbewilligung 26. Bewilligung für Anlage XY Eintrag von Rollen- und Rollenträgerfunktionen 27. Rolle 28. Rollenträger Anlagedaten

29. Zutrittsprofile 30. Rollenträgerprofile 31. Bedienstellenprofile 32. Anlagekonfigurationsdaten Systemdaten

33. Systemkonfigurationsdaten Logdaten

34. Systemlogdaten (Protokoll aller Begehungen, Mutationen, Zustandsänderungen etc.)

Organisation und Verwaltung 58

510.911

Anhang 34

(Art. 71)

Daten des SCHAWE über die Geschädigten und die Schädigenden 1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Arbeitsort 6. Betreibungen 7. Beruf 8. Einkommen 9. Gesundheit 10. Finanzielle Situation 11. Vermögen 12. Kapital 13. Versicherungen 14. sanitätsdienstliche Daten über das Schadenereignis 15. Angaben zum Schadensereignis 16. Angaben zur Schadensbemessung 17. Abklärungen von Sachverständigen

Militärische Informationssysteme.V 59

510.911

Anhang 35

(Art. 72)

Daten des SISLOG 1. PISA-Personenidentifikationsnummer 2. Name 3. Vorname 4. Adresse 5. Kanton 6. AHV-Versichertennummer 7. Geburtsdatum 8. Heimatort 9. Heimatkanton 10. Beruf 11. Sprachkenntnisse 12. Geschlecht 13. PISA-Status 14. Einteilung mit Datum 15. Grad mit Datum 16. Funktion mit Datum 17. Zugehörigkeit zum Generalstab 18. Vertretung 19. Personalkategorie 20. ausländische Sozialversicherungsnummer 21. letzte Schule 22. letztes Einrückungsdatum 23. Daten nach den Anhängen 1-32, ausschliesslich während des Datenaustauschs nach Artikel 175 Buchstabe c MIG

Organisation und Verwaltung 60

510.911

Anhang 36

(Art. 77)


Art. 168a
-168d Aufgehoben
Anhänge 2 und 3 Aufgehoben 3. Verordnung vom 10. April 200217 über die Rekrutierung 5. Kapitel (Art. 27 und 27a) Aufgehoben 4. Verordnung vom 24. November 200418 über die medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und der Dienstfähigkeit Gliederungstitel vor Art. 10

15 SR

513.74. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.

16 SR

510.301.

17 SR

511.11.

18 SR

511.12. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.

Militärische Informationssysteme.V 61

510.911

Gliederungstitel vor Art. 22


1. Abschnitt (Art. 22-26) Aufgehoben 2. Abschnitt (Art. 27-31) Aufgehoben 3. Abschnitt (Art. 32 und 33) Aufgehoben Gliederungstitel vor Art. 34 Aufgehoben 6. Verordnung vom 29. März 199520 über den Psychologisch-Pädagogischen Dienst der Armee Art. 6
Abs. 3-5 Aufgehoben
19 SR

511.22. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.

20 SR

517.41.

Organisation und Verwaltung 62

510.911


7. Zivilschutzverordnung vom 5. Dezember 200321 Gliederungstitel vor Art. 40a … Art. 40a
-40e
Gliederungstitel vor Art. 40f … Art. 40f und 40gGliederungstitel vor Art. 41 … Anhang … 21 SR

520.11. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt im genannten Erlass.