1
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Gebühren für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und
Fahrgestellen
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Die Gebühr beträgt für:
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Franken
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1.1
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die administrative Verarbeitung der Unterlagen
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200.--
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1.2
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die Erteilung der Typengenehmigung bzw. des Datenblattes
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100.--
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1.3
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Zusatzkarte, Ergänzungen, Nachträge und Korrekturen
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200.--
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2
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…
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3
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Zusatzgebühren für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrgestellen
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Die Zusatzgebühr beträgt je immatrikuliertes Fahrzeug:
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3.1
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Motorwagen
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5.50
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3.2
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Anhänger, Motorräder und übrige Motorfahrzeuge
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4.--
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3.3
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Motorfahrräder sowie Fahrzeuge, die den Motorfahrrädern
gleichgestellt sind
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1.50
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Als Zahlungsnachweis für die Zusatzgebühr für Motorfahrzeuge und Anhänger dient eine Kontrollmarke, die der Inhaber oder die Inhaberin der Typengenehmigung (nach Anhang 1 Ziff. 1.1) auf den Prüfberichten für Fahrzeuge aufkleben muss. Prüfberichte ohne Kontrollmarken werden zurückgewiesen. Für freiwillig erstellte Typengenehmigungen muss auf dem Prüfbericht keine Kontrollmarke aufgeklebt werden.
Die Zusatzgebühr für Motorfahrräder sowie für Fahrzeuge,
die den Motorfahrrädern gleichgestellt sind, wird von der
Genehmigungsstelle beim Inhaber oder bei der Inhaberin der Typengenehmigung aufgrund von Verzeichnissen erhoben
(Art. 92 Abs. 4 VZV95). Das Bundesamt kann in die Zolldeklaration Einsicht nehmen.
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4
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Gebühren für die Genehmigungen von Fahrzeugteilen
Fahrzeugsystemen, Ausrüstungsgegenständen und
Schutzvorrichtungen
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Die Gebühr beträgt für:
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Franken
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4.1
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Typengenehmigungen mit nationaler Gültigkeit
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100.-
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4.2
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Typengenehmigungen mit internationaler Gültigkeit
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300.-
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4.3
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Erstellen eines Datensatzes von Austauschschalldämpfern und ‑katalysatoren mit einer Konformitätsbewertung oder
‑beglaubigung beziehungsweise mit einer der schweizerischen Gesetzgebung gleichwertigen Genehmigung zum Aufnehmen auf die Typengenehmigung,
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pro bearbeitete Typengenehmigung
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50. -
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5
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Gebühren nach Zeitaufwand
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Die Gebühr für die administrative Prüfung der Unterlagen und Dokumente beträgt je aufgewendete Arbeitsstunde Fr. 70.- bis 120.-. Sie richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit und gilt für Aufwendungen, die nicht dem üblichen Prüfungsumfang entsprechen.
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6
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Gebühren für die Konformitätsüberprüfung
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Die Gebühr beträgt für:
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6.1
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Konformitätsüberprüfungen von bis zu 4 Stunden Zeitaufwand, pauschal
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500. -
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6.2
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jede weitere angebrochene Arbeitsstunde
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100. -
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7
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…
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8
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Übrige Gebühren
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Die Gebühr beträgt für:
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8.1
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…
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8.2
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Abgabe von Emissions- und Treibstoffverbrauchsdaten auf Liste oder EDV-Trägern
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Pro Liste oder Träger je nach Datenumfang
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20.-
bis 100.-
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8.3
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Typengenehmigungsdaten CD-ROM
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Grundgebühr für das Vorbereiten einer kundenspezifischen Datenbank
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Nach
Zeitaufwand
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Franken
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Grundgebühr pro CD (inbegriffen max. drei Datenbank-Module), je nach Datenumfang
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120. - bis 180. -
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jedes weitere Datenbank-Modul, je nach Datenumfang
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40. -
bis 60. -
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8.4
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Abgabe von Datensätzen zu den in der Schweiz in Handel gebrachten Fahrzeugtypen an eine kantonale Behörde, pro Jahr (inkl. 6 Updates)
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150.-
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8.5
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Spezielle Auswertungen auf Listen oder Datenträgern
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Nach
Zeitaufwand
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